Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13998 – Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf ausgewählte Wirtschaftsbereiche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Zentralbank hat in der letzten Sitzung am 12. September 2019 den Leitzins bei 0,00 Prozent belassen. Zudem müssen Banken seitdem 0,50 Prozent Zinsen auf ihre Einlagen zahlen. Die langanhaltende Niedrigzinsphase hat zunehmend Auswirkungen auf eine ganze Reihe an Wirtschaftsbereichen. So gibt es Überlegungen von Banken, Negativzinsen an Privatkunden weiter zu geben. Der Bundesminister der Finanzen , Olaf Scholz, hat sich dazu geäußert: „Ich habe den Bank-Vorständen sehr klar gesagt, dass ich glaube, dass es ein ziemlich schlechter Einfall wäre, jetzt für die Mio. Sparerinnen und Sparer mit Negativ-Zinsen zu arbeiten und ich glaube, das wird auch nicht passieren“ (www.bild.de/politik/inland/politikinland /zinsen-vizekanzler-olaf-scholz-antwortet-im-bild-talk-auf-ihrefragen -64713172.bild.html).  1. Wie viele Banken geben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Negativzinsen an Privatkunden weiter? Auf welche Summe belaufen sich die Negativzinsen für Privatkunden bisher?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Banken Negativzinsen auch an gemeinnützige Vereine weitergeben? Wenn ja, besteht dann nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit , dass durch die entstehenden Verluste in der Vermögensverwaltung die Gemeinnützigkeit gefährdet werden könnte? Deutscher Bundestag Drucksache 19/14645 19. Wahlperiode 31.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. In welchem Rahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesfinanzminister (bzw. andere Befugte seitens der Bundesregierung) und deutsche Bankvorstände vereinbart, dass es keine Negativzinsen für Privatkunden geben soll? Wann haben der entsprechende Austausch bzw. die Treffen stattgefunden ? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Über die Ausgestaltung ihrer Verträge entscheiden Kreditinstitute in eigener Verantwortung bzw. durch Vereinbarung mit ihren Kunden. Der Bundesregierung liegen daher über die genaue Anzahl der Institute, die derzeit „negative Zinsen“ auf Kundeneinlagen verlangen, keine belastbaren Informationen vor. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Summen, auf die sich die Negativzinsen für Privatkunden bisher belaufen, sowie der möglichen Betroffenheit gemeinnütziger Vereine. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zu „Auswirkungen der niedrigen Zinsen auf Sparverträge und Girokonten“ auf Bundestagsdrucksache 19/14453. Es gibt keine Vereinbarung zwischen dem Bundesfinanzminister bzw. anderer Befugter seitens der Bundesregierung und deutschen Bankvorständen mit dem Inhalt, dass es keine Negativzinsen für Privatkunden geben sollte.  4. Wie ist die Position der Bundesregierung für ein Verbot von Negativzinsen ? a) Welche juristischen bzw. verfassungsrechtlichen Hürden haben die Prüfung des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich eines Verbots von Negativzinsen bisher ergeben? b) Wie könnte, soweit entsprechende Erkenntnisse vorliegen, nach Einschätzung der Bundesregierung ein solches Verbot ausgestaltet werden , welches nicht durch andere Kostenerhöhungen (z. B. durch erhöhte Gebühren) umgangen werden würde? c) Prüft die Bundesregierung auch die ökonomischen Auswirkungen eines Negativzinsverbotes? Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung dabei bisher gelangt? Die Bundesregierung plant aktuell keine gesetzliche Regelung im Sinne der Fragestellung. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zu den „Auswirkungen der niedrigen Zinsen auf Sparverträge und Girokonten“ auf Bundestagsdrucksache 19/14453 erläutert , dass es ihrer Auffassung nach für Banken bereits heute zumindest mit hohen rechtlichen Risiken behaftet ist, innerhalb bestehender Verträge Aufwendungen für Negativzinsen einseitig auf ihre Kunden abzuwälzen. Sollten sich Kreditinstitute nicht an diese rechtlichen Grenzen halten, wäre dies vor Zivilgerichten angreifbar. Zudem verfügt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen ihres Mandates zur Sicherung des kollektiven Verbraucherschutzes über ausreichende aufsichtsrechtliche Instrumente, mit denen eine etwaige systematische Missachtung dieser Rechtslage