Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13425 – EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. Juni 2019 haben sich die EU-Kommission und der südamerikanische Staatenbund Mercosur, bestehend aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, auf den Abschluss eines Assoziierungsabkommens geeinigt. Das Assoziierungsabkommen umfasst dabei auch ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur. Das zugrunde liegende Verhandlungsmandat der EU-Kommission stammt noch aus dem Jahr 1999, ist also bereits 20 Jahre alt. Als das Mandat erteilt wurde, bestand die EU noch aus 15 Mitgliedstaaten, die restlichen 13 Mitgliedstaaten haben nie über das Mandat abgestimmt. Auch der Vertrag von Lissabon über die Grundlagen der EU trat erst zehn Jahre später in Kraft. Nach langen Verhandlungen konnte nun eine Einigung erzielt werden. Zu dieser Einigung hat laut Medienberichten maßgeblich die Wahl des rechtspopulistischen Jair Bolsonaro zum neuen Präsidenten Brasiliens beigetragen, der sich zu dem Abkommen bekannte (www.handelsblatt.com/politik/internatio nal/deal-zwischen-eu-und-suedamerika-mercosur-die-weltgroesste-freihandels zone-freut-vor-allem-die-autoindustrie/24505378.html). Innerhalb der EU war es vor allem Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die auf einen schnellen Abschluss drängte. Deutschlands wichtiger europäischer Partner Frankreich zeigte sich im Vorfeld hingegen skeptisch, und verlangt nun vor einer Ratifizierung zusätzliche Garantien für den Amazonas-Regenwald sowie die heimischen Rinderzüchter. Insbesondere in Brasilien sind nach Ansicht der Fragesteller seit der Wahl Jair Bolsonaros, Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz akut in Gefahr. Seit Jair Bolsonaros Amtsantritt im Januar ist die Abholzung des tropischen Regenwaldes im Amazonas-Gebiet um mehr als 60 Prozent gestiegen (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/brasilien-rekord-abholzung-im-regen wald-hoechster-wert-seit-drei-jahren-a-1275652.html). Das Budget des Umweltministeriums für Klimaschutz wurde von der brasilianischen Regierung um 95 Prozent gekürzt (www.zeit.de/wissen/umwelt/2019-05/klimawandelbrasilien -jair-bolsonaro-budgetkuerzung-umweltministerium-klimaschutzmass nahmen-rodungen). Der Amazonas-Regenwald ist der größte CO2-Speicher der Erde und daher von essenzieller Bedeutung für den Kampf gegen die Kli- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14797 19. Wahlperiode 05.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 30. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. makatastrophe. Gleichzeitig weist er die größte Artenvielfalt aller tropischen Wälder der Welt auf, welche ebenfalls von den massiven Rodungen bedroht wird. Größter Treiber der Entwaldung im Amazonas-Gebiet ist die industrielle Landwirtschaft. Insbesondere für Weideflächen für Rinder oder Anbauflächen für Soja oder Zuckerrohr wird der Regenwald abgeholzt. Das EU-Mercosur- Abkommen wird zu großen Importsteigerungen von Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol führen und damit nach Ansicht der Fragesteller die Produktion in den Mercosur-Staaten noch ausweiten. Auch die Menschenrechtslage hat sich in Brasilien unter der neuen Regierung deutlich verschlechtert. Die Regierung ist nach Ansicht der Fragesteller eine Bedrohung für die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Jair Bolsonaro kündigte bereits an, indigene Gebiete der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zu öffnen und schwächt Behörden zum Schutz der indigenen Bevölkerung . Er schafft nach Ansicht der Fragesteller so ein Klima, in dem Landraub an der indigenen Bevölkerung im Amazonas-Gebiet folgenlos bleibt, wenn er dazu dient, durch Rodungen weitere Flächen für die Landwirtschaft zu gewinnen . Auch der Landraub könnte nach Ansicht der Fragesteller somit durch das EU-Mercosur-Abkommen und die dadurch steigende Produktion von Agrargütern weiter vorangetrieben werden. Von Jair Bolsonaro dürfen illegale Holzfäller und Goldgräber nach Ansicht der Fragesteller Rückenwind erwarten. Er hat angekündigt, weitere Straßen durch den Regenwald zu bauen und die Umweltbehörde Ibama abzuschaffen, die für die Umsetzung von Umweltauflagen in Brasilien zuständig ist. Insbesondere für die Bergbauindustrie will Jair Bolsonaro das Amazonasgebiet weiter öffnen – kostbare Mineralvorkommen liegen unter dem Regenwald. Obwohl der Schutz großer Gebiete des Regenwaldes – auch als Rückzugsort für die letzten verbliebenen indigenen Völker – in Brasilien sogar Verfassungsrang genießt, finden auch dort immer wieder illegale Holzeinschläge oder Landnahmen statt. Das ist die Folge einer bereits lange andauernden Schwächung der entsprechenden Behörden. Bergbau- und Landwirtschaftslobbyisten versuchen nach Ansicht der Fragesteller seit Jahren, den Schutzstatus von Reservaten parlamentarisch auszuhöhlen. Gleichzeitig hat die neue Regierung das Waffengesetz aufgeweicht und das Polizeigesetz verschärft. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Behörde zur Bekämpfung von Folter sind entlassen worden. Auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geraten nach Ansicht der Fragesteller mehr und mehr in das Visier der Regierung und werden überwacht. Dabei ist Brasilien nach Angaben von Amnesty International schon jetzt eines der gefährlichsten Länder für Menschenrechtsverteidiger weltweit, insbesondere in den Bereichen Land- und Umweltrechte (www.amnesty.de/informieren/aktu ell/brasilien-bolsonaro-setzt-menschenrechtsfeindliche-rhetorik-die-tat-um). Jair Bolsonaro hält die Aktivitäten ausländischer Nichtregierungsorganisationen in Brasilien für verdächtig. Er vermutet demnach, dass Umweltschützer und Indigene gemeinsame Sache machen bei dem Plan, die Reservate aus dem brasilianischen Staatsgebiet herauszulösen und zu selbstständigen Ländern zu erklären. Ein sogenanntes Sustainability Impact Assessment der EU-Kommission ist bisher noch nicht veröffentlicht worden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Brasilien, aber auch ganz grundsätzlich und auch für die anderen Mercosur-Mitgliedstaaten ergeben sich daher Fragen in Bezug auf die Auswirkungen des Abkommens auf die Umwelt, Menschenrechte und Verbraucherinnen und Verbraucher. Drucksache 19/14797 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Staaten des MERCOSUR begründet eine umfassende strategische Partnerschaft zwischen beiden Regionen und geht damit weit über Handelsfragen hinaus. Der politische Teil des Assoziierungsabkommens wird u. a. die sogenannten „wesentlichen Elemente“ Menschenrechte und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen enthalten. Darüber hinaus sieht der politische Teil weitreichende Bestimmungen für eine verstärkte Zusammenarbeit in nahezu allen Politikfeldern vor, darunter Demokratie , Rechtstaatlichkeit, soziale Entwicklung, Umweltpolitik, Verbraucherschutz , Tourismus, Infrastruktur und digitale Ökonomie. Mit dem Abkommen wird ein umfassendes und tiefes Geflecht gemeinsamer Institutionen für einen breit angelegten politischen Dialog geschaffen. Vorgesehen sind ein Assoziierungsrat und -ausschuss, Parlamentarischer Ausschuss, Domestic Advisory Groups und ein zivilgesellschaftliches Forum. Während der politische Teil des Abkommens noch nicht veröffentlicht wurde, kann der Handelsteil, einschließlich des Kapitels zu Handel und nachhaltiger Entwicklung (Nachhaltigkeitskapitel), auf der Internetseite der Europäischen Kommission eingesehen werden (https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/in dex.cfm?id=2048). Das Abkommen durchläuft nach der am 28. Juni 2019 erfolgten politischen Einigung aktuell zur Textfinalisierung (1) eine formaljuristische Prüfung („legal scrubbing“), danach stehen (2) Übersetzungen in alle EU- Amtssprachen an. Da der Text daher noch nicht abschließend in allen Amtssprachen vorliegt, ist eine Angabe von genauen Seitenzahlen nicht möglich. (3) Im Anschluss daran würde die Europäische Kommission dem Rat der EU einen Beschluss für die Unterzeichnung des Abkommens vorlegen – nach ersten Zeitplänen der Kommission frühestens im 2. Halbjahr 2020. Da das Assoziierungsabkommen aufgrund seines politischen Teils, der auch Zuständigkeiten der EU- Mitgliedstaaten berührt, als ein gemischtes Abkommen abgeschlossen würde, wären neben der EU auch die Mitgliedstaaten eigenständige Vertragsparteien. So wäre neben der Unterzeichnung durch die EU, für die ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich ist, die Unterzeichnung durch sämtliche Mitgliedstaaten erforderlich. Im Anschluss an die Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien steht (4) die Befassung des Europäischen Parlaments an. Erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des Abkommens würde ggf. (5) die vorläufige Anwendung einzelner Abkommensbestandteile in alleiniger EU-Kompetenz (vor allem der Handelsteil des Assoziierungsabkommens ) erfolgen, sofern der Rat einen entsprechenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission (üblicherweise gemeinsam mit Unterzeichnungsbeschluss) angenommen hat. Für das vollständige Inkrafttreten des Abkommens müssten zudem (6) der Rat das Abkommen mit einstimmigem Beschluss abschließen und (7) sämtliche Mitgliedstaaten das Abkommen gemäß den jeweiligen nationalen Verfahren ratifizieren (für Deutschland voraussichtlich förmliches Vertragsgesetz ).  1. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass die Verhandlungen über das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen zu einem Abschluss gebracht werden sollten, obwohl sich nach Ansicht der Fragesteller gerade in Brasilien die ökonomischen, menschenrechtlichen und sozialen Bedingungen mit der Wahl von Jair Bolsonaro erheblich verschlechtert haben? Es war seit Beginn der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem MERCOSUR vor zwanzig Jahren erklärtes Ziel beider Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14797 Seiten, diese zu einem Abschluss zu bringen. Es handelt sich um ein Abkommen zwischen der EU und den vier Staaten des MERCOSUR, nicht um ein Abkommen mit Brasilien. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sowohl für die EU als auch den MERCOSUR umfangreiche Vorteile generieren wird.  2. Welche Informationen hat die Bundesregierung zur gegenwärtigen Menschenrechtslage in Brasilien und zur jüngsten Entwicklung der Lage, insbesondere seit Amtsantritt des neuen Präsidenten Jair Bolsonaro, und wie bewertet sie diese? Brasilien ist eine pluralistische und rechtsstaatliche Demokratie mit einer offenen und aktiven Zivilgesellschaft. Die Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs - und Religionsfreiheit sind grundsätzlich garantiert und einklagbar. Die Gewaltenteilung ist ebenso gewährleistet; sowohl das Parlament als auch die starke und unabhängige Justiz nehmen ihre Aufgaben wahr. Gleichwohl gibt es bezüglich der Menschenrechtslage Defizite, die sich in den letzten Monaten teilweise verschärft haben. So stehen etwa indigene Völker und andere traditionelle Gemeinschaften verstärkt unter Druck. Partizipationsrechte indigener Völker, insbesondere ihre freie vorherige und informierte Zustimmung, werden häufig nicht durchgesetzt. Bedrohungen für die Arbeit von Menschenrechtsverteidigenden , Indigenenführerinnen und -führern sowie Umweltaktivistinnen und -aktivisten resultieren häufig aus sozialen Konflikten, verschärft durch verbreitete Straflosigkeit und Korruption. Anfang des Jahres bekannte sich die brasilianische Menschenrechtsministerin Damares Alves vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu höchsten Menschenrechtsstandards und allen internationalen Abkommen. Darüber hinaus wurde Brasilien jüngst erneut in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Im Mai 2017 stellte sich Brasilien der Universellen Periodischen Staatenüberprüfung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Die Mitgliedstaaten sprachen 246 Empfehlungen aus, darunter zu Polizeigewalt, Menschenrechtsverteidigenden , Indigenenrechten und der Situation in Gefängnissen. Deutschland empfahl im Anschluss an frühere Empfehlungen, u. a. die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen zu stärken. Grundsätzlich spricht die Bundesregierung die Menschenrechtslage gegenüber der brasilianischen Regierung regelmäßig an, u. a. beim Besuch von Bundesminister Heiko Maas am 29. und 30. April in Brasilien sowohl gegenüber Außenminister Ernesto Araújo als auch gegenüber Staatspräsident Jair Bolsonaro. Beide Außenminister haben eine Gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Sie nimmt Bezug auf Menschenrechte : www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/brasilien-gemeinsame-erklae rung/2214526. Die Bundesregierung nimmt verbreitete Sorgen und Ängste der Zivilgesellschaft , darunter auch von Vertreterinnen und Vertretenden indigener Völker, sehr ernst. Sie wird die Lage der Menschenrechte in Brasilien daher auch weiterhin sehr genau beobachten.  3. Welche Informationen hat die Bundesregierung zur gegenwärtigen Menschenrechtslage in Argentinien, Paraguay und Uruguay, und wie bewertet sie diese jeweils? Bezüglich der Menschenrechtslage in Argentinien gibt es Defizite, vor allem in der praktischen Durchsetzung von Frauen- und Indigenenrechten sowie im Strafvollzug und im Bereich institutionelle Gewalt. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass Partizipationsrechte indigener Völker, insbesondere ihre Drucksache 19/14797 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode freie vorherige und informierte Zustimmung, häufig nicht durchgesetzt werden. Zudem berichten sie von der sehr schlechten Menschenrechtslage in Gefängnissen , die häufig überfüllt sind. Das Jahr 2018 stand in Argentinien im Lichte der Frauenrechte: Paritätsgesetz, Abtreibungsdebatte, Kampf gegen sexuelle Gewalt – eine Reihe feministischer Initiativen bestimmten die gesellschaftliche Debatte. Besonders die Kampagne zur Legalisierung der Abtreibung sorgte für Massenproteste und breite Aufmerksamkeit. Das entsprechende Gesetz scheiterte Mitte 2018 im Senat. Am 28. Mai wurde ein neuer Entwurf ins Parlament eingebracht. Bedingt durch die tiefe Wirtschaftskrise ist aktuell vor allem die Verschlechterung der materiellen Lebensbedingungen der Bevölkerung besorgniserregend . Paraguay bekennt sich klar zu den Menschenrechten, die mangelnde Rechtssicherheit und die politische Einflussnahme im Justizwesen stellen jedoch strukturelle Probleme dar. Der seit einem Jahr amtierende Präsident hat den Kampf gegen Korruption, gegen Organisierte Kriminalität und Drogenhandel sowie die Reform des maroden Justizsystems prominent auf die Regierungsagenda gesetzt. Die Umsetzung des Nationalen Plans für Menschenrechte von 2013 scheitert aber auch nach dem Antritt der neuen Regierung im August 2018 bislang an mangelndem politischen Willen und institutioneller Schwäche. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch gestärkt, das „Sekretariat für Kinder und Jugendliche“ in ein Ministerium umgewandelt und der Senat hat für Waisenkinder in Feminizidfällen eine Rente eingeführt. Dennoch bleiben erhebliche Defizite bei der Gewalt gegen Kinder, aber auch gegen Frauen. Problematisch sind weiterhin die mangelnde Beachtung der Indigenenrechte und die Situation in Paraguays Gefängnissen bleibt besorgniserregend. Besonders schutzbedürftige Gruppen sind die landlosen Kleinbauern („campesinos“), LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen. Die Menschenrechte sind in Uruguay grundsätzlich gesichert, exemplarisch ist die Verwirklichung der Pressefreiheit. Defizite weist Uruguay beim Schutz von Frauen vor Gewalt auf. Häusliche Gewalt gegen Frauen gehört zu den am zweithäufigsten begangenen Verbrechen, in manchen Fällen auch mit Todesfolge . Seit Ende 2017 ist die Tötung von Frauen besonders unter Strafe gestellt. Die Situation in den Haftanstalten ist nach wie vor prekär. Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafprozessrechts am 1. November 2017 und dem Übergang der Zuständigkeit für das Ermittlungsverfahren auf die Staatsanwaltschaft (bisher: Ermittlungsrichter) sollten auch die Inhaftierungen deutlich verringert und die Haftanstalten entlastet werden, ein Effekt, der bisher allerdings nicht eingetreten ist. Es gibt keine wirksamen Programme für die Rehabilitation. Immer wieder wird von Fällen der Diskriminierung von Angehörigen afrikanischstämmiger Minderheiten und von LGBTI-Personen berichtet. Die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ist erlaubt, es gibt Eheschließungen. Das Ley Trans vom 18. Oktober 2018 stellt Rechte für Transpersonen gegen Diskriminierung sicher und ist eines der modernsten Gesetze im lateinamerikanischen Vergleich.  4. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Agrarwirtschaft bei Rodungen im brasilianischen Amazonas-Regenwald (z. B. für Weide- oder Anbauflächen), und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gerodeten Flächen in Brasilien genutzt? Die Entwaldung in der Amazonas-Region hat zahlreiche Ursachen, über deren treibende Kräfte und deren Verknüpfungen untereinander die Bundesregierung keine Kenntnisse im Einzelnen hat. Allen voran ist sicherlich die Armut in den betroffenen Regionen ein bedeutender Faktor, der die legale und illegale Landnahme und Waldrodungen für die landwirtschaftliche Erzeugung in Form einer fortschreitenden Subsistenzwirtschaft befördert. Diese wird oftmals beschleu- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14797 nigt oder ergänzt durch wirtschaftliche Interessen moderner Agrarkonzerne, die den Wald zur Erzeugung profitabler landwirtschaftlicher Produkte wie Fleisch oder Soja roden, sowie durch die Landspekulation, die von der Tatsache Nutzen zieht, dass Agrarfläche um ein Vielfaches mehr wert ist als Wald. Auch Kettennutzungen über mehrere Jahre sind verbreitet, bei denen beispielsweise den ursprünglichen Wäldern zunächst das wertvolle und vermarktbare Holz entnommen wird, sodann Brandrodungen mit anschließendem Ackerfeldbau stattfinden , sodann Viehweide angelegt und erst im letzten Schritt Produkte wie Soja angebaut werden. Dies erschwert die Ursachenzuordnung zusätzlich. Wie in der Vergangenheit gerodete Flächen heute im Einzelnen genutzt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.  5. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Agrarwirtschaft bei Rodungen im argentinischen Gran Chaco (z. B. für Weide- oder Anbauflächen), und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gerodeten Flächen genutzt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.  6. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Agrarwirtschaft bei Rodungen im paraguayischen Gran Chaco (z. B. für Weideoder Anbauflächen), und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gerodeten Flächen genutzt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.  7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UNO- Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, dass unter der neuen brasilianischen Regierung eine „Invasion der indigenen Gebiete“ stattfindet (www.deutschlandfunk.de/brasilien-uno-menschenrechtskommissa rin-verurteilt.1939.de.html?drn:news_id=1033019)? Die Bundesregierung verweist auf ihre ausführlichen Antworten auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Indigenenrechte und Regenwaldschutz in Brasilien“ auf Bundestagsdrucksache 19/13387, dort vor allem auf die Antwort zu Frage 2.  8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 und 2018 die Agrargüterexporte aus den Mercosur-Staaten a) in die EU Einfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft aus MERCOSUR in die EU MERCOSUR EU 28 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Gesamt 19.302.257 36.775.459 18.402.598 34.765.570 darunter Lebende Tiere 7.383 56 6.987 332 Milch u. -erzeugnisse 478 53.615 609 197 Fleisch u. -erzeugnisse 2.272.116 650.584 2.097.486 480.165 Fische u. Fischzubereitungen 719.497 16.587 684.448 137.666 Getreide (ohne Reis) 719.008 4.519.808 847.365 5.166.407 Getreideerzeugnisse, Backwaren 9.159 4.821 8.877 5.201 Drucksache 19/14797 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft aus MERCOSUR in die EU MERCOSUR EU 28 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Kartoffeln u. -erzeugnisse 2.695 12.624 2.963 2.940 Gemüse u. a. Küchengewächse 14.022 73.860 11.046 13.566 Frischobst, Südfrüchte 1.055.889 906.445 1.147.629 1.038.870 Schalen- u. Trockenfrüchte 48.605 3.724 62.715 17.021 Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 1.264.546 1.359.640 1.258.160 1.425.013 Kakao u. -erzeugnisse 29.404 5.922 23.517 6.780 Zucker u. -erzeugnisse 226.708 840.697 133.505 286.167 Ölsaaten u. -produkte 8.931.391 26.543.257 8.207.437 22.727.982 Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 319.946 173.293 380.070 1.641.830 Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 9.109 431 8.852 1.321 Kaffee 2.245.386 858.988 2.003.624 911.209 Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 641.129 130.508 603.764 150.379 Bier (1000 hl) 1.106 1.103 1.323 992 Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 23.412 84.648 77.520 108.590 Wein (1 000 hl) 205.013 13.193.208 209.330 90.143 Argentinien Brasilien EU 28 2017 2018 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Gesamt 6.176.804 13.192.506 5.619.012 10.780.446 11.566.285 20.543.826 11.652.654 22.180.542 darunter Lebende Tiere 6.674 43 6.635 313 448 1 51 1 Milch u. -erzeugnisse 190 53.522 0 0 208 58 396 127 Fleisch u. -erzeugnisse 465.571 141.399 510.043 67.501 1.413.741 457.220 1.231.372 363.602 Fische u. Fischzubereitungen 690.352 8.352 672.432 134.021 25.541 6.645 5.287 1.133 Getreide (ohne Reis) 76.444 299.078 92.142 416.752 642.090 4.220.237 754.846 4.749.123 Getreideerzeugnisse, Backwaren 2.353 970 2.442 1.128 6.263 3.527 5.959 3.781 Kartoffeln u. -erzeugnisse 11 10.079 1 0 2.684 2.545 2.961 2.939 Gemüse u. a. Küchengewächse 12.259 71.103 9.020 9.532 1.372 2.078 1.773 3.576 Frischobst, Südfrüchte 317.990 210.095 406.115 319.587 698.567 650.273 705.178 676.614 Schalen- u. Trockenfrüchte 25.072 386 23.810 11.380 23.526 3.336 38.880 5.632 Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 85.118 34.814 96.581 39.361 1.166.445 1.318.067 1.148.967 1.379.354 Kakao u. -erzeugnisse 1.858 350 1.501 678 27.544 5.572 22.014 6.102 Zucker u. -erzeugnisse 44.894 459.461 10.843 15.802 158.607 346.706 105.420 248.042 Ölsaaten u. -produkte 3.716.850 11.538.173 3.014.435 8.083.125 4.232.851 12.237.899 4.635.479 13.168.566 Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 232.393 261 256.702 1.337.394 85.560 167.175 120.926 297.420 Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 275 0 329 348 8.830 430 8.463 868 Kaffee 1 7.201 12 3 2.245.379 851.787 2.003.606 911.206 Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 84.729 634 65.539 17.993 553.617 129.131 533.854 131.444 Bier (1000 hl) 749 916 837 696 338 174 473 291 Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 3.140 65.532 5.715 1.496 18.239 18.857 45.108 62.574 Wein (1 000 hl) 202.471 13.192.506 206.463 89.194 742 194 714 181 Paraguay Uruguay EU 28 2017 2018 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Gesamt 989.985 2.603.849 622.746 1.452.669 569.183 435.278 508.186 351.913 darunter Lebende Tiere 0 0 0 0 261 12 301 18 Milch u. -erzeugnisse 0 0 0 0 80 35 213 70 Fleisch u. -erzeugnisse 37.196 5.318 30.693 4.837 355.608 46.647 325.378 44.225 Fische u. Fischzubereitungen 114 2 91 1 3.490 1.588 6.638 2.511 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14797 Paraguay Uruguay EU 28 2017 2018 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Getreide (ohne Reis) 0 1 0 0 474 492 377 532 Getreideerzeugnisse, Backwaren 271 161 166 108 272 163 310 184 Kartoffeln u. -erzeugnisse 0 0 1 1 0 0 0 0 Gemüse u. a. Küchengewächse 5 1 0 0 386 678 253 458 Frischobst, Südfrüchte 0 0 0 0 39.332 46.077 36.336 42.669 Schalen- u. Trockenfrüchte 7 2 25 9 0 0 0 0 Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 6.312 3.551 8.426 4.192 6.671 3.208 4.186 2.106 Kakao u. -erzeugnisse 2 0 1 0 0 0 1 0 Zucker u. -erzeugnisse 23.203 34.529 17.242 22.323 4 1 0 0 Ölsaaten u. -produkte 904.347 2.544.608 505.013 1.328.690 77.343 222.577 52.510 147.601 Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 1.619 5.746 2.163 6.956 374 111 279 60 Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 4 1 60 105 0 0 0 0 Kaffee 3 0 5 0 3 0 1 0 Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 2.613 720 4.278 930 