Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christoph Meyer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13994 – Operationalisierung der Definition strukturschwacher Regionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland ist historisch bedingt ein vielfältiges Land mit unterschiedlichen regionalen Strukturen und Mustern. Prosperierende Regionen und starke Wirtschaftszentren existieren genauso wie wirtschaftlich schwächere Gebiete, sogenannte strukturschwachen Regionen. Die Lebensverhältnisse in Deutschland sind maßgeblich abhängig von dem jeweiligen Wohnort. Innerhalb des Landes existieren erhebliche Disparitäten in den regionalen Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten, der Güter- und Dienstleistungsversorgung sowie der Mobilität und dem Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/ themen/heimat-integration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/schlussfolgerun gen-kom-gl.html). Geographische Unterschiede gibt es dabei zwischen Ost und West sowie Nord und Süd, vor allem aber zwischen Ballungsgebieten und ländlich geprägten Regionen. Der Bericht der Bertelsmanns Stiftung zur Lage der kommunalen Finanzen weist eindeutig auf starke Unterschiede in den kommunalen Finanzen sowie den spezifischen Lebensverhältnissen hin (www.bertelsmannstif tung.de/de/publikationen/publikation/did/kommunaler-finanzreport-2019/). Seit 70 Jahren ist die Harmonisierung der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik grundgesetzlich in Artikel 72 als politische Zielvorstellung fixiert. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ legte mit ihren Ergebnissen ein breitgefächertes Spektrum an Empfehlungen vor, um solche Regionen zu stärken. Die Bundesregierung beschloss am 10. Juli 2019 die Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und verpflichtete sich zur Einführung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (www.bundesregierung.de/bregde/bundesregierung/bundeskanzler amt/kabinettssitzungen/themen-im-bundeskabinett-ergebnisse-1646612). Dieses System soll die verschiedenen Programme zur Förderung strukturschwacher Regionen bündeln und besser koordinieren. Laut Bundesregierung wird Strukturschwäche dabei auf Grundlage der Indikatoren der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) plus einer neuen demographischen Komponente definiert werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14794 19. Wahlperiode 05.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Welche Indikatoren aber am Ende genau, ab welchem Wert und mit welcher Gewichtung Einfluss auf die Einordnung als strukturschwache Region haben, bleibt aus Sicht der Fragesteller unklar. Bei der Einordnung einer Region als strukturschwach sollte nach Ansicht der Fragesteller aber immer ein transparentes und nachvollziehbares Indikatorenmodell zugrunde liegen, das neben volkswirtschaftlichen Indikatoren auch andere Indikatoren zur Lebensqualität berücksichtigt. Gerade weil der Begriff der strukturschwachen Region politisch oftmals uneindeutig verwendet wird.  1. Welche Definition einer strukturschwachen Region legt die Bundesregierung bei der geplanten und gezielten Förderung strukturschwacher Regionen als Teil der Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zugrunde?  2. Welche Indikatoren legt die Bundesregierung zur Einordnung von strukturschwachen Regionen bei ihrem neuen Fördersystem zugrunde?  3. Wie und mit welcher Begründung gewichtet die Bundesregierung die verschiedenen Indikatoren zur Bestimmung einer strukturschwachen Region ? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Für das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen werden als gemeinsame Grundlage für verschiedene autonome Fachprogramme wirtschaftlich strukturschwache Regionen gemäß der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) nach bundeseinheitlichen Kriterien abgegrenzt. Um die Begrenzung der Förderung auf die bedürftigsten Regionen sicherzustellen, werden die strukturschwachen Regionen für jede Förderperiode durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW neu festgelegt. Zur Klassifizierung der Regionen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird im Rahmen der GRW ein aus vier Einzelindikatoren gebildeter Gesamtindikator („GRW-Regionalindikator“) eingesetzt . Dieser Regionalindikator setzt sich in der laufenden Förderperiode (2014-2020) wie auch bereits in der vorhergehenden aus den folgenden Indikatoren zusammen (Gewichtung jeweils in Klammern): • regionales