Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14194 – Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nachrichtenagentur dpa beruft sich auf eine Beschlussvorlage der 210. Innenministerkonferenz , wonach die Innenminister der Bundesländer den Bund aufgefordert haben, seine Kapazitäten für die Bekämpfung von Waldbränden aus der Luft zu überprüfen (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termi ne/to-beschluesse/20190612_14.html TOP 45; www.mdr.de/nachrichten/ politik/inland/waldbraende-loeschflugzeuge-bund-laender-100.html). Laut Behörden Spiegel hatte auch Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), bereits im Frühjahr diesen Jahres gefordert, dass bundesweit mindestens zehn weitere Hubschrauber von Bundeswehr oder Bundespolizei auf Anforderung der Feuerwehren zur Brandbekämpfung aus der Luft zur Verfügung stehen müssten (Behörden Spiegel Nr. 837, Juli 2019, www.daten.behoerdenspiegel.eu/nl/polizei_nl837.pdf, S. 5). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bund verfügt nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes nur über eine thematisch eng begrenzte Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder, der Brandschutz in der Zuständigkeit der Kommunen . Vor diesem Hintergrund kann der Bund keine Ressourcen zur Waldbrandbekämpfung unmittelbar beschaffen und zur Verfügung stellen. Er kann lediglich die Ressourcen, über die er zur Erfüllung seiner grundgesetzlichen Aufgaben verfügt, subsidiär im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Grundgesetz unterstützend zur Verfügung stellen. Art und Umfang der Unterstützung richten sich dabei nach den angeforderten Fähigkeiten und den verfügbaren Ressourcen des Bundes. Die 210. Innenministerkonferenz hat mit Beschluss zu TOP 45 festgestellt, dass die länderübergreifenden Reaktionsmöglichkeiten zur Unterstützung bei der Waldbrandbekämpfung aus der Luft optimiert werden müssen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14648 19. Wahlperiode 31.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Innenministerkonferenz hat ferner seinen Arbeitskreis V beauftragt, die Optimierungsmöglichkeiten kurzfristig in der Arbeitsgruppe „Nationaler Waldbrandschutz “ näher zu beleuchten und Vorschläge für deren Umsetzung zu erarbeiten . Die Arbeitsgruppe „Nationaler Waldbrandschutz“ hat unter Vorsitz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und unter Mitwirkung des Deutschen Feuerwehrverbandes entsprechende Vorschläge erarbeitet, die gegenwärtig im Arbeitskreis V und im Anschluss in der 211. Innenministerkonferenz im Dezember 2019 behandelt werden. 1. Zu welchen Ergebnissen und konkret zu ergreifenden Maßnahmen ist die Bundesregierung anlässlich dieser Aufforderung zur Überprüfung der Kapazitäten für die Bekämpfung von Waldbränden aus der Luft gelangt? Bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt sein? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Pläne der Bundesregierung zur Bewältigung von Waldschäden und zur Waldbrandbekämpfung“ auf Bundestagsdrucksache 19/13844 verwiesen. Die darin skizzierte Gremienbefassung ist noch nicht abgeschlossen. 2. Existiert auf Bundesebene eine zentrale Koordinierungsstelle zur bundesweiten Einsatzbereitschaftserfassung von Feuerlöschhubschraubern in Echtzeit sowie Drohnen, aber auch spezieller geländegängiger Lösch- und Räumfahrzeuge staatlicher wie privater Akteure zur Waldbrandbekämpfung ? Eine zentrale Koordinierungsstelle, die bundesweit Ressourcen zur Waldbrandbekämpfung in Echtzeit abbildet, existiert nicht. In Abstimmung zwischen Bund und Ländern wird beabsichtigt, beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein sogenanntes Verfügbarkeitsmanagement einzurichten. Das Verfügbarkeitsmanagement soll grundsätzlich geeignete Fähigkeiten des Bundes und der Länder zur Vegetationsbrandbekämpfung erfassen. 3. Hat die Bundesregierung 2017, 2018 und 2019 Maßnahmen zur ausreichenden Vorhaltung geeigneter, gerade für große Löschwasserbehälter, tragfähiger Hubschrauber sowie ausreichender Löschwasser-Außenlastbehälter für Waldbrandeinsätze ergriffen (bitte nach Jahr und Maßnahme aufschlüsseln )? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Des Weiteren wird auf die Ausführungen der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4208 verwiesen . Drucksache 19/14648 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft, inwieweit der Einsatz von kleinen Löschflugzeugen sinnvoll erscheint sowie gemeinsame Verwendungsmöglichkeiten (Doppelnutzen) im Rahmen einer Krisenvorsorge geklärt? Falls ja, welche Feststellungen und Beschaffungsmaßnahmen liegen dazu vor? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Arbeitsgruppe nationaler Waldbrandschutz ist zu der Feststellung gelangt, Löschflugzeuge seien eher nicht sachgerecht. Hubschrauber seien deutlich flexibler, wirksamer und effizienter. 5. Inwieweit stellt der Bund finanzielle Mittel zur Bezuschussung des Ausbaus von Zivilschutzmaßnahmen der Länder mit dem Schwerpunkt der technischen und materiellen Ausrüstung (z. B. Schutzbekleidung, Feuerlöschrucksackspritzen , Großtanklöschfahrzeuge) zur Waldbrandbekämpfung in besonders gefährdeten Regionen zur Verfügung (bitte nach Programmname , Mittelhöhe, unterstützte und erfolgte Anschaffungen aufschlüsseln )? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zum Thema „Waldbrandgefahren in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/10990 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14648 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.