Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14205 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Unterstützung des Mittelstands bei der digitalen Transformation V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( h t t p s : / / e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und, nach Auffassung der Fragesteller, mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/14791 19. Wahlperiode 05.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 30. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Unterstützung des Mittelstands bei der digitalen Transformation “ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 63): sukzessive Einrichtung der Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren (bis erstes. Quartal 2019 abgeschlossen, anschließend weiterer qualitativer Ausbau des Netzwerks) Verstärkung der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ ab 2019 Ende 2019 (voraussichtlich): Start des neuen Förderprogramms „Investitionszuschuss Digitalisierung im Mittelstand“ die Richtlinie des aktuellen Förderprogramms „go-digital“ läuft bis Ende 2021. 1. Wurde die Einrichtung der Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren bereits abgeschlossen ? • • • • Die Einrichtung der geplanten 26 Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren ist abgeschlossen . Das 26. Mittelstand-4.0-Kompetenzzentrum nahm am 1. Juli 2019 seine Arbeit auf. 2. Erfolgte bereits ein weiterer qualitativer Ausbau des Netzwerks? Das Netzwerk wurde weiter qualitativ ausgebaut. Dieser Ausbau wird sukzessiv fortgeführt. Die Bedürfnisse der KMU werden dabei berücksichtigt. Dazu wird die interne Vernetzung aller Projektbeteiligten weiter verstärkt und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen unterstützt. So kann das Netzwerk, trotz unterschiedlicher Schwerpunktthemen der einzelnen Zentren, den KMU vor Ort Unterstützung zu allen Digitalisierungsthemen anbieten. Die externe Vernetzung mit Multiplikatoren wird ebenso ausgebaut um Synergien zu heben. Der Ausbau des „One-Stop-Shop“ wird fortgeführt und professionalisiert . So können z. B. KMU auf der zentralen Website www.mittelstand-digi tal.de Informationen zu Digitalisierungsthemen sowie alle Angebote der 26 Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren finden. Sie können nach passgenauen Angeboten und Ansprechpartnern filtern und suchen; in ihrer Nähe und zu dem für sie relevanten Digitalisierungsthema. KMU können ebenso ihre Fragen über zentrale Kontaktmöglichkeiten stellen und werden anschließend zum passenden Ansprechpartner oder Kompetenzzentrum, möglichst vor Ort, vermittelt. Drucksache 19/14791 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Fand bereits eine Verstärkung der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft “ statt? Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ wurde verstärkt. Mit dem Haushaltsgesetz 2019 wurden 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und in der Finanzplanung in gleichbleibender Höhe fortgeschrieben (bis 2018: 2 Mio. Euro p.a.). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Ende 2018 eine neue Förderbekanntmachung. Ziele sind die Bündelung und praxisnahe Aufbereitung von Unterstützungsangeboten, die zielgruppengerechte Ansprache der KMU sowie unternehmensnahe Handlungsanleitungen zu mehr IT- Sicherheit. Es werden Verbundprojekte gefördert, die konkrete Unterstützungs-, Sensibilisierungs- und Qualifikationsangebote für KMU erarbeiten. Zweimal jährlich können interessierte Konsortien Projektskizzen einreichen. Eine Jury bewertet diese und geeignete Projekte werden zur Antragstellung aufgefordert. Aus der ersten Runde (Skizzeneinreichung bis 1. Februar 2019) wurden drei Konsortien zur Antragstellung aufgefordert. In der zweiten Runde (Skizzeneinreichung bis 1. August 2019) wurden ebenso mehrere Projektskizzen eingereicht . Diese werden aktuell durch die Jury begutachtet. Für die Einrichtung und den Betrieb einer bundesweiten Transferstelle erfolgt derzeit das Vergabeverfahren. Die Transferstelle wird voraussichtlich Ende 2019 ihre Arbeit offiziell aufnehmen. Sie wird zukünftig die existierenden Angebote zur Information und Weiterbildung bei IT-Sicherheit bündeln, Zielgruppen gerecht aufbereiten und sie in ein allgemeinverständliches, bedarfsgerechtes Angebot überführen. Ebenso wird sie den Ergebnistransfer aus den geförderten Projekten sicherstellen. 4. Kann das Förderprogramm „Investitionszuschuss Digitalisierung im Mittelstand “ wie geplant Ende 2019 starten? Die Förderrichtlinie für das neue Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist final abgestimmt. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2019 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kap. 0901 Titel 686 25 gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses (§ 36 Bundeshaushaltsordnung ). Nach der teilweisen Entsperrung der Haushaltsmittel (44. Haushaltsausschusssitzung am 17. Oktober 2019) wird aktuell die Ausschreibung des Projektträgers vorbereitet. Die Beauftragung eines Projektträgers ist für Anfang 2020 geplant, so dass der Programmstart nahtlos erfolgen kann. Um den rechtzeitigen Programmstart gewährleisten und die nun initiierte Ausschreibung des Projektträgers fertigstellen zu können, bedarf es noch der vollständigen Entsperrung der Haushaltsmittel für 2020. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14791 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333