Einkommen: Bruttojahreslohn je Beschäftigen (40 Prozent) • regionale Arbeitsmarktentwicklung: regionale Arbeitslosenquote (45 Prozent ) • zukünftige Erwerbstätigenentwicklung: mittelfristige Prognose der regionalen Erwerbstätigkeit in Relation zur gesamtdeutschen Entwicklung (7,5 Prozent ) • Infrastrukturausstattung: aus mehreren Einzelindikatoren zusammengesetzter Infrastrukturindikator (7,5 Prozent) Der GRW-Regionalindikator bildet grundsätzlich auch die Grundlage für die Bestimmung strukturschwacher Regionen im gesamtdeutschen Fördersystem. Nationale Programme können jedoch zur Ausgestaltung von Förderkonditionen innerhalb und über die GRW-Fördergebietskulisse hinaus je nach Schwerpunktsetzung der Fördermaßnahme autonom alternative Ansätze, z. B. eigene Gebietsabgrenzungen sowie ggf. entsprechende und ergänzende Indikatoren für besonders zu fördernde Regionen, verwenden. Die den Indikatoren zugeordneten Gewichte geben die relative Bedeutung der einzelnen Indikatoren an. Da die Indikatoren Einkommen und Beschäftigung aus ökonomischer und regionalökonomischer Sicht zentrale Indikatoren der Drucksache 19/14794 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Region sind, zielt der Gesamtindikator überwiegend auf diese Indikatoren ab.  4. Nutzt die Bundesregierung die Arbeitslosenquote als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welcher Arbeitslosenquote bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung die Arbeitslosenquote in ihrem Gesamtindikator? Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 bereits ausgeführt, fließt zur Abbildung der Arbeitsmarktentwicklung die regionale Arbeitslosenquote mit einem Gewicht von 45 Prozent in den GRW-Regionalindikator ein. Zur Bestimmung der Strukturstärke bzw. -schwäche einer Region wird der aus vier Teilindikatoren zusammengesetzte GRW-Regionalindikator herangezogen. Die regionale Arbeitslosenquote allein deckt nur einen Teilbereich der Abgrenzung der entsprechenden Regionen ab. Ein Wertebereich, ab dem eine Region als strukturschwach hinsichtlich der regionalen Arbeitslosenquote gilt, kann damit nicht angegeben werden. Für die nächste GRW-Förderperiode soll anstelle der Arbeitslosenquote der Indikator Unterbeschäftigungsquote Verwendung finden.  5. Nutzt die Bundesregierung den Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem als Indikator für eine strukturschwache Region und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welchem Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem bzw. ab welchem Wertebereich gilt ein Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung den Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem in ihrem Gesamtindikator? Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 bereits ausgeführt, fließt der Bruttojahreslohn je Beschäftigen mit einem Gewicht von 40 Prozent in den GRW- Regionalindikator ein. Zur Bestimmung der Strukturstärke bzw. -schwäche einer Region wird der aus vier Teilindikatoren zusammengesetzte GRW- Regionalindikator herangezogen. Der Bruttojahreslohn je Beschäftigen allein deckt nur einen Teilbereich der Abgrenzung der entsprechenden Regionen ab. Ein Wertebereich, ab dem eine Region als strukturschwach hinsichtlich des Bruttojahreslohns je Beschäftigen gilt, kann damit nicht angegeben werden.  6. Nutzt die Bundesregierung den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welchem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst bzw. ab welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst in ihrem Gesamtindikator? Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Das regionale Einkommen wird stattdessen durch den Indikator Bruttojahreslohn je Beschäftigen abgebildet . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14794  7. Nutzt die Bundesregierung die Gesamthöhe der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welcher Höhe von Ausgaben für Forschung und Entwicklung bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach ? b) Wie gewichtet die Bundesregierung die Höhe von Ausgaben für Forschung und Entwicklung in ihrem Gesamtindikator? Die Gesamthöhe der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen, die einzelne Unternehmen vor der Identifikation schützen, können die tatsächlichen unternehmerischen FuE- Ausgaben nicht für alle Regionen ermittelt werden. Um regionale Unterschiede in der infrastrukturellen Ausstattung mit Forschung und Entwicklung zu identifizieren , wird stattdessen auf die Indikatoren Beschäftigte in wissensintensiven, unternehmensorientierten Dienstleistungen und Personaleinsatz in Wissenstransfereinrichtungen zurückgegriffen. Beide Indikatoren sind Teil des Infrastrukturindikators .  