Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14198 – Reisewarnungen für die Bundesrepublik Deutschland von anderen Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit (Stand 16. September 2019) haben sieben Staaten diverse Reisewarnungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht (www.reisewarnung.net/deutschland). 1. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 Reisewarnungen für welchen Zeitraum mit welcher Begründung für die Bundesrepublik Deutschland herausgegeben (bitte nach Staat, Zeitraum und Begründung für die jeweilige Reisewarnung aufschlüsseln)? 2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Folgen der Reisewarnungen aus Frage 1 für den Tourismus hierzulande vor? Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Reisewarnungen durch Drittstaaten für Deutschland. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14710 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.