Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13862 – Reaktion der Bundesregierung auf die Vorwürfe gegen den World Wide Fund for Nature (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368 wurden die von der Rainforest Foundation (RFUK) erhobenen Vorwürfe gegen den World Wide Fund for Nature (WWF) in Absprache mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch das Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN) und den WWF vor Ort untersucht. Ein erster Entwurf dieses Untersuchungsberichtes (im Folgenden als KfW-Untersuchungsbericht bezeichnet) wurde intern bereits diskutiert . Die Frage der Fragesteller, wann der KfW-Untersuchungsbericht veröffentlicht wird, wurde seitens der Bundesregierung nicht beantwortet. Mittelauszahlungen durch die KfW wurden bis zur Klärung der Vorwürfe ausgesetzt . In einem zwischenzeitlich auf „Spiegel Online“ veröffentlichten Bericht heißt es genauer, die Mittelzahlungen für den Salonga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo seien seitens der KfW in Absprache mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gestoppt worden. Auch die deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) prüft die weitere Kooperation mit dem WWF (www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/salonga-nationalparkt-deutschlandstoppt -zahlungen-fuer-wwf-projekt-a-1278710.html). Zu zukünftig geplanten Biodiversitätsprojekten schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage: „Im Rahmen der neuen Phase des FZ-Vorhabens ‚Programm Biodiversität und nachhaltige Waldbewirtschaftung ‘ in der Demokratischen Republik Kongo wird die Unterstützung des Trägers ICCN beim Management der Schutzgebiete ‚Salonga Nationalpark ‘ und ‚Reservat Ngiri‘ geprüft. In beiden ist auch der WWF tätig. Derzeit gibt es keine laufenden Verträge zwischen ICCN und WWF; deren Abschluss ist in Vorbereitung.“ Deutscher Bundestag Drucksache 19/14667 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung gab ferner in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage an, von den Vorwürfen gegen den WWF in Bezug auf den Lobéké- Nationalpark in Kamerun seit 2016 informiert zu sein. Die von KfW und BMZ unterstützte und in diesem Jahr veröffentlichte Studie „Conflicts, participation and co-management in protected areas – A case study of Lobéké National Park, Cameroon“ der Humboldt-Universität zu Berlin beschreibt im Hinblick auf den Lobéké-Nationalpark eine administrativ und menschenrechtlich stark defizitäre Situation (https://edoc.hu-berlin.de/handle/18452/20776; siehe Executive Summary [III]). Eine Umweltstiftung erhielt zum Management des Lobéké-Nationalsparks als Teil des Trinationalen Parks Sangha über die KfW über die Laufzeit von 2007 bis 2018 eine Mittelausstattung in Höhe von 5 Mio. Euro (siehe Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/11368). Es werden nach Auskunft der Bundesregierung jährliche Finanzierungsvereinbarungen zwischen der von Deutschland im Rahmen des Programms „Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken“ geförderten Stiftung Trinational de la Sangha, dem WWF und den Schutzgebietsverwaltungen des Lobéké- Nationalparks sowie des Dzanga-Sangha-Schutzgebiets getroffen. Darüber hinaus hat die Lektüre der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368 Nachfragen in Bezug auf das Parkpersonal der durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) geförderten Schutzgebiete aufgeworfen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort zu Frage 11: „Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert die Partnerländer bei der Verbesserung der Verwaltung von Schutzgebieten. Wildhüter und sonstiges Parkpersonal sind dabei Angestellte der jeweiligen staatlichen Parkbehörden oder der von diesen mandatierten lokalen Verwaltungseinheiten . Diese rekrutieren ihr Personal selbst, bilden es aus, entlohnen es und tragen die rechtliche Verantwortung. Aus Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden keine Gehälter staatlicher Angestellter finanziert.“ In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung weiterführend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/540, Frage 3. Hier führt die Bundesregierung aus: „Die im Rahmen deutscher EZ finanzierten Maßnahmen in Schutzgebieten umfassen: […] die Ausstattung des Parkpersonals (Fahrzeuge, Zelte, GPS, Rationen u. Ä.; Waffen oder Munition werden von der deutschen EZ grundsätzlich nicht finanziert) sowie Aufstockung des Gehalts zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die Ausbildung des Parkpersonals, wobei auf die Berücksichtigung von Menschenrechten und Verfahren friedlicher Konfliktlösung Wert gelegt wird, […].