Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14242 – Digitale Antragstellung und -verwaltung beim BAföG – Sachstand und Vorhaben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten (vgl. § 1 OZG). Der BAföG-Antrag soll bis dahin „medienbruchfrei und vollständig online“ durchführbar sein. Dafür könne ein ELSTER-ähnliches Verfahren zur Anwendung kommen (vgl. www.bundesfinanzministeri um.de/Content/DE/Downloads/Digitalisierung/2018-11-15-Digitalisierungge stalten.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S.132). In einem bundesweiten Portalverbund sollen alle Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern bis 2023 zentral gebündelt werden. Auf einer dafür eingerichteten Beta-Version können bisher lediglich allgemeine Informationen zur Mittelrückzahlung nach dem BAföG abgerufen werden (vgl. www.beta.bund.de/DE/Leistung/buerge rInnen/schule-ausbildung-studium/ finanzierung/99022001000000/Ausbil dungsfoerderung_BAfoeG.html). Bereits durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) wurden die Länder verpflichtet, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung von Leistungen nach dem BAföG zu ermöglichen. Das so umgesetzte Verfahren sieht eine Identifikation per eID-Funktion des Personalausweises bzw. De- Mail vor (vgl. www.beta.bund.de/DE/ Leistung/buergerInnen/schule-ausbil dung-studium/finanzierung/99022001000000/ Ausbildungsfoerderung_BA foeG.html). Der Einsatz nutzerfreundlicher digitaler Identifikations- und Verifikationsverfahren , wie bspw. dem Video-Identifikationsverfahren per Web- Anwendung oder Smartphone-App der Deutschen Post (siehe: www.deutsch epost.de/de/p/postident/identifizierungsverfahren/verfahren-videochat.html#) ist dabei nicht möglich. In der Regierungsbefragung vom 30. Januar 2019 erklärte die Bundesministerin Anja Karliczek auf eine Frage des Abg. Dr. Jens Brandenburg, dass ein Arbeitskreis derzeit ein Modul entwickle, welches „zügig “ über den Portalverbund zur Verfügung stehen solle. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14789 19. Wahlperiode 05.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 1. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die BAföG-Online-Antragstellung ist Pilotprojekt im Themenfeld Bildung des föderalen Digitalisierungsprogramms des IT-Planungsrates und wurde in einem Digitalisierungslabor bearbeitet. Die BAföG-Verwaltung selbst hingegen (z. B. Backend-Prozesse) war nicht Gegenstand des Digitalisierungslabors BAföG- Online. In Bezug auf das ELSTER-Verfahren wird vorab angemerkt, dass ELSTER nicht als Konkurrenz anderen „moderneren digitalen Identifikations- und Verifikationsverfahren “ gegenübersteht, sondern diese zur Identifikation und Authentifizierung nutzt. ELSTER setzt moderne Verfahren und Algorithmen ein, um ständig auf Höhe moderner Techniken zu bleiben und den gewohnten und bekannten Sicherheitsstandard zu erhalten. Dabei werden die Vorgaben und Empfehlungen u. a. des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur berücksichtigt. 1. Wie viele Personen waren in den Jahren 2016 bis heute dem Grunde nach dem BAföG förderberechtigt, wie viele Personen stellten in diesem Zeitraum einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG, und wie viele BAföG-Empfängerinnen bzw. BAföG-Empfänger gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Jahren und für 2019 nach Monaten aufteilen)? Für die Jahre 2016 bis 2018 stellen sich die Gefördertenzahlen wie folgt dar: 2016 2017 2018 822.933 782.038 726.732 Für das Jahr 2019 liegen noch keine amtlichen Zahlen vor. Im Übrigen liegt keine Statistik vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7522 verwiesen. 