Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14193 – Rechtliche Konsequenzen aus dem Krisenmodus bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen aus Seenotrettung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU), kündigte ausweislich diverser Medienberichte an, dass die Bundesregierung künftig jeden vierten Migranten in Deutschland aufnehmen werde, der aus „Seenotrettung“ vor der italienischen Küste nach Europa gelangt ist. Es sei laut Seehofer höchste Zeit, sich von dem „quälenden Prozedere“ zu verabschieden , bei dem in den vergangenen Jahren bei jedem einlaufenden Rettungsschiff „Flüchtlinge“ einzeln über Europa verteilt werden mussten. Am 23. September 2019 fand auf Malta bekanntlich mit Vertretern aus Deutschland , Frankreich und Italien sowie dem EU-Ratsvorsitzenden Finnlands und der EU-Kommission ein Sondertreffen statt. Diverse vorläufige Regelungen sollen beschlossen worden sein. Neben Kritik seitens der AfD wurde die Bundesregierung auch aus den eigenen Reihen für dieses Vorgehen kritisiert (vgl. hierzu Junge Freiheit vom 14. September 2019, https://jungefreiheit.de/ politik/ausland/2019/seehofer-will-jeden-vierten-aus-seenot-gerettetenmigranten -aufnehmen/ und auch vom 23. September 2019, https://jungefrei heit.de/politik/ausland/2019/bootsfluechtlinge-mehrere-eu-laender-einigensich -auf-verteilungssystem/). Auch ZDF.de berichtet darüber (www.zdf.de/ nachrichten/heute/seehofer-koennen-jeden-vierten-fluechtling-aus-italienaufnehmen -100.html, ebenso die Süddeutsche Zeitung vom 13. September 2019, www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-seenotrettung-italienmittelmeer -1.4599747 – zuletzt abgerufen 27. September 2019). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14697 19. Wahlperiode 01.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welcher Zeitraum ist gemeint, wenn in Medienberichten davon gesprochen wird, dass auch die deutschen Regierungsvertreter eine „vorläufige Quotenregelung fixieren“ (www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingeseenotrettung -italien-mittelmeer-1.4599747) wollen? Bis wann wird eine weiterführende Lösung des Problems durch die Bundesregierung angestrebt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/14637 wird verwiesen. Wie bereits mehrfach durch die Bundesregierung kommuniziert, werden dauerhafte Lösungen im Rahmen einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems angestrebt.  2. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung eine solche Lösung aussehen ? Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne und Vereinbarungen mit anderen Ländern der EU, und wie sehen diese gegebenenfalls aus? Welche konkreten Forderungen und Ziele hatte die Bundesregierung für das am 23. September 2019 stattgefundene EU-Sondertreffen zur sog. Seenotrettung? a) Welche dieser Forderungen und Ziele konnten bei dem Sondertreffen durchgesetzt werden? b) Welche Ergebnisse konnten insgesamt auf dem Sondertreffen erzielt werden? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Forderungen und Ziele der Bundesregierung sind in die gemeinsame Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren eingeflossen: Die Sicherstellung einer zügigen Ausschiffung von aus Seenot geretteten Menschen auf der zentralmediterranen Route an einem sicheren Ort, Regelungen zur Übernahme der Durchführung von Asylverfahren der ausgeschifften Personen sowie die beabsichtigte Optimierung der operativen Abläufe. Auch Maßnahmen zur Bekämpfung des menschenverachtenden Geschäfts der Schleuser sind Teil der Absichtserklärung der beteiligten Staaten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Wie hoch werden die Gesamtkosten eingeschätzt, welche zusätzlich für die Aufnahme der in Rede stehenden weiteren Migranten aufgewendet werden müssen? Wie hoch werden die Kosten insgesamt im genannten Übergangszeitrum eingeschätzt, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die laufenden Zusatzkosten nach weiterführender Regelung des Sachverhaltes ein? Es wird auf den zweiten Absatz der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Beatrix von Storch auf Bundestagsdrucksache 19/11950 verwiesen. Drucksache 19/14697 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Aufgrund welcher Annahmen gehen Bundesminister Seehofer bzw. die Bundesregierung davon aus, dass sich für Deutschland nichts ändern werde und die Zahl der ankommenden Migranten überschaubar bleibt (vgl. etwa Süddeutsche Zeitung, a. a. O.)? Ist diese Annahme im Hinblick auf die jüngst bekannt gewordenen, immer weiter zunehmenden Migrationsbewegungen weltweit laut jüngstem Bericht der UN sowie der ebenso steigenden Zahlen von Asylanträgen in Europa, die einen Höchststand seit dem Sommer 2017 erreicht haben (vgl. Welt Online vom 17. September 2019, https://welt.de/politik/ deutschland/article200430380/ Asylantraege-in-Europa-deutlich-gestie gen-Hoechstwert-seit-Maerz-2017.html, sowie vom 18. September 2019 www.welt.de/politik/ausland/article200487226/UN-Bericht-Zahl-der- Migranten-weltweit-auf-272-Millionen-gestiegen.html, zuletzt abgerufen am 18. September 2019), die offizielle Linie der Bundesregierung? Die Entwicklungen auf den Hauptmigrationsrouten nach Europa belegen seit 2016 insgesamt einen kontinuierlichen Rückgang der Ankünfte und Anlandungen in der Europäischen Union. Dies wird auch durch den Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 16. Oktober 2019 über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und vom UNHCR bestätigt. Auch die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland ist seit 2016 rückläufig. Soweit sich die Frage auf die Ankünfte von aus Seenot Geretteten richtet, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/14637 verwiesen.  