Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14214 – Änderungen bei der Entfernungspauschale und beim Mehrwertsteuersatz für Bahntickets V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 20. September 2019 hat sich die Bundesregierung auf das Maßnahmenpaket „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ geeinigt. Eine der vorgestellten Maßnahmen ist eine „Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler“, welche „ab 2021 ab dem 21sten km (von ehemals 30 Cent) auf 35 Cent befristet bis zum 31. Dezember 2026“ eingeführt werden soll. Darüber hinaus soll der Mehrwertsteuersatz auf Tickets im Fernverkehr von derzeit 19 auf 7 Prozent sinken (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 997532/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klima schutzprogramm-data.pdf?download=1).  1. Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von der Entfernungspauschale Gebrauch (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?  2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Steuermindereinnahmen durch die Entfernungspauschale (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?  3. Welche zukünftigen jährlichen Steuermindereinnahmen erwartet die Bundesregierung durch die Entfernungspauschale (bitte bis 2026 angeben)? Wie verändern sich die jährlichen Steuermindereinnahmen im Vergleich zu der bestehenden Regelung? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14713 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Auf Grund der den Steuerpflichtigen gewährten Fristen zur Abgabe der Steuerklärungen und der notwendigen Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern sind aktuell nur Ergebnisse bis zum Veranlagungsjahr 2015 verfügbar. Zur Beantwortung der Fragen wurde daher auf Schätzungen mittels eines Einkommensteuersimulationsmodells zurückgegriffen. Hier sind Schätzungen derzeit nur bis zum Jahr 2025 möglich. Die gewünschten Angaben für Arbeitnehmer können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Veranlagungszeitraum 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Verringerung des Steueraufkommens in Folge der Entfernungspauschale (in Mio. €) 4.590 4.700 4.850 4.990 5.110 5.200 5.720 5.790 5.870 5.930 5.980 In der Verringerung des Steueraufkommens enthaltene Mindereinnahmen infolge der geplanten Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. km ab 2021 (in Mio. €) 460 460 460 470 470 Anzahl der durch die Entfernungspauschale entlasteten Steuerpflichtigen (in Mio.) 10,88 11,06 11,24 11,43 11,58 11,67 11,74 11,75 11,74 11,73 11,73  4. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anfahrtsweg zur Dienststelle von mehr als 21 Kilometer (und damit zukünftig Anspruch auf die erhöhte Pauschale)? a) Wie viele Personen haben einen kürzeren Dienstweg? b) Wie lang ist der durchschnittliche Anfahrtsweg von Pendlern zur Arbeitsstelle? c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Durchschnittsbetrag , den Pendler künftig durch die Entfernungspauschale absetzen können? Nach der letzten amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes hatten 6,7 Millionen Steuerpflichtige mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 2015 einen Arbeitsweg von mehr als 20 km ( w w w . d e s t a t i s . d e / D E / P r e s s e / P r e s s e m i t t e i l u n g e n / 2 0 1 9 / 1 0 / PD19_392_73111.html). Da Steuerpflichtige mit Werbungskosten unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag oftmals keine Angaben zur Entfernung Wohnung – erste Arbeitsstätte machen, liegen vollständige Daten zur Anzahl der Steuerpflichtigen mit kürzeren Dienstwegen und zum durchschnittlichen Anfahrtsweg nicht vor. Die durchschnittliche jährliche Entlastung durch die zukünftige Entfernungspauschale wird auf rd. 500 Euro geschätzt. Drucksache 19/14713 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Wie begründet es die Bundesregierung, dass die Entfernungspauschale zukünftig erst ab dem 21. Kilometer erhöht wird und nicht auch schon für kürzere Distanzen? Die Antwort ergibt sich aus der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Bundestagsdrucksache 19/14338, S. 23).  6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die Steuermindereinnahmen durch die Entfernungspauschale wären, wenn bereits ab dem ersten Kilometer die erhöhte Pauschale angesetzt werden würde? Eine Anhebung der Entfernungspauschale auf 35 Cent bereits ab dem ersten Kilometer würde im Veranlagungszeitraum 2020 zu Steuermindereinnahmen (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) bei Arbeitnehmern von rd. 1,2 Mrd. Euro führen.  7. Wie begründet es die Bundesregierung, dass die Anhebung der Entfernungspauschale bis zum 31. Dezember 2026 befristet ist? Welche Höhe soll nach Auffassung der Bundesregierung die Entfernungspauschale nach dem 31. Dezember 2026 haben? Die Antwort ergibt sich aus der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Bundestagsdrucksache 19/14338, S. 12 bis 13).  