“ Da die Bundesregierung nach eigenem Bekunden folglich sehr wohl in die Ausstattung, Gehaltsfinanzierung und Ausbildung involviert ist beziehungsweise diese im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit aus deutschen Steuermitteln fördert, liegt nach Ansicht der Fragesteller zumindest die politische Verantwortung für die Wildhüter und sonstiges Personal nicht einseitig bei den jeweiligen Parkbehörden oder ihren lokalen Verwaltungseinheiten. Die Fragesteller sehen hier vor allem kritisch, dass die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11368, Frage 11 und Fragen 11a bis 11l, nur in äußerst geringem Umfang überhaupt Daten über Wildhüter, ihre Arbeitsumstände, Rekrutierung und Ausbildung erfasst , obwohl, wie im Vorangegangenen dargelegt, diese seit Jahren im Fokus der Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlich relevantem und menschenrechtlich bedenklichem Verhalten in – inzwischen zahlreichen – Schutzgebieten stehen. Drucksache 19/14667 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Umsetzung von Schutzgebietsvorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) findet teils in Regionen statt, die durch eine volatile Sicherheitslage, instabile politische und sich verschlechternde sozioökonomische Rahmenbedingungen für die Bevölkerung geprägt sind. In einem solchen Kontext sind die verfügbaren Partnerinstitutionen für die EZ-Vorhaben oftmals durch gravierende, nur langsam veränderbare Governancedefizite und Kapazitätsengpässe gekennzeichnet , die auch die Datenerhebung betreffen. Im Rahmen der EZ unterstützt die Bundesregierung die lokalen Partnerbehörden und Parkverwaltungen bei der Einführung und Umsetzung professioneller Managementstandards. Ein Grundgedanke der deutschen EZ ist es, nachhaltige Strukturen vor Ort zu fördern, die auch nach Projektende weiterbestehen. Die Finanzierung von laufenden Gehaltskosten staatlicher Angestellter in den Partnerländern der EZ ist grundsätzlich Partneraufgabe. Die Gehälter variieren nach wirtschaftlicher Situation des Partnerlandes, dem allgemeinen Gehaltsniveau im öffentlichen Dienst und den einzelnen Funktionsprofilen der Personalstellen. In einigen Partnerländern – insbesondere solchen mit schwacher öffentlicher Verwaltung – entspricht das Gehaltsniveau teils nicht den mit den Aufgaben einhergehenden Gefahren und reicht nicht aus zur Absicherung eines minimalen Lebensstandards des Parkpersonals und ihrer Familien. In solchen Fällen können die Partner EZ- Mittel für die Mitfinanzierung der Entlohnung verwenden. Daneben erfolgt in einigen Fällen eine (Ko-)Finanzierung aus Umweltfonds, die anteilig mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingerichtet wurden.  1. Für welchen konkreten Zeitraum sind die Fertigstellung und die Veröffentlichung des KfW-Untersuchungsberichtes jeweils geplant (bitte exakte Kalenderdaten angeben)?  2. Wo wird der KfW-Untersuchungsbericht öffentlich einzusehen sein? Wenn eine öffentliche Zugänglichmachung der KfW-Untersuchungsberichtes nicht vorgesehen ist, warum nicht (bitte umfassend begründen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Es handelt sich bei dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Dokument um den Bericht einer Untersuchung, die von ICCN (kongolesische Naturschutzbehörde ) und World Wide Fund For Nature (WWF) unter Begleitung der lokalen Partner-Nichtregierungsorganisation der Rainforest Foundation UK (RFUK) durchgeführt wurde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1h bis 1l der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11368 verwiesen. Die KfW hat darüber hinaus selbst externe Experten beauftragt, die bisherige Aufarbeitung der Vorfälle durch die Partnerorganisationen im Salonga-Nationalpark gründlich zu analysieren und bei Bedarf notwendige Anpassungen aufzuzeigen. Diese Untersuchung wird durch das Deutsche Institut für Menschenrechte unabhängig begleitet und soll bis spätestens Februar 2020 abgeschlossen sein. Im Anschluss wird die KfW die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen informieren . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14667  3. Zu wann hat die KfW die Mittelauszahlungen für den Salonga-Nationalpark gestoppt? Auf welche Höhe belaufen sich die so zurückzuhaltenden Summen? Im Jahr 2019 haben ICCN/WWF für den Salonga-Nationalpark Mittel in Höhe von rund 70 000 Euro beantragt, die bislang nicht ausgezahlt wurden.  4. Wurde aufgrund der Vorwürfe gegen den WWF bis zu deren abschließenden Aufklärung von weiteren Biodiversitätsprojekten für den Salonga- Nationalpark abgesehen, von der Bundesregierung und ihren Durchführungsorganisationen gestoppt oder nicht verlängert? Nein. a) Wenn ja, um welche Projekte in welchen Zielländern handelt es sich genau? b) Auf welche Höhe belaufen sich die zurückzuhaltenden Summen pro Projekt? c) Zu wann wurden die Projekte jeweils gestoppt oder nicht verlängert? Die Fragen 4a bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  5. Welche konkreten Maßnahmen haben die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen ergriffen, um die Probleme im Zusammenhang mit dem Lobéké-Nationalpark zu mildern und zu beseitigen? In Zusammenarbeit mit dem WWF wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation der lokalen indigenen Bevölkerung in der Randzone des Lobéké-Nationalparks zu verbessern. So wurde eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) zwischen einer Baka-Vertretung und dem kamerunischen Forstministerium (MINFOF) unterzeichnet, die es den Baka erlaubt, die natürlichen Ressourcen in und um den Lobéké-Nationalpark zu nutzen und sie stärker in die Wildereibekämpfung einbindet. Zudem hat die kamerunische Regierung in Lobéké einen Ethikkodex eingeführt, der von jedem Parkranger unterzeichnet werden muss. In monatlichen Disziplinarausschusssitzungen werden alle Fälle von Fehlverhalten von Parkrangern beurteilt und bei Bedarf Sanktionsmaßnahmen verhängt. Dies wird durch den WWF begleitet. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der genannten Maßnahmen finanziell . Darüber hinaus hat der WWF in Absprache mit dem BMZ und der KfW einen seit 2016 bestehenden Beschwerdemechanismus evaluiert und verbessert und führt – ebenfalls seit 2016 – spezielle Trainingsmaßnahmen für Parkranger zu Menschenrechten durch. Derzeit wird zudem ein Menschenrechtszentrum eingerichtet, das der Beratung der lokalen Bevölkerung einschließlich der indigenen Bevölkerung dienen und den existierenden Beschwerdemechanismus unterstützen soll. Zudem soll es helfen, die oben genannte Vereinbarung zwischen Forstministerium und den Baka umzusetzen. Drucksache 19/14667 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  6. Welche konkreten Konsequenzen, insbesondere in Bezug auf die weitere Auszahlung von Finanzmitteln, haben die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen seit Bekanntwerden der Vorwürfe den Lobéké-Nationalpark betreffend gezogen? Zahlungen zur Finanzierung der Maßnahmen im Lobéké-Nationalpark wurden bis zur zufriedenstellenden Klärung von Beschwerden ausgesetzt.  7. Hat der WWF nach Kenntnis der Bundesregierung die im Abschlussbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Schlichtungsverfahren in Bezug auf den Lobéké- Nationalpark aufgestellten Forderungen, insbesondere zum Umgang mit den Baka, umgesetzt? Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die weitere Zusammenarbeit mit WWF und die weitere Förderung des Parks daraus? Ja.  8. Beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig, Rekrutierung, Ausbildung und Anweisung von Wildhütern in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebieten genauer zu kontrollieren? Wenn nein, warum nicht? Die deutsche EZ fördert die Partnerländer bei der Verbesserung der Verwaltung von Schutzgebieten. Inhalte und Durchführung der finanzierten Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Monatsgehalt eines Wildhüters (bitte exakt nach Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11368 verwiesen. 10. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gehaltskosten für Wildhüter und Parkpersonal insgesamt (bitte nach im Rahmen der deutschen EZ geförderten Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)? 