Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13707 – Visaerteilungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2017 erhöhte sich die Gesamtzahl der erteilten Visa von 2,1 Millionen im Jahr 2016 auf 2,2 Millionen. Zugleich hat Deutschland 2017 deutlich mehr Menschen ein Visum verwehrt als in den Jahren zuvor. Lag die Ablehnungsquote 2015 noch bei 6,1 und 2016 bei 6,7 Prozent, erhöhte sie sich 2017 auf 8,5 Prozent im Allgemeinen, bei nationalen Visa stieg die Ablehnungsquote sogar von 10,6 auf 13,55 Prozent im Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/2035, Frage 1). Wie aus Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Visapraxis hervorgeht, sind die Ablehnungsquoten in Bezug auf einzelne Länder, mitunter aber auch innerhalb eines Landes, höchst unterschiedlich (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksachen 18/11588 und 19/2035). Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, werden Visumanträge überdurchschnittlich häufig abgelehnt. Während die Ablehnungsquote im Jahr 2016 weltweit 6,71 Prozent betrug, lag sie zum Beispiel in Afghanistan bei 28,4 Prozent (Bundestagsdrucksache 18/11588, Antwort zu Frage 1). In der Gesamt-Türkei betrug sie 7,1 Prozent, in Ankara 9,4 Prozent. Insbesondere in den subsaharischen afrikanischen Ländern sind die Ablehnungsquoten sehr hoch (z. B. Guinea: 48,8 Prozent, ebd.). Die höchsten Ablehnungsquoten gab es auch 2017 in afrikanischen Ländern und Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen. So wurden knapp 46 Prozent der Anträge in Guinea, 43 Prozent in Nigeria und 40 Prozent in Angola negativ beschieden. Abgelehnt wurden auch gut ein Viertel (28 Prozent) der Visaanträge in Afghanistan und knapp 36 Prozent im Irak (Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 1). In diesen Quoten sind allerdings Fälle nicht erfasst, in denen Betroffene angesichts hoher Anforderungen ein Visumverfahren nicht mehr betreiben und aufgeben oder mangels Erfolgsaussichten erst gar keinen Antrag stellen. In der Praxis reicht für eine Ablehnung eines Besuchsvisums nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller oftmals bereits aus, keine minderjährigen Kinder zu haben und/oder über keine regelmäßigen Einkünfte zu verfügen. Daraus wird auf eine angeblich „mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“ im Herkunftsland bzw. eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft “ geschlossen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14701 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtiges Amts vom 30. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Fraktion DIE LINKE. hat in der Vergangenheit mehrfach zu lange Wartezeiten im Visumverfahren und den Einsatz externer Dienstleister (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/10022, 17/12476, 18/11588 und 19/2035) sowie die Prüfungen durch die EU-Kommission thematisiert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/57). Die Bundesregierung will langen Wartezeiten vor allem durch den Einsatz externer Dienstleister begegnen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/8221, 18/57, 18/11588 und 19/2035), doch diese Teilprivatisierung des Verfahrens ist für die Reisenden mit zusätzlichen Mehrkosten verbunden und darf nach dem EU-Visakodex eigentlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen . Der Visakodex verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ein kundenfreundliches und qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot im Visumverfahren zu gewährleisten (Artikel 38 Absatz 1), und zwar unabhängig davon, ob private Dienstleister bei der Antragsannahme eingesetzt werden oder nicht. Mit Wirkung zum 2. Februar 2020 wurde der Visakodex nach langjährigen Verhandlungen mit der Verordnung (EU) 2019/1155 vom 20. Juni 2019 geändert . Neben zahlreichen Änderungen im Detail sehen die Änderungen unter anderem eine Anhebung der Visagebühren auf 80 Euro und – auf Betreiben des damaligen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière (www.cdu.de/ artikel/eu-plant-visa-hebel-nachtraeglicher-erfolg-fuer-thomas-de-maiziere) – die Einführung eines sogenannten „Visa-Hebels“ vor: Je nachdem, ob Herkunftsländer bei der Rückübernahme abgelehnter Asylsuchender kooperieren oder nicht, kann es Visumserleichterungen bzw. Restriktionen bei der Visumserteilung geben (z. B. höhere Gebühren, langsamere Bearbeitung). Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies eine unzulässige Beschränkung der Reisefreiheit im Dienste der Abschiebungspolitik. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten zu den Fragen 1, (Anlagen 1, 1a, 2, 2a), 13 (Anlagen 9, 9a), 15 (Anlagen 10 und 10a) und 26 (Anlage 12) werden als „Verschlusssache VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Einstufung erfolgt zum Schutz der mit den Aufgaben betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den genannten Visastellen sowie im Hinblick auf Nachteile, die für Interessen der Bundesrepublik Deutschland im bilateralen Verhältnis zu den betroffenen Staaten, die bei Kenntnisnahme durch Unbefugte entstehen können. Die VS-nfD eingestuften Anlagen werden dem Deutschen Bundestag separat übermittelt.  1. Wie hoch war die Zahl der im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 beantragten, zurückgezogenen, erteilten bzw. abgelehnten Visa (bitte tabellarisch und in der Differenzierung wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 darstellen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Anlagen 1, 1a, 2 und 2a verwiesen.*  2. Wie haben sich die Zahlen erteilter Visa bzw. die Ablehnungsquoten im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr prozentual entwickelt (bitte nach Ländern differenzieren, und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen; bitte nur Länder mit einer Abweichung von über 25 Prozent in mindestens einem der beiden Werte auflisten)? Es wird auf die Anlagen 1 und 2 zu Frage 1 einschließlich der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Anlagen 1 und 2 zu Frage 1 der Antwort der * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14701 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2035 verwiesen.*  3. Wie viele Ausnahmevisa wurden 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 an den Grenzen von der Bundespolizei bzw. beauftragten Behörden der Länder erteilt (bitte zusätzlich nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Gründen bzw. der Rechtsgrundlage differenziert darstellen)? Im Jahr 2018 erteilten die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg 9.754 Ausnahmevisa; im ersten Halbjahr 2019 wurden 4.089 Ausnahmevisa erteilt. Die Erteilung erfolgte gemäß den Artikeln 35 und 36 des Visakodex (VK) (Schengen-Visum, Kategorie „C“) bzw. § 14 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (nationales Visum, Kategorie „D“). Ergänzende Angaben – aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit der Antragssteller – können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Kategorie C (2018) Kategorie D (2018) Gesamt 9.212 Gesamt 542 philippinisch 4.530 philippinisch 272 indisch 1.395 malaysisch 85 russisch 683 ukrainisch 44 indonesisch 651 indonesisch 34 ukrainisch 423 thailändisch 33 chinesisch 415 russisch 14 türkisch 302 indisch 13 myanmarisch 160 amerikanisch 12 tunesisch 66 türkisch 5 sri-lankisch 62 südafrikanisch 4 Kategorie C (1. Halbjahr 2019) Kategorie D (1. Halbjahr 2019) Gesamt 4.016 Gesamt 73 philippinisch 1.889 philippinisch 41 indisch 827 russisch 11 russisch 327 ukrainisch 4 indonesisch 218 amerikanisch 2 chinesisch 210 indonesisch 2 türkisch 131 südafrikanisch 2 myanmarisch 75 ägyptisch 1 sri-lankisch 49 algerisch 1 madagassisch 32 angolanisch 1 ukrainisch 27 armenisch 1  4. Wie viele der im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 erteilten Schengenvisa waren Jahresvisa, 2-Jahresvisa, 3-Jahresvisa, 5-Jahresvisa bzw. insgesamt Jahresvisa bzw. Mehrjahresvisa (bitte nach Ländern differenziert darstellen)? Es wird auf die Anlagen 3 und 3a zu Frage 4 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Wie viele Visa wurden im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 nach Artikel 25 Absatz 1 Visakodex mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt (bitte auch nach den 20 wichtigsten Ausstellungsländern differenzieren )? Für die von den deutschen Auslandsvertretungen erteilten Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit wird auf die Anlage 4 zu Frage 5 verwiesen. Die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg haben im Jahr 2018 466 und im ersten Halbjahr 2019 81 räumlich auf Deutschland beschränkte Ausnahmevisa erteilt. Weitergehende statistische Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.  