Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14230 – Innerdeutscher Luftverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit den Protesten der Bewegung „Fridays for Future“ steht besonders der Luftverkehr in der Kritik. Allerdings befindet sich der europäische Luftverkehr bereits seit 2005 im EU-Emissionshandel (EU-ETS) und wird weltweit ab dem Jahr 2020 durch CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) ergänzt (https://ec.europa.eu/clima/policies/ets_de). Der innerdeutsche Luftverkehr hat allerdings einen Anteil am globalen CO2- Ausstoß von 0,26 Prozent. Im Gegensatz dazu beträgt Deutschlands Anteil am internationalen Luftverkehr 2,84 Prozent (www.bdl.aero/wp-content/uplo ads/2019/08/20190816-Analyse-Klimaschutzinstrumente-im-Luftver kehr_f.pdf). Das Klimakabinett hat am 20. September einen Vorschlag für die CO2- Reduktion des innerdeutschen Luftverkehrs vorgelegt. Darin heißt es: „Deshalb wird die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, um zum 1. Januar 2020 die Luftverkehrsabgabe in dem Umfang zu erhöhen, damit im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gesenkt werden kann.“ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975232/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klima schutzprogramm-data.pdf?download=1)  1. Wie hoch ist der Anteil des innerdeutschen Luftverkehrs im europäischen Vergleich? Der innerdeutsche Luftverkehr hat einen Anteil von 11 Prozent am gesamten deutschen Luftverkehr. In Europa hat der Inlandsluftverkehr einen durchschnittlichen Anteil von 16 Prozent. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14650 19. Wahlperiode 31.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viel Tonnen CO2 stößt der innerdeutsche Luftverkehr aus? Die CO2-Emissionen des innerdeutschen Luftverkehrs betrugen im Jahr 2017 2,056 Millionen Tonnen. Daten für das Jahr 2018 liegen nach Abschluss der Emissionsberichterstattung des Umweltbundesamtes vor (vgl.: www.umwelt bundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen).  3. Wie hoch ist der Drehkreuzverkehr am innerdeutschen Luftverkehr (bitte in Prozent angeben)? Im Jahr 2018 verzeichnete der innerdeutsche Luftverkehr 23.625.940 Passagiere , davon benutzen 3.895.889 Passagiere Deutschland als Drehkreuz, dies entspricht einem Anteil von ca. 17 Prozent.  4. Wie hoch ist der Anteil des Inselverkehrs am innerdeutschen Luftverkehr (bitte in Prozent angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Geschäftskunden am innerdeutschen Luftverkehr? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.  6. Auf welchen Betrag muss die Luftverkehrsabgabe angehoben werden, damit die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent im Bahnverkehr finanziert werden kann? Die im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehene Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Bahnfernverkehr wird voraussichtlich ein Volumen i. H. v. rund 500 Mio. Euro umfassen. Die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes soll Mehreinnahmen von 470 Millionen Euro im kommenden Jahr einbringen. Bei voller Jahreswirkung ergeben sich 785 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bund. Im Übrigen wird auf die im Internet verfügbaren Informationen der Bundesregierung zur Luftverkehrsteuer verwiesen (vgl.: www.bundesregierung.de/ breg-de/aktuelles/luftverkehrsteuer-1681874).  7. Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von der Anhebung der Luftverkehrsabgabe? Die Anhebung der Luftverkehrsteuer ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Es sollen Anreize geschaffen werden, um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zu klimafreundlichem Handeln zu ermuntern. Dadurch sollen die bereits gesetzten Anreize für ein umweltgerechtes Verhalten im Verkehr verstärkt werden. Im Übrigen wird auf die im Internet verfügbaren Informationen der Bundesregierung zur Luftverkehrsteuer verwiesen (vgl.: www.bundesregierung.de/ breg-de/aktuelles/luftverkehrsteuer-1681874). Drucksache 19/14650 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wird die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe auf innerdeutsche Flüge weiter anheben, wenn der innerdeutsche Luftverkehr abnimmt, um die Mehrwertsteuerreduzierung der Bahn zu finanzieren?  9. Wie wird die Reduzierung der Mehrwertsteuersenkung bei der Bahn finanziert, wenn der innerdeutsche Luftverkehr abnimmt und damit auch die Einnahmen einer Luftverkehrsabgabe? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine gesonderte Steuerbemessung für innerdeutsche Flüge ist weder in der bisherigen Systematik der Luftverkehrsteuer noch im Rahmen der derzeitigen Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vorgesehen. Inlandsflüge werden nach dem Steuersatz für Abflüge zu Zielorten in der Distanzklasse 1 (Zielorte bis 2.500 km Entfernung) bemessen. 10. Wie definiert die Bundesregierung effiziente Klimaschutzmaßnahmen? Effiziente Klimaschutzmaßnahmen führen zu einer kostengünstigen Reduktion der CO2-Emissionen oder anderer Emissionen, die zum Klimawandel beitragen . Im Übrigen wird auf die „Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030“ der Bundesregierung verwiesen (vgl.: www.bundesregierung.de/resour ce/blob/975232/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20- klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14650 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.