2. Was haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich a) der elektronischen Antragstellung nach § 46 Absatz 1 Satz 2 BAföG; b) der vollständigen Digitalisierung der Backend-Prozesse und der bis Ende 2022 verpflichtenden Digitalisierung aller BAföG-Verwaltungsleistungen umgesetzt (bitte jeweils nach Ländern aufteilen)? Alle Länder sind der Verpflichtung aus § 46 Absatz 1 Satz 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nachgekommen, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen, die den Vorgaben des § 36a Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 oder 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch entspricht. Die Ausführung des BAföG erfolgt durch die Länder. Es ist der Bundesregierung bekannt, dass die Antragsbearbeitung in den Ländern in Fachverfahren erfolgt . Zu einer vollständigen Digitalisierung der Backend-Prozesse liegen keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der Verpflichtung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten, sind davon verwaltungsinterne Vorgänge einschließlich verwaltungsorganisatorischer Abläufe nicht erfasst. Weiterhin wird im Sinne des OZG an der Verbesserung des Online-Angebotes gearbeitet. Drucksache 19/14789 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Personen stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der elektronischen Antragstellung im August 2016 auf diesem Wege einen Antrag nach BAföG (bitte nach Ländern, Jahren und gewähltem Identifikationsverfahren – eID und De-Mail – aufteilen)? Welchem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl aller Antragstellerinnen und Antragsteller entspricht dies jeweils? Die Bundesregierung hat die Nutzung der medienbruchfreien Antragstellung bundesweit für die Zeiträume 1. August 2016 bis 31. Mai 2017, 1. Juni 2017 bis 30. April 2018 und 1. Mai 2018 bis 30. April 2019 erhoben. Die Ergebnisse sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Es werden nur vollumfänglich online gestellte Anträge berücksichtigt, die den gesetzlichen Vorgaben eID und De-Mail entsprechen. Weitere Übermittlungsarten sind nach aktueller Gesetzeslage nicht zugelassen. Da die erhobenen Datenzeiträume nicht mit der Erhebung der Gesamtantragstellerzahl identisch sind, ist eine Darstellung des prozentualen Anteils elektronischer Anträge derzeit nicht möglich. 4. Wie hoch wird, nach Erwartung der Bundesregierung, der Anteil der elektronisch eingehenden BAföG-Anträge künftig sein? Welche Ziele setzt sich die Bundesregierung diesbezüglich? 5. Mit welcher Zunahme insgesamt der eingehenden BAföG-Anträge aufgrund der durch die vollständige Digitalisierung vereinfachten Antragstellung rechnet die Bundesregierung? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemessen an der aktuellen Nutzung der medienbruchfreien BAföG- Antragstellung erwartet die Bundesregierung einen deutlichen Anstieg der online gestellten BAföG-Anträge. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die bisher geschaffenen Möglichkeiten zur digitalen BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung mit Blick auf die Anwendungsfreundlichkeit für a) die Nutzerinnen und Nutzer; b) die Verwaltung der Anträge, Aus- und Rückzahlungen nach dem BAföG? Im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit der Anträge gibt es Verbesserungspotential bei der Online-Antragstellung. Auch hinsichtlich der Verwaltung der Anträge geht die Bundesregierung davon aus, dass es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Rückzahlungen nach dem BAföG werden bereits jetzt digital durch das Bundesverwaltungsamt abgewickelt, das im Rahmen der OZG-Umsetzung aktiv ist. 7. Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Möglichkeit zur vollständig medienbruchfreien, elektronischen und bundesweit einheitlichen BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung für a) die Nutzerinnen und Nutzer; b) die Verwaltung der Anträge, Aus- und Rückzahlungen nach dem BAföG; Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14789 c) die Hochschulen; d) den Bürokratieabbau im Allgemeinen? Durch umfangreiche Hilfefunktionen und eine verbesserte Nutzerführung kann die Antragstellung vereinfacht werden. Die Bearbeitung in den Ämtern für Ausbildungsförderung wird sich bei medienbruchfreien Anträgen ebenfalls verkürzen lassen, da die Antragsdaten effektiver weiterverarbeitet