Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14273 – Das 1000-Bahnhöfe-Programm des Koalitionsvertrages V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele Bahnhöfe in Deutschland sind in einem schlechten Zustand. Dies betrifft insbesondere kleinere Bahnhöfe und führt dazu, dass für viele Menschen die Nutzung des Schienenverkehrs weniger attraktiv wird. Insbesondere, da die Zustände an den Bahnhöfen auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen negativ beeinflussen. Dabei sind sie als die Visitenkarten der Bahn von großer Bedeutung für die Wahrnehmung der Bahn und für den Reisekomfort. Ein umfangreiches Sanierungsprogramm ist neben einem attraktiven Angebot, einem gut vernetzten Fahrplan und attraktiven Preisen eine wichtige Voraussetzung für das häufig geäußerte Ziel, dass mehr Menschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollen. Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag daher ein „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm angekündigt (S. 78 Koalitionsvertrag, siehe: www.cdu.de/system/tdf/media/doku mente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1). Mit diesem Programm sollen Bahnhöfe in ganz Deutschland wieder saniert und attraktiver gemacht werden.  1. Wann startet die Bundesregierung das „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm ?  2. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet das „Tausend-Bahnhöfe“- Förderprogramm (bitte nach Projekten und Bundesländern aufschlüsseln )?  5. Welche Bahnhöfe werden mit Hilfe dieses Programms saniert (bitte nach Projekten und Bundesländern aufschlüsseln)?  6. Nach welchen Kriterien werden die Bahnhöfe ausgewählt?  7. Gibt es eine Prioritätenliste bezüglich der zu fördernden Bahnhöfe? Die Fragen 1, 2 und 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14717 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Das Tausend-Bahnhöfe-Programm setzt sich aus folgenden drei Säulen zusammen : Säule 1 – Bauliche Umsetzung des Planungsvorrates zur Herstellung von Elementen der Barrierefreiheit an Verkehrsstationen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung, Säule 2 – Beschleunigung der Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag und Säule 3 – Attraktivitätssteigerung von Bahnhöfen. Der Start zur Umsetzung der ersten Säule des Tausend Bahnhöfe-Programm soll noch 2019 erfolgen, die zweite und dritte Säule befinden sich in Vorbereitung .  3. Wie viel Geld aus welchen jeweiligen Haushaltsstellen steht für das „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm zur Verfügung? Für die erste Säule des Tausend-Bahnhöfe-Programms wurden im Haushalt 2019 im Titel 1202 891 09 rund 10 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für weitere 320 Mio. Euro eingestellt.  4. Bezieht sich das Förderprogramm nur auf Bahnhöfe die sich im Eigentum der DB AG und damit des Bundes befinden, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, welche weiteren Zuwendungsempfänger sollen dann umfasst sein? Die rechtliche Grundlage der Bundesförderung ist das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) zur Förderung von Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.  8. Werden die Bahnhöfe im Zuge des Programmes auch behindertengerecht umgebaut, sofern dies noch nicht geschehen ist? Alle drei Säulen des Tausend-Bahnhöfe-Programm sehen den behindertengerechten Umbau von Verkehrsstationen vor.  9. Werden an den geförderten Bahnhöfen „Park & Ride“-Stellplätze (P+R) ausgebaut? 10. Sind Mittel für die Bereitstellung von Personal in den geförderten Bahnhöfen vorgesehen? 11. Sind Mittel für die Ansiedlung und Förderung lokaler Gewerbe wie beispielsweise Gastronomie oder Zeitschriftenhandel im Umfeld der geförderten Bahnhöfe vorgesehen? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach dem BSWAG sind nur Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes förderfähig. Die Förderung von Park und Ride Anlagen in kommunalen Baurecht zum Umstieg auf den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr wird im Rahmen der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes geprüft. Drucksache 19/14717 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Bis wann soll das „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm abgeschlossen sein? Zum Abschluss der Umsetzung der drei Säulen können noch keine Aussagen getroffen werden. 13. Ist eine Evaluierung des Programms, etwa im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit , nach Abschluss geplant, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung führt nach den Vorgaben des Haushaltsrechts des Bundes Erfolgskontrollen durch. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14717 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333