Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Verena Hartmann und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13629 – Kosten, Aussetzungsgründe und Zukunftsaussichten des Projekts zur Automatisierung des Verfahrens der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wenn Privatpersonen, die nicht in der Europäischen Union wohnen, in Deutschland Waren für den privaten Gebrauch einkaufen und diese im Reiseverkehr aus Deutschland ausführen, sind diese Waren nach § 6 Absatz 3a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) grundsätzlich in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt unabhängig vom Wert der Ware. Zur Rückerstattung der Umsatzsteuer lässt der Käufer bislang bei der Ausreise durch den Zoll auf einem sogenannten Ausfuhrkassenzettel (AKZ) bestätigen, dass er die gekaufte Ware in ein Nicht-EU-Land ausgeführt hat. Beim nächsten Besuch in Deutschland kann der Käufer den abgestempelten AKZ dem Verkäufer vorlegen und eine Erstattung der Umsatzsteuer verlangen. Nach dem Bericht des Bundesrechnungshofs an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag sind bundesweit etwa 160 Zollbeamte dauerhaft ausschließlich mit dem Stempeln der AKZ ausgelastet. Etwa 100 Zöllnerinnen und Zöllner werden nur mit dieser Aufgabe allein an der Schweizer Grenze eingesetzt. Dafür fielen im Jahr 2015 etwa 6,2 Mio. Euro Personalausgaben an (www.bundesrechnungshof.de/de/veroef fentlichungen/produkte/beratungsberichte/langfassungen/langfassun gen-2017/2017-bericht-mitwirkung-der-zollverwaltung-bei-der-umsatzsteuer befreiung-von-ausfuhren-im-nichtommerziellen-reiseverkehr-pdf). Das Bundesministerium der Finanzen hat laut eines mündlichen Berichtes der Bundesregierung im Ausschuss für Tourismus 2014 eine Projektgruppe eingerichtet , die sich mit der Einführung eines elektronischen Selbstabfertigungssystems für AKZ (IT-AKZ) beschäftigt. Die Entscheidung über die Realisierung des IT-AKZ-Projekts mit dem Ziel der Automatisierung des Verfahrens zur Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhrbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr wurde aufgrund von Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag bis auf Weiteres ausgesetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14699 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Welchen Entwicklungsstand hatte das IT-AKZ-Projekt zur Automatisierung der Erteilung umsatzsteuerlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bis zu seiner Aussetzung bereits erreicht? Zum Zeitpunkt der Aussetzung lagen die fachlichen, technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Realisierungsauftrags an das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) für die Automatisierung des Verfahrens an der Landgrenze zur Schweiz vor. 2. Welche Kosten sind durch das Projekt IT-AKZ bis zu seiner Aussetzung entstanden? Nach Berechnung der Generalzolldirektion sind bis zur Aussetzung haushaltswirksame Kosten in Höhe von 347.517,80 Euro für die technische Prüfung der Lösungsoptionen und entsprechende Beratung der Generalzolldirektion durch das ITZBund entstanden. Hinzu kommen nicht haushaltswirksame Kosten für das in der Zollverwaltung für die Erstellung und Abstimmung des Konzepts eingesetzte Personal. 3. Welche konkreten Vorgaben des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag waren für die Aussetzung des IT-AKZ-Projekts durch die Bundesregierung maßgeblich? Der RPA hatte in einem Beschluss die Erwartung geäußert, dass vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zur Einführung einer Wertgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung von Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr kein Auftrag an das ITZBund vergeben wird und keine haushaltswirksamen Maßnahmen zur Realisierung des Projektes ergriffen werden. 4. Warum sind die Aspekte, die zur Aussetzung des IT-AKZ-Projekts geführt haben, nicht bereits bei der Frage abgewägt worden, ob das Projekt gestartet werden soll? Vor der Einrichtung des Projekts wurden verschiedene Optionen geprüft. Im Ergebnis wurde – insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen – der Automatisierung der Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen der Vorzug gegeben. Die Meinungsbildung im Rechnungsprüfungsausschuss war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. 5. Plant die Bundesregierung, das IT-AKZ-Projekt wieder aufzunehmen? a) Falls ja, welche Mindestvoraussetzungen müssen dafür aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein? b) Wann ist mit der Wiederaufnahme des Projekts nach Einschätzung der Bundesregierung zu rechnen? c) Wann ist mit dem Abschluss des Projekts und dem Beginn des Wirkbetriebs des Selbstabfertigungssystems für AKZ zu rechnen? Der RPA erwartet, dass das BMF nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens hinsichtlich der Einführung einer Wertgrenze die Entwicklung eines IT- AKZ im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof wieder aufnimmt und hierbei die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Drucksache 19/14699 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wertgrenze berücksichtigt. Die Bundesregierung beabsichtigt dieser Erwartung zu entsprechen. Erst nach einer Entscheidung des Gesetzgebers und abhängig vom Ergebnis können Zeit- und sonstige Planungen für eine digitale Lösung im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof weiter konkretisiert bzw. angepasst und ggfs. Realisierungsaufträge erteilt werden. 6. Welche Ersatzmaßnahmen sollen während der Aussetzung des IT-AKZ- Projekts oder – bei dessen endgültiger Einstellung – anstelle eines elektronischen Selbstabfertigungssystems für AKZ ergriffen werden, um die Situation der zollamtlichen Kontrollen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an der Schweizer Grenze und an internationalen Flughäfen in Deutschland zu entspannen? Die Generalzolldirektion hat an der Grenze zur Schweiz schon zum 1. Juli 2017 im Rahmen einer Zwischenlösung bis zur Einführung eines automatisierten Verfahrens zusätzliches Personal zur Unterstützung der Zollbediensteten eingestellt und sukzessive drei vorgelagerte Abfertigungsstellen eingerichtet. Die Maßnahmen haben zu einer Entspannung der Situation geführt. An den großen internationalen Flughäfen wurden ebenfalls von der Generalzolldirektion im Jahr 2017 bei ausgewählten Zollämtern Dienstposten für die Bearbeitung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen eingerichtet und mit externem Personal – als Zwischenlösung – besetzt. Auch diese Maßnahme führte zur Entspannung der Abfertigung, z. B. an den Ämtern in München und Frankfurt a.M. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juli 2019 einen Gesetzentwurf eingebracht , der die befristete Einführung einer Wertgrenze in Höhe von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020 bis zum Ende des Jahres nach der erstmaligen Inbetriebnahme eines automatisierten Verfahrens vorsieht. 7. Falls die Bundesregierung Ersatzmaßnahmen für ein elektronisches Selbstabfertigungssystem plant, um die Situation der zollamtlichen Kontrollen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an der Schweizer Grenze und an internationalen Flughäfen in Deutschland zu entspannen, ab wann sollen diese Ersatzmaßnahmen greifen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14699 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.