6. Welche wesentlichen Änderungen in Bezug auf die allgemeine Praxis der Visumprüfung bzw. Visumserteilung durch Erlasse oder Anweisungen des Auswärtigen Amts hat es seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/2035 gegeben (bitte darstellen)? Im Rahmen der fachlichen Beratung und Aufsicht über die Auslandsvertretungen durch die Fach-referate des Auswärtigen Amts erhielten die Visastellen zu den nachfolgenden Themen neue Erlasse bzw. Hinweise: • 3. Juli 2018: Erlass zur Umsetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz ); • 19. August 2019: Weisung bzgl. Familiennachzugs zu minderjährigen Flüchtlingen (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-550/16 zum Familiennachzug zum unbegleiteten Minderjährigen vom 12. April 2018) • 7. Februar 2019: Zusammenfassung der aktuellen Weisungslage bezüglich der Anerkennung und • Bewertung von syrischen Pässen und Urkunden im FZ SYR Visumverfahren • regelmäßige Aktualisierungen des Visumhandbuchs (zuletzt am 26. Juni 2019: 69. Ergänzungslieferung)  7. In welchen Ländern bzw. Auslandsvertretungen gab es gegenüber der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 Veränderungen in Bezug auf den Einsatz externer Dienstleister, in welchen Ländern wurden aus welchen Gründen externe Dienstleister neu eingesetzt (bitte differenziert beantworten)? Seit dem 8. Mai 2018 wurden zusätzliche Visumantragsannahmezentren in Ägypten, Fidschi, Großbritannien, Indonesien, Nordirak, Kambodscha, Kuwait, Laos, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Papua-Neuguinea, Philippinen, Singapur, Thailand, Usbekistan und Vietnam eröffnet. Im September 2019 hat das Auswärtige Amt externe Dienstleistungserbringer mit der Eröffnung von Visumantragsannahmezentren in Bangladesch, Botswana , Namibia beauftragt. Die Ausweitung des Netzes von Visumantragsannahmezentren über externe Dienstleister dient der Verbesserung des Serviceangebots für Antragstellerinnen und Antragsteller durch kürzere Anfahrtswege und die Verringerung von Wartezeiten. Drucksache 19/14701 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Welche Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen gab es seit der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/2035? Es gab seither keine Veränderungen bei Visaerleichterungsabkommen.  9. In welchen Ländern ist bis dato kein kostenfreies elektronisches Terminbuchungssystem verfügbar (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 8)? Die Buchung eines Termins zur Visumbeantragung ist weltweit grundsätzlich kostenfrei. Lediglich in Irak (Erbil) sowie in der Türkei erfolgt die Vergabe von Terminen zur Beantragung eines Visums bei der Auslandsvertretung durch einen externen Dienstleistungserbringer, der für diese Dienstleistung ein vergleichsweise geringes Serviceentgelt berechnet. 10. In welchen Ländern ist bis dato noch kein kostenpflichtiger externer Dienstleister mit der Terminvergabe beauftragt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 8)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Unter welchen genauen Bedingungen ist in Ländern, in denen es eine Terminvergabe durch kostenpflichtige externe Dienstleister gibt, eine kostenlose Beantragung eines Visums möglich (bitte Ausführungen zu den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen, insbesondere zu den Fragen: Wo muss dann der Antrag gestellt werden, wie sind die Öffnungs- bzw. Wartezeiten und welches Terminvergabesystem gibt es diesbezüglich, oder ist eine direkte Vorsprache möglich usw.)? Die Beantragung eines Visums unterliegt mit wenigen Ausnahmen stets einer Gebühr, die im EU-Visakodex, im Aufenthaltsgesetz bzw. in Visumerleichterungsabkommen festgelegt ist. An Standorten, an denen die Visumanträge von externen Dienstleistungserbringern entgegen-genommen werden, erheben diese zusätzlich zu dem Serviceentgelt auch die Visumgebühr, die sie an die zuständige Auslandsvertretung abführen . An Standorten mit externen Dienstleistungserbringern können Antragstellerinnen und Antragsteller die Visumanträge wahlweise auch bei der Auslandsvertretung stellen (gemäß Artikel 17 Absatz 5 des Visakodex). Bei externen Dienstleistungserbringern, die vertraglich verpflichtet sind, die Antragstellung innerhalb von zwei Arbeitstagen zu ermöglichen, bestehen im Unterschied zu den Auslandsvertretungen in der Regel keine Wartezeiten. Mit Inkrafttreten des neuen Visakodex zum 1. Februar 2020 muss dieses Wahlrecht nicht mehr angeboten werden. Die deutschen Auslandsvertretungen und die externen Dienstleistungserbringer informieren auf ihren Webseiten über Antragsmodalitäten, Öffnungszeiten und gegebenenfalls Wartezeiten für einen Termin. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie lauten die statistischen Angaben über die Visaerteilung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019, differenziert nach Aufenthaltszwecken und Schengen-Visa bzw. nationalen Visa (bitte wie in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 antworten)? Es wird auf die Anlagen 5 bis 8a zu Frage 12 verwiesen. 13. Wie hoch waren im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 im Visabereich bzw. in den Visastellen die Personalkosten, wie viele MAK (statistisch Vollzeit arbeitende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) gab es, und wie viele Fälle pro MAK wurden in den jeweiligen Zeiträumen bearbeitet (bitte auch nach Kontinenten und den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen und jeweils die prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nennen; bitte wie in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 darstellen, aber zusätzlich danach differenzieren , wie viel Personal davon in den jeweiligen Visastellen der Länder bzw. in welchen Abteilungen in Deutschland, etwa für Remonstrations - und Klageverfahren, eingesetzt wurden), und wie werden entsprechende Veränderungen begründet? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* 14. Wie hoch war die Zahl von Remonstrationen und/oder Klagen gegen ablehnende Visumbescheide im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 im Bereich der Kurzzeit- bzw. Langzeitvisa (bitte so differenziert wie möglich angeben, und Vergleichswerte des Vorjahres nennen), und in welchem Umfang wurden 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 nach einer Klageerhebung Visa erteilt (bitte auch solche Fälle berücksichtigen, in denen Visa infolge eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden )? Im Jahr 2018 wurden 2.672 Klagen erhoben (2017: 2.264), davon 719 Klagen auf Kurzzeitvisa (2017: 701) und 1.953 Klagen auf Langzeitvisa (2017: 1.563). Im ersten Halbjahr des Jahres 2019 wurden 1.443 Klagen erhoben, davon 366 auf Kurzzeitvisa und 1.077 auf Langzeitvisa. Die Klagen auf Langzeitvisa teilen sich wie folgt auf: • Familienzusammenführung 2018: 1.470 (2017: 1 183), davon 637 zum Ehegattennachzug (2017: 540) • Familienzusammenführung erstes Halbjahr 2019: 825, davon 366 zum Ehegattennachzug • Erwerbstätigkeit 2018: 277 (2017: 227) • Erwerbstätigkeit erstes Halbjahr 2019: 145 • Studium 2018: 75 (2017: 69) • Studium erstes Halbjahr 2019: 26 • Sonstige 2018: 131 (2017: 84) • Sonstige erstes Halbjahr 2019: 81 Im Jahr 2018 hat das Verwaltungsgericht Berlin 2.083 Gerichtsverfahren in Visumangelegenheiten abgeschlossen (2017: 1.946), davon 445 durch Ver- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14701 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gleiche bzw. Klaglosstellungen und Erledigungen (2017: 416) sowie zehn Verpflichtungen zur Visumerteilung (2017: 21). Im ersten Halbjahr 2019 hat das Verwaltungsgericht Berlin 1.011 Gerichtsverfahren in Visumangelegenheiten abgeschlossen, davon 219 durch Vergleiche bzw. Klaglosstellungen und Erledigungen sowie neun Verpflichtungen zur Visumerteilung. Die Zahl der Remonstrationen wurde nicht erfasst. Im Vertretungsbereich des Bundespolizeipräsidiums sind in den Jahren 2018 und 2019 keine Verwaltungsstreitverfahren gegen ablehnende Entscheidungen im Sinne der Fragestellung anhängig gemacht worden. 15. Wie viele Visa für den Ehegatten- bzw. Familiennachzug (bitte differenzieren , auch im Folgenden) wurden im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 erteilt, und wie hoch war dabei jeweils die Ablehnungsquote (bitte nach Ländern differenzieren und bei Ländern mit mehreren Auslandsvertretungen deren Werte gesondert ausweisen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* 16. In welchen Ländern wird das Urkundswesen derzeit als unzuverlässig erachtet bzw. bezüglich welcher Länder hat es seit der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/2035 Verbesserungen gegeben (bitte mit kurzer Begründung)? Gegenüber der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2035 haben sich folgende Verbesserungen ergeben: In Aserbaidschan konnte nach Einführung zentraler Personenstandsregister zur Legalisation von Personenstandsurkunden wieder aufgenommen werden. Am 1. Januar 2020 wird in der Dominikanischen Republik die Legalisation von Personenstands-urkunden wieder aufgenommen. Da in der syrischen Provinz Hasaka Personenstandsurkunden nach Rückzug des sogenannten Islamischen Staats wieder von regulären staatlichen Registerämtern erstellt werden, können ab 1. Mai 2019 erstellte Urkunden aus dieser Provinz durch die Botschaft Beirut legalisiert werden. 