Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14056 – Sachstandsabfrage zur Migration der PC-Systeme in den Bundesbehörden zu Windows 10 bzw. zur IT-Konsolidierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Projekt IT-Konsolidierung des Bundes unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde mit Kabinettsbeschluss als Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund 2015 gestartet. Die IT des Bundes wird laut BMI bis zum Jahr 2025 gebündelt und standardisiert, damit die Bundesverwaltung wirtschaftlicher und sicherer agieren kann (www. bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/it-des-bundes/it-konsolidie rung/it-konsolidierung-node.html). Laut den Vorgaben des Grobkonzepts zur IT-Konsolidierung Bund des BMI muss die IT-Leistungserbringung der unmittelbaren Bundesverwaltung weiter gebündelt werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und gesteuert durch Evaluierungsmaßnahmen. Vor allem die Konzentration des IT-Betriebs in wenigen , gemeinsamen Rechenzentren – unterstützt von dezentralen Vor-Ort- Serviceeinheiten – ist dabei anzustreben. Durch die Bündelung der IT des Bundes ergeben sich mögliche Einsparpotenziale, welche insbesondere dazu dienen werden, die durch steigende Komplexität und wachsende Anforderungen in der Informationstechnik insgesamt zu erwartenden erheblichen Kostensteigerungen abzumildern (www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/ Innovative-Vorhaben/it_konsolidierung_bund_grobkonzept.pdf?__blob=publi cationFile). Mit der IT-Konsolidierung des Bundes muss auch die flächendeckende Migration der PC-Systeme von Windows 7 zu Windows 10 umgesetzt werden. Mit der Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 ergibt sich für die Bundesverwaltung die Notwendigkeit, die Kompatibilität ihrer Anwendungen mit dem neuen Betriebssystem sicherzustellen. Dieser Umstand wurde auch bei der Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts festgestellt. Mit Beschluss Nr. 2019/1 vom 14. Februar 2019 wurde der Kompatibilitätsleitfaden mit seinen Ausführungen empfohlen (www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikatio nen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-Informationstechnik/Konferenz_der_IT- Beauftragten_der_Ressorts_Beschluesse/2019_01_Beschluss_Konferenz_IT- B e a u f t r a g t e . p d f ; j s e s s i o n i d = 7 6 A A 6 1 4 8 B 0 0 5 1 6 5 6 B 9 7 8 C 8 BA23685A5A.1_cid340?__blob=publicationFile). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14646 19. Wahlperiode 31.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Laut Medienbericht soll es ab Mitte Januar 2020 keine Sicherheitsupdates und keinerlei technische Unterstützung mehr für Windows 7 von Seiten des Betriebssystemhersteller Microsoft geben (www.zdf.de/nachrichten/heute/endevon -windows-7-riskanter-behoerden-umstieg-auf-windows-10-100.html). In diesem Zusammenhang weist der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik drauf hin, dass der Windows 7 Support Mitte Januar 2020 endet . Bis dahin müssen alle betroffenen Clients auf ein neues Betriebssystem migriert werden. Idealerweise erfolgt hierbei die Migration direkt auf den Bundesclient. Der Migrationsleitfaden enthält Vorgaben, damit die Migration in Eigenregie möglichst nah am Bundesclient erfolgt. (www.cio.bund.de/Sha redDocs/Publikationen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-Informationstechnik/ IT_Rat_Beschluesse/beschluss_2017_02.pdf?__blob=publicationFile). Der europäische Datenschutzbeauftragte prüft in diesem Zusammenhang, ob die Lizenzverträge von Microsoft für die Software den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung genügen (www.zdf.de/nachrichten/heute/ende-vonwindows -7-riskanter-behoerden-umstieg-auf-windows-10-100.html). Aufgrund dieses Umstandes wird sich nach Ansicht der Fragesteller die Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 in der IT der Bundesverwaltung auf unbestimmte Zeit verzögern. Der Betriebssystemhersteller Microsoft hat im September 2018 zwar eine „Support Verlängerung“ bis Anfang 2023 für Windows 7 bekannt gegeben (www.microsoft .com/en-us/microsoft-365/blog/ 