11. Aus welchen Mitteln werden diese Gehaltkosten jeweils in welcher Höhe nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine systematischen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14667 12. In welcher Höhe werden Gehälter für Wildhüter und sonstiges Parkpersonal durch Mittel der deutschen EZ finanziert oder aufgestockt (bitte exakt nach Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 1 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 13. Wie sind die Wildhüter und das sonstige Parkpersonal in den im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebiete nach Kenntnis der Bundesregierung konkret bewaffnet (bitte nach Waffentypen, Projekten, Schutzgebieten und Zielland aufschlüsseln)? 14. Aus welchen Gründen werden im Rahmen der deutschen EZ Waffen und Munition von Wildhütern nicht finanziert? 15. Aus welchen Quellen stammen nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen und Munition der Wildhüter, die in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebieten tätig sind (bitte abschließend und vollständig benennen)? Wenn die Bundesregierung darüber keine Kenntnis hat, warum nicht? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Dort, wo Parkpersonal in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebieten bewaffnet ist, unterliegen Art, Umfang und Beschaffung der Bewaffnung den Bestimmungen der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der Partnerländer. Daten werden nicht systematisch erhoben. Im Rahmen der Umsetzung von Schutzgebietsvorhaben der deutschen EZ werden die Partnerbehörden dafür sensibilisiert, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist und eine mögliche Bewaffnung unter Berücksichtigung der Bedrohungslage angemessen sein muss. Die Leitlinien für die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen EZ schreiben vor, dass militärische Güter, Technologie und Anlagen oder auf solche Verwendungszwecke gerichtete Leistungen nicht gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Parkpersonal in im Rahmen der deutschen EZ geförderten Schutzgebieten konkret ausgebildet ? a) Wie lange dauert die durchschnittliche Ausbildung jeweils (bitte nach den verschiedenen Ausbildungen aufschlüsseln)? b) Wie lautet der Titel des Ausbildungsabschlusses (bitte nach den verschiedenen Ausbildungen aufschlüsseln)? c) Welche Bewerbungsvoraussetzungen werden vom Auszubildenden verlangt (bitte nach den verschiedenen Ausbildungen aufschlüsseln)? d) In welchem Ausmaß sind die „Berücksichtigung von Menschenrechten und Verfahren friedlicher Konfliktlösung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Teil dieser Ausbildungen? Drucksache 19/14667 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Bewertet die Bundesregierung die „Berücksichtigung von Menschenrechten und Verfahren friedlicher Konfliktlösung“ als ausreichend berücksichtigt und umgesetzt in den Ausbildungen? Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Bewertung? Die Fragen 16 bis 16e werden gemeinsam beantwortet. Die Bewerbungs- und Rekrutierungsmodalitäten für Parkpersonal unterliegen den jeweiligen nationalen Regelungen der Partnerländer. In afrikanischen Ländern verfügt vor allem das leitende Parkpersonal über eine formale Ausbildung, oft an einer der entsprechenden Ausbildungsinstitutionen wie beispielsweise dem Southern African Wildlife College (Südafrika), dem College of African Wildlife Management (Tansania) oder der Ecole de Faune de Garoua (Kamerun ). An diesen Institutionen können Abschlüsse bis hin zum Mastertitel erworben werden. Deeskalationsstrategien und die Beachtung von Menschenrechtsstandards sind dort regelmäßig Teil der Ausbildung. Die Weiterbildung des Parkpersonals ist Aufgabe der Partnerbehörden und erfolgt ggf. auch durch Ausbildung an den o. g. Ausbildungsinstitutionen. Die deutschen EZ-Vorhaben unterstützen die Partner insbesondere bei der Weiterbildung des Personals in Themen, die über klassische Ausbildungsinhalte hinausgehen , wie beispielsweise zur Einführung innovativer Managementmethoden und partizipativem Schutzgebietsmanagement, wobei Wert auf die Berücksichtigung von Menschenrechten und Verfahren friedlicher Konfliktlösung gelegt wird. Insbesondere bei der Arbeit in fragilen Kontexten wirkt die Bundesregierung im Rahmen der von der deutschen EZ geförderten Schutzgebietsprogramme explizit auf die Berücksichtigung menschenrechtsrelevanter Inhalte in den Ausbildungsplänen der Parkverwaltungen hin. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14667 Drucksache 19/14667 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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