Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14096 – Kameraüberwachung auf Bundesfernstraßen (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11727) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung macht in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11727 bezüglich der Kameraüberwachung von Bundesfernstraßen deutlich, dass ihr keine konkreten Informationen zur Kameraüberwachung von Bundesfernstraßen vorlägen, da der Bau, die Planung, die Erhaltung und das Betreiben der Bundesstraßen des Fernverkehrs im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Länder durchgeführt würde. 1. Liegen der Bundesregierung grundsätzlich keine Kenntnisse zu Aufgaben vor, die die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung wahrnehmen, und inwiefern ist ihr der Zugang zu Informationen zur Durchführung der Aufgaben unmöglich? 3. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung Kenntnisse etwa zum Ausbau der Autobahn 24 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8524) vor, nicht aber zu an Autobahnen angebrachten Kameras, die der Überwachung dienen ? Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung übt die Fach- und Rechtsaufsicht hinsichtlich der Ausführung der Aufgaben der Bundesfernstraßenverwaltung durch die Länder aus. Sie kann nur zur Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht Berichte und die Vorlage von Akten von der Bundesfernstraßenverwaltung verlangen. Eine vollständige Dokumentation aller Einzelelemente von straßenseitigen Einrichtungen an Bundesfernstraßen liegt der Bundesregierung daher nicht vor. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14647 19. Wahlperiode 31.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Inwieweit verschafft sich die Bundesregierung bereits aktuell und in der Vergangenheit eine Übersicht über Bau, Planung, Erhaltung und Betreiben von Bundesfernstraßen vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Januar 2021 der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung , vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen wird (vgl. www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/ Reform-Der-Bundesfernstrassenverwaltung/reform-der-bundesfernstrassen verwaltung.html)? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) steht im ständigen Austausch mit den Auftragsverwaltungen der Länder, der Autobahn GmbH des Bundes und dem Fernstraßen-Bundesamt, damit die Autobahn GmbH des Bundes und das Fernstraßen-Bundesamt die ihnen obliegenden Aufgaben in den Bereichen Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb planmäßig ab dem 1. Januar 2021 erfüllen Gemäß § 1 des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (FernstrÜG) haben die Länder u. a. die sächlichen Betriebsmittel und die Grundstücke der Bundesautobahnen sowie Grundstücke und Gebäude von Nebenanlagen i. S. von § 1 Absatz 4 FstrG zum 1. Januar 2018 erfasst und dokumentiert. Kameras an Bundesfernstraßen wurden hierbei nicht explizit erfasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Drucksache 19/14647 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.