Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13690 – Die Arbeit des Auswärtigen Amts in Mittel- und Osteuropa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutschen Auslandsvertretungen leisten einen wichtigen Teil der Außenpolitik , vertreten die Interessen Deutschlands und gewähren deutschen Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Gastland Hilfe und Beistand. Der Ausbau der bilateralen und multilateralen Beziehungen wird angesichts politischer Differenzen sowie sicherheitspolitischer HerausFörderungen von außen immer relevanter. Die Auslandsvertretungen spielen eine wichtige Rolle in der Übernahme größerer Verantwortung durch die Bundesrepublik, die u.a. die vormalige Bundesverteidigungsministerin von der Leyen (www.morgenpost.de/politik /article207834137/Von-der-Leyen-betont-groessere-weltweite- Verantwortung-Deutschlands.html) und Bundespräsident Steinmeier (https:// de.euronews.com/2017/04/04/steinmeier-betont-verantwortung-deutschlandsfuer -die-eu) hervorhoben. Medienberichten zufolge ist das Auswärtige Amt aktuell jedoch personell nicht ausreichend ausgestattet (www.sueddeutsche.de/ politik/diplomatie-auswaertiges-amt-1.4477442). Ein vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegebener Bericht fordert u.a. größere Anstrengungen in der Schaffung von Personalreserven, um schnell und angemessen auf unvorhergesehene Eskalation reagieren zu können. Für die Bewertung einer angemessenen Personalausstattung stellt sich neben der Frage der Personalreserve auch die nach einer gründlichen Personalbedarfsermittlung. Mittel- und Osteuropa ist aus Sicht der Fragesteller eine Schlüsselregion der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Um auf die zunehmende Fragilität im sicherheitspolitischen Kontext zu reagieren, hat Bundesaußenminister Maas u.a. die Notwendigkeit einer „europäischen Ostpolitik“ betont (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-berliner-forum-aussenpolitik/ 2164430). Die Personalsituation des Auswärtigen Amts steht diesem Ansinnen nach Ansicht der Fragesteller jedoch diametral entgegen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14652 19. Wahlperiode 31.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. In welcher Höhe standen den deutschen Auslandsvertretungen in den folgenden Ländern seit 2009 Mittel aus welchen Haushaltstiteln zur Verfügung : Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Republik Moldau, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine und Ungarn (bitte jeweils getrennt nach Verwendung, Jahr und Vertretung aufschlüsseln )?  2. Wie viele dieser Mittel wurden seit 2009 nicht abgerufen (bitte jeweils getrennt pro Jahr, Vertretung und nach vorgesehenem Verwendungszweck aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Auslandsvertretungen erhalten zur Deckung ihrer personellen und sächlichen Verwaltungsausgaben jährlich eine nicht titelweise aufgegliederte Gesamtsumme , die sie im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der flexibilisierten Haushaltsmittel eigenverantwortlich nach den allgemeinen Grundsätzen des Haushaltsrechts bewirtschaften. Diese Flexibilisierung lässt lediglich eine Erfassung tatsächlich geleisteter Ausgaben zu. Es wird dazu auf die Anlage 1 verwiesen. Im Hinblick auf Nachteile, die für Interessen der Bundesrepublik Deutschland im bilateralen Verhältnis zu den genannten Staaten bei Kenntnisnahme durch Unbefugte entstehen können, werden diese Informationen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*  3. Wie hat sich der Personalumfang in den o. g. deutschen Vertretungen seit 2009 entwickelt (bitte pro Jahr nach Land, Entsandten bzw. Ortskräften und Organisationseinheit aufschlüsseln)?  4. Konnten in den o. g. deutschen Vertretungen seit 2009 alle Stellen besetzt werden (wenn nein, bitte pro Jahr nach Land, Entsandten bzw. Ortskräften und Organisationseinheit aufschlüsseln)?  5. Wurden in den o. g. deutschen Vertretungen seit 2009 Stellen gestrichen oder nicht nachbesetzt? Wenn ja, in welchen Abteilungen bzw. Organisationseinheiten? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet. Der Personalumfang wie auch die Zahl der Dienstposten ist an den deutschen Auslandsvertretungen in Mittel- und Osteuropa (MOE) in den letzten Jahren weitgehend stabil mit leicht steigender Tendenz. Der Hauptgrund für einen Aufwuchs oder einen Rückgang sind veränderte Visa-Antragszahlen, wie etwa in der Ukraine nach der Visa-Liberalisierung 2017, die eine Reduzierung von 22 Dienstposten zur Folge hatte. Derzeit sind in den MOE-Staaten sieben Dienstposten vakant. Im Bereich der Lokal Beschäftigten bestehen keine signifikanten Vakanzen. Darüber hinaus wird auf die als Anlage 1 a beigefügte Übersicht verwiesen. Im Hinblick auf Nachteile, die für Interessen der Bundesrepublik Deutschland im bilateralen Verhältnis zu den genannten Staaten bei Kenntnisnahme durch Unbefugte entstehen können, werden diese Informationen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14652 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*  6. In welcher Höhe wurde die Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Vertretungen in den o. g. Ländern seit 2009 finanziert (bitte jeweils getrennt nach Verwendung pro Jahr und Vertretung aufschlüsseln)? Den Auslandsvertretungen werden jährlich Mittel für Maßnahmen zur Förderung des Deutschlandbildes im Ausland aus dem Haushaltstitel 0502 54622 zugewiesen . Beträge (vgl. nachstehende Tabelle, Werte in Euro) können erst ab dem Haushaltsjahr 2014 angegeben werden. Projektmittelkürzungen im Bereich „Deutschlandbild-Öffentlichkeitsarbeit“ für die Vertretungen im MOE in den Jahren 2014 auf 2015 hatten organisatorische Gründe. Die bisher auf diesem Titel bereitgestellten Mittel für Projekte zur Förderung der Zivilgesellschaft wurden von der Zentrale übernommen. Im Gegenzug wurde der Titel 0504 687 13 „Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft“ erheblich aufgestockt (von fünf auf 18 Mio. Euro). Für das Haushaltsjahr 2019 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Land 2018 2017 2016 2015 2014 Albanien -Botschaft Tirana 11.979,12 8.515,22 6.819,44 10.958,38 22.884,02 Bosnien und Herzegowina -Botschaft Sarajewo 8.591,92 12.687,37 14.792,06 14.401,15 23.944,64 Bulgarien -Botschaft Sofia 4.895,89 15.435,70 4.082,32 5.064,88 13.584,12 Kosovo -Botschaft Pristina 3.464,57 2.763,71 2.527,92 2.549,75 10.068,84 Kroatien -Botschaft Zagreb 6.605,94 6.594,69 11.196,27 7.308,00 26.495,82 Montenegro -Botschaft Podgorica 2.900,00 11.404,96 6.699,65 3.941,52 1.606,98 Nordmazedonien -Botschaft Skopje 2.053,79 4.736,64 3.725,91 3.768,62 9.151,52 Polen -Botschaft Warschau -Generalkonsulat Breslau -Generalkonsulat Danzig -Generalkonsulat Krakau -Konsulat Oppeln 57.084,98 5.725,73 1.365,21 8.344,00 1.408,59 39.960,33 8.410,89 595,05 4.773,67 586,20 42.428,65 7.165,67 2.482,55 4.559,22 3.388,48 38.336,71 4.438,67 1.576,21 5.937,19 783,29 97.081,62 2.248,93 2.801,78 21.896,40 396,87 Republik Moldau -Botschaft Chisinau 5.572,47 6.952,37 4.383,81 6.653,56 10.344,80 Rumänien -Botschaft Bukarest -Konsulat Hermannstadt -Konsulat Temesvar 12.966,53 1.949,39 1.513,34 11.341,10 1.929,58 2.525,02 8.776,98 485,47 200,00 16.629,01 367,90 1.617,98 66.835,00 1.279,22 199,72 * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land 2018 2017 2016 2015 2014 Russland -Botschaft Moskau -Generalkonsulat Jekaterinburg -Generalkonsulat Kaliningrad -Generalkonsulat Nowosibirsk -Generalkonsulat St. Petersburg 75.607,99 8.962,94 306,00 1.381,48 13.947,82 50.763,19 9.544,45 918,80 3.285,45 21.170,29 44.071,93 13.766,65 1.290,02 3.238,29 15.304,98 86.124,09 5.143,21 935,184.672 4.672,72 22.116,44 225.019,40 15.643,08 5.710,96 3.947,52 41.956,56 Serbien -Botschaft Belgrad 14.996,39 21.431,44 17.277,72 14.857,99 37.846,00 Slowakei -Botschaft Pressburg 2.781,52 4.505,08 6.900,56 5.373,67 10.627,00 Slowenien -Botschaft Laibach 5.027,00 3.055,67 2.226,69 3.564,38 14.817,26 Tschechien -Botschaft Prag 27.240,92 34.606,90 45.911,02 16.774,85 99.836,02 Ukraine -Botschaft Kiew -Generalkonsulat Donezk 21.049,69 12.018,20 35.429,85 10.725,71 41.547,29 9.095,62 22.169,52 10.364,31 34.622,90 8.708,86 Ungarn -Botschaft Budapest 13.999,93 11.570,88 12.845,97 16.097,36 107.510,68  7. Nach welchen Kriterien wird die Öffentlichkeitsarbeit in den deutschen Vertretungen in den o. g. Ländern bewertet? In enger Abstimmung mit den Auslandsvertretungen werden jährlich Länderkonzepte erstellt, die als Entscheidungsgrundlage für die strategische Planung und Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit dienen. Die Länderkonzepte fassen die Interessenschwerpunkte zusammen und finden in der Verwendung der Haushaltsmittel ihren Niederschlag. Anhand von jährlichen Zielvereinbarungen, die sich an den örtlichen und regionalen Gegebenheiten ausrichten, kann der Umsetzungserfolg ermittelt werden. Die jeweiligen Kriterien ergeben sich aus der Zweckbestimmung des Haushaltstitels und den politischen Schwerpunkten und Querschnittsthemen wie etwa die Vermittlung eines aktuellen Deutschlandbildes , Förderung von Dialog, strategische Kommunikation, Netzwerkbildung.  