17. Wie hoch waren die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte auch nach den 20 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Für den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts wird auf Anlage 11 zu Frage 17 verwiesen. Die durch Gebühren erhobenen Einnahmen der Bundespolizei für die Ausstellung von Ausnahmesichtvermerken beliefen sich im Jahr 2018 auf 606.800 Euro und im ersten. Halbjahr 2019 auf 220.900 Euro. Weitergehende statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Bundespolizei nicht erhoben. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass dadurch, dass Wartezeiten bei der Visumsbeantragung nicht mehr systematisch (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 24) und auch Bearbeitungszeiten nicht erfasst werden, aus Sicht der Fragesteller eine (auch parlamentarische ) Kontrolle, ob die Auslandsvertretungen ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem Visakodex maximal zulässigen Bearbeitungszeiten (vgl. Artikel 23 Visakodex) bzw. der maximal zulässigen Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache (in der Regel längstens zwei Wochen, Artikel 9 Visakodex) nachkommen, zumindest erschwert, wenn nicht gar verhindert wird, und in Bezug auf welche Auslandsvertretungen kam es in den letzten drei Jahren über welche Zeiträume hinweg zu Überschreitungen der nach Artikel 9 bzw. Artikel 23 des Visakodex vorgesehenen Fristen zu maximal zulässigen Warte- bzw. Bearbeitungszeiten, und wie wurde diesen Verstößen jeweils entgegengewirkt (bitte ausführen)? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Visastellen der Auslandsvertretungen bemühen sich, die Wartezeiten auf einen Termin und die Bearbeitungszeiten möglichst gering zu halten. Dabei ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeiten nicht nur von der Auslandsvertretung abhängen, sondern auch von der Mitwirkung der Antragstellerinnen und Antragsteller (vollständige Auskünfte und Unterlagen) sowie dem Vorliegen der Zustimmung der deutschen Behörden im Inland. Mehrwöchige Wartezeiten auf einen Termin zur Schengen- Visumantragstellung melden derzeit die Auslandsvertretungen in Beirut für syrische Antragstellerinnen und Antragsteller, in Erbil, Jaunde, Lagos, Pristina, Rabat, San Francisco und Ulan Bator. Auch in Indien kommt es aktuell aufgrund saisonal bedingter Nachfragespitzen sowie unvorhergesehener Personalausfälle zu Engpässen bei Warte- und Bearbeitungszeiten. Die Wartezeiten auf einen Termin zur Schengen-Visumantragstellung in Teheran konnten durch die Auslagerung der Antragsannahme an einen externen Dienstleistungserbringer im vergangenen Herbst auf unter zwei Wochen gesenkt werden. 19. Welche Angaben zu Wartezeiten im Visumsverfahren zu welchen Ländern (vermutlich zumindest zu Ländern mit Terminlisten) kann die Bundesregierung ungeachtet des Umstands machen, dass keine systematische Erfassung von Wartezeiten mehr erfolgt, vor dem Hintergrund, dass ihr zumindest zu den sechs Westbalkanländern umfangreiche und differenzierte Angaben jedenfalls zur Wartezeit zwischen der Terminanfrage und der Antragstellung machen konnte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8229, Antwort zu Frage 8; bitte die Wartezeit in Wochen angeben und nach Ländern und Visakategorien differenzieren), für welche Länder oder Regionen sind derzeit etwa oder sogar über einjährige Wartezeiten feststellbar , und welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser überlangen Wartezeiten plant oder unternimmt die Bundesregierung (bitte ausführen )? Bei extremer Nachfrage nach nationalen Visa (Kategorie „D“) können sich die Antragstellerinnen und Antragsteller über die Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung online auf einer Terminliste kostenfrei registrieren. Die Termine zur Visumbeantragung werden dann in