Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14227 – Aktueller Sachstand der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 22. August 2018 – also vor mehr als einem Jahr – wurde die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) von dem Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn eingesetzt. Das Gremium besteht aus 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die über medizinische , gesundheitsökonomische, sozial- und verfassungsrechtliche Expertise verfügen. Die Einsetzung der sogenannten Honorarkommission geht auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 zwischen CDU, CSU und SPD zurück. Darin ist festgehalten, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung, die für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen angewendet wird (GOÄ), reformiert werden müssen. (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koaliti onsvertrag-data.pdf?download=1). Ziel ist ein modernes Vergütungssystem, welches den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet. Es sollen Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet (www.bundesgesundheitsministerium.de/filead min/Dateien/4_Pressemitteilungen/2018/2018_3/180822-14_PM_Honorar kommission.pdf). Der Bericht soll der Bundesregierung Ende 2019 vorgelegt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode müssen sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen (GOÄ) reformiert werden. Hierzu soll eine wissenschaftliche Kommission bis Ende 2019 Vorschläge für die Schaffung eines modernen Vergütungssystems für die ambulante ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, Deutscher Bundestag Drucksache 19/14715 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen vorlegen. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte Wissenschaftliche Kommission für ein Modernes Vergütungssystem (KOMV) hat am 22. August 2018 ihre Arbeit aufgenommen und arbeitet unabhängig und vertraulich. 1. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die KOMV ihren Bericht der Bundesregierung vorlegen? a) Ist es geplant, diesen Bericht dem Deutschen Bundestag zuzuleiten? b) Wann wird die Bundesregierung über die Veröffentlichung entscheiden? c) Gab es einen Zwischenbericht, und wenn ja, wann, und wem wurde dieser vorgelegt? d) Wird es dazu einen Kabinettsbeschluss geben, und wenn ja, wann der Bericht dem Kabinett vorgelegt? Der Bericht der KOMV soll der Bundesregierung bis Ende 2019 vorgelegt werden . Eine Abweichung von diesem Zeitplan ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht geplant. Ob und wann der Bericht veröffentlicht wird, wird nach dessen Vorliegen entschieden. Einen Zwischenbericht gibt es nicht. Ein Kabinettsbeschluss ist nicht vorgesehen. 2. Wie groß ist die Geschäftsstelle (www.bundesgesundheitsministerium.de/ fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organisationsplan/190710_Organisati onsplan.pdf), die der KOMV vom BMG zur fachlichen und administrativen Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellt bekommt ? Die Geschäftsstelle besteht aus einer Geschäftsstellenleitung, drei weiteren Dienstposten im höheren Dienst und einem Dienstposten im mittleren Dienst. 3. Gibt es Studien zu Einzelfragen, welche das BMG beauftragt hat, und wann werden diese veröffentlicht bzw. warum wurden diese noch nicht veröffentlicht? 5. Hat der KOMV dem BMG die Beauftragung von Gutachten oder die Hinzuziehung von Sachverständigen vorgeschlagen? a) Wenn ja, wann werden diese Gutachten veröffentlicht? b) Gibt es eine Liste der Sachverständigen? Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BMG hat auf Vorschlag der KOMV sechs Begleitstudien beauftragt. Für weitere Informationen zu den Studien wird auf die nachfolgende Tabelle sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/11320 verwiesen. Ob und wann die beauftragten Gutachten veröffentlicht werden, entscheidet die Bundesregierung nach Vorliegen des Berichtes der KOMV. Als weiterer Sachverständiger wurde Prof. Dr. Jürgen Wasem, Universität Duisburg-Essen, zu einer Anhörung eingeladen. Drucksache 19/14715 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Thema der Studie Auftragnehmer/Auftragnehmerin Internationaler Vergleich der ambulanten ärztlichen Vergütung aus gesundheitsökonomischer Perspektive IGES Institut GmbH Internationaler Vergleich der ambulanten ärztlichen Vergütung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive Prof. Dr. Ulrich Becker Direktor „Ausländisches und internationales Sozialrecht“, Max-Planck- Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik , München Vergleich der Beihilfesysteme der Bundesländer und des Bundes aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungsund Kommunalrecht, Universität Potsdam Verteilungseffekte einer einheitlichen Gebührenordnung Prof. em. Dr. Eberhard Wille Finanzwissenschaft, Gesundheitsökonomie , Universität Mannheim Vergleich der Bewertungen verschiedener EBM- und GOÄ-Positionen WIG2 GmbH und Living Business AG Meta-Review zur internationalen Studienlage im Bereich der ambulanten ärztlichen Vergütung IGES Institut GmbH 4. Bekommen die Mitglieder der KOMV eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Honorar vom BMG, und wenn ja, wie hoch ist diese? Die Mitglieder der KOMV erhalten für ihre Mitwirkung an der Erstellung des Berichtes der KOMV eine vertraglich festgelegte Vergütung. Insgesamt ist für die vertraglich vereinbarten Leistungen der KOMV-Mitglieder eine Vergütungssumme von 562.632 Euro vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/11320 verwiesen. 6. Wurden die maßgeblichen Einrichtungen und Vertreter des Gesundheitswesens bei den Beratungen der KOMV beteiligt? a) Wenn ja, wer wurde wann angehört? b) Zu welchem Thema? Die maßgeblichen Einrichtungen des Gesundheitswesens wurden beteiligt, indem diese zu Anhörungen durch die KOMV eingeladen wurden. In den Anhörungen fragte die KOMV, welche Veränderungen aus Sicht der Angehörten zur Schaffung eines modernen Vergütungssystems notwendig sind. Weitere Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14715 Datum Angehörte 10.09.2018 • Bundesärztekammer• GKV-Spitzenverband 01.10.2018 • Bundespsychotherapeutenkammer• PKV-Verband 31.10.2018 • Kassenärztliche Bundesvereinigung• Deutsche Krankenhausgesellschaft 26.11.2018 • Sozialverband VdK Deutschland• BAG Selbsthilfe 14.12.2018 • Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat• Ministerium der Finanzen, Rheinland Pfalz 22.01.2019 • Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg• Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 18.02.2019 • Prof. Dr. Jürgen Wasem, Universität Duisburg-Essen 7. Wer ist die bzw. der Vorsitzende, welche bzw. welcher in geheimer Abstimmung von der KOMV gewählt wurde? Gewählter Vorsitzender der KOMV ist Prof. Dr. Wolfgang Greiner. Diese und weitere Informationen können der folgenden Veröffentlichung des BMG entnommen werden: www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2018/august/ konstituierung-honorarkommission.html 8. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann an Sitzungen der KOMV und ihrer Arbeitsgruppen teilnehmen, hat das BMG von diesem Anrecht Gebrauch gemacht? a) Wenn ja, welche Personen bzw. welche Referate haben teilgenommen? b) An welchen Sitzungen wurde teilgenommen? c) Haben sonstige Akteure an Sitzungen teilgenommen? An den Sitzungen der KOMV haben in der Regel jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Abteilung 2 und der Abteilung L teilgenommen. Die organisatorischen Abläufe wurden bis Juli 2019 durch Vertreterinnen und Vertreter des Projektträgers für die Ressortforschung im BMG, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, unterstützt. 9. Gab es Wechsel in der Mitgliedschaft der KOMV? Die Zusammensetzung der KOMV ist seit ihrer Konstituierung unverändert. Drucksache 19/14715 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333