8. In welcher Höhe und aus welchen Titeln wurden welche Projekte seit 2009 in allen vier Visegrád-Staaten durch die Bundesregierung finanziert (bitte jeweils getrennt nach Verwendung und Jahr aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2009 wurden unterschiedliche Projekte in allen vier Staaten der Visegrád-Gruppe (Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn) durch die Bundesregierung finanziert. Eine Aufschlüsselung der Aktivitäten nach Jahr, Titel und Projekt ist der beigefügten Anlage 2* zu entnehmen. * Von einer Drucklegung der Anlage/Anlagen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/14652 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14652 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. In welcher Höhe wurden die deutschen politischen Stiftungen seit 2009 in den o. g. Ländern durch die Bundesregierung gefördert (bitte jeweils pro Land, Jahr, Stiftung und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Die Projekte der politischen Stiftungen in den Ländern Mittel- und Osteuropas wurden bis 2014 größtenteils durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Ab 2015 erfolgte die Projektförderung für gesellschaftspolitische Maßnahmen in den neuen EU- Mitgliedsländern sowie den EU-Beitrittskandidaten überwiegend durch das Auswärtige Amt, seit 2016 werden zudem für den Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland Projekte in der Republik Moldau, in Russland und in der Ukraine gefördert . Die den Stiftungen seit 2008 zur Verfügung gestellten Fördermittel können der Anlage 3* entnommen werden. 10. Welche Schwerpunkte werden bei der Arbeit der politischen Stiftungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den von ihr finanzierten Projekten gesetzt? Wie werden die Projektziele erreicht? Nach welchen Kriterien und in welchem Rhythmus werden die Projekte bewertet? Zu den Schwerpunkten der durch die Bundesregierung geförderten gesellschaftspolitischen Arbeit der politischen Stiftungen gehören der Aufbau und die Festigung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Verfahren, die Verwirklichung der Menschenrechte sowie die Förderung einer eigenständigen , ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten (markt-)wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerländern sowie die Förderung der Intensivierung der regionalen und internationalen Verständigung und der friedlichen Zusammenarbeit . Zur Erreichung der Projektziele führen die politischen Stiftungen vornehmlich gesellschaftspolitische Bildungs- und Dialogmaßnahmen – im Sinne eines gegenseitigen Lernens und Verstehens von Politikansätzen – durch. Zu den Formaten zählen auch Konferenzen, Tagungen, Seminare, Schulungen, Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau, Beratungsmaßnahmen mit Expertinnen und Experten , Studienreisen, Besuchsprogramme, Publikationen, Analysen, künstlerische Formate und Multimedia-Formate. Es erfolgt eine jährliche Erfolgskontrolle anhand der Sachberichte der politischen Stiftungen. Die Sachberichte enthalten einen zielorientierten Soll-Ist- Vergleich (Vergleich der geplanten Ziele mit der tatsächlichen Zielerreichung) anhand von Indikatoren oder anderen Parametern. Im Rahmen der Erfolgskontrolle wird während der Durchführung ein Monitoring oder nach Abschluss des Vorhabens auf Grundlage des Verwendungsnachweises eine systematische Prüfung und Bewertung durchgeführt, ob und in welchem Ausmaß die angestrebten Ziele erreicht wurden, ob das Vorhaben zur Zielerreichung beigetragen hat und ob das Vorhaben wirtschaftlich war. Ergänzend werden innerhalb von drei (jeweils dreijährigen) Förderphasen alle Vorhaben von einer externen Evaluierung erfasst. Außerdem werden mit allen politischen Stiftungen jährlich Gespräche über die Zielerreichung und Wirksamkeit der geförderten Vorhaben geführt . * Von einer Drucklegung der Anlage/Anlagen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/14652 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. 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Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/14652 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14652 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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