170 23 93 12 Bier (1000 hl) 0 0 8 1 19 13 5 4 Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 147 53 24.923 44.398 1.886 206 1.774 122 Wein (1 000 hl) 0 0 0 0 1.800 508 2.153 768 b) in die Bundesrepublik Deutschland (bitte nach exportierendem Staat und Exportgut auflisten sowie die Menge in Tonnen als auch den Wert der Exporte in Euro angeben), und wie hoch waren jeweils die Exporte von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie die von Futtermitteln für die Fleischindustrie? Einfuhr von Gütern der Land- und Ernährungswirtschaft aus MERCOSUR nach Deutschland MERCOSUR Deutschland 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Gesamt 2.573.251 2.755.003 2.301.923 2.600.284 darunter Lebende Tiere 411 4 223 11 Milch u. -erzeugnisse 30 18.791 17 4 Fleisch u. -erzeugnisse 457.960 81.013 416.124 76.674 Fische u. Fischzubereitungen 5.098 14 5.484 1.696 Getreide (ohne Reis) 4.907 20.148 3.408 13.431 Getreideerzeugnisse, Backwaren 361 175 332 205 Kartoffeln u. -erzeugnisse 4 25 6 2 Gemüse u. a. Küchengewächse 33 1.791 0 0 Frischobst, Südfrüchte 26.723 11.879 31.691 15.104 Schalen- u. Trockenfrüchte 4.454 526 8.982 2.097 Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 55.266 25.139 56.994 29.292 Kakao u. -erzeugnisse 68 5 27 3 Zucker u. -erzeugnisse 22.940 49.123 11.701 14.814 Ölsaaten u. -produkte 720.464 2.059.185 707.106 1.941.711 Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 32.482 9.308 30.683 32.042 Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 131 29 103 19 Kaffee 855.257 339.988 709.163 342.421 Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 201.431 33.941 149.007 34.153 Bier (1000 hl) 175 430 304 175 Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 5.943 6.862 7.608 3.427 Wein (1 000 hl) 14.141 367.960 14.484 4.999 Drucksache 19/14797 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Argentinien Brasilien Deutschland 2017 2018 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Gesamt 443.917 367.921 389.838 224.001 1.969.978 2.218.002 1.817.441 2.335.014 darunter Lebende Tiere 301 0 212 9 14 0 3 1 Milch u. -erzeugnisse 2 18.786 0 0 28 5 17 4 Fleisch u. -erzeugnisse 202.569 1.434 199.452 21.741 182.717 71.398 161.303 48.272 Fische u. Fischzubereitungen 4.116 0 4.552 1.690 803 13 786 6 Getreide (ohne Reis) 4.839 20.054 3.358 13.372 10 9 17 13 Getreideerzeugnisse, Backwaren 64 12 51 34 202 125 243 156 Kartoffeln u. -erzeugnisse 1 20 1 0 3 5 4 1 Gemüse u. a. Küchengewächse 28 1.790 0 0 0 0 0 0 Frischobst, Südfrüchte 7.252 2.035 8.888 3.232 18.348 9.508 22.129 11.550 Schalen- u. Trockenfrüchte 2.707 284 3.331 1.358 1.747 242 5.645 736 Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 10.173 3.171 9.131 2.612 43.351 20.865 44.903 25.254 Kakao u. -erzeugnisse 21 0 1 0 47 5 25 3 Zucker u. -erzeugnisse 2.330 15.060 3.522 5.273 16.433 29.253 5.054 6.284 Ölsaaten u. -produkte 97.576 272.106 53.914 126.292 568.198 1.657.231 644.307 1.811.478 Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 25.611 52 21.074 19.132 6.207 6.238 8.606 9.218 Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 10 0 0 0 121 29 103 19 Kaffee 0 1.944 0 0 855.257 338.044 709.162 342.421 Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 30.941 33 23.111 6.103 170.237 33.826 124.776 27.872 Bier (1000 hl) 44 358 77 59 131 72 219 115 Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 2.135 4.674 3.752 674 3.774 2.186 3.850 2.751 Wein (1 000 hl) 13.928 367.921 14.202 4.948 81 15 90 18 Paraguay Uruguay Deutschland 2017 2018 2017 2018 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen 1.000 € Tonnen Gesamt 66.280 130.262 26.789 17.829 93.076 38.818 67.855 23.440 darunter Lebende Tiere 0 0 0 0 96 4 8 1 Milch u. -erzeugnisse 0 0 0 0 0 0 0 0 Fleisch u. -erzeugnisse 7.646 917 5.829 762 65.028 7.264 49.540 5.899 Fische u. Fischzubereitungen 97 1 76 0 82 0 70 0 Getreide (ohne Reis) 0 0 0 0 58 85 33 46 Getreideerzeugnisse, Backwaren 95 38 38 15 0 0 0 0 Kartoffeln u. -erzeugnisse 0 0 1 1 0 0 0 0 Gemüse u. a. Küchengewächse 5 1 0 0 0 0 0 0 Frischobst, Südfrüchte 0 0 0 0 1.123 336 674 322 Schalen- u. Trockenfrüchte 0 0 6 3 0 0 0 0 Zub., Kons., Säfte aus Obst&Gem. 1.742 1.103 2.960 1.426 0 0 0 0 Kakao u. -erzeugnisse 0 0 0 0 0 0 1 0 Zucker u. -erzeugnisse 4.177 4.810 3.125 3.257 0 0 0 0 Ölsaaten u. -produkte 49.716 119.335 8.426 3.901 4.974 10.513 459 40 Kleie u. a. Abfallerz. z. Viehfütterung 664 3.018 1.003 3.692 0 0 0 0 Leb. Pflanzen u. Erzeugn. d. Ziergärtnerei 0 0 0 0 0 0 0 0 Kaffee 0 0 0 0 0 0 1 0 Rohtabak u. Tabakerzeugnisse 250 82 1.120 178 3 0 0 0 Bier (1000 hl) 0 0 8 1 0 0 0 0 Branntwein (1 000 hl reiner Alkohol) 28 2 4 2 6 0 2 0 Wein (1 000 hl) 0 0 0 0 132 24 192 33 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14797  9. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Agrargüterexporte aus den Mercosur-Staaten nach Inkrafttreten des EU-Mercosur- Assoziierungsabkommens a) in die EU b) in die Bundesrepublik Deutschland entwickeln (bitte nach exportierendem Staat und Exportgut auflisten sowie die Menge in Tonnen als auch den Wert der Exporte in Euro angeben, und wie werden sich jeweils die Exporte von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie die von Futtermitteln für die Fleischindustrie entwickeln? Da die Europäische Kommission die konsolidierten Zolllisten noch nicht vorgelegt hat, können hierzu keine Abschätzungen getroffen werden. 10. Wie wird sich die Entwicklung der Exporte von Agrargütern aus den Mercosur-Staaten nach Einschätzung der Bundesregierung auf Rodungen im a) brasilianischen Amazonas-Regenwald, b) brasilianischen Cerrado-Trockenwald, c) argentinischen Gran Chaco und d) paraguayischen Gran Chaco auswirken? Hierzu lassen sich keine Aussagen treffen. Die Entwicklung der Entwaldung hat viele Ursachen. Die Bundesregierung ist mit den Regierungen, insbesondere Brasiliens, in Gesprächen, um sie bei ihren Bemühungen um eine nachhaltige Forstwirtschaft und den Schutz von Naturwäldern zu unterstützen. Da das MERCOSUR-Abkommen von den Partnerländern die Umsetzung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Klimaschutzes und der Biodiversität fordert und zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft verpflichtet, geht die Bundesregierung davon aus, dass das Abkommen einen zusätzlichen förderlichen Rahmen für diese Art Gespräche bietet. Drucksache 19/14797 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Produkte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von beiden Handelspartnern (sowohl EU als auch Mercosur-Staaten) produziert und von beiden in die jeweils andere Region exportiert bzw. von dort importiert , und inwiefern werden nach Einschätzung der Bundesregierung hierdurch vermeidbare ökologische Transportkosten verursacht? Die MERCOSUR-Staaten und die EU sind weitgehend komplementäre Volkswirtschaften , die sich ergänzen. Die vier Staaten des MERCOSUR liefern in erster Linie agrarische und mineralische Rohstoffe während die EU-Mitgliedstaaten gewerbliche Waren ausführen. Innerhalb der MERCOSUR-Staaten ist Brasilien das Land mit dem höchsten Industrialisierungsgrad. Die obenstehende Grafik anbei zeigt die 20 zwischen der EU und Brasilien meistgehandelten Güter. Die Grafik stellt das Verhältnis (Exporte / Importe) von Handelsgütern und die Richtung der Handelsströme zwischen den beiden Volkswirtschaften dar (cover ratio). Elf Produkte weisen cover ratios unter 50 auf, was darauf hinweist, dass die EU-Einfuhren aus Brasilien mindestens doppelt so hoch sind wie die EU-Ausfuhren nach Brasilien. Acht Produkte weisen einen Anteil von mehr als 200 auf, was darauf hinweist, dass die EU-Ausfuhren nach Brasilien mindestens doppelt so hoch sind wie die EU-Einfuhren aus Brasilien. Die meisten Produkte haben cover ratios von entweder sehr nahe 0 bzw. deutlich über 200, werden also entweder hauptsächlich von der EU exportiert oder von MERCOSUR in die EU importiert. Lediglich eine Produktkategorie unter den 20 meistgehandelten weist ein Verhältnis zwischen 50 und 200 auf, was auf einen ausgewogeneren Handel hinweist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14797 Grundsätzlich widerspricht die Ein- und Ausfuhr identischer Waren marktwirtschaftlichen Prinzipien. Exporte und Importe innerhalb einer Produktkategorie im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik deuten im Allgemeinen nicht auf identische Produkte hin, sondern sind im Rahmen von Veredelungsverkehren / Wertschöpfungsketten zu sehen. 