Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13632 – Die migrationspolitische Kooperation der Bundesregierung und der Europäischen Union mit afrikanischen Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung und die Europäischen Union (EU) haben in den letzten Jahren die Art, in der sie in Migrations- und Fluchtfragen mit Herkunfts-, Aufnahme- und Transitländern zusammenarbeiten, neu ausgerichtet und so die entwicklungspolitische Dimension der deutschen und europäischen Migrationsagenda gegenüber Afrika verändert. Es wäre nach Ansicht der Fragesteller eine hochproblematische und fahrlässige Neuausrichtung, wenn die Entwicklungspolitik auf deutscher und europäischer Ebene danach ausgerichtet würde, primär Migration und Flucht zu unterbinden und dafür beispielsweise auch Gelder aus der Entwicklungspolitik in den Sicherheitsbereich und zur Kooperation mit autoritären und repressiven Regimen umzuschichten, statt mit den Mitteln Hunger, Armut, der Klimakrise und Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken . Das deutsche und europäische Engagement richtet sich in der Zusammenarbeit mit afrikanischen Regierungen vermehrt auf die entlang der verschiedenen Migrationsrouten liegenden Transitstaaten, vor allem im Sahel, der Tschadsee-Region, am Horn von Afrika und in den Staaten Nordafrikas. Die afrikanischen Partnerstaaten sollen aktiv in das sogenannte Migrationsmanagement eingebunden werden, Rückführungen ermöglichen und Migration und Flucht eindämmen. Hierfür erhalten sie auch finanzielle Unterstützung beim Aus- und Aufbau von Grenzmanagementmaßnahmen und der Ausbildung und Ausrüstung ihrer Sicherheitskräfte (vgl.: www.swp-berlin.org/filead min/contents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf). Auf europäischer Ebene beteiligt sich die Bundesregierung an verschiedenen migrationspolitischen Rahmenwerken und regionalen Prozessen, um gemeinsam mit den Ländern Westafrikas (im Rahmen des sogenannten Rabat- Prozesses) und am Horn von Afrika (über den sogenannten Khartum-Prozess) sogenannte irreguläre Migration einzudämmen und beim Grenzmanagement, aber auch bei der Stärkung des Flüchtlingsschutzes zusammenzuarbeiten. Im November 2015 wurde auf dem Gipfel europäischer und afrikanischer Regierungschefs im maltesischen Valletta mit dem Europäischen Nothilfe- Treuhandfonds (EUTF) für Afrika ein neues milliardenschweres Kooperationsinstrument geschaffen, welches nach Auffassung der Fragesteller inzwischen zentral für die migrationspolitische Zusammenarbeit der EU mit den af- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14665 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rikanischen Ländern geworden ist. Der Handlungsbereich des EUTF ist auf die drei Regionen Sahel und Tschadsee, Nordafrika und das Horn von Afrika begrenzt. Zwar sind auch entwicklungspolitische Ziele aufgeführt, die Maßnahmen konzentrieren sich jedoch überwiegend darauf, sogenannte irreguläre Migration zu reduzieren. Die EU-Entwicklungspolitik droht nach Ansicht der Fragesteller immer mehr in den Dienst kurzfristiger migrationspolitischer Interessen gestellt zu werden, anstatt die Umsetzung struktureller Verbesserungen beispielsweise für Ernährungssouveränität, Gesundheit oder Good Governance zu adressieren und somit langfristig zur Verbesserung der Lebensbedingungen beizutragen. Während es aus Sicht der Fragesteller dringend notwendig ist, zum Schutz der Rechte von Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten intensiver zusammenzuarbeiten , können enorme menschenrechtspolitische und sicherheitspolitische Risiken entstehen, wenn Sicherheitskräfte ausgerüstet, beraten oder ausgebildet werden und es zur Kooperation im Bereich von Grenzschutz und im sogenannten Migrationsmanagement kommt. Eine solche Strategie ist nach Auffassung der Fragesteller insbesondere hoch problematisch, wenn dafür die notwendigen politischen Rahmenbedingungen fehlen und die Zusammenarbeit nicht an verbindliche Auflagen zur Wahrung von Menschenrechten geknüpft wird. Wenn in diesem sehr sensiblen Bereich unkritisch kooperiert wird, kann dies dazu beitragen, dass autoritäre Regime stabilisiert und legitimiert ( w w w . s w p - b e r l i n . o r g / f i l e a d m i n / c o n t e n t s / p r o d u c t s / s t u d i e n / 2018S03_koc_web_wrf.pdf) sowie Fluchtgründe verschärft werden. Die Wahrnehmung der Fragesteller, dass die EU und die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten in erster Linie daran interessiert sind, dass Migrationsbewegungen abnehmen, trägt weiter dazu bei, dass Regierungen in Transit- und Herkunftsstaaten versuchen, Migration mit problematischen Mitteln zu verhindern . Darüber hinaus werden durch verstärkte innerafrikanische Grenzen auch regionale wirtschaftliche Integrationsbemühungen und traditionelle Freiheiten, wie etwa im Wirtschaftsraum Westafrikas (ECOWAS) beschränkt, mit negativen Folgen für die innerafrikanische Entwicklung und Migration.  1. Mit welchen afrikanischen Staaten gibt es seitens der Bundesregierung gegenwärtig eine Zusammenarbeit, die auch dazu dienen soll, Fähigkeiten und Kapazitäten des jeweiligen Landes im Grenzschutz oder Migrationsmanagement sowie in einzelnen Bereichen des Sicherheitssektors aufoder auszubauen (die verschiedenen Kooperationen, deren Laufzeit und die Ziele der jeweiligen Projektzusammenarbeit bitte in einer Tabelle auflisten )? a) Welche Projekte werden derzeit mit welchen Akteuren und Behörden auf deutscher und auf Seite des jeweiligen Partnerlandes umgesetzt (bitte ebenfalls einzeln und unter Angabe der beteiligten und federführenden Bundesministerien in der Tabelle auflisten)? b) Wie hoch ist das finanzielle Volumen der jeweiligen Projekte, aus welchen Etats des Bundeshaushaltes werden die Kosten getragen, und wie hoch ist der jeweilige ODA-Anteil (bitte ebenfalls einzeln in der Tabelle auflisten)? c) Welche Kooperationsprojekte wurden bislang von welcher Institution evaluiert? Was waren die wesentlichen Ergebnisse (bitte ebenfalls einzeln in der Tabelle auflisten)? d) Welche derartigen Kooperationsprojekte wurden in den letzten fünf Jahren mit welchen Ergebnissen beendet (bitte ebenfalls tabellarisch, einzeln und unter Angabe der Kooperationsländer, der beteiligten Behörden und Akteure auf deutscher und auf Partnerseite, der Projektziele , der Höhe und Herkunft der finanziellen Mittel beantworten)? Die Fragen 1 sowie 1a bis 1d werden gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/14665 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung arbeitet bilateral und im europäischen Rahmen mit der großen Mehrheit der afrikanischen Staaten sowie der Afrikanischen Union (AU) und Regionalorganisationen in den in der Frage genannten Bereichen zusammen . Ein großer Anteil der Projekte umfasst jeweils eine Vielzahl von Staaten . Zur Beantwortung der Fragen 1a bis 1d wird auf Anlage 1 verwiesen. Die Bundesregierung arbeitet direkt mit den in der Anlage genannten Institutionen zusammen. Eine direkte Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und Behörden erfolgt nicht. Für eine Zusammenarbeit im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Für eine Zusammenarbeit