Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14201 – Verfeinerte Erfassung linksextremer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11770) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort (Bundestagsdrucksache 19/11770) auf die Kleine Anfrage mit dem Titel „Verfeinerte Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung“ (Bundestagsdrucksache 19/11334) ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller Nachfragen. 1. Wie wird das beabsichtigte „gemeinsame Vorgehen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verfeinerte Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/11770) des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder, das laut Aussage der Bundesregierung bereits abgestimmt wurde und zu einer Verbesserung der Erfassung und des Austausches von Erkenntnissen über Demonstrationen im Bereich des Linksextremismus führen soll, konkret aussehen? Welche Vorteile werden sich daraus konkret ergeben? Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzwürdig. Eine Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere Methodik und den konkreten Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei würde die Gefahr entstehen, dass ihre bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen operativen Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt und damit der Einsatzerfolg gefährdet würde. Es können entsprechende Abwehrstrategien entwickelt werden. Dies könnte einen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten . Deutscher Bundestag Drucksache 19/14711 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen , dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Auch eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Beantwortung muss daher unterbleiben. 2. Zu welchen linksextremen Versammlungen von bundesweiter Relevanz liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Jahr 2010 Erkenntnisse vor (bitte einzeln nach Jahren, Veranstaltungsort, Anmelder bzw. Veranstalter , Teilnehmerzahl und Anlass auflisten)? Im Sinne der Anfrage ist anzumerken, dass Daten im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hinsichtlich linksextremer Versammlungen zu Veranstaltungsort , Anmelder/Veranstalter, Teilnehmerzahl und Anlass nicht statistisch erhoben werden. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Straftaten vor, die bei diesen Veranstaltungen festgestellt wurden? Das Bundeskriminalamt erfasst Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK), die im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet wurden, in der Fallzahlendatei LAPOS. Dies umfasst auch politisch motivierte Straftaten, die im Rahmen von Veranstaltungen/Versammlungen verübt wurden. Die Begriffe „Versammlungen“ und „bundesweite Relevanz“ sind jedoch keine Katalogwerte des KPMD-PMK. Auch werden grundsätzlich keine Angaben zum Anmelder und zur Teilnehmerzahl von Versammlungen erfasst. Im Ergebnis ist daher aus der Datei LAPOS heraus keine automatisierte Recherche nach linksextremistischen „Versammlungen von bundesweiter Relevanz “ möglich. Über die Datei LAPOS hinausgehend bestehen im Bundeskriminalamt keine Sammlungen zu Straftaten, die im Rahmen von (linksextremistischen ) Versammlungen/Veranstaltungen verübt wurden. b) Woraus ergibt sich die themen- oder anlassbezogene Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei oben genannten Veranstaltungen jeweils? Die Zuständigkeit des BfV für Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nach § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes . 3. Wie beurteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz, ob dessen themenoder anlassbezogene Zuständigkeit vorliegt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen. Drucksache 19/14711 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Woraus ergibt sich die angeblich „erschwerte eindeutige Zuordnung“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verfeinerte Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/11770) von Veranstaltungen im Bereich des Linksextremismus, und wodurch unterscheiden sich diese im Vergleich zu Veranstaltungen, die anderen Phänomenbereichen zugeordnet werden? Häufig ist die eindeutige Zuordnung als linksextremistische Demonstration dadurch erschwert, dass bei Demonstrationen die Teilnahme grundsätzlich jedermann offensteht und im Linksextremismus die Mobilisierung vielfach gerade auf die Beteiligung von Teilnehmern aus nicht-extremistischen Gesellschaftsbereichen ausgerichtet wird. Dies gilt insbesondere für überregional beworbene Demonstrationen, welche Themen von gesamtgesellschaftlicher Relevanz zum Inhalt haben. 5. Inwiefern ist für das Bundesamt für Verfassungsschutz eine flächendeckende Erkenntnislage im Bereich der linksextremen Veranstaltungen erstrebenswert , und welche Maßnahmen können getroffen werden, um eine flächendeckende Erkenntnislage zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14711 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.