12. Welche Auswirkungen hat das Abkommen nach Einschätzung Bundesregierung auf die assoziierten Mercosur-Mitgliedstaaten? Der Abschluss des Abkommens könnte zu Handelsverschiebungen innerhalb sämtlicher bestehender Handelsbeziehungen sowohl der EU als auch der MERCOSUR-Staaten mit anderen Handelspartnern führen. Der Bundesregierung liegen hierzu jedoch keine weiteren Informationen vor. a) Welche handelspolitischen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitritt weiterer Staaten zum Mercosur-Bündnis? Die assoziierten Mitglieder Chile, Ecuador, Guyana, Kolumbien, Peru und Suriname verfügen bereits über Abkommen mit Handelsbestimmungen mit der EU. Einzig Bolivien, das sich im Beitrittsprozess zum MERCOSUR befindet, hat kein Abkommen mit Handelsbestimmungen mit der EU. Ein Beitritt zum MERCOSUR, der sich jedoch derzeit nicht abzeichnet, würde eine Neubewertung der Abkommen mit den potentiellen Beitrittskandidaten erforderlich machen . b) Welche Konsequenzen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufhebung der Suspendierung der Mitgliedschaft Venezuelas auf die Handelsbeziehungen der Mercosur-Staaten mit der Europäischen Union ? Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Aufhebung der Suspendierung der MERCOSUR-Mitgliedschaft Venezuelas Einfluss auf die Handelsbeziehungen des MERCOSUR mit der EU im Gesamten hätte. Aufgrund der hohen Abhängigkeit Venezuelas von Erdöl als nahezu einzigem Exportgut (ca. 95 Prozent) sind auch keine nennenswerten Verschiebungen innerhalb der Exportwirtschaft des MERCOSUR zu erwarten. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen des Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Afrika? a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Expertinnen und Experten , dass der Abschluss des Mercosur-Assoziierungsabkommens den Aufbau von Wertschöpfungsketten in Afrika erschwert (https://in fo.brot-fuer-die-welt.de/blog/mercosur-abkommen-schadet-baeuerin nen-weltweit)? b) Wie gedenkt die Bundesregierung, bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union, die handelspolitischen Nachteile, die insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDCs) nach Ab-schluss des Abkommens gegenüber Schwellenländern wie Brasilien haben (ebd.), auszugleichen? Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Es kommt durch das Übereinkommen zu einer Präferenzerosion bei Produkten für die afrikanischen Länder, die bislang Zollfreiheit genossen haben und für die gegenüber MERCOSUR bislang ein Zoll erhoben wurde. Drucksache 19/14797 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Allerdings wird, anders als gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern, der Handel gegenüber MERCOSUR nicht vollständig liberalisiert, so dass bei einigen Produkten der Präferenzvorteil weitgehend bestehen bleibt. Die Zollsenkungen finden zudem über einen Übergangszeitraum statt, der es auch den afrikanischen Ländern erlaubt, sich an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen . Ob sich aus der Präferenzerosion tatsächliche Nachteile ergeben, hängt von vielen Faktoren ab, daher lässt sich hierzu noch keine Aussage treffen. 14. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu führen, dass Uruguay die UPOV-Konventionen (UPOV – Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) ratifizieren muss oder, dass sie Teil der Konventionen, wie die Einschränkung von Nachbau, Tausch und Verkauf von Saatgut anwenden müssen, und wenn ja, welche Auswirkungen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf a) die Nutzpflanzenvielfalt in Uruguay und b) die Versorgungssicherheit in Uruguay? Das EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen stellt den Vertragspartnern frei, Pflanzensorten entweder nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) in der Fassung von 1978 (1978 UPOV ACT) oder von 1991 (1991 UPOV ACT) zu schützen. Uruguay ist bereits seit 1994 UPOV-Mitglied und hat das UPOV-Übereinkommen in der Fassung von 1978 ratifiziert. Auswirkungen auf die Nutzpflanzenvielfalt und die Versorgungssicherheit als Folge des EU-MERCOSUR- Assoziierungsabkommen sieht die Bundesregierung deshalb nicht. 15. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu führen, dass Uruguay die bestehenden Beschränkungen für Geschäfte mit großen Flächen und den Schutz des Kleingewerbes (Establecimientos de Grandes Superficies) aufgeben oder einschränken muss, und wenn ja, welche Auswirkungen wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Kleingewerbe in Uruguay haben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 16. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf den europäischen und/ oder deutschen Agrarmarkt durchgeführt oder in Auftrag gegeben? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Folgenabschätzung? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine solche Folgenabschätzung durchzuführen oder in Auftrag zu geben (bitte begründen)? c) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommissionen Folgenabschätzungen dieser Art durchgeführt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sind sie gekommen? Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat im Vorfeld keine eigene Folgenabschätzung in Auftrag gegeben, da diese von sehr vielen fiktiven Annahmen ausgehen müsste. Lediglich für Rindfleisch wurden Abschätzungen über die Auswirkungen von bestimmten Quoten erstellt, die Grundlage für die Meinungsbildung in der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14797 Bundesregierung waren. Die niedrigste modellierte Quote lag mit 122.000 t deutlich über dem jetzt erreichten Ergebnis. Die modellierte Quote würde zu einem Rückgang der Preise um 3 Prozent (Ausgangspreis 3,52 Euro/kg Schlachtgewicht ) führen. Sie hätte keinen Effekt auf die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte , die Betriebseinkommen würden um 0,6 Prozent sinken. Diese Änderungen sind im Bereich der normalen Marktschwankungen. Die Europäische Kommission hat dagegen vor Abschluss der Verhandlungen ausführliche Folgenabschätzungen erstellt, die auf der Webseite der Generaldirektion Landwirtschaft (https://ec.europa.eu/agriculture/trade-analysis/impactassessment _en) und der Generaldirektion Handel (Zwischenbericht zum Einfluss des Abkommens auf die Nachhaltigkeit, www.eumercosursia.com/uplo ads/4/0/7/2/40728425/final_interim_report_publication_03oct2019.pdf) veröffentlich sind. Beides sind Folgeabschätzungen auf Basis von fiktiven Annahmen über den Zollabbau. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft werden allerdings aufgrund von Annahmen über das Ausmaß des Zollabbaus überschätzt . 17. Hat die Bundesregierung, oder die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung, Berechnungen dazu durchgeführt, wie viele und in welchen Sektoren Arbeitsplätze durch das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen geschaffen werden, und wie viele und in welchen Sektoren Arbeitsplätze verloren gehen? Der Zwischenbericht des kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichen „Sustainable Impact Assessment in Support of the Association Agreement Negotiations between the European Union and MERCOSUR“ (London School of Economics an Political Science, w w w . e u m e r c o s u r s i a . c o m / u p l o a d s / 4/0/7/2/40728425/final_interim_report_publication_03oct2019.pdf) untersucht Beschäftigungseffekte in verschiedenen Sektoren unter der Annahme von zwei fiktiven Szenarien („conservative“ und „ambitious“ Szenario). Da die finalisierten Zolllisten des Abkommens noch nicht vorliegen, sind Schätzungen auf Basis der tatsächlich verhandelten Voraussetzungen derzeit noch nicht möglich. 18. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission, möglichen durch das EU- Mercosur-Assoziierungsabkommen entstehenden Arbeitsplatzverlusten (z. B. im Landwirtschaftssektor) entgegenzuwirken oder Betroffen zu entschädigen ? Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen. 19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des französischen Agrarverbands FNSEA, dass das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen zu „unlauterem Wettbewerb“ gegenüber europäischen Landwirten führe und daher „inakzeptabel“ sei (www.derstandard.de/story/2000106058305/frank reich-stemmt-sich-gegen-mercosur-abkommen), und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass unterschiedliche Standortbedingungen , wozu auch die nationale Gesetzgebung gehört, zu „unlauteren Wettbewerbsbedingungen “ führen, nicht. Die aus abweichenden Standortbedingungen resultierenden Wettbewerbsunterschiede wurden bei den Verhandlungen zum Zollabbau berücksichtigt. Dort wo sie relevant sind, wird ihnen durch Zolltarifquoten, nur teilweise Zollabbau oder längere Übergangsfristen Rechnung getragen. Drucksache 19/14797 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus wird durch ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel dafür Sorge getragen, dass die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen auf gleicher Basis beruhen . 20. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Einsatz und die eingesetzten Mengen des Pestizids Glyphosat in den Mercosur-Staaten (bitte nach Staat einzeln auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 21. Welche Pestizide sind in den Mercosur-Staaten zugelassen, die in Deutschland und der EU nicht zugelassen sind (bitte nach Staaten einzeln auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass keine in der EU ansässigen Unternehmen am Handel mit in der EU nicht zugelassenen Wirkstoffen in Pestiziden beteiligt sind? Die Frage der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fällt in die Hoheit der jeweiligen Staaten. Ob die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beantragt wird, hängt beispielsweise davon ab, ob die jeweilige Kultur in einem Land angebaut wird oder die Schaderreger, gegen die es wirkt, in einem Land überhaupt vorkommen . Die Tatsache, dass ein Pflanzenschutzmittel keine EU-Zulassung hat, schließt daher nicht aus, dass es in einem Drittland eine sinnvolle und nachhaltige Anwendungsmöglichkeit hierfür gibt. Ein Exportverbot wäre daher unangemessen . Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien, darunter auch Pestizide (d. h. Biozide und Pflanzenschutzmittel). In der EU ansässige Unternehmungen müssen u. a. diese Bestimmungen einhalten , dann ist es zulässig, dass sie auch in der EU nicht genehmigte Wirkstoffe exportieren. 23. Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass mit den steigenden Importvolumina durch das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen keine Produkte in die EU gelangen, die zuvor mit in der EU untersagten Pestiziden behandelt wurden? Europa ist der größte Importeuer von Agrarerzeugnissen weltweit. Dabei muss stets sichergestellt werden, dass die Importerzeugnisse die Produktstandards einhalten und den lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen (z. B. mikrobiologische Anforderungen, Rückstandshöchstmengen, Höchstgehalte, Pflanzengesundheit, Kennzeichnungsvorschriften), die das EU-Recht für europäische Erzeugnisse vorsieht. Hierfür sind die Importeure verantwortlich. Die zuständigen Behörden an den EU-Außengrenzen und bei der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung überprüfen zudem risikoorientiert, ob diese Vorschriften eingehalten werden. Die Tatsache, dass ein Freihandelsübereinkommen niedrigere Zölle gewährt, ändert hieran nichts. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14797 24. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Anbaumengen gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel in den Mercosur- Staaten (bitte nach Staaten einzeln auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 25. Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass mit dem EU-Mercosur- Assoziierungsabkommen keine Produkte in die EU gelangen, die auf Anbau- und Weideflächen entstanden sind, die aus Landraub hervorgehen ? Die Frage der Landeigentumsrechte und der Verfolgung von Verstößen gegen diese gehören in die Zuständigkeit der jeweiligen nationalen Regierungen. 26. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bei Verstößen gegen das Nachhaltigkeitskapitel durch die Vertragspartner des EU-Mercosur- Assoziierungsabkommens, die darin vereinbarten Zollerleichterungen zurückzogen werden, vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner, dass das Nachhaltigkeitskapitel verbindliche Regelungen enthalte und dass es keine Zollerleichterungen geben könne, wenn diese Regelungen nicht eingehalten würden (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/julia-kloecknerlandwirtschaftsministerin -brasilien-amazonas-waldbraende-waldwirt schaft-abkommen), und auf Basis welcher Formulierungen im Abkommenstext können Zollerleichterungen in solchen Fällen wieder entzogen werden (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Das EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen ist als völkerrechtliches Abkommen verbindlich. Es enthält Vereinbarungen zur nachhaltigen Entwicklung, die beide Seiten unter anderem zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und einer nachhaltigen Waldwirtschaft verpflichten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Vertragspartner nach der politischen Einigung alle Vorbereitungen treffen, die notwendig sind, um nach einer Ratifizierung die geltenden Verpflichtungen einzuhalten. 27. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren, dass kein Soja oder Rindfleisch in die EU gelangen kann, das auf Abholzungsflächen (Flächen, auf denen bis zum Jahr 1990 Regenwald stand) angebaut wurde (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? a) Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass diese Regelungen eingehalten werden? b) Welche konkreten Folgen hat eine Nichteinhaltung dieser Regelung? Zu den Umweltvereinbarungen im Abkommenstext siehe Antwort zu Frage 10. Eine gesonderte Vereinbarung, die einzelne Produktpartien von bestimmten Flächen vom Import ausschließt, gibt es nicht. Die Bundesregierung unterstützt aber Aktivitäten von Privatwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung von entwaldungsfreien Agrarlieferketten . Drucksache 19/14797 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren, dass keine Produkte und Rohstoffe in die EU gelangen können, deren Erzeugung im Konflikt mit den Rechten der indigenen Bevölkerung steht (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? a) Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass diese Regelung eingehalten wird? b) Welche konkreten Folgen hat eine Nichteinhaltung dieser Regelung? Regelungen zur Wahrung der Rechte der indigenen Bevölkerung sind im politischen Teil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen verankert. Menschenrechte sind wesentliche Bestandteile des politischen Teils des Abkommens . Menschenrechtsverletzungen können zur Suspendierung von Teilen des Abkommens oder des Gesamtabkommens führen. 29. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren die horizontale Verankerung des Vorsorgeprinzips im EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen , sodass auch Klagen vor WTO-Staat-Schiedsgerichten (WTO = Welthandelsorganisation) gegen Maßnahmen, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen, ausgeschlossen werden können (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Das Vorsorgeprinzip ist mit Blick auf Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen, die Einfluss auf Handel oder Investitionen haben, im Nachhaltigkeitskapitel des Handelsteils des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens explizit verankert . Zudem ist das Vorsorgeprinzip der Sache nach auch im Kapitel „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ verankert. Im Übrigen ist das Vorsorgeprinzip im EU-Primärrecht (Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) verankert und kann durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie ein Freihandelsabkommen nicht abgeschafft werden. 