im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Für eine Zusammenarbeit im Rahmen des polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. e) Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit gemäß Frage 1 jeweils, und inwiefern sind in den jeweiligen Verträgen Zusicherungen und Garantien zur Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren und der Achtung der Menschenrechte und konkrete Klauseln mit Überprüfungscharakter in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte , auf Rechtsstaatlichkeit sowie die Verhinderung von Korruption enthalten? Grundsätzlich schließt das Auswärtige Amt (AA) bei ausländischen Zuwendungsempfängern (privatrechtliche) Verträge. In diesen Verträgen wird die Bundeshaushaltsordnung (BHO) analog angewendet. Gleichzeitig werden bei Organisationen der Vereinten Nationen (VN), wie beispielsweise der Internationalen Organisation für Migration (IOM), die VN-Regularien und -Statuten für verbindlich erklärt. Die Statuten der jeweiligen Zuwendungsempfänger werden grundsätzlich vor einer Förderentscheidung überprüft. Dabei werden Regelungen zur Rechtsstaatlichkeit, Einhaltung von Menschenrechten und Genderaspekte geprüft. Jeder Zuwendungsempfänger wird grundsätzlich einer Bonitätsprüfung unterzogen, wodurch ein Beitrag zur Korruptionsprävention geleistet wird. Darüber hinaus sind in Verträgen der Bundesregierung mit den Zuwendungsempfängern Klauseln zur Korruptionsprävention enthalten. Im Fall der staatlichen Durchführungsorganisation (DO) Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH erfolgt die Umsetzung der Projekte im Rahmen des Auftragsverfahrens. Grundlage hierfür sind Rahmenvereinbarungen der Bundesressorts sowie der Generalvertrag zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der GIZ. Im Auftrag der Bundesregierung prüft und führt die GIZ Vorhaben der technischen Entwicklungszusammenarbeit (TZ) fachlich und organisatorisch eigenverantwortlich durch. Bei der Prüfung der Maßnahmen werden die für verschiedene Sektoren und Subsektoren geltenden Vorgaben der Bundesregierung berücksichtigt und im jeweiligen Modulvorschlag dargestellt. Dies umfasst unter anderem die Strategiepapiere Förderung von Good Governance in der deutschen Entwicklungspolitik, Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik und Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik . Im Rahmen der Bewertung der Wirkungen des Moduls werden die Auswirkungen auf Menschenrechte sowie ggf. die Diskussion von verbleibenden Zielkonflikten dargestellt. Die Bewertung der Risiken für die Wirksamkeit des Moduls umfasst auch die Nennung und Bewertung von sowie Korruptionsrisiken sowie Maßnahmen zum Risikomanagement im Vorhabenkontext , zu denen in Fortschrittsberichten regelmäßig berichtet werden muss. Weiterhin sind alle Zuwendungsempfänger und DO an die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gebunden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. In welchen afrikanischen Ländern erfolgte oder erfolgt seitens der Bundesregierung oder über die Europäische Union eine direkte Unterstützung der Ausbildung von Sicherheitskräften (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen ausgebildeten bzw. auszubildenden Einheiten der Sicherheitskräfte der Partnerländer auflisten)? Die Bundesregierung unterstützt die Ausbildung von Sicherheitskräften afrikanischer Länder durch Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP). Im Rahmen von drei zivilen Missionen erfolgen Ausbildungsmaßnahmen der Polizei , Gendarmerie und Nationalgarde in Mali (EUCAP Sahel Mali) und Niger (EUCAP Sahel Niger) sowie der Küstenwache und der Hafenpolizeien in Somalia (EUCAP Somalia). Vier militärische Missionen unterstützen die Ausbildung der Streitkräfte in Mali (EUTM Mali), Somalia (EUTM Somalia) und Zentralafrika (EUTM RCA) sowie der Küstenwache und Marine in Libyen (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA). Darüber hinaus wird auf Anlage 2 sowie auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anlage 2 wird als VS-Vertraulich eingestuft. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Antwort zu Frage 2 in Teilen nicht offen erfolgen kann. Die Einstufung von Teilen der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung der Frage könnte dazu führen, dass die Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu afrikanischen Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den BND nicht mehr als verlässlichen bzw. vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme des BND zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde. Da der BND für seine Arbeit und Aufgabenerfüllung auf den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen ist, könnte er seine gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Absatz 2 BNDG zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt erfüllen . Daher ist die Antwort zu Frage 2 in Teilen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* a) Inwieweit wird bei der Kooperation nachverfolgt, welcher Anteil der ausgebildeten Sicherheitskräfte nach zwei, fünf oder zehn Jahren noch im Dienst ist? b) Wie wird sichergestellt, dass jene Ausgebildeten, die sich danach im Dienst für einen höheren Menschenrechtsstandard aussprechen und einsetzen, nicht entlassen werden? Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam beantwortet. Eine Nachverfolgung der Tätigkeiten der ausgebildeten Sicherheitskräfte mehrere Jahre nach Ausbildung ist nicht Teil der Aufgabenstellung der jeweiligen Programme. Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Wirksamkeit der von ihr unterstützten Programme, teilweise auch durch externe Evaluierung. Dabei sind lokale Rahmenbedingungen, wie z. B. der etwaige Mangel ent- * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 19/14665 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sprechender Personalmanagementsysteme zu berücksichtigen. Lehrinhalte zu internationalen Menschenrechten und Völkerrecht sind regelmäßig Bestandteil der Ausbildungsmaßnahmen, vgl. auch Antwort zu Frage 10d. Im engen Austausch mit den jeweiligen Botschaften und militärischen Beratern wird die Beachtung von Menschenrechtsstandards durch die Sicherheitskräfte verfolgt und in die Projektplanung und -umsetzung einbezogen.  3. Welche afrikanischen Länder erhielten oder erhalten seitens der Bundesregierung oder über die Europäische Union Ausrüstung und Ausstattungshilfe für ihre Sicherheitskräfte und den jeweiligen Sicherheitssektor (bitte zu den Ländern jeweils die Art und Anzahl der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und die Art der Finanzierung auflisten)? a) Welches Material soll bzw. kann nach Kenntnis der Bundesregierung im Grenzschutz oder Grenzmanagement eingesetzt werden? b) Durch welches Bundesministerium, welche andere staatliche Behörde oder nichtstaatliche Organisation erfolgte die jeweilige Unterstützung? Die Fragen 3, 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/9612. Darüber hinaus wird auf das Schreiben vom 26. Februar 2019 an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses und der zugehörigen als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Anlage verwiesen . Es wird ferner auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) der Fraktion DIE LINKE (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/12554), insbesondere auch auf die in der dortigen Vorbemerkung der Bundesregierung genannten vorherigen Antworten verwiesen. Bezüglich des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen .  4. Welche Maßnahmen werden aktuell im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe in anderen Ländern durch die Bundespolizei ausgeführt (bitte die jeweiligen Kooperationen, ihren finanziellen und personellen Umfang und ggf. gelieferte Ausrüstung auflisten)? In Bezug auf die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe der Bundespolizei für das Jahr 2019 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) der Fraktion DIE LINKE (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/12554) verwiesen. Darüber hinaus wurden über das zweite Quartal 2019 hinaus die in der Anlage 3 aufgeführten bundespolizeilichen Maßnahmen umgesetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Inwiefern werden von der Bundespolizei in afrikanischen Staaten Ausbildungsleistungen erbracht, die a) inhaltlich mit den Ausbildungsleistungen vergleichbar sind, die aufgrund des zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien am 27. Mai 2009 unterzeichneten Abkommens über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich erbracht wurden, Die Polizeiliche Aufbauhilfe in afrikanischen Staaten beinhaltet die Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in den gesetzlichen Aufgabengebieten der Bundespolizei. Die bundespolizeiliche Ausbildungshilfe gestaltet sich nach den konkreten strategischen und operativen Bedürfnissen der jeweiligen (grenz-)polizeilichen Partnerbehörden im Bereich des Wissenstransfers, so dass die damit einhergehende Individualität eine Vergleichbarkeit der Ausbildungsleistungen zwischen den verschiedenen Partnerbehörden ausschließt. b) einen direkten Bezug zum Einsatz bestimmter technischer Systeme zum Zweck der Grenzsicherung haben und/oder Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland (Quartalsanfragen) der Fraktion DIE LINKE (zuletzt Bundestagsdrucksache 19/12554) sowie auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. c) der Vermittlung von taktischem polizeilichen Wissen und der Anwendung polizeilicher Einsatzmittel gegen Personengruppen dienen? Die Polizeiliche Aufbauhilfe der Bundespolizei beinhaltet grundsätzlich keine Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in der Anwendung polizeilicher Einsatzmittel gegen Personengruppen.  6. In welcher jeweiligen Höhe wurden seit 2014 Haushaltsmittel welcher Bundesministerien für die Unterstützung afrikanischer Länder im Bereich des Grenzschutzes und des Migrationsmanagements ausgegeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  7. In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus den nationalen Haushaltsmitteln der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten afrikanischen Partnerstaaten in den Bereich des Grenzmanagements (bitte nach Land, Höhe der Mittel und Anteil am Staatshaushalt auflisten )? Hierüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.  8. Inwiefern werden menschenrechtliche Kriterien bei der Auswahl der Kooperationsländer in Fragen des Grenzschutzes und des Migrationsmanagements berücksichtigt? Im engen Austausch mit den Auslandsvertretungen wird die Beachtung von Menschenrechtsstandards in Fragen des Grenzschutzes und des Migrationsmanagements verfolgt und bei der Projektplanung und -umsetzung berücksichtigt. Drucksache 19/14665 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie ist die Einschätzung der Menschenrechtslage in den jeweiligen in Frage 1 gelisteten Kooperationsländern? Es wird auf Kapitel C 2 des 13. Berichts der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik verwiesen. b) Bei welchen Ländern hat man sich aufgrund der Menschenrechtssituation gegen eine Kooperation in diesem Feld entschieden? Ob Kooperationen im Bereich Migrationsmanagement und Grenzschutz möglich und sinnvoll sind, entscheidet sich anhand einer Vielzahl von Faktoren, wobei die Menschenrechtslage in einem Land ein wesentlicher Gesichtspunkt ist. Dies gilt nicht nur für die Frage, ob eine Kooperation erfolgt, sondern auch für die Frage, welche Art von Unterstützung gegebenenfalls geleistet wird. Aus einer schwierigen Menschenrechtslage kann sich grundsätzlich auch Bedarf für Dialog bzw. Kooperation hinsichtlich Flucht und Migration ableiten lassen. c) Inwieweit sind die Maßnahmen gender-responsiv ausgestaltet? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  9. Welche Kriterien werden auferlegt, um Frauen, Kinder, LGBTIQ und besonders schutzbedürftige Gruppen in den Fokus der Maßnahmen zu nehmen ? In welcher Höhe fließen Gelder aus der Sonderinitiative Flucht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Maßnahmen zum Grenzschutz? Wie sind die Maßnahmen der Sonderinitiative mit europäischen Grenzmanagementmaßnahmen abgestimmt, bzw. verzahnt? Die Bundesregierung berücksichtigt die Bedürfnisse der in Frage 9 genannten Zielgruppen in den von ihr geförderten Maßnahmen. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die Projektplanung und -steuerung, das Monitoring sowie die Evaluierung gendersensibel gestaltet werden. Der Schutz der genannten Zielgruppen ist auch wichtiger Bestandteil im Rahmen der migrationspolitischen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU). Im Fokus des Schwerpunkts Resilienzstärkung des Europäischen Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) für Afrika stehen daher besonders schutzbedürftige Gruppen. Zudem sind gemäß dem Grundlagendokument des EUTF (strategic orientation document ) bei den Grundsätzen für Maßnahmen (principles of intervention), die Geschlechtergleichstellung zu stärken sowie Kinder und Frauen besonders zu schützen. Weiterhin ist es eine der fünf übergeordneten Prioritäten (broad priorities ), Menschenrechte zu stärken, insbesondere die der vulnerabelsten Personengruppen , wie Frauen und Kindern (https://ec.europa.eu/europeaid/eu-emer gency-trust-fund-strategic-orientation-document_en). Aus der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fließen keine Gelder in Maßnahmen zum Grenzschutz. Die Vorhaben der Sonderinitiative dienen der Prävention von Fluchtursachen sowie der Verbesserung der Lebensperspektiven für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und die Bevölkerung aufnehmender Gemeinden in Partnerländern; sie weisen keine bedeutsamen Berührungspunkte mit europäischen Grenzmanagementmaßnahmen auf, die eine enge Abstimmung oder Verzahnung mit diesen erforderlich machen würden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie verteilt sich das Budget des gemeinsam von der EU und dem BMZ finanzierten Programms Better Migration Management (BMM) auf die einzelnen Programmländer Äthiopien, Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda? Das Budget des Vorhabens Better Migration Management (BMM) in Höhe von 46 Mio. Euro für den Zeitraum 2016 bis 2019 verteilt sich wie folgt: Äthiopien (21,30 Prozent), Djibouti (9,78 Prozent), Eritrea (1,96 Prozent), Kenia (19,57 Prozent), Somalia (9,13 Prozent), Südsudan (2,83 Prozent), Sudan (17,83 Prozent), Uganda (5,00 Prozent) und regionale Aktivitäten (12,60 Prozent ). a) Welche konkreten Maßnahmen werden in den einzelnen Ländern mit welchen Partnern vor Ort durchgeführt? Welche dieser Maßnahmen werden durch die deutsche Durchführungsorganisation Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt? Das zentrale Ziel des Programms Better Migration Management ist es, Migrationsmanagement in der Region zu verbessern und insbesondere Menschenhandel und -schleusung innerhalb und aus dem Horn von Afrika zu verringern. Die Umsetzung erfolgt in vier komplementären Handlungsfeldern, die jeweils zahlreiche Aktivitäten und verschiedene Implementierungspartner, koordiniert durch die GIZ, umfassen: 1. Politikberatung zur Etablierung einer abgestimmten, an internationale Gesetzgebung angepassten Migrationspolitik (Implementierungspartner: GIZ, IOM, Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)). 