8. Wie begründet es die Bundesregierung, dass die Erhöhung der Pauschale erst ab 2021 greifen soll? Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung keine frühere Anhebung möglich gewesen? Die CO2-Bepreisung, welche zu höheren Pkw-Kosten führen wird, ist ebenfalls erst ab 2021 geplant.  9. Wie hoch sind die zu erwartenden jährlichen Steuermindereinnahmen durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Bahntickets? Die erwarteten Mindereinnahmen können dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ (Bundestagsdrucksache 19/14338) entnommen werden. 10. Wie viele Personen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich die Deutsche Bahn? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die Anzahl der Passagiere mit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Bahntickets in Zukunft ansteigen wird? Die Reisendenzahlen im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind im vergangenen Jahr zum vierten Mal in Folge deutlich gestiegen. 2018 hat die DB AG im Fernverkehr 147,8 Millionen Reisende befördert. Für das laufende Jahr zeichnet sich ein weiterer Anstieg ab. Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) erwartet die Bundes- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14713 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. regierung eine Absenkung des Preisniveaus um 10 Prozent, dadurch eine Erhöhung der Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene und eine weiter steigende Nachfrage nach Bahnreisen. Dies wird zu steigenden Passagierzahlen führen. Die DB AG rechnet in Folge der Mehrwertsteuer-Absenkung mit einem Effekt von bis zu 5 Millionen zusätzlichen Reisenden pro Jahr in den ersten 18 bis 24 Monaten. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den derzeitigen durchschnittlichen Preis pro Ticket bzw. pro zurückgelegten Kilometer bei der Deutschen Bahn AG? Der durchschnittliche Erlös pro Reisendem im DB Fernverkehr beträgt ca. 40 Euro pro Fahrt (brutto). Pro zurückgelegtem Kilometer fallen brutto durchschnittlich ca. 12 Cent an. a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich der durchschnittliche Preis pro Ticket bzw. pro zurückgelegten Kilometer bei der Deutschen Bahn AG mit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes senken wird? Wenn ja, welche? Die DB AG hat bereits mehrmals öffentlich versichert, dass sie die Preise im DB Fernverkehr bei den ICE- und IC-Zügen um 10 Prozent reduzieren wird, wenn der Umsatzsteuersatz von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. b) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass Bahnfahren tatsächlich 10 Prozent günstiger wird und auch zukünftig entsprechend günstiger bleibt ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 997532/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e636/2019-09-20- klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1,%20dort%20auf%20Seite %2012)? Welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung dahingehend mit der Deutschen Bahn AG getroffen? Die Festlegung der Fahrpreise liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters der Beförderungsleistung im Schienenfernverkehr. Eine entsprechende Vereinbarung mit der DB AG wurde nicht getroffen. Allerdings hat die DB AG bereits angekündigt, die Preise entsprechend zu senken und damit die Umsatzsteuerreduzierung an die Kunden weiterzureichen. 12. Hat die Bundesregierung Pläne, auch den Umsatzsteuersatz für Busreisen im Fernverkehr zu ändern? a) Wenn ja, wann ist die geplant? b) Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Neutralität der Umsatzsteuer? Die Regelungen zur Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Bundesregierung sieht keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität. Drucksache 19/14713 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Steuermindereinnahmen, die sich aus den Einzelmaßnahmen der „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ ergeben (bitte bis 2030 angeben)? Welche Einzelmaßnahmen haben die höchsten Steuermindereinnahmen zur Folge? 14. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Steuermehreinnahmen, die sich aus den Einzelmaßnahmen der „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ ergeben (bitte bis 2030 angeben)? Welche Einzelmaßnahmen haben die höchsten Steuermehreinnahmen zur Folge? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Die erwarteten steuerlichen Auswirkungen können dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ (Bundestagsdrucksache 19/14338) und dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Luftverkehrsteuer“ (Bundestagsdrucksache 19/14339) entnommen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14713 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.