8. Nutzt die Bundesregierung das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigen als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welchem BIP je Erwerbstätigen bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung das BIP je Erwerbstätigen in ihrem Gesamtindikator? Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigen wird aktuell nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Regionale Einkommensunterschiede werden stattdessen durch den Indikator Bruttojahreslohn je Beschäftigen abgebildet. Für die nächste GRW-Förderperiode soll jedoch das BIP je Erwerbstätigen anstelle des Bruttojahreslohns je Beschäftigen Verwendung finden.  9. Nutzt die Bundesregierung die Anzahl der Pendler pro Einwohner als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welcher Anzahl der Pendler pro Einwohner bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung die Anzahl der Pendler pro Einwohner in ihrem Gesamtindikator? Die Anzahl der Pendler pro Einwohner wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Das regionale Pendlerverhalten wird in der GRW-Indikatorik stattdessen indirekt über die Definition der Arbeitsmarktregionen abgebildet, die die räumliche Grundlage für die Abgrenzung strukturschwacher Regionen bilden. Drucksache 19/14794 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Nutzt die Bundesregierung den Anteil industrieller Bruttowertschöpfung am BIP in einer Region als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welchem Anteil industrieller Bruttowertschöpfung am BIP bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung den Anteil industrieller Bruttowertschöpfung am BIP in ihrem Gesamtindikator? Der Anteil industrieller Bruttowertschöpfung am BIP wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Dies wird aufgrund der in fast allen Volkswirtschaften zunehmenden Bedeutung des Dienstleistungssektors gegenüber dem primären und sekundären Sektor als nicht sinnvoll erachtet. Außerdem ist ein hoher Anteil industrieller Bruttowertschöpfung nicht per se ein Zeichen für die Wirtschaftsstärke einer Region, da auch Regionen mit hohem Dienstleistungsanteil wirtschaftsstark sein können. 11. Nutzt die Bundesregierung die Erwerbstätigenprognose als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, bei welcher Erwerbstätigenprognose bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung die Erwerbstätigenprognose in ihrem Gesamtindikator? Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 bereits ausgeführt, fließt die Erwerbstätigenprognose mit einem Gewicht von 7,5 Prozent in den GRW-Regionalindikator ein. Zur Bestimmung der Strukturstärke bzw. -schwäche einer Region wird der aus vier Teilindikatoren zusammengesetzte GRW-Regionalindikator herangezogen. Die Erwerbstätigenprognose allein deckt nur einen Teilbereich der Abgrenzung der entsprechenden Regionen ab. Ein Wertebereich , ab dem eine Region als strukturschwach hinsichtlich der Erwerbstätigenprognose gilt, kann damit nicht angegeben werden. Für die nächste GRW- Förderperiode soll in den GRW-Regionalindikator anstelle der Erwerbstätigenprognose eine demografische Komponente mit einer spürbar höheren Gewichtung eingebaut werden. 12. Nutzt die Bundesregierung das Gewerbesteueraufkommen als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welchem Gewerbesteueraufkommen bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung das Gewerbesteueraufkommen in ihrem Gesamtindikator? Das Gewerbesteueraufkommen wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Zur Berücksichtigung der Ergebnisse der regionalen wirtschaftlichen Aktivität wird der Bruttojahreslohn je Beschäftigten verwendet. Das Gewerbesteueraufkommen gibt dagegen Auskunft über eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14794 13. Nutzt die Bundesregierung die Anzahl von Unternehmensgründungen als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welcher Anzahl von Unternehmensgründungen bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung die Anzahl von Unternehmensgründungen in ihrem Gesamtindikator? Die Anzahl von Unternehmensgründungen wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Sie gibt zwar Auskunft über die Dynamik der unternehmerischen Aktivitäten einer Region, erfasst jedoch nicht umfassend das Ergebnis wirtschaftlicher Betätigung. 