2018/09/06/helping-customers-shift-to-a-modern-desktop/), die Anwender müssen für technische Unterstützung und Softwareupdates im Besitz einer Volumenlizenz sein. Der Preis für eine Support-Verlängerung von Windows 7 berechnet sich demnach pro Gerät und soll jedes Jahr steigen. Sie beginnen bei 25 Dollar pro Gerät für Windows 7 Enterprise im ersten Jahr. Im zweiten und dritten Jahr verdoppeln sich die Preise jeweils auf 50 beziehungsweise 100 Dollar. Extended Security Updates für Windows 7 Pro sind doppelt so teuer wie für Windows 7 Enterprise. Bei nicht fristgerechter Umstellung aller Systeme in den Bundesbehörden sind nach Ansicht der Fragesteller somit hohe zusätzliche Supportkosten zu erwarten (www.zdnet.de/88353329/micro soft-nennt-preise-fuer-support-verlaengerung-von-windows-7/).  1. Wie viele Systeme sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zu Windows 10 in den Bundesbehörden migriert (bitte nach PC-System Windows Professional und Windows Enterprise mit Stand 1. September 2019 auflisten)? Die Behörden und Ressorts sind für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Eine zentrale Übersicht wird daher zum heutigen Stand nicht vorgehalten. Eine Unterscheidung nach Windows-Lizenz ist nur innerhalb der jeweiligen Behörde möglich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows 10 Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht auf dem Freiwilligkeitsprinzip . Das Programm bietet insbesondere die Bereitstellung von Konzepten, Ressourcen , Lösungsschablonen und standardisierten Vorgehensmodellen. Die Konzeption setzt dabei geltende Standards wie den IT-Grundschutz und die Unterbindung des Telemetriedatenabflusses gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um. Mehr als 25 Behörden nehmen an dem Programm teil, und bis Ende des Jahres werden die meisten die Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Darüber hinaus verwenden weitere Behörden die veröffentlichten Dokumente des Programms als Basis für ihre eigenen Migrationsprojekte, so dass mehr als ein Drittel aller Arbeitsplätze der Bundesverwaltung von dem Programm profitiert. Drucksache 19/14646 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viele Systeme laufen noch unter Windows 7 (bitte nach PC-System Windows Professional und Windows Enterprise mit Stand 1. September 2019 auflisten)? Die Behörden und Ressorts sind für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung und Ihren IT-Betrieb eigenverantwortlich. Eine zentrale Übersicht aller IT- Systeme mit Windows 7 wird daher nicht vorgehalten.  3. Wird die Bundesregierung im Falle, dass nicht alle PC-Systeme des Bundes zum 14. Januar 2020 unter Windows 10 laufen, einen Extended- Security-Support-Vertrag mit Microsoft-Partnern abschließen? Wenn nein, warum nicht? Behörden, die Windows 7 einsetzen und noch nicht auf Windows 10 migriert sind, könnten auf Anfrage im Rahmen des Programms Behördenclient des BMI zur Beschleunigung der Migration unterstützt werden. Bis zur vollständigen Umsetzung der Migration besteht für größere Behörden die Möglichkeit einen erweiterten Microsoft-Support von Microsoft- Handelspartnern für Windows 7 zu beziehen. Dies ist auf Basis der bestehenden Verträge der Bundesregierung mit Microsoft möglich. Microsoft hat angekündigt , den erweiterten Support auch für weitere Lizenzprogramme anzubieten , so dass ihn auch kleinere Behörden nutzen können.  4. Wie viele Bundesbehörden sind bereits seitdem am 20. Mai 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Grobkonzept zur IT-Konsolidierung Bund im Bereich Betriebskonsolidierung bzw. Dienstekonsolidierung vollständig an die zentralen IT-Dienstleister angeschlossen? Es sind bereits 64 Behörden erfolgreich konsolidiert. Die Bereitstellung der einzelnen Dienste des Programms Dienstekonsolidierung an die Behörden des Bundes erfolgt schrittweise bis 2025. Daher ist der vollständige Anschluss einer Behörde zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich und entspricht auch nicht dem Vorgehensmodell.  