Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14472 – Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern und Anpassung der Vorhäfen in Kiel-Holtenau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.kuestendaten.de/NOK/DE/Projekte/Sanierung_Kleine_Schleu se_Kiel_Holtenau/Die-Sanierung-der-Kleinen-Schleuse-Kiel-Holtenaunode .html) ist zu lesen: „Nach derzeitiger Planung können zukünftig Schiffe bis maximal 155 Meter Länge (bisher 125 Meter), 22,5 Meter Breite (bisher 21,5 Meter) und 8,5 Meter Tiefgang (bisher 7,5 Meter) die neue Kleine Schleuse nutzen. Diese Verbesserungen werden durch den Einbau eines modernen , zu beiden Seiten den Wasserstand haltenden Stemmtorsystems und durch senkrechte anstelle der bislang gekrümmten Kammerwände erzielt. Die Mittelmauer der Schleusenanlage wird von 12,50 m auf 16,0 m verbreitert. Dadurch verschieben sich die Kammern um jeweils 1,75 m nach Norden und Süden. Die Vorhäfen und Leitwerke werden an diese Änderung angepasst und eine notwendige Sohltiefe von -10,0 m NHN der Vorhäfen hergestellt.“ Aus Sicht der Fragesteller ist dies nicht mehr zukunftsorientiert, die geplanten Dimensionen sind zu klein. Das Standardcontainerschiff ist heute ca. L = 150 m × B = 23,5 m groß. Die Tanker bewegen sich in ähnlichen Dimensionen , beispielsweise die STEN-Flotte (L = 144 m × B = 23,2 m). Ganz neu im Bau und im Zulauf sind LNG-Tanker (LNG = liquefied natural gas), die eine Größe von L = 150 m × B = 22,8 m haben. Schiffe, die in der damaligen Statistik als Planungsgrundlage dienten, sind heute nicht mehr der Trend in der Feederfahrt, wie zum Beispiel die Delphis-Klasse mit L = 177,5 m × B = 30,5 m oder auch die neuen Containerships-Schiffe mit L = 170 m × B = 27 m. Die geplanten Maße der Kleinen Schleusen sind L = 155 m × B = 22,5 m und somit zu klein, um die künftigen Standards schleusen zu können . Diese Schleusen sollten mindestens Schiffe in der Größe von L = 155 m × B = 23,5 m schleusen können. Dabei gehen die Fragesteller nicht einmal von dem geplanten Größenwachstum der Zukunft aus, sondern nur von den aktuellen Schiffen aus der NOK-Stammkundschaft (NOK = Nord-Ostsee- Kanal). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14721 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 31. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Ersatzneubau der Kleinen Schleusen in Kiel sollte nach Ansicht der Fragesteller als Chance genutzt werden, das künftige Schiffsaufkommen mit seinen Abmaßen abfertigen zu können, gerade auch im Hinblick auf den Neubau der fünften Schleusenkammer in Brunsbüttel, da man mit fünf Kammern sehr viele ostwärts gehende Schiffe in den Nord-Ostsee-Kanal schleusen kann, die dann in Kiel-Holtenau wieder ausgeschleust werden müssen. Aus diesem Grund sollten die Mindestgrößen der Ersatzneubauten nach der Erfahrung des Erstzeichners in Kiel die Maße L = 170 m zwischen den Toren × B = 24 m zwischen den Fendern betragen. Die geplante Seitenbefenderung, ausschließlich für Segelboote und Sportboote, sollte einer schmalen Befenderung wie in der Mitte weichen. Die geplante Treppe auf den Seitenfendern als Evakuierungsweg könnte dann ins Seitenmauerwerk eingelassen werden. Somit hätte Kiel-Holtenau 2 weitere Schleusen mit einer der Seeschifffahrt angepassten und zukunftsorientierten Aufnahme-Dimensionen. 1. Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Planungen zum Ausbau den neuen Entwicklungen in der Seeschifffahrt nicht angepasst? Für die zukünftige Leistungsfähigkeit der Schleusengruppe in Kiel-Holtenau ist das Zusammenwirken der beiden kleinen Schleusenkammern mit den beiden großen Schleusenkammern entscheidend. Für die Passage der größeren Schiffseinheiten sind die großen Kammern maßgeblich und werden auch zukünftig für den Schiffsverkehr zur Verfügung stehen. Nach dem Ersatzneubau werden die beiden kleinen Kammern wieder durch kleinere Schiffsgrößen genutzt und die großen Kammern entlastet. Der Ersatzneubau der kleinen Kammern war das wirtschaftlichste Ergebnis der Variantenuntersuchungen. 2. Wurden die Lotsenbrüderschaft NOK II, der Verein der Kanalsteurer e. V. und die Schiffsmakler UCA als auch Sartori & Berger in die Beratungen der Vorplanungen mit eingebunden? Die Lotsenbrüderschaften, der Verein der Kanalsteurer e. V., die Schiffsmakler UCA und Sartori & Berger wurden in mehreren Gesprächsrunden über den Stand und das Ergebnis der intensiven Variantenbetrachtung informiert. Drucksache 19/14721 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333