Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Dr. Anna Christmann, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13717 – Verkehrsforschung für die Zukunft von Bus und Bahn V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD schreiben in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag auf S. 75, dass die Mobilitätspolitik dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzplan 2050 verpflichtet ist. Weiter wird im Koalitionsvertrag unter anderem angeführt, dass für die Erreichung der Pariser Klimaziele die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs von wesentlicher Bedeutung sind. Nach Auffassung der Fragesteller bekennt sich die Bundesregierung durch diese Zeilen im Koalitionsvertrag von 2017 dazu, dass die Stärkung und Förderung des Verkehrs mit Bus und Bahn einen bedeutenden Beitrag für eine nachhaltigere Mobilität darstellt. Des Weiteren wird auf S. 47 und S. 80 des Koalitionsvertrags „die Schaffung einer Mobilitätsplattform, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt“, in den Blick genommen. Dabei verweisen die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD auf die „Entwicklung und Einhaltung einheitlicher, offener Standards, damit Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situationen frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden können“. Des Weiteren schreibt die Bundesregierung auch über die Einführung von eTickets für bargeldloses und verkehrsträgerübergreifendes Bezahlen im Öffentlichen Verkehr ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koaliti onsvertrag-data.pdf?download=1). Der Erreichung dieser selbstgesetzten Ziele muss nach Auffassung der Fragesteller eine umfängliche und kontinuierliche Verkehrsforschung vorangehen. Allein Bereitstellung, Betrieb und Aufrechterhaltung des Öffentlichen Nahverkehrs sind vielerorts im Durchschnitt nur zu rund drei Viertel kostendeckend. Der Rest muss durch öffentliche Zuschüsse sichergestellt werden (www.presse portal.de/pm/32053/4245657). Folglich stehen den Verkehrsunternehmen sehr begrenzte Mittel zur Verfügung, um in ihre eigene – digitalisierte – Zukunft zu investieren. Insbesondere für Forschungsprojekte, die die Grundlage für spätere Investitionsvorhaben legen, fehlt oftmals das Geld. Dies erkannte in der Vergangenheit auch die Bundesregierung. Im Jahr 2016, noch unter der Vor- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14693 19. Wahlperiode 01.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gängerregierung, hat der Bund daher im Rahmen des Kompetenznetzwerkes Mobilität 21 eine „Roadmap Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)“ verabschiedet (http://mobilitaet21.de/aktuelles/2016/road map-digitale-vernetzung-im-oeffentlichen-personenverkehr-oepv-verabschie det/). Des Weiteren umfasst das Kompetenznetzwerk vier verschiedene Bereiche der Verkehrsforschung. Während das Forschungsprogramm Stadtverkehr sich einem breiten Spektrum an verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsforschungsprojekten widmet, umfasst das Förderprogramm „eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPV“ ausschließlich Projekte rund um das Thema Mobilitätsplattformen und elektronische Fahrkarten. Daneben wurde eine Informationsplattform, das sogenannte Forschungs-Informations-System aufgebaut sowie eine Service-Plattform für den länderübergreifenden Wissensaustausch und die Koordination zwischen Förderprogrammen innerhalb der Europäischen Union. Während das Förderprogramm Stadtverkehr seit 1967 Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhält und die beiden Informations- und Serviceplattformen kontinuierlich weiterfinanziert werden, hatte das Förderprogramm „eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPV“ nur eine begrenzte Laufzeit von 21 Monaten. Der Förderzeitraum startete am 1. Januar 2017, umfasste zwölf Projekte und umfasste 16 Mio. Euro (http:// mobilitaet21.de/eticket-deutschland/). Nach Auffassung der Fragesteller ist die Zukunft der Verkehrsforschung im Bereich des Öffentlichen Personenverkehrs , insbesondere in Hinblick auf notwendige Digitalisierungsvorhaben ungewiss .  