30. Zu welchen Zeitpunkten hat sich die Bundesregierung im Rat der EU dafür eingesetzt, dass das Pariser Klimaabkommen zum sogenannten „wesentlichen Bestandteil“ des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens wird? Das Pariser Klimaschutzabkommen ist ein integraler Bestandteil der deutschen und EU-Klimapolitik. Deutschland hat das Pariser Klimaschutzabkommen bereits am 5. Oktober 2016 ratifiziert. Die Bundesregierung begrüßt es daher, dass die wirksame Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens im Nachhaltigkeitskapitel des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens verankert ist. 31. Welche Konsequenzen kann ein schwerwiegender Verstoß gegen das Pariser Klimaabkommen oder ein Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen einer der Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die Handelsbeziehungen zur EU maximal haben und auf Basis welcher Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Der Handelsteil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens enthält ein modernes und anspruchsvolles Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung, u. a. mit Regelungen zu Arbeit, Umwelt und Klima (u. a. wirksame Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens) und zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14797 rechtlich verbindlichen Bestimmungen des Nachhaltigkeitskapitels unterliegen einem abgestuften, dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus (Regierungskonsultationen , Bericht mit Empfehlungen eines „panel of experts“, Umsetzung von angemessenen Maßnahmen, Überwachung durch den Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung unter Einbindung der Zivilgesellschaft ). Sanktionen sind nicht vorgesehen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die zusätzlichen Instrumente, die durch das Nachhaltigkeitskapitel zur Verfügung stehen, umfassend und energisch zu nutzen, unter Einschluss von konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen. Gegenüber der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung zudem eine umfassende Prüfung („modelling exercise“) aller möglichen Optionen zur besseren Um- und Durchsetzung der Bestimmungen von Nachhaltigkeitskapiteln in EU-Freihandelsabkommen vorgeschlagen. Eine solche Prüfung sollte ergebnisoffen sein und die Praxis bestehender Abkommen berücksichtigen. Die Prüfung dient dabei einer grundsätzlichen Diskussion und steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem EU-MERCOSUR-Abkommen. 32. Warum hat die Bundesregierung hinsichtlich der Unterzeichnung des EU- Mercosur-Assoziierungsabkommens nicht den Schulterschluss mit der französischen Regierung gesucht, die dieses Abkommen wegen unzureichender Berücksichtigung des Pariser Klimaabkommens nicht ratifizieren möchte (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mercosur-frankreichwill -handelsabkommen-nicht-ratifizieren-a-1275365.html), sondern wie schon bei dem Verhandlungsmandat für ein EU-USA-Industriezollabkommen Frankreich überstimmt? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 33. Welche Konsequenzen könnten weiter steigende Rodungszahlen im Amazonas-Regenwald durch einen der Vertragspartner des EU-Mercosur- Assoziierungsabkommens auf die Handelsbeziehungen zur EU maximal haben, und auf Basis welcher Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Es wird auf die Ausführungen zum dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus des Nachhaltigkeitskapitels des Handelsteils des EU-MERCOSUR- Assoziierungsabkommens (Antwort zu Frage 31) verwiesen. 34. Welche Konsequenzen können Menschenrechtsverletzungen wie die Verletzungen der Rechte der indigenen Bevölkerung durch einen der Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die Handelsbeziehungen zur EU maximal haben, und auf Basis welcher Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Drucksache 19/14797 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Welche Maßnahmen zum Monitoring der Wahrung der Menschenrechte durch die Vertragspartner sieht das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen vor (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Der noch nicht veröffentlichte politische Teil des Assoziierungsabkommens wird die Einhaltung von Menschenrechtsbestimmungen als „wesentliche Elemente “ enthalten. Darüber hinaus wird das Abkommen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Bezug nehmen. Das Nachhaltigkeitskapitel des Handelsteils enthält Bestimmungen zum Arbeitsschutz mit Menschenrechtscharakter . Das Monitoring der wirksamen Umsetzung der genannten Bestimmungen erfolgt durch die Vertragsparteien im Rahmen der institutionellen Strukturen des Abkommens. Hierzu zählen etwa Sitzungen des Assoziierungsausschusses oder des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung . Im politischen Teil des Abkommens sind darüber hinaus Instrumente und Mechanismen zur Konsultation der Zivilgesellschaft („domestic advisory groups“, „civil society forum“) verankert. 36. Welche Konsequenzen kann die Nichteinhaltung der ILO-Konventionen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) durch einen der Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die Handelsbeziehungen zur EU maximal haben, und auf Basis welcher Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Es wird auf die Ausführungen zum dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus des Nachhaltigkeitskapitels des Handelsteils des EU-MERCOSUR- Assoziierungsabkommens (Antwort zu Frage 31) verwiesen. 37. Welche Konsequenzen kann die Nichteinhaltung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, der sich sowohl die Staaten der Europäischen Union und des Mercosur verschrieben haben durch einen der Vertragspartner des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die Handelsbeziehungen zur EU maximal haben, und auf Basis welcher Formulierungen im Abkommenstext können diese Konsequenzen erfolgen (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? Es wird auf die Ausführungen zum dialogorientierten Durchsetzungsmechanismus des Nachhaltigkeitskapitels des Handelsteils des EU-MERCOSUR- Assoziierungsabkommens (Antwort zu Frage 31) verwiesen. 38. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um deutsche Unternehmen, die im Mercosur-Geltungsbereich tätig sind, hinsichtlich der Lage der Menschenrechte, der Umwelt und der Situation bedrohter indigener Völker zu sensibilisieren (bitte Maßnahmen wie Leitfäden, Briefings etc. genau auflisten)? Entsprechend dem im Dezember 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der von den deutschen Unternehmen erwartet, dass sie ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette in Deutschland und weltweit angemessen einhalten, ist die Bundesregierung in kontinuierlichem Austausch mit einer Vielzahl von Unternehmen und unterschiedlichen Branchen sowie Wirtschaftsverbänden und Kammern. Gleiches gilt in Bezug auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unterneh- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14797 men. Der Austausch zielt darauf, deutsche Unternehmen in Bezug auf die Ausübung verantwortungsvoller Unternehmensführung zu sensibilisieren und zu unterstützen. Wie im NAP vorgesehen hat die Bundesregierung auch begonnen, die Berichterstattung und Beratung durch die Auslandsvertretungen zu diesen Themen substantiell zu verstärken; das umfasst auch Auslandsvertreterinnen und Auslandsvertreter in Staaten des Geltungsbereichs des EU-MERCOSUR- Assoziierungsabkommens. Wie im NAP vorgesehen, hat die Bundesregierung einen NAP-Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eingerichtet , der Unternehmen kostenlos, vertraulich und individuell Erst- und Verweisberatung zu den Inhalten des NAP anbietet. Die Bundesregierung führt keine Statistik darüber, in welchen ausländischen Märkten die einzelnen Unternehmen , die mit diesen Maßnahmen erreicht werden, Geschäftsbeziehungen unterhalten. 