2. Kapazitätsaufbau staatlicher Institutionen, um wirksam gegen Menschenhandel und Schleusertum vorgehen zu können (Implementierungspartner: GIZ, IOM, UNODC, Civipol, Expertise France, Italian Department of Public Security). 3. Schutz vulnerabler Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten (Implementierungspartner : GIZ, IOM, Expertise France, Italian Department of Public Security ). 4. Information und Beratung junger Menschen und (potentieller) Migrantinnen und Migranten zu alternativen Optionen der Existenzsicherung sowie legaler Migrationswege (Implementierungspartner: GIZ, IOM, British Council). Darüber hinaus wird auf Anlage 4 verwiesen. b) Welche Ausrüstungsgegenstände wurden bisher im Rahmen des Programms an die einzelnen Programmländer Äthiopien, Djibouti, Eritrea , Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda geliefert (bitte jeweils in einer Tabelle auflisten)? Es wird auf Anlage 5 verwiesen. c) Welche Trainings oder Schulungen haben Sicherheitskräfte in Äthiopien , Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda im Rahmen des Programms erhalten, und welche Maßnahmen sind bis zum Ende des Programms vorgesehen (bitte einzeln unter Angabe der beteiligten Akteure auflisten)? Es wird auf Anlage 6 verwiesen. Drucksache 19/14665 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welchen Anteil haben Schulungen über menschenrechtliche Gewährleistungen und Schutzverpflichtungen an den Schulungen in den aufgezählten Partnerstaaten? Wer führt Schulungen zum Bereich Menschenrechte durch, und wer erarbeitet die Inhalte, die in menschenrechtlichen Schulungen vermittelt werden? Menschenrechtsaspekte finden als Querschnittsthema in allen Schulungen Niederschlag . Die Schulungen werden von den Implementierungspartnern sowie der GIZ unterstützt und orientieren sich an internationalen Vereinbarungen und Regelungen zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Menschenrechtsinstitutionen vor Ort. Schulungen zu speziellen Menschenrechtsthemen finden sowohl für staatliche Einheiten als auch für Nichtregierungsorganisationen (NRO) unter anderem zu den Themen Kinderschutz, Gendersensibilität, Opferschutz und Menschenrechtsmonitoring statt. Ein besonderer Schwerpunkt der Schulungen stellt der Umgang und Erstkontakt mit Opfern von Menschenhandel dar. Daher wird ein Fokus auf die Unterstützung und die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder, Frauen, ältere Menschen und geschmuggelte Migranten und Migrantinnen gelegt. e) Welche Maßnahmen wurden hinsichtlich des Grenzmanagements zwischen Eritrea und Sudan durchgeführt? Es wurden keine Maßnahmen hinsichtlich Grenzmanagements zwischen Eritrea und Sudan durchgeführt. f) Mit welchen Ländern soll nach dem Ablauf des jetzigen Programmzeitraums das Programm BMM fortgeführt oder intensiviert werden? Die im Rahmen des Programms einbezogenen Länder bleiben unverändert. 11. Welche Erkenntnisse haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisherige Evaluationen der Wirksamkeit des BMM hinsichtlich der Ziele sowie mit Blick auf nicht intendierte Folgen gebracht? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Europäische Kommission eine Zwischenevaluierung (Mid-Term-Review) des Programms BMM beauftragt. Die Zwischenevaluierung wurde von der unabhängigen Consultingfirma AL- TAI Consulting im zweiten Halbjahr 2018 durchgeführt und hat den Zeitraum Januar 2016 bis Mai 2018 evaluiert. Die Zielsetzung des Programms wird als positiv gewertet, das Programm sei sehr relevant und strategisch positioniert. Die Weiterführung wird empfohlen. Hinweise auf nicht intendierte Folgen gibt es nicht. 12. In welchen Ländern ist oder war die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit Programmen bzw. Projekten im Bereich Migration , Flüchtlingsschutz, Migrations- und Grenzmanagement oder in der Beratung und Ausbildung von Sicherheitskräften tätig (bitte für die letzten 15 Jahre einzeln nach Ländern, Projekten, Mittelherkunft und Finanzvolumen auflisten)? Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 7 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dabei sind auch Vorhaben des Geschäftsbereichs International Services berücksichtigt . Es ist dabei zu beachten, dass Projekte im Bereich Migration in der Regel Querschnittsprojekte sind und eine klare Abgrenzung daher nicht immer möglich ist. Für Projekte der GIZ, die mit Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung gefördert werden, wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen . 13. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung am „Regional Operation Centre Khartoum“ (ROCK)? Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgabe des ROCK? Welche beteiligten Sicherheitsinstitutionen tauschen über das ROCK Informationen aus? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll das Regional Operation Centre Khartoum (ROCK) dem Austausch von polizeilichen Informationen in der Region dienen. Hierzu sollen die beteiligten afrikanischen Länder polizeiliche Verbindungsbeamte entsenden, die ihrerseits mit den jeweiligen Polizeibehörden ihrer Herkunftsländer in Verbindung stehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, im Rahmen von ROCK Schulungen für nationale Polizeikräfte, die mit dem ROCK zusammenarbeiten, in den Bereichen menschenrechtskonformer Umgang mit Migranten, Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit, durchzuführen. Die Bundesregierung hat gegenüber den am Projekt beteiligten europäischen Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärt, im Bedarfsfall mit der Entsendung von Kurzzeitexperten im Rahmen von Schulungen zu unterstützen. Eine Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die eigentliche operative Arbeit des ROCK ist nicht vorgesehen. 