durch Banken unterbunden werden könnte. Rechtliche und ökonomische Implikationen etwaiger Regelungen sind grundsätzlich nur anhand ihrer jeweils konkreten Ausgestaltung sinnvoll ermittelbar. Drucksache 19/14645 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Wie ist die Position der Bundesregierung, Negativzinsen steuerlich absetzbar zu machen? a) Plant die Bundesregierung entsprechende Gesetzesinitiativen? b) Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Bei negativen Einlagezinsen handelt es sich nicht um eine Zinszahlung in Gestalt eines Entgelts, das dem Gläubiger der Einlage für die Überlassung des Kapitals vergütet wird, sondern um eine Verwahr- oder Einlagegebühr für die Verwahrung des Kapitals. Es handelt sich um Werbungskosten, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen vom Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Absatz 9 Satz 1 EStG erfasst sind. Die Bundesregierung plant keine Gesetzesinitiativen.  6. Wie viele Negativzinsen mussten Rentenversicherungen, Versorgungswerke , der Gesundheitsfonds oder vergleichbare Versorgungseinrichtungen in den letzten fünf Jahren bezahlen? a) Teilt die Bundesregierung die Aussage von BVA-Präsident Frank Plate , es werde für die Sozialversicherungen „immer schwieriger, rechtskonforme Anlageprodukte mit einem angemessenen Ertrag zu erschließen “ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sozialkassen-negativzin sen-kosten-beitragszahler-millionen-16302314.html)? b) Plant die Bundesregierung, die Konten der Sozialversicherungen von Negativzinsen freizustellen? Alle nachfolgend genannten Zahlen zu den Zinserträgen der Kontengruppe 30 (KG 30) in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden entweder den Rechnungsergebnissen entnommen oder von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See (DRV KBS) übermittelt. Die KG 30 umfasst • Zinsen aus Geldanlagen (Kontenart(KA) 300), • Zinsen aus Wertpapieren und Schuldbuchforderungen (KA 301) und • Zinsen aus Darlehen und Grundpfandrechten (KA 302). Der Großteil der saldierten Zinserträge entfällt auf die Kontenart 300. In der Kontenart 301 und 302 konnten 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zum Teil noch positive Zinserträge erwirtschaftet werden. Allgemeine Rentenversicherung Die 2018 von der allgemeinen Rentenversicherung erwirtschafteten Zinsen (KG 30) betrugen saldiert rd. -54,5 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr 2019 beliefen sich die von der allgemeinen Rentenversicherung erwirtschafteten saldierten Zinsen (KG 30) auf rd. -41,0 Mio. Euro. Gemäß § 216 Absatz 2 SGB VI wird der Großteil der Nachhaltigkeitsrücklage in der allgemeinen Rentenversicherung von der DRV Bund verwaltet. Daher sind für 2018 von den o. g. Beträgen der DRV Bund rd. -38,6 Mio. Euro zuzuordnen . Im ersten Halbjahr 2019 beliefen sich die auf die DRV Bund entfallenden Zinserträge auf rd. -30,6 Mio. Euro. Die Restgrößen verteilen sich auf die Regionalträger und die DRV KBS als Träger der allgemeinen Rentenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung Die 2018 von der DRV KBS in der knappschaftlichen Rentenversicherung erwirtschafteten Zinsen (KG 30) betrugen rd. 0,28 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14645 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2019 beliefen sich die von der DRV KBS in der knappschaftlichen Rentenversicherung erwirtschafteten Zinsen auf rd. 0,04 Mio. Euro. Das Zinsergebnis in der knappschaftlichen Rentenversicherung ist jedoch nicht mit dem Zinsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung vergleichbar. Die knappschaftliche Rentenversicherung hält keine Nachhaltigkeitsrücklage gemäß § 216 SGB VI. Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres. Sie legt nur unterjährig Einnahmen an. Zur Vermeidung von Klumpenrisiken (Anlage nur bei wenigen Instituten) stimmen sich die Träger der allgemeinen Rentenversicherung untereinander bei der Geldanlage ab. Zudem findet zwischen den einzelnen Rentenversicherungsträgern ein Erfahrungsaustausch statt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9356 verwiesen. Aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an Anlagesicherheit und Liquidität der Mittel sind die Anlagemöglichkeiten für Sozialversicherungsträger eingeschränkt. Die aktuelle Lage verursacht Belastungen für die Sozialversicherungsträger , auch für die Träger der Deutschen Rentenversicherung. Daher prüft die Bundesregierung, ob eine Erweiterung der zulässigen Anlagemöglichkeiten die Situation der Sozialversicherungsträger zumindest erleichtern könnte . Dabei ist allerdings zu beachten, dass insbesondere für die benötigten kurzfristigen liquiditätsnahen Anlagen und Sichtguthaben die Geldinstitute zurzeit im Wesentlichen nur negative Zinsen bieten. Dieser Entwicklung kann sich niemand entziehen, der liquide anlegen muss. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschuldung von privaten Haushalten in Deutschland bzw. Europa? a) Wie hat sich der Schuldenstand in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Verschuldung von privaten Haushalten und den niedrigen Zinsen? Gibt es entsprechende Zinsänderungsrisiken?  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verschuldung von Unternehmen in Deutschland bzw. Europa? a) Wie hat sich der Schuldenstand von Unternehmen in Deutschland bzw. Europa in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Wie hat die sich die Bonität von Unternehmen in Deutschland bzw. Europa in den letzten zehn Jahren entwickelt? c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Verschuldung von Unternehmen und den niedrigen Zinsen ? Gibt es entsprechende Zinsänderungsrisiken? Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Der Schuldenstand der privaten Haushalte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist nach Angaben der EZB von 59,7 Prozent Ende 2008 auf 53,6 Prozent Ende 2018 gesunken. Im Euroraum (19 Länder) ist dieser Wert von 60,6 Prozent Ende 2008 auf 57,7 Prozent Ende 2018 gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen 2018 die durchschnittlichen Schulden einer so Drucksache 19/14645 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. genannten beratenen Person in Deutschland bei 29.008 Euro. Im Jahr 2013 lagen diese Schulden bei 32.996 Euro. Der Schuldenstand der Nicht-Finanzunternehmen in Deutschland in Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist nach Angaben der EZB von 66,9 Prozent Ende 2008 auf 65,7 Prozent Ende 2018 gesunken. Im Euroraum (19 Länder) ist dieser Wert von 99,9 Prozent Ende 2008 auf 108,3 Prozent Ende 2018 gestiegen. Erhebungen zur Entwicklung der Bonität der Unternehmen in Deutschland bzw. Europa liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Höhe der Zinsen beeinflusst die Verschuldung eines Kreditnehmers, da sie zusammen mit der vertraglich vereinbarten Höhe der Tilgung Auswirkungen auf die jeweilige Restschuld eines Kredites haben. Zinsänderungsrisiken bestehen bei Kreditverträgen grundsätzlich dann, wenn die Gesamtlaufzeit des Kredites die vereinbarte Dauer der Zinsbindung überschreitet.  9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche Verzinsung von Immobilienkrediten? Wie hat sich die Zinsrate in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Webseite bei der Zinsstatistik Angaben zur durchschnittlichen Effektivverzinsung u. a. zu den von deutschen Banken vergebenen Wohnungsbaukrediten an private Haushalte. Dabei richtet sich der Zinssatz nach der ursprünglich vertraglich vereinbarten Laufzeit bzw. nach der anfänglichen Zinsbindung sowie danach, ob es sich um Bestandskredite oder um Neugeschäft handelt. Bei den Beständen hat sich beispielsweise der durchschnittliche Effektivzinssatz für Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit einer Ursprungslaufzeit von über fünf Jahren von 4,93 Prozent im Juli 2009 auf 2,31 Prozent im Juli 2019 abgesenkt. Im Neugeschäft sank z. B. der durchschnittliche Effektivzinssatz für Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit einer anfänglichen Zinsbindung von über 10 Jahren von 4,54 Prozent im Juli 2009 auf 1,49 Prozent im Juli 2019. 10. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Immobilien investiert? Wie viel Geld ist nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Immobilienmarkt investiert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/12955 verwiesen, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 15 sowie 23 und 24. 11. Um wie viel Prozent sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Immobilienpreise seit 2008 gestiegen? a) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der aktuellen Niedrigzinsphase und Immobilienpreisen? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zinsänderungsrisiken für den Immobilienmarkt? Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Webseite Preisindikatoren für den Wohnimmobilienmarkt in deutschen Städten und für den Gewerbeimmobilienmarkt nach Städtegruppen. Dabei handelt es sich um Berechnungen der Deutschen Bundesbank auf Basis von Angaben der bulwiengesa AG, wobei Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14645 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. das Jahr 2010 als Basisjahr angesetzt wird (Wohnimmobilienpreisindex = 100) gesetzt wird. Danach entwickelten sich die Preisindizes gemäß den nachstehenden Grafiken wie folgt (Quellen: Zeitreihen-Datenbank der Deutschen Bundesbank unter www.bundesbank.de): Nach dem Sechsten Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität an den Deutschen Bundestag zur Finanzstabilität in Deutschland vom Mai 2019 ist die Preisentwicklung vor allem auf eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum zurückzuführen. Diese wird begünstigt durch den hohen Beschäftigungsstand , gute Einkommensaussichten und niedrige Zinssätze für Wohnungsbaukredite (vgl. Seite 23 des Berichts, verfügbar unter https://www.bundesfinanz min i s t e r i um.de /Con ten t /DE/Pre s semi t t e i l ungen /F inanzpo l i t i k / 2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.html). Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken für den Immobilienmarkt wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 19/12955 verwiesen. Drucksache 19/14645 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie viele Lebensversicherer gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? a) Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundregierung eine Lebensversicherung abgeschlossen? b) Wie viel Geld ist nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Lebensversicherungen angelegt? c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Garantiezinsen, die Lebensversicherungen den Versicherungsnehmern zahlen müssen? Es gibt derzeit 85 Lebensversicherer. Ende 2018 bestanden laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 82,8 Millionen Lebensversicherungsverträge . Die Versichertenguthaben beliefen sich auf 968 Mrd. Euro (einschließlich Überschussbeteiligung). Der Garantiezins der Verträge betrug im Durchschnitt 2,83 Prozent. 13. Wie wirkt sich die Niedrigzinsphase nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Lebensversicherungsbranche in Deutschland aus? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Rückgänge von abgeschlossenen Neukundengeschäften im Zuge der niedrigen Zinsen? b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Renditen, die Lebensversicherer am Kapitalmarkt aktuell generieren können? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Lebensversicherungsunternehmen zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden, den Versicherten zugesagte Zinsgarantien zu erbringen? Gemessen an der Anzahl der eingelösten Neuverträge hat sich das Neukundengeschäft wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl (Mio.) Veränderung gegenüberVorjahr 2009 6,2 -7,5 % 2010 6,1 -0,7 % 2011 6,3 3,1 % 2012 6,0 -5,0 % 2014 5,6 4,2 % 2015 5,2 -7,4 % 2016 5,1 -0,4 % 2017 5,0 -1,8 % 2018 5,2 2,9 % Im Geschäftsjahr 2018 lag die laufende Verzinsung der gesamten Kapitalanlage bei 3 Prozent und die Nettoverzinsung bei 3,6 Prozent. Die Rendite der Neuund Wiederanlage des Geschäftsjahres 2018 betrug 2,1 Prozent. In einem lang anhaltenden Niedrigzinsumfeld stehen Lebensversicherungsunternehmen vor besonderen Herausforderungen, die zugesagten Garantien mittel- bis langfristig zu erfüllen. Die Bundesregierung hat deshalb bereits im Jahr 2011 die Zinszusatzreserve eingeführt und im Jahr 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) initiiert. Das LVRG enthält ein Bündel von Maßnahmen, damit Vermögen, das lang- bis mittelfristig für die Erfüllung der Garantien der Versicherten benötigt wird, nicht abfließt. Im Jahr 2018 wurde ergänzend eine Neukalibrierung der Zinszusatzreserve vorgenommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14645 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Versicherungsaufsicht BaFin liegen derzeit keine Anzeichen vor, dass Lebensversicherungsunternehmen zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden, den Versicherten zugesagte Zinsgarantien zu erbringen. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Pensionskassen zukünftig nicht mehr in der Lage sein werden, den Versicherten zugesagte Zinsgarantien zu erbringen? Hierzu wird auf Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3360 verwiesen. 15. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zinszusatzreserven, die Versicherungen in Deutschland in diesem Jahr zurückhalten müssen? Inwieweit unterlag die Zinszusatzreserve, die Lebensversicherungen in diesem Jahr bilden müssen, Korrekturen? Ende 2019 wird die Zinszusatzreserve der Lebensversicherer nach einer Überschlagsrechnung der BaFin ungefähr 72 Mrd. Euro betragen. Für die Berechnung der Zinszusatzreserve ist nach 2,09 Prozent im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2019 ein Referenzzinssatz gemäß § 5 DeckRV i. H. v. 1,92 Prozent anzusetzen . 16. Wie viele Lebensversicherungen betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung kein Neugeschäft mehr und übertragen ihre Beitragsvolumen an sogenannte Run-off-Plattformen ? a) Wie hoch sind die Summen, die aktuell von Run-off-Plattformen verwaltet werden? b) Wie viele Lebensversicherungsverträge in Deutschland werden jährlich auch Run-off-Plattformen übertragen? c) Plant die Bundesregierung Gesetzesänderungen mit Bezug zu Runoff -Plattformen? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Es gibt sieben Lebensversicherungsbestände, welche auf eine Run-Off Plattform übergegangen sind. Run-Off Plattformen verwalten Bestände mit einer Versicherungssumme von etwa 263 Mrd. Euro. In der folgenden Tabelle sind die Fälle nach dem Jahr des Übergangs aufgelistet und der Name des ursprünglichen Lebensversicherers, die heutige Firmierung und die Anzahl der Versicherungsverträge angegeben. Jahr des Übergangs Ursprünglicher Lebensversicherer firmiert jetzt als Anzahl der Verträge (zum jeweiligen Übergangszeit punkt) 2014 Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberger Lebensversicherung AG 416.428 2014 Skandia Lebensversicherung AG Skandia Lebensversicherung AG 317.154 2015 Delta Lloyd Lebensversicherung AG Athora Lebensversicherung AG 331.263 2017 Basler Leben AG Direktion für Deutschland Frankfurter Lebensversicherung AG 105.172 Drucksache 19/14645 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr des Übergangs Ursprünglicher Lebensversicherer firmiert jetzt als Anzahl der Verträge (zum jeweiligen Übergangszeit punkt) 2017 Arag Lebensversicherungs- AG Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG 307.942 2017 Protektor Lebensversicherungs-AG/ Salvamus Lebensversicherung AG Entis Lebensversicherung AG 100.092 2019 Generali Lebensversicherung AG Proxalto Lebensversicherung AG 3.845.565 Die BaFin verfügt über gesetzliche Befugnisse zur Wahrung der Belange der Versicherten und hat ihre Aufsicht auch im Bereich des Run-off intensiviert. Die Bundesregierung wird das Thema weiter intensiv beobachten und behält sich vor, erforderlichenfalls gesetzliche Regelungen vorzuschlagen. 17. Plant die Bundesregierung Gesetzesinitiativen, die das Geschäftsmodell der Lebensversicherung auch bei einer weiterhin langanhaltenden Niedrigzinsphase sichert? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Die Bundesregierung hat mit verschiedenen Maßnahmen die Regulierung der Lebensversicherung an die Erfordernisse im Niedrigzinsumfeld angepasst. Die im vergangenen Jahr durchgeführte Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes hat gezeigt, dass sich die ergriffenen Maßnahmen überwiegend bewährt haben, um das System der Lebensversicherung langfristig auf eine stabile Grundlage zu stellen. Soweit ergänzend Handlungsbedarf besteht, sind die erforderlichen Maßnahmen im Evaluierungsbericht dargestellt (vgl. https:// www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanzmarktpoli tik/2018-06-28_Evaluierungsbericht-zum-Lebensversicherungsreformge setz.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Eine Reihe von Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, weitere Maßnahmen sollen mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen umgesetzt werden; zum Zeitplan wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/12359 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14645 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.