1. Wie viele Forschungs- und Entwicklungsprojekte insgesamt wurden aus dem Bundeshaushalt in die Verkehrsforschung in den Jahren von 2008 bis 2018 bezuschusst bzw. vollständig bezahlt (bitte nach einzelnen Verkehrsträgern und Jahren aufschlüsseln)? Jahr Anzahl* FuE-Projekte Bereich Straße** Anzahl* FuE-Projekte Bereich Schiene Anzahl* FuE-Projekte Bereich Luftverkehr Anzahl* FuE-Projekte Bereich Schifffahrt Anzahl* FuE-Projekte verkehrsträgerübergreifend 2008 133 9 8 24 40 2009 162 6 45 22 49 2010 173 15 52 11 57 2011 222 8 91 12 63 2012 279 21 94 10 67 2013 189 24 84 8 67 2014 159 22 70 6 688 2015 217 28 13 7 52 2016 193 27 11 8 52 2017 239 38 13 11 275 2018 191 44 19 12 124 *) Projekte mit einer mehrjährigen Laufzeit wurden dem Jahr ihrer Auftragserteilung zugeordnet. **) Projekte zum Radverkehr wurden beim Verkehrsträger Straße erfasst. Neben den Projekten für die Verkehrsforschung werden im Geschäftsbereich des BMWi in den technologieoffenen Programmen Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) viele Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, aus denen sich Innovationen für den Verkehrsbereich und den ÖPNV ergeben. Drucksache 19/14693 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Welche Mittel in Euro wurden insgesamt in den Jahren von 2008 bis 2018 in den jeweiligen Bundeshaushalten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Verkehrsforschung eingestellt (bitte nach Jahren und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?  4. Wie viele Forschungs- und Entwicklungsausgaben für die Verkehrsforschung insgesamt sind im Bundeshaushalt 2019 verzeichnet (bitte mit Nennung der einzelnen Haushaltstitel auflisten)?  5. Wie viele Forschungs- und Entwicklungsausgaben für die Verkehrsforschung insgesamt sind im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 zu verzeichnen (bitte mit Nennung der einzelnen Haushaltstitel auflisten)?  7. Welche Mittel in Euro wurden insgesamt in den Jahren von 2008 bis 2018 in den jeweiligen Bundeshaushalten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich ÖPNV eingestellt (bitte nach Jahren und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? 10. Wie viele Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Bereich ÖPNV sind im Bundeshaushalt 2019 verzeichnet (bitte mit Nennung der einzelnen Haushaltstitel auflisten)? 11. Wie viele Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Bereich ÖPNV sind im Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 zu verzeichnen (bitte mit Nennung der einzelnen Haushaltstitel auflisten)? Die Fragen 2, 4, 5, 7, 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlage 1* verwiesen.  3. Welche Mittel in Euro wurden dafür insgesamt in den Jahren von 2008 bis 2018 aufgewendet bzw. sind tatsächlich abgeflossen (bitte nach einzelnen Verkehrsträgern und Jahren aufschlüsseln)? Jahr Mittelabfluss Bereich Straße* (in 1000 Euro) Mittelabfluss Bereich Schiene (in 1000 Euro) Mittelabfluss Bereich Luftverkehr (in 1000 Euro) Mittelabfluss Bereich Schifffahrt (in 1000 Euro) Mittelabfluss verkehrsträgerübergreifend (in 1000 Euro) 2008 14.771,4 1.340,8 1.061,8 2.690,7 4.515,1 2009 23.347,1 2.944,0 6.721,7 3.308,3 8.871,5 2010 31.177,2 2.761,9 12.089,9 2.284,4 10.838,1 2011 30.526,2 3.079,1 12.541,9 2.107,7 13.372,1 2012 33.202,9 1.493,1 11.106,7 2.010,0 12.144,8 2013 37.314,0 2.460,7 9.552,9 2.059,7 24.885,0 2014 31.029,9 3.037,6 3.110,3 2.719,0 12.420,2 2015 28.917,7 5.147,5 662,2 3.314,4 12.183,8 2016 23.039,1 5.061,0 755,1 4.147,6 8.618,7 2017 39.753,6 6.186,7 724,7 1.673,5 22.528,2 2018 70.861,1 8.691,3 2.448,8 2.540,5 40.177,8 *) Projekte zum Radverkehr wurden beim Verkehrsträger Straße erfasst. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14693 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie viele Forschungs- und Entwicklungsprojekte insgesamt wurden aus dem Bundeshaushalt insbesondere im Bereich ÖPNV in den Jahren von 2008 bis 2018 bezuschusst bzw. vollständig bezahlt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Jahr Anzahl* FuE-Projekte Bereich ÖPNV 2008 21 2009 17 2010 22 2011 16 2012 31 2013 45 2014 39 2015 54 2016 41 2017 59 2018 52 *) Projekte mit einer mehrjährigen Laufzeit wurden dem Jahr ihrer Auftragserteilung zugeordnet.  8. Welche Mittel in Euro wurden dafür insgesamt aufgewendet bzw. sind tatsächlich abgeflossen (bitte nach einzelnen Verkehrsträgern und nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Jahr Mittelabfluss ÖPNV Straße* (in 1000 Euro) Mittelabfluss ÖPNV Schiene (in 1000 Euro) Mittelabfluss ÖPNV verkehrsträgerübergreifend (in 1000 Euro) 2008 0,0 890,0 1.534,6 2009 1.982,0 842,5 3.828,5 2010 2.574,0 707,9 5.092,3 2011 2.553,0 824,9 4.713,7 2012 1.135,8 1.011,7 4.230,6 2013 1.924,6 1.425,5 5.158,1 2014 1.871,8 1.213,0 4.987,5 2015 1.435,1 2.250,5 4.216,1 2016 750,0 2.235,2 4.026,3 2017 1.259,0 2.910,7 8.214,3 2018 3.114,9 6.060,8 11.929,2 *) Projekte zum Radverkehr wurden beim Verkehrsträger Straße erfasst.  9. Was war das Ziel der einzelnen Projekte im Bereich des ÖPNV dabei, und welche Akteure wurden gefördert (bitte für jedes Projekt alle Projektmittelempfänger angeben)? Es wird auf die Anlage 2* verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14693 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14693 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Steht die Bundesregierung dieser Legislaturperiode weiterhin zu den Aussagen und Zielen der „Roadmap Digitale Vernetzung im ÖPV“? Die Roadmap zur digitalen Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr wurde gemeinsam mit Vertretern von Ländern, Kommunen, Verkehrsunternehmen und -verbünden, von Industrieunternehmen und Verbraucherverbänden erarbeitet und im Jahr 2016 beschlossen. Die darin enthaltenen Ziele sind weiterhin aktuell. 13. Welche konkreten Maßnahmen aus dieser Roadmap wurden bereits umgesetzt , und welche Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren umgesetzt werden? 15. Plant die Bundesregierung die „Roadmap Digitale Vernetzung im ÖVP“ weiterzuentwickeln, und wenn ja, wie konkret soll diese Weiterentwicklung inhaltlich aussehen, bzw. wo liegen aus Sicht der Bundesregierung die weiteren Schwerpunkte? Die Fragen 13 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden derzeit die Umsetzungsstände der Maßnahmen der Initiative „Digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr “ evaluiert und eine Weiterentwicklung und Aktualisierung der Roadmap vorbereitet. Die bisher beteiligten Akteure werden eingebunden und beteiligt . 14. Wie unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen konkret, und wie viel Mittel stellt sie in welchem Zeitraum für diese Umsetzung zur Verfügung? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Umsetzung der in der Roadmap skizzierten Maßnahmen in den Jahren 2016 bis 2018 mit 14 Mio. Euro unterstützt. 16. Mit welchen Projekten im Bereich ÖPNV beschäftigt sich das Kompetenznetzwerk Mobilität 21 aktuell? 