5. Wie bewertet die Bundesregierung den platzenden „Flüchtlingsdeal“ mit der Türkei, welcher seit Monaten zu steigenden Asylbewerberzahlen u. a. auf der griechischen Insel Lesbos (z. Zt. 26.000 Migranten auf den Inseln in der Ägäis; Hierzu Welt Online vom 17. September 2019, ht tps: / / welt.de/politik/ausland/video200483552/Neuer-Rekord-Mehr-als-26-000- Migranten-lebten-zuletzt-auf-griechischen-Inseln.html – zuletzt abgerufen am 18. September 2019) führt, die in den soeben genannten Erhebungen und Berichten möglicherweise nicht oder wenigstens nicht vollumfänglich abgebildet sind? Die Bundesregierung steht unverändert zu der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016, die einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass sich die Ankünfte in Griechenland und die risikoreichen Überfahrten im Vergleich zu dem Zeitraum vor März 2016 deutlich reduziert haben. Gerade mit Blick auf die Situation auf den griechischen Inseln ist die EU-Türkei-Erklärung deshalb von entscheidender Bedeutung. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wonach die Türkei ihren Verpflichtungen aus der EU-Türkei-Erklärung nicht nachkommt.  6. Wann zieht die Bundesregierung in Erwägung, Grenzsicherungsmaßnahmen auf nationaler Ebene mit entsprechender Signalwirkung einzuführen ? An den luft- und seeseitigen deutschen Schengen-Außengrenzen nehmen die Bundespolizei und die weiteren mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden Grenzkontrollen und eine Grenzüberwachung , insbesondere nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex), vor. An den schengenrechtlich grundsätzlich grenzkontrollfreien deutschen Schengen-Binnengrenzen erfolgen (grenz-)polizeiliche Kontrollen – unterhalb der Schwelle einer vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen – im Rahmen des Artikels 23 des Schengener Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14697 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Grenzkodexes und nach Maßgabe nationalen Rechts. An der deutschösterreichischen Landgrenze hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen mit Wirkung vom 12. November 2019 aus insgesamt migrations- und sicherheitspolitischen Gründen auf Grundlage der Artikel 25 bis 27 des Schengener Grenzkodexes neu angeordnet. Zudem werden im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen seit Jahren zahlreiche unterstützende und beratende Maßnahmen in den Herkunfts- und Transitstaaten irregulärer Migration vorgenommen, um insbesondere unerlaubte Einreisen in das Bundesgebiet frühzeitig zu verhindern und Schleusungskriminalität zu bekämpfen. Diese Maßnahmen erfolgen lageabhängig und im Einvernehmen mit den jeweiligen Staaten.  7. Wie steht die Bundesregierung unabhängig von Ziffer 10 zu der Möglichkeit eines staatsrechtlichen Notstandes bei Bedrohung der territorialen Integrität des Bundes (Dreielementelehre des Staatsrechts nach Jellinek)? In welchen Situationen würde die Bundesregierung einen solchen ggf. annehmen ? Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich weder zu hypothetischen Fragen noch zu abstrakten Rechtsfragen Stellung.  8. Mit welchen Forderungen und Zielen geht die Bundesregierung in das für Anfang Oktober geplante EU-Innenministertreffen zu dem Themenkomplex der Seenotrettung? Der Vorschlag einer gemeinsamen Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren vom 23. September 2019 wurde auf dem Rat für Justiz und Inneres am 7./8. Oktober 2019 mit dem Ziel einer möglichst breiten Beteiligung der Mitgliedstaaten behandelt.  9. Wie sehen vor diesem Hintergrund die „klaren Vorgaben für Verfahren“ sowie die „klaren Fristen zur Verteilung“ (vgl. Tagesschau.de vom 23. September 2019, www.tagesschau.de/ausland/bootsfluechtlin ge-119.html – abgerufen am 27. September 2019) von Flüchtlingen aus, welche die Bundesregierung spätestens seit dem Malta-Sondertreffen fordert ? Die beteiligten Mitgliedstaaten arbeiten derzeit unter Koordination der Europäischen Kommission an Verbesserungen der operativen Abläufe. 10. Sieht die Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund des angenommenen Modus der Sondertreffen in Flüchtlingsfragen nun endgültig den Dublin- Regelungskomplex als gescheitert an? Wie bereits mehrfach durch die Bundesregierung kommuniziert, zuletzt unter anderem in der Antwort auf die Mündliche Frage 99 der Abgeordneten Monika Lazar (Anlagen zum Stenografischen Bericht im Plenarprotokoll 19/41, S. 4104), strebt die Bundesregierung eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an, darunter auch die der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013. Drucksache 19/14697 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der offensichtlichen Notwendigkeit von diversen Sondergipfeln in Flüchtlingsfragen darüber hinaus für die Zukunftsfähigkeit einer „ever closer union“? Keine. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14697 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.