14. Nutzt die Bundesregierung die Anzahl von Unternehmensinsolvenzen als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welcher Anzahl von Unternehmensinsolvenzen bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung die Anzahl von Unternehmensinsolvenzen in ihrem Gesamtindikator? Die Anzahl von Unternehmensinsolvenzen wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Insbesondere weil damit nur ein Teilbereich des wirtschaftlichen Geschehens erfasst wird und aufgrund seiner konjunkturellen Schwankungsanfälligkeit wird dieser Indikator zur Bestimmung der Strukturstärke bzw. -schwäche einer Region als nicht sinnvoll erachtet . 15. Nutzt die Bundesregierung die Ärztedichte als Indikator für eine strukturschwache Region, und falls nein, warum nicht? a) Falls ja, ab welcher Ärztedichte bzw. welchem Wertebereich gilt eine Region als strukturschwach? b) Wie gewichtet die Bundesregierung die Ärztedichte in ihrem Gesamtindikator ? Die Ärztedichte wird nicht als Indikator zur Abgrenzung strukturschwacher Regionen verwendet. Die Verwendung dieses Indikators wird als nicht sinnvoll erachtet , da er keine Auskunft hinsichtlich einer wirtschaftlichen Strukturstärke bzw. -schwäche einer Region gibt. 16. Aus welchen Subindikatoren setzt sich der Infrastrukturindikator der GRW zusammen? a) Ab welchem Wertebereich der Subindikatoren des Infrastrukturindikators gilt eine Region als strukturschwach? b) Ab welchem Wertebereich des Infrastrukturindikators gilt eine Region als strukturschwach? c) Wie gewichtet die Bundesregierung die Subindikatoren im Infrastrukturindikator ? d) Wie gewichtet die Bundesregierung den Infrastrukturindikator in ihrem Gesamtindikator? Die Fragen 16 bis 16d werden gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/14794 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In den GRW-Infrastrukturindikator gehen acht Teilindikatoren aus den Bereichen der sachkapital-, humankapital- und haushaltsorientierten Infrastruktur ein. Im Einzelnen sind dies die folgenden Indikatoren (Gewichte in Klammern ): • Sachkapitalorientierte Infrastruktur: Erreichbarkeit der drei nächsten nationalen oder ausländischen Agglomerationsräume im Pkw- oder Schienenverkehr (10 Prozent); Ausstattung mit hochrangigen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (15 Prozent); Ausstattung mit leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur (15 Prozent); • Humankapitalorientierte Infrastruktur: Berufliche Ausbildungsplatzkapazitäten (8 Prozent); Beschäftigte in wissensintensiven, unternehmensorientierten Dienstleistungen (6 Prozent); Beschäftigte in technischen Berufen (13 Prozent ); Personaleinsatz in Wissenstransfereinrichtungen (13 Prozent); • Haushaltsorientierte Infrastruktur: Regionales Bevölkerungspotenzial (20 Prozent). Die acht Einzelindikatoren werden mit den genannten Gewichten nach ihrer Normierung am Bundesdurchschnittswert multiplikativ zum GRW-Infrastrukturindikator verknüpft. Aus diesem Grund kann kein Wertebereich, ab dem eine Region als strukturschwach hinsichtlich der Subindikatoren gilt, angegeben werden. Entsprechendes gilt für den GRW-Infrastrukturindikator insgesamt. Zur Bestimmung der Strukturstärke bzw. -schwäche einer Region wird der aus vier Teilindikatoren zusammengesetzte GRW-Regionalindikator herangezogen. Der GRW-Infrastrukturindikator allein deckt nur einen Teilbereich der Abgrenzung der entsprechenden Regionen ab. Ein Wertebereich, ab dem eine Region als strukturschwach hinsichtlich des GRW-Infrastrukturindikators gilt, kann damit nicht angegeben werden. Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 bereits ausgeführt, fließt der GRW-Infrastrukturindikator mit einem Gewicht von 7,5 Prozent in den GRW-Regionalindikator ein. Um veränderte Anforderungen an die wirtschaftsnahe Infrastruktur zukünftig besser abbilden zu können, wird der GRW-Infrastrukturindikator ab der kommenden Förderperiode neu ausgerichtet. Konkret werden die nachfolgenden Indikatoren in den GRW-Infrastrukturindikator einfließen: Ausstattung mit hochrangiger Verkehrsinfrastruktur, Ausstattung mit leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur und Anteil der MINT-Beschäftigen (Berufe aus Mathematik, Informatik , Naturwissenschaften und Technik) an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 17. Aus welchen Subindikatoren setzt sich der angekündigte Demografieindikator zusammen? a) Ab welchem Wertebereich der Subindikatoren des Demografieindikators gilt eine Region als strukturschwach? b) Ab welchem Wertebereich des