Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Till Mansmann, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13722 – LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit werden Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) stigmatisiert und diskriminiert. In 70 Staaten wird Homosexualität strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern droht die Todesstrafe. (https:// ilga.org/downloads/ILGA_Sexual_Orientation_Laws_Map_2019.pdf). Der Zivilgesellschaft wird der Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI- Personen in vielen Staaten erschwert durch starke Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie der Rechte von Nichtregierungsorganisationen (www.dreilinden.org/pdf/Regenbogenphilanthropie-4, S. 6 und 16). Im Strategiepapier „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verspricht die Bundesregierung, dass Menschenrechte das Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik und „maßgeblich für die Ziele, Programme und Vorgehensweise der deutschen Entwicklungspolitik in der Zusammenarbeit mit Partnerländern und auf internationaler Ebene“ seien. Sie werde Organisationen stärken, die für den Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber LSBTI und gegen deren Kriminalisierung eintreten (www.bmz.de/de/me diathek/publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/Strategiepa pier303_04_2011.pdf). Zur Stärkung und Verstetigung des deutschen Engagements für die Menschenrechte von LSBTI-Personen verspricht die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus von 2017 die Erarbeitung eines LSBTI-Inklusionskonzepts für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit . Dieses solle gemeinsam mit der „deutschen Zivilgesellschaft “ entwickelt werden (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downlo ads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/nap.pdf;jsessio nid=BBF45F2992B73BB537FD59BF673DA600.2_cid364?__blob=publicati onFile&v=7, S. 17). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14642 19. Wahlperiode 31.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zur Erarbeitung des Konzepts fanden 2017 und 2018 bereits zwei Gesprächstermine mit zivilgesellschaftlichen Organisationen statt. Ein 13-Punkte-Papier der Yogyakarta-Allianz mit Forderungen für ein LSBTI-Inklusionskonzept liegt der Bundesregierung vor und diente in den Konsultationsrunden als Gesprächsgrundlage (www.lsvd-blog.de/?p=17520).  1. Hält die Bundesregierung an ihrem Versprechen fest, ein LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit zu erarbeiten? Bezieht sich dieses Versprechen auf die aktuelle Legislaturperiode?  2. Welches Ressort der Bundesregierung ist federführend für die Erarbeitung des LSBTI-Inklusionskonzepts zuständig? Welche weiteren Ressorts sind daran beteiligt?  3. Wer hat seitens der Bundesregierung und seitens der Zivilgesellschaft an den Gesprächsrunden über ein LSBTI-Inklusionskonzept teilgenommen?  4. Gab es über die beiden zuvor erwähnten Gesprächsrunden hinaus einen weiteren Austausch der Bundesregierung mit der Zivilgesellschaft über mögliche Inhalte eines LSBTI-Inklusionskonzepts (bitte erläutern)? Wann fand dieser statt, und wer hat daran teilgenommen?  5. Was sind die Ergebnisse dieser Gesprächstermine (bitte erläutern)?  6. Gibt es aus diesen Gesprächen oder anderweitig einen Entwurf eines möglichen LSBTI-Inklusionskonzepts? Wenn ja, wie lautet dieser? Was sind die zentralen Punkte des Entwurfs, und wie bewertet die Bundesregierung diese Punkte jeweils (bitte erläutern und begründen)?  7. Sieht der Entwurf konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage für LSBTI-Personen vor (bitte erläutern)? Wie plant die Bundesregierung, diese zu finanzieren?  8. Wie plant die Bundesregierung, den Strategieplan für den Schutz der Menschenrechte in Partnerländern, in denen aktuell LSBTI-Diskriminierung vorherrscht, umzusetzen?  9. Wie bewertet die Bundesregierung jeweils die 13 von der Yogyakarta- Allianz vorgeschlagenen Forderungen für ein LSBTI-Inklusionskonzept (bitte erläutern und begründen)? 10. Welche weiteren Vorgaben plant die Bundesregierung in ein LSBTI- Inklusionskonzept aufzunehmen? Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ein Inklusionskonzept für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI) in der Auswärtigen Politik und der Entwicklungszusammenarbeit. Der Einsatz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen ist ein langfristiger Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik, daher ist die Verabschiedung dieses LGBTI-Inklusionskonzepts weiterhin eine Priorität der Bundesregierung. Drucksache 19/14642 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Federführung für die Erarbeitung des LGBTI-Inklusionskonzepts liegt beim Auswärtigen Amt (AA), das sich eng mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) abstimmt. Darüber hinaus sind im Prozess auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundeskanzleramt beteiligt. Auf Grundlage umfangreicher Konsultationen mit der Zivilgesellschaft verfassten AA und BMZ einen ersten Entwurf, der im Nachgang an eine weitere Gesprächsrunde mit der Zivilgesellschaft im September 2018 auf Grundlage der zivilgesellschaftlichen Empfehlungen überarbeitet wurde. Die Abstimmung dieses Konzeptentwurfs innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen . Seitens der Bundesregierung nahmen an den Gesprächsrunden mit der Zivilgesellschaft Vertreterinnen und Vertreter des AA und des BMZ teil, außerdem des Umweltbundesamts. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nahmen teil. Aus der Zivilgesellschaft wurden der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), die Hirschfeld-Eddy-Stiftung, die Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL) Deutschland e.V., Plan International Deutschland e.V., SOS Kinderdorf e.V., der Bundesverband Trans e.V. (BVT*), die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW), die Yogyakarta-Allianz, Drei-linden gGmbH, Transgender Europe (TGEU), Solidaritätsdienst International e.V. (SODI), Organisation Intersex International (OII) Europe, Queer Amnesty von Amnesty International e.V. und das Netzwerk queer*pflegen beteiligt. Das LGBTI-Inklusionskonzept wurde regelmäßig in den Gesprächen mit der Zivilgesellschaft thematisiert. Die Yogyakarta-Allianz und weitere zivilgesellschaftlichen Akteure gaben zudem im Nachgang zu den Konsultationen schriftliche Empfehlungen ab, die in den weiteren Prozess eingegangen sind. Die Bundesregierung erachtet die Forderungen der Yogyakarta-Allianz als wichtigen Diskussionsimpuls. Mehrere der Vorschläge sind in den Konzeptentwurf aufgenommen worden, etwa die Einbettung der LGBTI-Themen in den allgemeinen Menschenrechtskatalog oder zur besonderen Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen. Das LGBTI-Inklusionskonzept soll zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft aufgreifen und auf bisherigen Erfahrungen im Bereich der Inklusion von LGBTI und anderen marginalisierten Gruppen in der Auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit basieren. Durch das LGBTI-Inklusionskonzept sollen die deutsche auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit die zivilgesellschaftliche Menschenrechtsarbeit für LGBTI strukturell nachhaltig unterstützen und besonders spezifische Vulnerabilitäten und Mehrfachdiskriminierungen berücksichtigen. Um dies zu erreichen, ist ein dreigleisiger Ansatz geplant: 1. regionale, bilaterale und multilaterale Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), die sich direkt oder indirekt an die Zielgruppe der LGBTI- Personen richten, 2. „Mainstreaming“ von LGBTI-Anliegen innerhalb der Institutionen der deutschen auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit, deren Verfahren und Aktivitäten, 3. einen intensivierten Dialog mit engagierten bilateralen und regionalen Partnern sowie multilateralen Akteuren zu pflegen, der sich verstärkt auf den Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14642 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abbau von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität bzw. -merkmalen ausrichtet. Das LGBTI-Inklusionskonzept wird nach Veröffentlichung fortlaufend durch AA und BMZ umgesetzt. Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen künftig im Rahmen der bilateralen staatlichen und nicht-staatlichen Zusammenarbeit der Schutz und die Stärkung der Rechte von LGBTI-Personen einen noch größeren Stellenwert einnehmen. 11. Sieht die Bundesregierung eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung des Inklusionskonzepts vor? a) Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen? Wenn nicht, warum nicht? b) Inwieweit sollen zivilgesellschaftliche Akteure in die Evaluation eingebunden werden? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Bei ihrem Einsatz für Menschenrechte von LGBTI-Personen zieht die Bundesregierung regelmäßig gemeinsam mit der Zivilgesellschaft kritisch Bilanz und verbessert ihre Arbeit durch die Analyse und den Austausch von Best-Practice- Beispielen. Eine systematische Auswertung des LGBTI-Inklusionskonzepts gemeinsam mit der Zivilgesellschaft ist drei Jahre nach seiner Vorlage beabsichtigt. 12. Besteht bezüglich der Bewertung des 13 Punkte-Papiers der Yokyakarta- Allianz und des Entwurfs eines LSBTI-Inklusionskonzepts Einigkeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (bitte erläutern)? Wenn nein, welches sind die umstrittenen Punkte (bitte erläutern und begründen )? 13. Wie lautet die Begründung, falls die Bundesregierung die Forderungen des 13-Punkte-Papiers und den Entwurf eines LSBTI-Inklusionskonzepts bisher nicht abschließend geprüft hat? Bis wann plant die Bundesregierung, das 13-Punkte-Papier und den Entwurf zu prüfen? 14. Welche Dringlichkeit misst die Bundesregierung der Verabschiedung eines LSBTI-Inklusionskonzepts bei (bitte erläutern und begründen)? 15. Was ist der weitere Zeitplan bezüglich des LSBTI-Inklusionskonzepts der Bundesregierung? 16. Wann wird die Bundesregierung das LSBTI-Inklusionskonzept veröffentlichen ? 17. Wann wird die Bundesregierung das LSBTI-Inklusionskonzept umsetzen ? Die Fragen 12 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 10 verwiesen. Drucksache 19/14642 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Hat sich der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller öffentlich zu den Plänen eines LSBTI- Inklusionskonzepts geäußert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? 19. Haben sich die Staatssekretäre des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung öffentlich zu den Plänen eines LSBTI-Inklusionskonzepts geäußert? Wenn ja, wer hat sich dazu inwiefern geäußert? Wenn nein, warum nicht? 20. Hat sich Bundesaußenminister Heiko Maas öffentlich zu den Plänen eines LSBTI-Inklusionskonzepts geäußert? Wenn ja, wer hat sich dazu inwiefern geäußert? Wenn nein, warum nicht? 21. Haben sich die Staatssekretäre des Auswärtigen Amts öffentlich zu den Plänen eines LSBTI-Inklusionskonzepts geäußert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 18 bis 21 werden zusammengefasst beantwortet. Staatsminister Michael Roth, hat sich am 31. März 2019 beim LSVD-Verbandstag zum Erarbeitungsprozess und zu dem erhofften Nutzen eines LGBTI- Inklusionskonzepts geäußert. Die Verabschiedung des LGBTI-Inklusionskonzepts bleibt weiterhin eine Priorität der Bundesregierung, die notwendigen Abstimmungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14642 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.