werden können und zeitaufwändige Arbeitsschritte entfallen werden. Weitere Aussagen können hinsichtlich der Verwaltung des BAföG nicht getroffen werden. Hinsichtlich der Hochschulen kann keine Aussage getroffen werden. Insgesamt erwartet die Bundesregierung, dass eine bundesweit einheitliche elektronische Antragstellung zu weniger Aufwand bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren führen wird. 8. Soll die bis Ende 2022 umzusetzende vollständige digitale BAföG- Antragstellung bzw. -verwaltung bundesweit einheitlich und über das gleiche Tool ablaufen? Wenn ja, bitte erläutern, und wenn nein, weshalb nicht? Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird zurzeit in dem Projekt „Antragstellung BAföG-Online“ daran gearbeitet, die Online-BAföG- Antragstellung künftig bundesweit einheitlich nutzerorientiert anzubieten. Die Länder sind unter Federführung von Sachsen-Anhalt in den Prozess eingebunden . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 9. Welche zu erfüllenden Anforderungen an eine vollständige Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung zum Ende des Jahres 2022 hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern definiert? Angestrebt wird ein medienbruchfreier Prozess, der zu vollständig auf elektronischem Weg durchgeführten Verwaltungsverfahren führt und für die Bürgerinnen und Bürger einen praktikablen Zugang zu den Online-Verwaltungsleistungen bietet. 10. Hat die Bundesregierung zur Erfüllung nutzerorientierter Anforderungen an ihre BAföG-Digitalservices im Vorfeld eine Bedarfsstudie, beispielsweise durch Befragung von Schülerinnen bzw. Schülern und Studierenden als zentrale Zielgruppe der Dienstleistung, durchgeführt? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Studie? b) Wenn nein, weshalb nicht und aus welchen Quellen speist die Bundesregierung dann ihre Kenntnis über nutzerorientierte Anforderungen an die digitale BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung? Im Vorfeld des Digitalisierungslabors BAföG wurden Interviews mit Expertinnen und Experten aus Ämtern für Ausbildungsförderung sowie mit Studierenden , Schülerinnen und Schülern durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in die Arbeit des Labors eingeflossen. Drucksache 19/14789 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung externe Expertise zu digitalen Identifikation- und Verifikationsverfahren (beispielsweise zu Video- Identifikationsverfahren per Web-Anwendung oder Smartphone-App) im Verfahren zur Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung angehört? a) Wenn ja, wer wurde dabei angehört und wie wurde die externe Expertise in der Arbeit der zuständigen Projekt- bzw. Arbeitsgruppe berücksichtigt ? b) Wenn nein, weshalb nicht? Parallel zu der Arbeit im Digitalisierungslabor im Rahmen der OZG- Umsetzung erfolgte ein Austausch zu dem aktuellen Stand bei der Prüfung weiterer Identifikationsverfahren mit den zuständigen Stellen. 12. Soll die vollständige BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung (inklusive Nachweisführung und Datenänderungen) nach Auffassung der Bundesregierung den Antragstellerinnen bzw. Antragsteller ab 2023 medienbruchfrei a) per Smartphone-App; b) per Web-Anwendung; c) per Papier-Formular möglich sein (bitte jeweils erläutern)? Der im Digitalisierungslabor entwickelte Prototyp (der allerdings keine lauffähige Software, sondern eine digitale Skizze ist) sieht zunächst eine Antragstellung per Web-Anwendung vor. Eine App ist erst in einer späteren Ausbaustufe vorgesehen und soll die Funktionen des Antragsassistenten ergänzen. Eine Antragstellung per Papierformular soll weiterhin möglich bleiben. 13. Aus welchem Grund kommen Video-Identifikationsverfahren per Web- Anwendung oder Smartphone-App (wie beispielsweise von der Deutschen Post genutzt) für die digitale BAföG-Antragstellung nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Frage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller )? Die BAföG-Antragstellung hat gemäß § 46 BAföG schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform kann nur durch bestimmte, gesetzlich zugelassene Verfahren ersetzt werden. Dazu gehören die in der Frage benannten Verfahren nicht. 