17. Soll das Kompetenznetzwerk Mobilität 21 auch in Zukunft weiter bestehen , und wenn ja, welche Rolle und Aufgabe soll es in Zukunft im Allgemeinen übernehmen, und welche Aufgabe und Rolle in Hinblick auf den ÖPNV im Besonderen bzw. wird es auch weiterhin einen Schwerpunkt im Bereich des ÖPNV geben? 18. Wie viel Mittel für Forschung und Entwicklung plante die Bundesregierung im Haushalt für das Kompetenznetzwerk Mobilität 21 im Jahr 2019 im Allgemeinen ein, und wurden diese Mittel bereits bereitgestellt, und wie viel Mittel stehen dabei für Projekte im Bereich ÖPNV zur Verfügung ? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie viel Mittel plant die Bundesregierung im Haushalt für das Kompetenznetzwerk Mobilität 21 für das Jahr 2020 im Allgemeinen ein, und wie viel Mittel sollen dabei für Projekte im Bereich ÖPNV zur Verfügung stehen und darüber hinaus in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung gestellt werden? Die Fragen 16 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei dem „Kompetenznetzwerk Mobilität 21“ handelt es sich um eine Veröffentlichungsplattform , auf der einzelne Initiativen des BMVI und konkrete Projekte mit innovativen Mobilitäts- und Verkehrslösungen aus ausgewählten Forschungs - und Fördervorhaben des BMVI gebündelt dargestellt werden. Die Haushaltsmittel für die derzeit auf dieser Plattform noch dargestellten aktuellen Themen- bzw. Programmbereichen Forschungs-Informations-System (FIS) und dem Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS) werden in den jeweiligen, der Zweckbindung entsprechenden, Titeln veranschlagt. Ab 2019 stehen im Kapitel 1206 „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ im Forschungstitel 54401 jährlich jeweils 4,167 Mio. Euro zur Verfügung, die im neuen GVFG-Gesetz als Mindestmittelansatz vorgesehen sind. Mit den Haushaltsmitteln werden Forschungsprojekte im ÖPNV-Bereich und Untersuchungen finanziert, die vor allem Ländern, Städten, Kreisen, Kommunen und Verkehrsbetrieben Hilfestellungen bei der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geben sollen. Die bisher auf der Website www.mobilitaet21.de dargestellten Informationen und Links zu weiteren Plattformen werden zukünftig durch entsprechende Inhalte auf der Website des BMVI ersetzt. 20. Sind aus Sicht der Bundesregierung die Ziele der Förderrichtlinie „eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPV“, wie in der Förderrichtlinie (http://mobilitaet21.de/wp-content/uploads/2016/06/Foerderrichtli nie_16_06_2016.pdf) beschrieben, vollumfänglich erreicht worden, und wenn nicht, welche Ziele aus der Förderrichtlinie will die Bundesregierung in welchem Zeitraum noch erreichen? 22. Warum beinhaltet die ex-post-Evaluation des Förderprogramms „eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPV“ durch TÜV Rheinland nur eine Evaluierung über den Teil der eTicket-Systeme? 23. Gibt es eine Evaluation über die Ergebnisse der Projekte sowie deren Umsetzungsstand, die sich mit der digitalen Vernetzung im ÖPV beschäftigen (vgl. Projektsteckbriefe http://mobilitaet21.de/wp-con-tent/uplo ads/2017/03/FuE_eTicketing_digitale_Vernetzung_ÖPV_Projektsteck briefe_mit-Lesezeichen.pdf), und wenn nicht, plant die Bundesregierung die Evaluation dieser Projekte ebenfalls durchzuführen, und wann plant sie dies? 26. Wird die Bundesregierung ein Anschlussforschungsprogramm an das bereits ausgelaufene Forschungsprogramm „eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPV“ initiieren, wie soll dieses ausgestaltet sein, und wie viel Mittel sollen dafür für welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden? 27. Wenn dies nicht der Fall ist, wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung , und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass durch die Projekte errungenes Wissen in den Forschungseinrichtungen nicht verloren