5. Wie schätzt die Projektorganisation IT-Konsolidierung des Bundes den Stand des Projektes ein, und welche Erkenntnisse konnten bisher gewonnen werden? Mit der IT-Konsolidierung Bund (IT-K) befindet sich die Bundesverwaltung derzeit in einem sehr ambitionierten und komplexen Modernisierungsprozess. Viele Meilensteine wurden bereits planmäßig erreicht. Zum Beispiel wurde bei Beschaffungsbündelung das Ziel bis Ende 2018 90 Prozent der IT Beschaffung des Bundes über wenige zentrale Stellen abzuwickeln, erreicht. Insbesondere die Heterogenität der Behörden IT und die hierauf nicht eingestellte Leistungsfähigkeit der IT-Dienstleister führte zu Verspätungen der Behördenprojekte. Umstrukturierungen werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14646 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Werden die Termine zur Betriebskonsolidierung (Bündelung des IT- Betriebs der unmittelbaren Bundesverwaltung) bis Ende 2023 bzw. Dienstekonsolidierung bis Ende 2025 eingehalten? Betriebskonsolidierung: Insbesondere die Heterogenität der Behörden IT und die hierauf nicht eingestellte Leistungsfähigkeit der IT Dienstleister führte zu Verspätungen der Behördenprojekte . Umstrukturierungen werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Dienstekonsolidierung: Die Einführung von Basis-, Querschnitts- und Infrastrukturdiensten im Rahmen der Dienstekonsolidierung ist weiterhin bis 2025 vorgesehen.  7. Wie hoch waren die bisher eingesetzten Finanzmittel für das Projekt IT- Konsolidierung des Bundes seit 2015, und unter welchen Titelgruppen des Bundeshaushalts wurden diese jeweils festgeschrieben?  8. Wie hoch sind die geplanten Finanzmittel für das Projekt IT- Konsolidierung des Bundes bis Ende 2023 bzw. 2025 (bitte nach Jahren und geplanten Finanzmitteln auflisten)? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenfassend beantwortet. Nachfolgende Tabelle fasst die Jahressummen zusammen:  9. Wurden im Zusammenhang mit dem Projekt IT-Konsolidierung des Bundes externe Berater und Dienstleister in Anspruch genommen, und wenn ja, mit wie vielen externen Beratern und Dienstleistern und in welchem Umfang (bitte nach Jahren und finanziellen Umfang auflisten)? Im Zusammenhang mit dem Projekt IT-Konsolidierung des Bundes wurden externe Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen. Die Auflistung nach Jahren und finanziellem Umfang ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Diese Daten wurden bereits zur jährlichen Meldung an den Haushaltsausschuss (HHA) genutzt. In den Jahren 2015 und 2016 wurden die Firmen nicht genannt: Drucksache 19/14646 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Prüfung der Microsoft Lizenzverträge durch den europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Frage, ob die Software den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung entspricht? Die vorläufigen Feststellungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) decken sich mit der Einschätzung der Bundesregierung. Die Bundesregierung begleitet deshalb die Aktivitäten des EDPS aufmerksam und berücksichtigt die Erkenntnisse in den Verhandlungen mit Microsoft. Deutschland nimmt aktiv an dem initiierten europäischen Austausch zwischen Mitgliedstaaten und europäischen Institutionen teil. Die aktuellen Konditionenverträge des Bundes mit Microsoft, die im Jahre 2015 geschlossen wurden, erlauben keinen Bezug von Clouddiensten durch den Bund, ohne dass eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, die den Anforderungen der DSGVO und den Sicherheitsanforderungen des Bundes uneingeschränkt entspricht und dies auch für die Nutzungsdauer sicherstellt. 11. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass keinerlei sicherheitsrelevante Daten durch die Umstellung von Windows 7 auf Windows 10 im Zuge des Projekts IT-Konsultierung des Bundes an Microsoft gesendet werden, und wenn ja, wie wird dies sichergestellt? Es wurde im Rahmen des Programms zur Umstellung auf Windows 10 zusammen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Lösungsschablone erarbeitet, die die Unterbindung des Telemetriedatenabflusses entsprechend DSGVO sicherstellen soll. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14646 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.