14. Welche Vorteile und welche Nachteile haben ELSTER-ähnliche Verfahren zur Identifikation nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber moderneren digitalen Identifikations- und Verifikationsverfahren (beispielsweise Video-Identifikationsverfahren) mit Blick auf a) die Anwendungsfreundlichkeit für Nutzerinnen und Nutzer; Der Registrierungsprozess im Wege der Zwei-Faktor-Authentifizierung bei ELSTER gleicht den Prozessen zur Eröffnung eines Bankkontos. Die Nutzer sind es gewohnt, neben einer Aktivierungs-E-Mail einen PIN-Brief zur Registrierung bei bestimmten Online-Diensten mit erhöhtem Schutzbedarf zu erhalten . Zudem besteht nach erfolgreicher Registrierung und damit nach Erstellung des ELSTER-Zertifikats die Möglichkeit der Nutzung dieses ELSTER-Zertifikats auf dem Smartphone mittels der Login-App „ELSTER Smart“. Sämtliche Anträge bzw. Vorgänge in Zusammenhang mit dem BAföG könnten daher von den Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14789 Nutzern auch über das Smartphone abgewickelt werden. Ein zusätzlicher Token wird hier nicht benötigt. Insgesamt ist zu beachten, dass ELSTER ausschließlich Dienste zur Identifizierung und Authentifizierung anbieten kann. Die Anwendungsfreundlichkeit des Fachdienstes bzw. Service-Portals mit den Fachformularen sowie die fachliche Verarbeitung (ggf. kann ELSTER Identitätsdaten des Nutzers beitragen) ist getrennt zu betrachten und liegt nicht im Verantwortungsbereich von ELSTER. b) die Datensicherheit; Die derzeit bereits existierenden und sich im Einsatz befindlichen mehr als 7 Millionen ELSTER-Zertifikate und damit einhergehend der Prozess der Registrierung sind aufgrund der langjährigen Erfahrung als sicher einzustufen. Es ist bei den derzeit aktiven ELSTER-Zertifikaten weder im Rahmen des Registrierungsvorgangs noch bei der Nutzung der Zertifikate seit dem produktiven Einsatz des Verfahrens zu einem Missbrauch gekommen. c) die Schnelligkeit der Datenübertragung, Datenprüfung und Antragsrückmeldung ; Der Prozess der (digitalen) Identifikation und Verifikation ist grundsätzlich unabhängig von der tatsächlichen (fachlichen) Bearbeitung des Antrags und der entsprechenden Antragsrückmeldung. Selbstverständlich können jedoch durch einen reibungslosen Prozess der Identifikation und Verifikation aufgrund valider Identitätsdaten die inhaltlichen Prüfprozesse beschleunigt und insbesondere die Sicherheit erhöht werden. Vor- bzw. Nachteile eines bestimmten Identifikations - und Verifikationsprozesses sind hier nicht ersichtlich: Bei ELSTER wird zur Identifikation und Verifikation ein Brief verschickt. Dies ist allerdings nur einmalig im Rahmen der Registrierung notwendig. Später wird das im Registrierungsprozess erstellte Zertifikat für die sichere Authentifizierung des Nutzers im Onlineprozess ohne Medienbruch verwendet. d) die Verwaltung der Aus- und Rückzahlungen nach dem BAföG? Es wird darauf hingewiesen, dass die fachlichen Prozesse der BAföG- Bearbeitung getrennt vom Authentifizierungsprozess im Rahmen von Dateneinreichungen (z. B. Formularübermittlung) oder Datenabholungen (z. B. Antragsrückmeldung , Bescheid) zu betrachten sind. In Bezug auf die BAföG- Antragstellung ist zudem auf die derzeit gesetzlich zugelassenen elektronischen Verfahren abzustellen. 15. Wie lang soll das Vorbereiten und Einreichen eines BAföG-Antrags (inklusive Einreichen aller vorhandenen Nachweise) nach Auffassung der Bundesregierung im Durchschnitt dauern? Wie lang dauert das Vorbereiten und Einreichen eines BAföG-Antrags nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Durchschnitt? Was tut die Bundesregierung, um die durchschnittliche Dauer zur Vorbereitung und Einreichung eines BAföG-Antrags zu reduzieren? Der Nationale Normenkontrollrat hat 2010 in seinem Bericht „Einfacher zum Studierenden-BAföG“ eine durchschnittliche Ausfülldauer bei einem Erstantrag mit ca. 5,5 Stunden beziffert. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bestimmung der Formblätter nach § 46 Absatz 3 BAföG werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Der Bundesregierung ist dabei bewusst, dass der BAföG-Antrag für Antragstellende so verständlich wie möglich und für die Drucksache 19/14789 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verwaltung, die den Antrag bearbeitet, so präzise wie möglich gehalten sein muss. Sie hat im Rahmen der letzten Neufassung der BAföG-Formblätter 2015/2016 zum Zweck der Verständlichkeit der Formblätter den Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag beteiligt und dessen Vorschläge soweit möglich berücksichtigt. Die Entwicklung eines Formblatts steht immer im Spannungsfeld zwischen Bürgerfreundlichkeit auf der einen und den sich aus dem BAföG ergebenden Anforderungen an einen Förderungsantrag auf der anderen Seite. Das gilt sowohl für gedruckte Formblätter wie für Online-Anträge. 16. Wie lang soll die Prüfung von BAföG-Anträgen bis zur Rückmeldung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller nach vollständiger Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung zum Ende des Jahres 2022 nach Auffassung der Bundesregierung im Durchschnitt maximal in Anspruch nehmen? a) Wie lang dauert die Prüfung von BAföG-Anträgen bis zur Rückmeldung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Durchschnitt? b) Was tut die Bundesregierung, um die durchschnittliche Dauer zur Prüfung von BAföG-Anträgen bis zur Rückmeldung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zu reduzieren? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Eine möglichst kurze Bearbeitungsdauer ist gemeinsames ausbildungsförderpolitisches Ziel der zuständigen Ministerien von Bund und Ländern. Dabei liegt es in der alleinigen Verantwortung der Länder, hierfür die erforderliche Personal- und Sachausstattung zu gewährleisten. Die Verfahrensdauer der BAföG-Antragsbearbeitung wird durch die Bundesregierung nicht gezielt und systematisch überprüft. 17. Soll die Prüfung von eingehenden BAföG-Anträgen voll automatisiert erfolgen ? Wenn nein, weshalb nicht? Bis wann werden BAföG-Anträge und Verwaltungsaufträge voll automatisiert bearbeitet und überprüft, sodass eine digitale Bescheidausstellung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller wenige Sekunden nach Antragstellung erfolgt? Woran scheitert die Umsetzung voll automatisierter Prüfungen bisher? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Antragsprüfung und -verwaltung zeitnah voll automatisiert erfolgt und die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der BAföG-Ämter Studierende hauptsächlich bei der Wahl ihrer Studienfinanzierungsoptionen beraten und unterstützen? Aufgrund der Komplexität der Sozialleistung BAföG ist eine Vollautomatisierung der Verfahren zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem BAföG nicht möglich und daher nicht vorgesehen. 18. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung über das Tool zur vollständig digitalen BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung aus Sicht der Antragstellenden möglich sein, a) den BAföG-Antrag vollständig online auszufüllen; Ja, dies ist vorgesehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14789 b) das Online-Tool vollständig über das Smartphone zu nutzen; Die Anwendung soll in einem responsiven Design gestaltet werden. c) jegliche Kommunikation mit den BAföG-Ämtern vollständig digital zu erledigen; In weiteren Ausbaustufen ist auch ein „digitaler Rückkanal“ vorgesehen. d) den aktuellen Stand der Antragsprüfung in Echtzeit angezeigt zu bekommen ; Eine Statusabfrage ist vorgesehen. e) Änderungen direkt online und in Echtzeit vorzunehmen; Änderungsanzeigen sollen online möglich sein. f) sich virtuell zu BAföG-Modelle und Studienfinanzierung beraten zu lassen; Eine virtuelle Beratung, die über ein allgemeines Informationsangebot hinausgeht , ist derzeit nicht vorgesehen. g) einer Verknüpfung mit Daten des zuständigen Finanzamts zuzustimmen und so einen datenschutzkonformen automatischen Datenaustausch zwischen beiden Behörden zu ermöglichen; Registerabfragen und Datenaustausch werden für künftige Ausbaustufen geprüft . h) sämtliche Nachweise in einem digitalen Dateiformat hochzuladen; Ja, dies ist vorgesehen. i) Krankenversicherungsdaten automatisch hinzuzufügen (jeweils: Wenn nein, weshalb nicht, und welche weiteren Funktionen sind geplant)? Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Der Online-Antragsassistent soll allerdings kontinuierlich weiterentwickelt werden. 19. Welche Umsetzungsschritte zur vollständigen Digitalisierung der BAföG- Antragstellung bzw. -bearbeitung zum Ende des Jahres 2022 (insbesondere im Rahmen des Digitalisierungsprogramms des IT-Planungsrates der Bundesregierung) haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits stattgefunden ? Welche Umsetzungsschritte folgen noch und zu welcher Zeit? Wird das Projekt zur vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung nach Prognose der Bundesregierung rechtzeitig zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein (bitte erläutern)? Das Thema BAföG-Online-Antragstellung ist Pilotprojekt im Themenfeld Bildung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. In diesem Themenfeld ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf Bundesseite federführend, auf Länderseite ist es Sachsen-Anhalt. Drucksache 19/14789 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In einem Digitalisierungslabor wurde in den letzten Monaten in einem nutzerzentrierten , agilen Vorgehen eine digitale Zielvision eines BAföG-Online- Antrags entwickelt (sogenannter Klick-Dummy). Vorgegangen wurde in mehreren zwei- bis vierwöchigen sogenannten Designsprints. In einem Sprint wurden zunächst im Labor Ziele festgelegt, Lösungsansätze entwickelt, ausgewählt und dann anschließend digital ausgearbeitet. Anschließend wurden Nutzer- und Expertentests durchgeführt und ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurde dann der nächste Sprint geplant, in dem diese digitalen Skizzen weiterentwickelt und so fortlaufend optimiert wurden. Beteiligt in dem Labor waren neben Vertretern des BMBF Expertinnen und Experten aus dem federführenden Bundesland Sachsen-Anhalt, dem mitwirkenden Bundesland Rheinland-Pfalz, aus ausgewählten Ämtern für Ausbildungsförderung , IT-Expertinnen und IT-experten sowie Nutzerinnen und Nutzer. Neben dem Prototyp wurde im Digitalisierungslabor auch ein Umsetzungsplan entwickelt, um sicherzustellen, dass die erarbeiteten Ergebnisse schrittweise umgesetzt werden können. Das Labor wurde im Juli 2019 abgeschlossen. Derzeit beraten das BMBF und die Länder über die verwaltungsmäßige Umsetzung eines bundesweit einheitlichen Online-Antrags. Ziel ist es, eine einheitliche länderübergreifende Lösung für die digitale BAföG-Antragstellung zu ermöglichen, an der sich alle Länder beteiligen. Das Verfahren soll zunächst als Pilot in einzelnen Ländern starten. 20. Wie will die Bundesregierung bei der vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung für die Nutzerinnen und Nutzer Datensicherheit und -souveränität sicherstellen? Welche Ämter, Behörden und Bundesministerien in Bund und Ländern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu den erfassten Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten? Datensicherheit und -souveränität werden durch frühe Einbindung der für Datenschutz zuständigen Behörden in den Prozess sichergestellt. Diese sollen zu Datensicherheitsstandards bei der Online-Antragstellung und -Verwaltung beraten . Zugriff auf die Daten wird nur den jeweils zuständigen Stellen gewährt. 21. Prüft die Bundesregierung den Einsatz von Blockchain- bzw. anderer Distributed -Ledger-Technologien bei der vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung? Wenn ja, welche Chancen erhofft sie sich daraus und zu welchem Ergebnis hat die Prüfung geführt? Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung hat im September 2019 eine Blockchain-Strategie veröffentlicht , die Ausführungen zu den Maßnahmen der Bundesregierung enthält. Die BAföG-Online-Antragstellung ist davon nicht erfasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14789 22. Welche Gremien auf Ebene des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder befassen sich derzeit mit der vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragsstellung bzw. -verwaltung und welche Arbeitsaufträge haben diese jeweils? Wer sind jeweils die Mitglieder dieser Gremien, und wer leitet diese? Welche Ministerien des Bundes und der Länder sind jeweils mit der Arbeit dieser Gremien befasst? Neben der Arbeit im Digitalisierungslabor sind Bund und Länder in der Runde der Obersten Bundes- und Landesbehörden für Ausbildungsförderung mit der Online-Antragstellung befasst. Zudem wurde eine länderoffene Arbeitsgruppe gegründet. Es besteht zudem ein IT-Arbeitskreis der Länder. 23. Wer sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Mitglieder des „Digitalisierungslabors “ (vgl. www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungsrat/OZG- Umset-zung/Digitalisierungsprogramm/05_DigPro_DigLabore/13_DigP r o _ D i g L a b o r e _ B a f o e G _ 2 0 1 9 0 3 1 3 / D i g P r o _ D i g L a b o r e _ B a foeG_20190313.html; www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungs chancen-878.html)? Was ist der Arbeitsauftrag des „Digitalisierungslabors“? Was sind die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Sitzungen des „Digitalisierungslabors “? Wie viele Prototypen und MockUps wurden bereits entwickelt? Aus welchen Gründen hielten die Mitglieder des „Digitalisierungslabors“ diese jeweils für geeignet bzw. für ungeeignet zur vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung? Welcher Prototyp wurde zur finalen Weiterentwicklung ausgewählt? Wie fließen die Ergebnisse des „Digitalisierungslabors“ zur BAföG- Antragstellung in die übrigen Entscheidungsgremien auf Ebene des Bundes sowie der Länder ein? 24. Wie und von wem wird die vorgeschlagene Software bzw. werden die vorgeschlagenen Methodiken und Maßnahmen erprobt und evaluiert? Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 25. Welches Gremium mit welchen Mitgliedern entscheidet letztlich über die zur vollständigen Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung verwendete Software und Methodik? Dies ist abhängig davon, wo in den Ländern jeweils die Zuständigkeit für die mit der Einführung einer bundesweit einheitlichen BAföG-Online-Antragstellung zusammenhängenden Fragen angesiedelt ist. 26. Wer verantwortet nach Kenntnis der Bundesregierung die vollständige Digitalisierung der BAföG-Antragstellung bzw. -verwaltung? Dies verantworten die Länder mit Unterstützung des Bundes. Drucksache 19/14789 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in das weitere Verfahren einbeziehen, und wann soll dem Deutschen Bundestag eine Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden? Wird zur Umsetzung der vollständigen Digitalisierung der BAföG- Antragstellung bzw. -verwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gesetzesänderung auf Bundes- oder Landesebene notwendig? In der Entschließung des Deutschen Bundestages zum 26. BAföG-Änderungsgesetz auf Bundestagsdrucksache 19/10249 wird die Bundesregierung aufgefordert , bei den Ländern darauf hinzuwirken, die Möglichkeiten der Online- Antragstellung beim BAföG weiter zu verbessern. Zudem wird das BMBF aufgefordert , dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestagesim zweiten Halbjahr 2020 über die Wirksamkeit der 26. BAföG-Novelle zu berichten und dabei darzustellen, welche Fortschritte bezüglich der in der Entschließung festgeschriebenen Aufforderungen erzielt wurden. Dieser Aufforderung wird das BMBF nachkommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14789 Drucksache 19/14789 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333