14. Welche Anpassung ihrer Zusammenarbeit mit dem Sudan hat die Bundesregierung seit dem Sturz von Omar al-Baschir und seit dem gewaltsamen Vorgehen des Militärrats gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten am 3. Juni 2019 (www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-massaker-andemonstranten -zeigt-den-harten-kurs-der-armee-a-1270640.html) vorgenommen ? Die Bundesregierung hat die Entwicklungen seit dem Sturz von Omar al-Bashir aufmerksam verfolgt und die gewaltsame Niederschlagung der Demonstrationen am 3. Juni 2019 verurteilt. Die anschließenden Entwicklungen und die Bildung der Übergangsregierung bewertet die Bundesregierung positiv. Die Bundesregierung prüft unter anderem geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der demokratischen Transition im Sudan. Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) werden mit Mitteln der strukturbildenden Übergangshilfe sowie der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren finanziert und fortgeführt. Eine Ausweitung wird aktuell geprüft. Humanitäre Hilfsmaßnahmen werden über internationale Organisationen und NRO entsprechend der humanitären Lage bedarfsgerecht umgesetzt. a) Aus welchen Gründen wurden das Training und die Ausrüstung sudanesischer Sicherheitskräfte im Rahmen des Programms Better Migration Management Mitte März 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung ausgesetzt (vgl.: www.dw.com/en/eu-suspends-migration-con trol-projects-in-sudan-amid-repression-fears/a-49701408?maca=en- Twitter-sharing sowie www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-wurdenmit -eu-geldern-die-rsf-milizen-finanziert-a-1281585.html)? Wurde die Zusammenarbeit inzwischen wieder aufgenommen, bzw. gibt es Pläne, dies zu tun? Drucksache 19/14665 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wenn ja, warum kam man zu dieser Entscheidung? Das BMZ und die EU vereinbarten im März 2019 alle Aktivitäten im Rahmen des Programms BMM im Sudan aufgrund der dortigen Entwicklungen sorgfältig zu prüfen. Insbesondere wurde beschlossen, Trainings der Polizei und Sicherheitskräfte zeitlich zu verschieben, sofern dies notwendig erscheint. Diese Vereinbarungen haben weiterhin Bestand. Eine Ausrüstung von Sicherheitskräften war und ist nicht Gegenstand des BMM. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der sudanesischen Rapid Support Force (RSF), die sich vorrangig aus ehemaligen für Kriegsverbrechen in Darfur verantwortlichen Janjaweed-Milizen zusammensetzt , für den Grenzschutz (www.swp-berlin.org/fileadmin/con tents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf#page=49)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Beantwortung der Frage 15 nicht offen erfolgen kann. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt . Die Einstufung der Antworten auf die vorliegende Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten des Lagebilds des BND betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die Informationen werden daher als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt (Anlage 8, wird dem Deutschen Bundestag gesondert vorgelegt).* a) Inwiefern hat die Bundesregierung dies im Rahmen des Khartum- Prozesses und im Kontext laufender migrationspolitischer Zusammenarbeit mit Sudans Regierung thematisiert? Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der sudanesischen Regierung immer wieder die Rolle der Rapid Support Force (RSF) angesprochen und sich besorgt darüber gezeigt, dass diese das staatliche Gewaltmonopol untergraben könnten. b) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die RSF seit 2015 auch als Grenzschützer eingesetzt werden, und kann sie ausschließen, dass die RSF von der migrationspolitischen Kooperation profitiert hat (vgl.: www.spiegel.de/politik/ausland/sudan-wurden-mit-eu-geldern-die-rsfmilizen -finanziert-a-1281585.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 103 des Abgeordneten Tobias auf Bundestagsdrucksache 19/11243 verwiesen. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz der RSF oder anderer sudanesischer Sicherheitskräfte im Jemen-Konflikt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/8785 verwiesen. 16. In welcher Höhe wurden bisher von der Bundesregierung und der Europäischen Union Mittel für die Aufstellung, Koordination und Ausrüstung der Force conjointe der G5-Sahel-Staaten bereitgestellt (bitte auch die konkret geförderten Maßnahmen und die titelgenaue Mittelherkunft angeben )? Für Mittel der Bundesregierung aus der Ertüchtigungsinitiative wird auf die Unterrichtung des Deutschen Bundestages im Rahmen des Schreibens des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses, zuletzt vom 26. Februar 2019, sowie die als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Anlagen verwiesen. Für Mittel der EU wird auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen (https://ec.europa.eu/ europeaid/regions/africa/continental-cooperation/african-peace-facility_en und https://africa-eu-partnership.org/en/projects/eu-support-g5-sahel-joint-force). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 17. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Gelder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für den Aufbau der Force conjointe der G5-Sahel-Staaten direkt oder flankierend z. B. beim Bau von Infrastruktur oder für Trainings bereitgestellt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden der Force Conjointe der G5 Sahel Staaten über die African Peace Facility, die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gespeist wird, bisher 147 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Mittel unterliegt den ODA-Kriterien. 18. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung für die Partnerländer bisher im Jahr 2019 durchgeführt, und welche Maßnahmen werden im Laufe des Jahres außerdem umgesetzt (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der beteiligten und federführenden Bundesministerien, der Höhe der Mittel, der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und ggf. der Stückzahlen aufführen )? Projekte der Ertüchtigungsinitiative umfassen die Maßnahmen Ausbildung, Beratung und Ausstattung. Für eine Übersicht an Maßnahmen für das Jahr 2019 verweist die Bundesregierung auf die Information des Deutschen Bundestages im Rahmen des Schreibens des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses vom 26. Februar 2019, hier insbesondere auf die als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestufte Anlage 1 mit Projektübersicht für das Jahr 2019 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9612. Drucksache 19/14665 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung 2017 bis 2020 für afrikanische Länder erfolgt bzw. geplant (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der Höhe der Mittel, der gelieferten Ausrüstungsgegenstände und ggf. der Stückzahlen aufführen)? Mit Bezug auf die Programminhalte des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte im Programmzeitraum 2017 bis 2020 verweist die Bundesregierung auf die Billigung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages unter Protokollnummer 18/80 (Top 5). Die Umsetzung der Maßnahmen werden jährlich den Ausschüssen Haushalt und Auswärtiges im Rahmen eines Haushaltsmittelverwendungsberichts übermittelt . Die Bundesregierung verweist auf die Vorgänge für das Jahr 2017 (Haushaltsausschuss, Ausschussdrucksache 19(8)2171 TP 4) und auf den aktuellen Bericht zum Jahr 2018 (Haushaltsausschuss, Ausschussdrucksache 3560, Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 133/19). 