Demografieindikators gilt eine Region als strukturschwach? c) Wie gewichtet die Bundesregierung die Subindikatoren im Demografieindikator ? d) Wie gewichtet die Bundesregierung den Demografieindikator in ihrem Gesamtindikator? Die Fragen 17 bis 17d werden gemeinsam beantwortet. Die Grundstruktur des GRW-Regionalindikators mit einem Schwerpunkt auf Einkommen und Beschäftigung wird auch zukünftig beibehalten. Bei den der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14794 GRW zugrundeliegenden Indikatoren soll eine demografische Komponente in das Indikatorsystem mit einer spürbar höheren Gewichtung eingebaut werden. Eine sinkende Einwohnerzahl und älter werdende Bevölkerung erschweren die Aufholchancen strukturschwacher Regionen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder im GRW-Unterausschuss auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens entschieden, einen demografischen Indikator in das Indikatorsystem als Ersatz für die Erwerbstätigenprognose aufzunehmen. Zukünftig soll anstelle der Erwerbstätigenprognose die Prognose der Erwerbsfähigenentwicklung 2015 bis 2035 aufgenommen werden. Die genaue Ausgestaltung und Gewichtung der einzelnen Teilindikatoren im GRW-Regionalindikator wird im zuständigen GRW-Unterausschuss unter Berücksichtigung eines noch zu erstellenden Gutachtens erarbeitet. 18. Ab welchem Wert des von der Bundesregierung benutzten Gesamtindikators gilt eine Region als strukturschwach? Ausgangspunkt der GRW-Förderung in strukturschwachen Regionen ist das beihilferechtlich definierte Regionalfördergebiet. Auf Basis der Regionalleitlinien hat die Europäische Kommission europaweit die sogenannten A-Gebiete sowie den maximalen Anteil der Bevölkerung, der in jedem Mitgliedsstaat in sogenannten C-Gebieten lebt (Plafond), festgelegt. Seit 2014 verfügt Deutschland über keine A-Fördergebiete mehr. Der C-Plafond beträgt 25,85 Prozent der deutschen Bevölkerung. Über den nach den EU-Regionalleitlinien vorgegebenen C-Plafond hinaus wurde in der GRW eine weitere Fördergebietskulisse – die sogenannten D-Gebiete – eingeführt, in denen die Investitionen mit geringeren Fördersätzen unterstützt werden können. Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft unterliegt horizontalen beihilferechtlichen Vorgaben und wird auf der Basis der KMU-Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und der De-Minimis-Verordnung durchgeführt. Die Arbeitsmarktregionen werden anhand des GRW-Regionalindikators in eine Reihenfolge von der strukturschwächsten bis hin zur strukturstärksten Arbeitsmarktregion gebracht. Bund und Länder haben vereinbart, dass das Fördergebiet insgesamt 40 Prozent der Bevölkerung nicht überschreiten darf. 19. Inwiefern unterscheiden sich die Indikatoren für ein gesamtdeutsches Fördersystem strukturschwacher Regionen von der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 20. Wie werden strukturschwache Regionen von der Bundesregierung räumlich abgegrenzt, und nach welchen Kriterien wird diese Abgrenzung vollzogen ? Räumliche Grundlage für die Festlegung strukturschwacher Regionen bilden die Arbeitsmarktregionen, die, auf Basis der Berufspendlerverflechtungen, die Zentren der regionalen Arbeitsmärkte mit ihren jeweiligen Einzugs- bzw. Verflechtungsbereichen enthalten. Dabei besteht eine Arbeitsmarktregion aus mindestens einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt. Drucksache 19/14794 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Inwieweit unterscheidet sich das Indikatorenmodell der Bundesregierung zur Identifikation strukturschwacher Regionen von anderen in der Wissenschaft vorgeschlagenen Modellen (IW Studie: www.iwkoeln.de/filead min/user_upload/Studien/Externe_Studien/2019/IW-Regionalstu die_2019.pdf), und wie begründet die Bundesregierung diese? Im Rahmen der GRW wird bereits seit jeher ein Indikatormodell verwendet. Dieses wird in regelmäßigen Abständen auf Grundlage einer wissenschaftlichen Studie überprüft und ggf. durch den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW angepasst. In der Wissenschaft werden entsprechend der jeweiligen Fragestellung andere bzw. weitere Indikatoren verwendet. Für die aktuelle Diskussion über die zukünftige Auswahl der Indikatoren lag das Gutachten von GEFRA und ifo-Institut „Betrachtung und Analyse von Regionalindikatoren zur Vorbereitung des GRW-Fördergebietes ab 2021 (Raumbeobachtung )“ vom April 2019 vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14794 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333