chronologischer Reihenfolge durch die Auslandsvertretung vergeben. Daraus lassen sich ungefähre Wartezeiten für einen Termin kalkulieren, die auf den Webseiten der betroffenen Auslandsvertretungen veröffentlicht oder per automatisierter E-Mail individuell mitgeteilt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8229, Antwort zu Frage 8). Die Bundesregierung wird das an den Visastellen eingesetzte Personal im Rahmen des Möglichen weiter verstärken. Auch Räumlichkeiten werden maximal erweitert und genutzt. Anmietungen und Neubauten schaffen Erleichterung, insbesondere auf dem Westbalkan, in Teheran und Mumbai. In Indien wird in Drucksache 19/14701 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Mumbai ein regionales Bearbeitungszentrum für Schengen-Visa eingerichtet, um die Effizienz zu steigern und die anderen Visastellen in Indien zu entlasten. Zur Unterstützung der Visastellen und zur Bündelung von Kompetenz hat das Auswärtige Amt eine Arbeitseinheit im Inland eingerichtet, die die Auslandsvertretungen bei der Bearbeitung von Visa im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unterstützen wird. Darüber hinaus wird das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern bei der Visumantragsannahme weiter ausbauen, um an den Schaltern, bei der Terminvergabe und im „Back Office“ der Visastellen mehr Kapazitäten für die Prüfung und Bearbeitung von Visumanträgen zu gewinnen. 20. Wie viele „verfälschte“ bzw. „erschlichene“ (bitte differenzieren) Visa (hilfsweise: Aufenthaltstitel) wurden im Jahr 2017 und 2018 entdeckt (bitte getrennt auch nach Hauptherkunftsländern differenzieren, vgl. Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 19)? Im Jahr 2017 wurden durch die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg 1.474 erschlichene und 110 verfälschte Schengen- Visa und im Jahr 2018 883 erschlichene und 130 verfälschte Schengen-Visa festgestellt. Weitergehende Angaben können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. 2017 Erschlichene Visa ausgestellt durch Gesamt 1.474 Frankreich 259 Litauen 241 Deutschland 221 Polen 171 Italien 161 Griechenland 138 Spanien 61 Finnland 34 Tschechische Rep. 33 Ungarn 30 Niederlande 22 Portugal 20 Lettland 16 Österreich 12 Belgien 12 Schweden 10 Estland 10 Malta 7 Schweiz 4 Norwegen 4 Slowakische Rep. 4 Dänemark 3 Luxemburg 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2017 Erschlichene Visa ausgestellt in Gesamt 1.474 Ukraine 336 Russland 223 Türkei 118 Saudi Arabien 74 Kasachstan 50 Volksrepublik China 47 Armenien 44 Indien 44 Iran 44 Irak 39 sonstige Länder 455 2018 Erschlichene Visa ausgestellt durch Gesamt 883 Frankreich 266 Deutschland 137 Italien 96 Griechenland 73 Spanien 65 Finnland 46 Litauen 37 Polen 31 Tschechische Rep. 28 Niederlande 25 Portugal 22 Schweiz 13 Ungarn 8 Schweden 8 Belgien 4 Lettland 4 Slowakische Rep. 4 Norwegen 3 Österreich 3 Estland 3 Slowenien 3 Dänemark 2 Malta 1 Luxemburg 1 Drucksache 19/14701 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 Erschlichene Visa ausgestellt in Gesamt 883 Russische Föderation 211 Türkei 107 Kasachstan 64 Tunesien 34 Volksrepublik China 31 Ukraine 30 Iran 29 Kasachstan 28 Algerien 27 Indien 24 sonstige Länder 298 2017 Gefälschte Visa angeblich ausgestellt durch Gesamt 110 Deutschland 54 Frankreich 13 Italien 11 Spanien 9 Litauen 4 Belgien 3 Griechenland 3 Österreich 3 Norwegen 2 Polen 2 Schweden 2 Dänemark 1 Finnland 1 Niederlande 1 Schweiz 1 2018 Gefälschte Visa angeblich ausgestellt durch Gesamt 130 Deutschland 46 Italien 13 Malta 5 Schweiz 8 Schweden 6 Griechenland 18 Frankreich 12 Spanien 7 Polen 1 Norwegen 1 Portugal 2 Niederlande 3 Tschech.Republik 1 Österreich 1 Belgien 2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 Finnland 2 Ungarn 1 Litauen 1 21. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer wurden im Jahr 2018 wegen eines abgelaufenen Aufenthaltstitels oder Visums durch die Bundespolizei und die beauftragten Behörden der Ländern angezeigt (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele entsprechende Anzeigen gab es durch welche anderen Behörden in 2018 (bitte ebenfalls nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Durch die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg wurden im Jahr 2018 insgesamt 12.499 Personen wegen des unerlaubten Aufenthalts aufgrund eines abgelaufenen Aufenthaltstitels bzw. Visums angezeigt. Ergänzende Angaben können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 2018 Gesamt 12.499 Volksrepublik China 1.815 Türkei 1.587 Indien 863 Russische Föderation 818 Iran 525 Thailand 408 Kosovo 290 Vietnam 289 Tunesien 253 Irak 249 Kasachstan 244 Albanien 221 Marokko 214 Ägypten 196 Ukraine 191 22. In welchem Umfang haben a) das Bundeskriminalamt (BKA, b) die Bundespolizei, c) der Bundesnachrichtendienst (BND), d) das Zollkriminalamt (ZKA), e) der Militärischer Abschirmdienst (MAD), f) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), g) die Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie h) die Polizeibehörden der Länder in den Jahren 2017 und 2018 auf das Visainformationssystem (VIS) zugegriffen (Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 22)? Die Anzahl der VIS-Operationen der maßgeblichen Behörden für die Jahre 2017 und 2018 sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt: Drucksache 19/14701 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Behörde 2017 2018 Bundeskriminalamt (BKA) 5.999 7.705 Bundespolizei 2.336.776 2.670.813 Bundesnachrichtendienst (BND) 229 275 Zollkriminalamt (ZKA) 3.070 2.110 Militärischer Abschirmdienst (MAD) 0 0 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 1.344 1.202 Landesbehörden für Verfassungsschutz 0 0 Polizeibehörden der Länder 68.644 73.354 23. In welchem Umfang haben a) das Bundeskriminalamt (BKA, b) die Bundespolizei, c) der Bundesnachrichtendienst (BND), d) das Zollkriminalamt (ZKA), e) der Militärischer Abschirmdienst (MAD), f) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), g) die Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie h) die Polizeibehörden der Länder in den Jahren 2017 und 2018 auf Datensätze (in Bezug auf Personen oder Organisationen) bei insgesamt wie vielen gespeicherten Sachverhalten (Speicheranlässe gemäß § 2 des Visa-Warndateigesetzes (VWDG)) der Visawarndatei zugegriffen (Bundestagsdrucksache 19/2035, Antwort zu Frage 22)? Die Fragen 23a bis 23h werden zusammengefasst beantwortet. In der Visa-Warndatei waren zum Ende des Jahres 2018 (Stand: 1. Januar 2019) insgesamt 50.785 Datensätze, das heißt Personen oder Organisationen, gespeichert . In diesen Datensätzen sind insgesamt 69.628 Sachverhalte (Speicheranlässe gemäß § 2 VWDG) hinterlegt. Zu einer Person/Organisation sind grundsätzlich jeweils ein oder mehrere Sachverhalte gespeichert. Von den unter Buchstabe a bis h benannten Stellen hat gemäß § 7 VWDG nur die Bundespolizei Zugriff auf den Datenbestand. Die Bundespolizei hat im Jahr 2017 insgesamt 6.376 und im Jahr 2018 insgesamt 6.332 Übermittlungsersuchen gestellt (i.e. Suchen im Datenbestand durchgeführt). 24. Wie viele Ein- und Ausreisen aus dem bzw. in das Schengen-Gebiet an deutschen Flug- bzw. Seehäfen gab es 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019? Nach Erkenntnissen der Bundespolizei erfolgten im Jahr 2018 insgesamt 92.071.735 und im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 42.731.730 Ein- und Ausreisen im Sinne der Fragestellung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ergänzende Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. 2018 Gesamt davon Luft davon See Einreise 46.078.177 43.651.875 2.426.302 Ausreise 45.993.558 43.650.374 2.343.184 Gesamt 92.071.735 87.302.249 4.769.486 2019 1. Halbjahr Gesamt davon Luft davon See Einreise 21.500.617 20.440.212 1.060.405 Ausreise 21.231.113 20.192.449 1.038.664 Gesamt 42.731.730 40.632.661 2.099.069 25. In welchen Auslandsvertretungen kommt das Terminregistrierungssystem derzeit zum Einsatz (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 19/2035), welche weiteren praktischen oder technischen Erfahrungen liegen damit vor (bitte ausführen), kommt es in diesen Ländern insbesondere noch zu Beschwerden wegen sogenannter „Visabüros“, oder konnten diese mit dem Terminregistrierungssystem weitgehend zurückgedrängt werden (bitte ausführen)? Terminlisten führen derzeit die Auslandsvertretungen in Addis Abeba, Algier, Amman, Beirut, Belgrad, Bischkek, Conakry, Duschanbe, Islamabad, Jaunde, Kairo, Khartum, Lagos Manila, Mexiko, Nairobi, New Delhi (für Kabul), Podgorica, Pristina, Rabat, San Francisco, Sarajewo, Skopje, Taschkent, Teheran, Tirana, Tunis und Zagreb. Beschwerden zu sogenannten „Visabüros“ können mit Einführung von Terminlisten weitgehend zurückgedrängt werden. Die Auslandsvertretungen können die Terminvergabe gegebenenfalls kurzfristig an die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten anpassen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 34 und 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2035 verwiesen. 