20. Welche konkreten Projekte des EU Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) im Bereich des Migrationsmanagements (Aufbau migrationsund sicherheitspolitischer Kapazitäten, Schulungen, Datenaustausch, Programme zur freiwilligen Rückkehr etc.) befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Umsetzung? Alle beschlossenen Projekte im Bereich Migrationsmanagement sind unter diesem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/thematic/improvedmigration -management. Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Stand der Umsetzung einzelner Vorhaben nur Erkenntnisse vor, soweit sie an den Vorhaben beteiligt ist. Noch nicht in der Umsetzung befinden sich unter den beschlossenen Projekten die Folgevorhaben von Better Migration Management und des Programms zur Steuerung der gemischten Migrationsströme in Libyen sowie das Programm Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt (ERMCE). a) Was sind die jeweiligen Ziele dieser Projekte, und wie hoch ist ihr jeweiliges finanzielles Volumen? Ziele und Mittelausstattung der Projekte sind den sogenannten Action Fiches zu entnehmen, die auf der Webseite des EUTF abrufbar sind: https://ec.euro pa.eu/trustfundforafrica/index_en. b) An welcher dieser Projekte und Maßnahmen sind deutsche Behörden und Durchführungsorganisationen beteiligt? Über die Filterfunktion auf der Webseite des EUTF kann nach Umsetzungspartnern gefiltert werden, so dass auf diese Weise auch deutsche Durchführungsorganisationen identifiziert werden können (https://ec.europa.eu/trustfundforafri ca/partner_en). Zu den Vorhaben, an denen deutsche Behörden beteiligt sind, wird auf die Antwort zu Frage 20f verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Material- oder Ausrüstungslieferungen wurden im Rahmen dieser Projekte durch deutsche Behörden oder Durchführungsorganisationen beauftragt oder durchgeführt? Die folgenden Material- oder Ausrüstungslieferungen wurden im Rahmen der Projekte im Bereich Migrationsmanagement durch deutsche Behörden oder Durchführungsorganisationen beauftragt: Projekttitel Material oder Ausrüstung Süd-Süd-Zusammenarbeit im Migrationsbereich Transportmittel (drei Projektfahrzeuge); Büroausstattung in den vier Partnerländern ; Kommunikationsmaterial (Informationsblätter, Videos etc.). Better Migration Management Es wird auf die Antwort zu Frage 10b verwiesen. Strengthening the sustainable management of the consequences of migration flows (Niger ) - Umsetzung von insgesamt 87 Einzelbaustellen, insbesondere (Aus-)Bau von Gesundheitszentren, Schulen und Berufsbildungszentren, Trinkwassernetzen, Pumpstationen, sowie Märkten und Kleinbusbahnhöfen entlang der wesentlichen Migrationsrouten - Ausstattung von 21 im Rahmen des Projekts (aus-)gebauten Gesundheitszentren mit medizinischem Gerät und Solaranlagen (in Umsetzung), sowie Lieferung von zwei Krankenwagen und einem Stromgenerator für das Bezirkskrankenhaus Agadez - Ausstattung von 16 im Rahmen des Projekts (aus-)gebauten Schulen und Berufsbildungszentren mit Schulbüchern, Werkzeugen und Möbeln (in Umsetzung) - Punktuelle Ausstattung von Kleinst- und Kleinunternehmern und -unternehmerinnen mit Produktionsmitteln wie z. B. Werkzeuge und Kleinmaschinen (in Umsetzung) - IT- und Büroausstattung sowie Motorräder für unterstützte Gemeindeverwaltungen Support Programme for Integrated Border Management in Burkina Faso Transportmittel, Büroausstattung zur besseren Koordination/Abstimmung der Grenzbeamten in Burkina Faso, Mali und Niger d) In welchen dieser Projekte werden Maßnahmen zur legalen Migration gefördert? Die folgenden EUTF-Projekte fördern Maßnahmen zur legalen Migration: • Better Migration Management • Erasmus+ in West Africa • Erasmus+ in West Africa and the Horn of Africa • Facility on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in Support of the Khartoum Process • Sustainable Reintegration Support to Ethiopian Returnees from Europe • Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance and Labour Mobility in North Africa • Towards Free Movement of Persons and Transhumance in the IGAD Region Drucksache 19/14665 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. e) In welchen Projekten wurde über die Situation in Libyen und auf den Fluchtrouten aufgeklärt? Die folgenden Projekte beinhalten Sensibilisierungskampagnen: • Appui À La Protection Des Migrants Les Plus Vulnérables En Afrique De L'Ouest • Better Migration Management • Building A Future – Make It In The Gambia • Contributing to Strengthening Governance and Management of Migration and Borders, and Facilitating the Protection, Return and Sustainable Reintegration of Migrants in Mauritania • Enhancing Somalia’s Responsiveness to the Management and Reintegration of Mixed Migration Flows (RE-INTEG) • Facility on Sustainable and Dignified Return and Reintegration in Support of the Khartoum Process • Perennial Solutions for Host Populations, Refugees and the Most Vulnerable Migrants in Djibouti • Response and Resource Mechanism for Migrants • Schutz und nachhaltige Lösungen für Migranten und Flüchtlinge entlang der Zentralen-Mittelmeer-Route (Protection and sustainable solutions for migrants and refugees along the Central Mediterranean route) • Stability and Socio-economic Development for Vulnerable and Marginalised Communities in the Tigray Region of Ethiopia • Strengthening the Management and Governance of Migration and Sustainable Return and Reintegration in Burkina Faso • Strengthening the Management and Governance of Migration and Sustainable Return and Reintegration in Cameroon • Strengthening the Management and Governance of Migration and Sustainable Reintegration of Returning Migrants in the Gambia • Strengthening the Management and Governance of Migration and Sustainable Reintegration Of Returning Migrants In Ivory Coast, Ghana, Guinea, Guinea Bissau and Chad • Strengthening the Management and Governance of Migration and Sustainable Reintegration of Returning Migrants in Nigeria • Strengthening the Management and Governance of Migration and the Return and Sustainable Reintegration in Mali • Strengthening the Management and Governance of Migration and the Return and Sustainable Reintegration in Senegal and Support for Investments by the Senegalese Diaspora • Sustainable Reintegration Support to Ethiopian Returnees from Europe • Sustainable Return from Niger (SURENI) • Support to the Fight against Trafficking in the Gulf of Guinea Countries Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. f) In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit seiner Auflegung finanzielle Mittel für den EUTF bereitgestellt? In welche Projekte gingen diese Mittel? Die Bundesregierung hat bislang bilaterale Beiträge in Höhe von 182,5 Mio. Euro bereitgestellt (siehe auch https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/ euetfa/files/table_i1_3.pdf). Ferner hat die Bundesregierung Beiträge zur Kofinanzierung von gemeinschaftlich mit dem EUTF finanzierten und von der GIZ umgesetzten Projekten in Höhe von derzeit rund 48 Mio. Euro bereitgestellt. Die Kofinanzierungsbeiträge gingen in die folgenden Projekte: Projekttitel Anteil der Bundesregierung (in Mio. Euro) zur Kofinanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen Auf dem Weg zu einem ganzheitlichen Ansatz zur Steuerung der Arbeitsmigration und Arbeitsmobilität in Nordafrika 3,9 Better Migration Management 6,0 Collaboration in Cross-Border Areas of the Horn of Africa Region 3,8 Conflict Prevention, Peace, and Economic Opportunities for the Youth in Kenya 0,4 Creation of Decent Jobs and Consolidation of Existing Employment for Young and Potential Migrants in the Artisanal Fisheries Sector (Mauretanien ) 0,9 Employment Promotion and Resilience Building Project in Northern Cameroon (Far North, North and Adamaoua) 3,0 Förderung der Umsetzung der nationalen Migrationsstrategie Tunesiens 0,6 Programm zur Steuerung der gemischten Migrationsströme in Libyen 3,0 Programme to Support the Socioeconomic Integration of Young People (INTEGRA) 0,8 Project to Support Resilience and Peaceful Cohabitation in Chad (PRCPT) 2,3 Regional Development and Protection Programme (RDPP) Sudan: Enhancing Alternatives To First And Secondary Movement From Sudan 2,0 Response to Increased Demand on Government Service and Creation of Economic Opportunities in Uganda (RISE) 10,0 Strengthening the Ability of IGAD to Promote Resilience in the Horn of Africa 0,7 Strengthening the Sustainable Management of the Consequences of Migration Flows (Niger) 3,5 Support Programme for Integrated Border Management in Burkina Faso (Programme Gestion Intégrée des Espaces Frontaliers au Burkina Faso (ProGEF)) 5,5 Süd-Süd-Zusammenarbeit im Migrationsbereich (regionales Vorhaben) 1,7 Insgesamt 48,1 g) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der EUTF-Projekte und Partner? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7191 verwiesen . Drucksache 19/14665 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Inwieweit wird geprüft ob die EUTF-Maßnahmen mit kurz- oder langfristen Maßnahmen der deutschen oder europäischen Entwicklungszusammenarbeit harmonisieren oder diesen zuwiderlaufen? Es wird verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 73 des Abgeordneten Uwe Kekeritz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Plenarprotokoll 19/91) sowie zu Frage 10e der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13640. i) Inwieweit liegen Erkenntnisse über die Ergebnisse der Rückführungsprojekte vor? Nach Angaben der Europäischen Kommission werden keine Rückführungsprojekte durch den EUTF unterstützt. 21. Welche konkreten Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der Evaluierung des EUTF durch den Europäischen Rechnungshof? Soll der EUTF aus Sicht der Bundesregierung künftig fortgeführt werden, und falls ja, mit welcher Begründung, und welche Maßgaben müsste der EUTF künftig erfüllen? Die Bundesregierung unterstützt die vier Empfehlungen des Berichts des Europäischen Rechnungshofs von 2018 und sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf . Zu Fragen der Weiterführung des EUTF befindet sich die Bundesregierung derzeit im Abstimmungsprozess. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 22. Sieht die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit im Rahmen von EUTF-Maßnahmen die Prinzipien „ownership und partnership“ aufseiten der Partnerländer ausreichend berücksichtigt? Und wie begründet sie ihre Haltung? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 73 des Abgeordneten Uwe Kekeritz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Plenarprotokoll 19/91) sowie auf die Antwort zu Frage 20g verwiesen. 23. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der EUTF in Zukunft parlamentarischer Kontrolle unterliegt? Hält sie den EUTF für integrierbar in das sich in Planung befindende EU- Außenfinanzierungsinstrument Development and International Cooperation Instrument (NDICI)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 des Abgeordneten Ottmar von Holtz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Plenarprotokoll 19/100) verwiesen. Die genauen Umsetzungsmodalitäten der Finanzierung von Aufgaben im Bereich Flucht und Migration innerhalb des geplanten EU-Außenfinanzierungsinstruments „Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument“ (NDICI) befinden sich derzeit in Verhandlungen. Vor Inkrafttreten müssen sowohl Rat als auch Europäisches Parlament einer NDICI-Verordnung zustimmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Welche der Partnerländer des EUTF erachtet die Bundesregierung als Herkunfts-, Aufnahme- oder Transitland? Inwiefern unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung die migrationspolitischen Herausforderungen in den Herkunfts-, Aufnahmeoder Transitländern? Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die Partnerländer des EUTF in unterschiedlichem Ausmaß gleichzeitig Herkunfts-, Transit und Aufnahmeländer . Eine klare Abgrenzung ist daher nicht möglich. 25. Welche Erfolge konnten nach Ansicht der Bundesregierung bei der Erreichung der fünf Ziele des Valletta-Aktionsplans jeweils erreicht werden (www.consilium.europa.eu/media/21839/action_plan_en.pdf)? Der sogenannte Valletta-Aktionsplan wird durch den Rabat- und Khartum- Prozess umgesetzt. Der EUTF finanziert Projekte zur Förderung der fünf Ziele des Aktionsplans. Durch den EUTF wurden bislang in insgesamt 210 Projekten in allen Bereichen des Valletta-Aktionsplanes Erfolge erzielt. So wurden nach Angaben der Europäischen Kommission seit 2015 beispielsweise über 167.000 Beschäftigungsverhältnisse in den Partnerländern geschaffen, 2,3 Millionen Menschen erhielten Nahrungsmittelhilfe und 74.000 Rückkehrerinnen und Rückkehrer wurden bei der Reintegration unterstützt. Ein detaillierter Überblick über alle Projekte findet sich auf folgender Webseite: https://ec.europa.eu/ trustfundforafrica/index_en. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. a) Welche Projekte zum Punkt „Legal Migration and Mobility“ des Aktionsplans führten nach Kenntnis der Bundesregierung zu konkreten Vereinbarungen und Verbesserungen? Mit Bezug auf das Valletta-Ziel Legal Migration and Mobility werden durch den EUTF Projekte und Vorhaben gefördert, die insbesondere Möglichkeiten legaler Migration zwischen afrikanischen Partnerstaaten verbessern. Ein Beispiel ist das Projekt Towards Free Movement and Transhumance in the IGAD region, das unter anderem die Möglichkeiten legaler Arbeitsmigration innerhalb der IGAD-Staaten (Sudan, Südsudan, Eritrea, Dschibuti, Somalia, Kenia und Uganda) erweitert. Nähere Details zu diesem Projekt sind auf der folgenden Webseite zu finden: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/hornafrica /regional/towards-free-movement-and-transhumance-igad-region_en. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 20d verwiesen. b) Welche Bilanz zieht die Bundesregierung für das bisherige entwicklungspolitische Engagement im Rahmen des EUTF? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 26. Welche Erfolge sieht die Bundesregierung im Rahmen von EUTF- Projekten bei der Erreichung des Ziels, die strukturellen Ursachen für irreguläre Migration und für Vertreibungen zu mindern? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2495 verwiesen. Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Monitoring & Learning Reports erste Ergebnisse vorgelegt, die über https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/ results-monitoring-and-evaluation_en verfügbar sind. Drucksache 19/14665 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des EUTF und bei den europäischen Partnern dafür ein, dass nachhaltige Entwicklungsinteressen afrikanischer Partnerländer bei Projekten des EUTF ausreichend berücksichtigt werden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgeschlagen, um eine langfristige Unterstützung von Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern zu befördern? Die Bundesregierung sieht die Interessen der afrikanischen Partnerländer durch die formal vorgesehenen Abläufe zur Ausgestaltung von Vorhaben ausreichend abgedeckt, vgl. hierzu Antwort zu Frage 20g und folgenden Link: https://ec.eu ropa.eu/trustfundforafrica/content/how-does-it-work_en. Erwägungsgrund 16 des Gründungsdokumentes des EUTF (Constitutive Agreement, https://ec.euro pa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/original_constitutive_agree ment_en_with_signatures.pdf) erläutert das Subsidiaritäts- und Komplementaritätsprinzip des EUTF gegenüber anderen EU-Instrumenten und Gebern im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, wonach der EUTF langfristige Vorhaben , die mit anderen EU-Instrumenten durchgeführt werden können, nicht abdeckt. Über die bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die nachhaltige Entwicklung in einer Reihe afrikanischer Partnerländer. Hierzu gehören auch Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer . 28. Welche Maßnahmen zur strukturellen und operativen Optimierung wurden seit der Auflegung des Instruments EUTF seitens der Bundesregierung vorgeschlagen? Seitdem der EUTF im November 2015 aufgelegt wurde, begleitet die Bundesregierung die inhaltliche sowie strukturelle Ausrichtung und Verwaltung des EUTF im Aufsichtsrat (Strategic Board), in den drei Fenster-Komitees (Operational Committees) sowie in den Sitzungen zu den EU- Finanzierungsinstrumenten aktiv. Die Eingaben der Bundesregierung sind den jeweiligen Protokollen der Board Sitzungen zu entnehmen (https://ec.euro pa.eu/trustfundforafrica/content/about_en). Darüber hinaus hat die Bundesregierung seit Oktober 2016, teilweise zusammen mit anderen europäischen Mitgliedstaaten, darauf hingewirkt, dass die Europäische Kommission strukturelle und administrative Änderungen in der Verwaltung des EUTF vornimmt. Hierbei handelt es sich um eine klarere Prioritätensetzung, Straffung der Abläufe , kohärente Abstimmung mit anderen Vorhaben, die EU-seitig und bilateral finanziert werden, sowie um die stärkere Unterstützung von Partnerländern, denen an der Zusammenarbeit mit der EU besonders gelegen ist. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 29. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher die im Rahmen des EUTF möglichen Sanktionsmechanismen gegenüber den Partnerländern angedroht oder umgesetzt? Wenn ja, in welchen Fällen, und aufgrund welcher konkreten Umstände ist dies erfolgt? Der EUTF sieht keine Sanktionsmechanismen vor. Gemäß Artikel 18 des Gründungsdokumentes des EUTF (Constitutive Agreement, https://ec.europa.eu/ t rus t fundforafr ica /s i tes /euetfa / f i les /or ig inal_const i tu t ive_agree ment_en_with_signatures.pdf) besteht die Möglichkeit, Maßnahmen auszusetzen . Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde diese Möglichkeit bislang nicht genutzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für weitere Migrationspartnerschaften der EU ein? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Planungen weitere Migrationspartnerschaften abzuschließen? Wenn ja, welche? Der EU-Migrationspartnerschaftsrahmen wurde 2016 zwischen der EU und fünf Partnerstaaten (Äthiopien, Mali, Niger, Nigeria und Senegal) eingeführt. Der Europäische Auswärtige Dienst ist für die weitere Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung verantwortlich. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist eine Ausweitung auf weitere Staaten derzeit nicht geplant. 31. Wie viele Mitglieder der sogenannten libyschen Küstenwache haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED an Ausbildungs- und Befähigungsmaßnahmen teilgenommen? Wie viele dieser Personen sind weiterhin Teil der libyschen Küstenwache ? Wie viele Mitglieder der sogenannten libyschen Küstenwache sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Ausbildungsmaßnahmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang 505 Angehörige der libyschen Küstenwache und Marine ausgebildet (Stand: 27. September 2019). Aktuell befinden sich keine weiteren Personen in der Ausbildung, da die Kurse mit Ablauf des früheren EU-Mandats bis zum 30. September 2019 abgeschlossen sein mussten. Für den aktuellen Mandatszeitraum bis 31. März 2020 ist noch keine Ausbildungsplanung erfolgt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. a) Was waren seit Beginn der Mission Bestandteile der Ausbildung? Welche Ausbildungsinhalte wurden durch deutsche Ausbilderinnen und Ausbilder durchgeführt? Welchen Anteil haben Inhalte über menschenrechtliche Gewährleistungen an den Ausbildungen? In Bezug auf die Frage nach den Ausbildungsinhalten sowie auf menschenrechtliche Gewährleistungen seit Beginn der Operation wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/996 verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LIN- KE. auf Bundestagsdrucksache 18/13153 verwiesen. b) Welche Akteure waren für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Ausbildungs- und Befähigungsmaßnahmen der EU im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED zuständig? c) Nach welchen Kriterien wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt, und wie, und von wem wird die Einhaltung dieser Kriterien überprüft? Die Fragen 31 b und 31c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/996 verwiesen. Drucksache 19/14665 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Kam es im Zuge des Auswahlprozesses nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass mögliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgelehnt wurden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5804 verwiesen. 32. Welche konkreten Maßnahmen werden in Libyen im Rahmen der „Verbesserung des Migrationsmanagements“ (Haushaltstitel 0501 687 34) und der „Förderung des politischen Prozesses“ (Haushaltstitel 0501 687 34) aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts finanziert (vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/10686; bitte einzeln nach Maßnahmen , Höhe der jeweiligen Mittel, Empfänger der Mittel und konkreter Unterstützungsleistung aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Übersicht der aktuell laufenden aus Haushaltstitel 050168734 geförderten Maßnahmen zur Verbesserung des Migrationsmanagements in Anlage 1 und auf die Tabelle mit der Übersicht zur Förderung des politischen Prozesses in Libyen in Anlage 9 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14665 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/14665 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.