geht? Drucksache 19/14693 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse der einzelnen Projekte auf künftige Vorhaben, Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung (bitte einzeln nach jeweiligen Projekten aus der Projektliste aufschlüsseln ; http://mobilitaet21.de/wp-con-tent/uploads/2017/03/FuE_eTicke ting_digitale_Vernetzung_ÖPV_Projektsteckbriefe_mit-Lesezei chen.pdf)? Die Fragen 20, 22, 23 und 26 bis 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Evaluierung des Förderprogramms „eTicketing und digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr“ wird derzeit durchgeführt. Vor deren Abschluss können keine Aussagen zur Zielerreichung getroffen werden. 21. Wurde aus Sicht der Bundesregierung die Förderinitiative „eTicket Deutschland“ (http://mobilitaet21.de/eticket-deutschland/) erfolgreich abgeschlossen, und wenn nicht, welche Bestandteile der Förderinitiative wurden noch nicht abgeschlossen, und bis wann sollen diese abgeschlossen werden? a) Wie viele eTicket-Systeme in Deutschland sind bereits interoperabel, also mit der bundeseinheitlichen Technologie, der VDV-Kernapplikation versehen, und wie viele von diesen Systemen sind bereits Regionen übergreifend anwendbar bzw. bilden eine gesamte Servicekette ab (informieren, buchen, bezahlen)? Eine bereits abgeschlossene Evaluierung zum Förderprogramm zum „eTicket Deutschland“ hat ergeben, dass es ohne die Förderinitiative weniger eTicket- Systeme in den Regionen gäbe sowie weniger eTicket-Systeme auf dem technischen Standard der VDV-Kernapplikation beruhen würden. Durch die Förderung sind die systemischtechnischen und vertraglich-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen worden, damit die eTicket-Systeme in den einzelnen Regionen Informationen und Daten für eine Vernetzung und Interoperabilität austauschen und miteinander kommunizieren können. Nach Angaben des VDV eTicket Services haben sich mittlerweile 425 Verkehrsorganisationen vertraglich zur Nutzung des Standards und seiner Regeln verpflichtet. 24. Plant die Bundesregierung die Delphi-Studie zur Zukunft des eTickets und zu den Herausforderungen einer digitalen Vernetzung im ÖPV mit ca. 100 Experten regelmäßig zu wiederholen, um zu untersuchen, wie die be-fragten 100 Experten die Entwicklung in diesem Bereich über einen mehr-jährigen Zeitraum beurteilen (http://mobilitaet21.de/wp-content/ uploads/2016/07/2015_Ergebnisse_Delphi.pdf)? Die Ergebnisse der Studie dienen der Ex-Ante-Betrachtung der digitalen Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr und bildeten die Ausgangsbasis für den Dialog- und Stakeholderprozesses der Initiative „Digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr“. Im Rahmen der Initiative wurden in unregelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen weitere Expertenbefragungen durchgeführt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Wie oft hat der Dialog- und Stakeholderprozess zur digitalen Vernetzung im ÖPV seit seiner Entstehung im Jahr 2016 bereits stattgefunden, zu welchen Ergebnissen hat dieser Austauschprozess konkret geführt, und in welcher Form sind die Ergebnisse in die Arbeit und die Vorhaben der Bundes-regierung konkret eingeflossen? Im Rahmen des Dialog- und Stakeholderprozesses der Initiative „Digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr“ haben zahlreiche Treffen stattgefunden . Der Prozess hat dazu beigetragen, dass ein Austausch zwischen den Akteuren im öffentlichen Personenverkehr erfolgt, welcher für eine Vernetzung von grundlegender Bedeutung ist. Drucksache 19/14693 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14693 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/14693 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.