Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Jens Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14191 – Kontakte der Bundesregierung mit dem Verein „Die Vielen“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Die Vielen e.V.“ ist ein im Juni 2017 gegründeter Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die „Handlungsmöglichkeiten unter Künstler*innen, Ensembles und Akteur*innen der Darstellenden und Bildenden Künste stärken“ (www.dievielen.de/dievielen). Der Verein ist Initiant der Kampagne „Erklärung der Vielen“, in der Theaterbühnen und Künstler aufgefordert werden, sich einer „Erklärung der Vielen“ anzuschließen. Grundlegend dafür ist die „Berliner Erklärung der Vielen“ (www.dievielen.de/erklaerungen/berlin), der mittlerweile zahlreiche weitere „Erklärungen der Vielen“ mehr oder weniger inhaltsgleich gefolgt sind. Die „Unterzeichnenden“ der „Berliner Erklärung“ verpflichten sich unter anderem, auf ihren Bühnen „kein Podium für völkischnationalistische Propaganda“ zu bieten und „die illegitimen Versuche von Rechtsnationalen abzuwehren, Kulturveranstaltungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren “ – dies nicht ohne darauf hinzuweisen, dass es sich bei unserer Gesellschaft um eine „plurale Versammlung“ handele, in der Demokratie täglich neu verhandelt werden müsse. Zu den Unterzeichnern der Berliner „Erklärung der Vielen“ gehört u. a. der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2018 mit 142.000 Euro und im Jahr 2019 mit 536.000 Euro gefördert wurde (Epl. 04 Titel 684 21). 1. Gab es seitens der Bundesregierung vor der Gründung des Vereins „Die Vielen e. V.“ Kontakt (Gespräche, schriftlicher Kontakt) mit Personen oder Institutionen (z. B. Theaterbühnen, Künstlervereinigungen), die die Vereinsgründung initiiert oder durchgeführt haben? 2. Gab es seitens der Bundesregierung nach der Gründung des Vereins „Die Vielen e. V.“ Kontakt mit dem Verein bzw. Personen oder Institutionen, die für den Verein auftraten bzw. auftreten? Deutscher Bundestag Drucksache 19/14731 19. Wahlperiode 04.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 31. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wenn Frage 1 oder 2 bejaht werden, was war jeweils Gegenstand der Besprechung ? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt in der Kultur- und Medienpolitik Aufgaben mit gesamt-staatlicher Bedeutung wahr. Dazu zählen u. a. die Förderung von Kultureinrichtungen und Projekten mit nationaler Bedeutung. Der Austausch zwischen der Bundesregierung und Kultureinrichtungen bzw. kulturellen Akteurinnen und Akteuren ist ein kontinuierlicher, fortlaufender Prozess. Zuwendungsempfängern steht es grundsätzlich frei, öffentlich Position zu beziehen und sich Vereinen oder anderen Zusammenschlüssen anzuschließen, die im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung handeln. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10481 verwiesen. 4. Unterstützt die Bundesregierung den Verein „Die Vielen e. V.“, seine Mitglieder oder Personen bzw. Institutionen, die sich der „Erklärung der Vielen “ angeschlossen haben, finanziell und in welcher Höhe? Eine finanzielle Förderung des Vereins „Die Vielen“ seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erfolgt nicht. Nach öffentlich zugänglichen Informationen haben inzwischen mehrere tausend Personen und kulturelle Einrichtungen eine der „Erklärungen der Vielen“ unterzeichnet. Darunter befinden sich auch Institutionen, die Zuwendungen des Bundes erhalten, z. B. der von den Fragestellern genannte Bundesverband Freie Darstellende Künste (Förderung durch die BKM in Höhe von 536.000 Euro im Jahr 2019 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages). 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung zitierte Passage aus der Berliner „Erklärung der Vielen“ im Hinblick auf ihre mögliche Wirkung auf Künstler und Bühnen, sich der Erklärung anzuschließen in der Befürchtung, anderenfalls automatisch als potenzieller Unterstützer „völkisch-nationalistischer Propaganda“ ins Abseits gestellt zu werden? Gibt es Erkenntnisse, die das Vorhandensein eines solchen Konformitätszwangs belegen? 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit der zitierten Passage mit der Pluralität der Gesellschaft, auf die in der Erklärung ebenfalls hingewiesen wird? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich keine Bewertung einzelner Aussagen derartige öffentliche Erklärungen vor. Drucksache 19/14731 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333