26. Wie viele Terminregistrierungen gab es zuletzt in Ländern mit einem Terminregistrierungssystem (Terminlisten; bitte nach Ländern/Auslandsvertretungen auflisten), wie viele Termine im Jahr können dort jeweils jährlich bearbeitet werden, und welcher zusätzliche Personalbedarf wird diesbezüglich gesehen (bitte ebenfalls nach Auslandsvertretungen auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* 27. Bezüglich welcher Auslandsvertretungen gibt es derzeit Beschwerden wegen sogenannter „Visabüros“ oder Hinweise auf mögliche Korruption oder Mängel bei der Visavergaben, bezüglich welcher Auslandsvertretungen konnten in den letzten fünf Jahre entsprechende Mängel und Probleme auf welche Weise behoben werden (bitte darstellen)? Zu den Beschwerden wegen Unregelmäßigkeiten bei der Visavergabe wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und ihre Antwort zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799 sowie auf die Vorbemerkung und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14701 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7399 verwiesen. Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799. 28. Bezüglich welcher Auslandsvertretungen sieht die Bundesregierung derzeit Probleme wegen langer Warte- und/oder Bearbeitungszeiten, was sind die Gründe hierfür, und welche Maßnahmen zur Behebung der Probleme wurden jeweils ergriffen oder sind geplant (bitte darstellen)? Zu der Frage nach den Wartezeiten und Maßnahmen zur Reduzierung der Wartezeiten wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. Über die Terminvergabe für die Antragsabgabe nehmen die Auslandsvertretungen generell nur so viele Anträge an, wie sie in angemessener Frist bearbeiten können . Die Bearbeitungszeit variiert insbesondere bei nationalen Visa stark und hängt vom konkreten Einzelfall ab, unter anderem davon, ob die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen erforderlich wird oder ob die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. 29. Welche wesentlichen Änderungen folgen aus Sicht der Bundesregierung aus der zum 2. Februar 2020 wirksam werdenden Änderung des EU-Visakodex , inwieweit gibt es diesbezüglich rechtlichen oder praktischen Änderungsbedarf, und welche Schwierigkeiten für die praktische oder technische Umsetzung sieht die Bundesregierung gegebenenfalls (bitte so detailliert wie möglich darstellen)? Wesentliche Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1155 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) umfassen die Erhöhung der Visumgebühr auf 80 Euro bzw. für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren auf 40 Euro sowie die Erweiterung der möglichen Ausnahmen von der Gebührenpflicht bei Minderjährigen zwischen 6 und 18 Jahren. Zudem besteht die Möglichkeit, bei längeren Distanzen zwischen externem Dienstleistungserbringer und Auslandsvertretung das Serviceentgelt für die Inanspruchnahme des externen Dienstleistungserbringers auf bis zu 120 Euro zu erhöhen. Des Weiteren wurde Artikel 24 im Sinne einer verbesserten Harmonisierung bei der Erteilung von Mehrjahresvisa nach dem Kaskadenprinzip überarbeitet sowie in Artikel 25a der sogenannte Visahebel kodifiziert. Schließlich wurde die Aufbewahrungsfrist von Papier-Visumakten auf ein statt bisher zwei Jahre verkürzt; für digital gespeicherte Informationen sind längere Löschfristen vorgesehen. Die Visaantragstellung wird dahingehend erleichtert, dass künftig Visumanträge bereits sechs Monate vor der geplanten Reise gestellt werden können. Diese Anpassungen führen für die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen , für die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg nach derzeitiger Einschätzung nur zu einem geringen Umsetzungsaufwand . In erster Linie betreffen dies Änderungen der Artikel 16, Artikel 24, Artikel 27, Artikel 29 sowie Artikel 36 des Visakodex. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14701 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14701 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. 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