39. Welche Konsequenzen im Hinblick auf ihre Bewertung des Mercosur- Abkommens zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Äußerungen von Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro, wonach sein Land (zur Förderung des Regenwaldes bestimmtes) „Geld aus Deutschland nicht braucht“ (Süddeutsche Zeitung – SZ – vom 13. August 2019), und wie erklärt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vorangehenden Frage 38 die unterschiedlichen Einlassungen der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze und des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller, die sich für bzw. gegen einen Stopp dieser deutschen Fördergelder ausgesprochen haben (SZ, ebd.)? Beim EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen handelt es sich nicht um einen Finanzierungsmechanismus im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Brasilien. Daher sieht die Bundesregierung keinen Zusammenhang zwischen dieser Äußerung von Präsident Jair Bolsonaro und dem Abkommen. Die von Bundesministerin Svenja Schulze und Bundesminister Dr. Gerd Müller getroffenen Entscheidungen stehen im Einklang mit der Position der Bundesregierung, den Dialog mit Brasilien zum Tropenwaldschutz aufrechtzuerhalten. 40. Welche Formulierungen im Abkommenstext garantieren, dass die UN- Deklaration über die Rechte der indigenen Völker gewahrt wird (bitte die exakte Textstelle bzw. exakten Textstellen samt Seitenangabe im Abkommen nennen)? a) Wie kann effektiv sichergestellt werden, dass diese Regelung eingehalten wird? b) Welche konkreten Folgen hat eine Nichteinhaltung dieser Regelung? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der, noch nicht veröffentlichte, politische Teil des EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommens Bestimmungen zum Schutz der Rechte Indigener enthalten. Drucksache 19/14797 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 41. Wird das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen eine sogenannte Positiv- oder eine Negativliste enthalten, wenn es um die Liberalisierung von Dienstleistungen geht? a) Welche Sektoren sind auf EU-Seite vom Marktzugang ausgenommen, falls es sich um eine sogenannte Negativliste handelt? b) Für welche Sektoren wird der Marktzugang geöffnet, falls es sich um eine sogenannte Positivliste handelt? Für das Abkommen sind Marktöffnungsverpflichtungen im Dienstleistungsbereich vorgesehen. Die Systematik der geplanten Verpflichtungslisten orientiert sich am Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) im Rahmen der Welthandelsorganisation . Marktöffnungsverpflichtungen werden danach für diejenigen Sektoren übernommen, die in der jeweiligen Liste aufgeführt sind, nach Maßgabe etwaiger dort enthaltener Beschränkungen. Grundlage für die EU-seitigen Verpflichtungen sind die Verpflichtungen, die die EU und Deutschland bereits in dem seit 20 Jahren in Kraft befindlichen GATS-Abkommen übernommen haben und die auch gegenüber den Staaten des MERCOSUR gelten. Hinter diesen bestehenden Verpflichtungen auf multilateraler Ebene kann das EU-MERCOSUR-Assoziierungsabkommen nicht zurückbleiben . Die Bundesregierung hat allerdings darauf geachtet, dass die EU und Deutschland im Rahmen des Abkommens den Spielraum behalten, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales, Umwelt (u. a. Wasser), Kultur und Medien aufrecht zu erhalten und auch zukünftig zu ergreifen . Auch die Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen wurden, muss insofern möglich sein. Das Abkommen stellt diesen Spielraum sicher. 42. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand des sogenannten Sustainability Impact Assessments (SIA) zu den Auswirkungen des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die nachhaltige Entwicklung , und wann wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht werden? Der Endbericht einer ersten Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung wurde im März 2009 vorgelegt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Endbericht einer zweiten Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung voraussichtlich im ersten Quartal 2020 veröffentlicht werden. 43. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung, bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union, aus den Ergebnissen des SIA ziehen bzw. ziehen können, da die politischen Verhandlungen nun bereits abgeschlossen sind? Die Erkenntnisse aus dem Erstellungsprozess der beiden Nachhaltigkeitsfolgenabschätzungen sind in die laufenden Verhandlungen eingeflossen. Die Bundesregierung wird auch den Endbericht der zweiten Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung hierauf sorgfältig prüfen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14797 44. Welche entwicklungspolitischen Begleitmaßnahmen plant die Bundesregierung , um mögliche negative Auswirkungen des Abkommens für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in den Mercosur-Staaten auszugleichen ? Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das Abkommen negative Auswirkungen auf Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in den MERCOSUR-Staaten hat. Eine Ausweitung der Märkte nutzt auch kleineren Bäuerinnen und Bauern, weil sie für alle die Absatzmärkte vergrößern. Darüber hinaus verpflichten sich die Vertragsparteien, die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung in nachhaltige Lieferketten zu fördern. 45. Welche Begleitmaßnahmen plant die Bundesregierung, bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union, um mögliche negative Auswirkungen des Abkommens für kleinbäuerliche Betriebe in Europa auszugleichen? Die Bundesregierung rechnet nicht mit negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Europa. Die europäische Landwirtschaft ist sehr wettbewerbsfähig und innovativ. Sie ist es gewohnt, mit ihren Exporten auf dem Weltmarkt im Wettbewerb zu stehen. Sollte sich dennoch zeigen, dass durch das Abkommen massive Marktstörungen eintreten, besteht die Möglichkeit, über die vorgesehene Schutzklausel vorübergehend die WTO-Zölle wieder einzuführen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt die europäischen Landwirte dabei, im internationalen Wettbewerb zu bestehen, indem Wettbewerbsnachteile durch die Einhaltung von hohen europäischen Standards in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbrauchschutz ausgeglichen werden. Dabei wird insbesondere mit den Direktzahlungen die Einkommens- und Risikoabsicherung von landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt. Im Rahmen der Beschlüsse zur Reform der GAP von 2013 wurde zudem eine für die Mitgliedstaaten fakultative Umverteilungsprämie zur weiteren Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben eingeführt. Deutschland hat von dieser Option Gebrauch gemacht, um kleine und mittlere Betriebe besser zu fördern. Im Rahmen der Verhandlungen zur GAP nach 2020 unterstützt Deutschland die Stärkung und Flexibilisierung der Umverteilungsprämie. 46. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-Mercosur- Assoziierungsabkommen an die Mitgliedschaft und Anerkennung der Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte gekoppelt? a) Inwieweit würde im Falle eines Austritts bzw. einer Nichtanerkennung der Rechtsprechung des Gerichtshofs das betroffene Land auch die Mitgliedschaft im EU-Mercosur-Abkommen verlieren? b) Welche anderen Konsequenzen sind für diesen Fall im EU-Mercosur- Abkommen vorgesehen? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist nicht geplant, das EU-MERCOSUR- Assoziierungsabkommen an die Mitgliedschaft und Anerkennung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu koppeln, auch da die EU und die EU-Mitgliedstaaten nicht der Jurisdiktion des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterworfen sind. Drucksache 19/14797 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 47. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Expertinnen und Experten (u. a. Antonio Donato Nobre vom brasilianischen Institut für Weltraumforschung in Sao José dos Campos, www.tagesspiegel.de/politik/ amazonas-experte-warnt-nicht-nur-fuer-brasilien-wird-es-das-endes e i n / 2 4 9 5 5 9 4 6 . h t m l ), dass bei fortschreitender Vernichtung des Amazonas-Regenwaldes eine kritische Größe überschritten wird und im Zuge dessen der gesamte Amazonas-Regenwald unwiederbringlich vernichtet wird? Der Bundesregierung ist die in vielerlei Hinsicht gegebene globale Bedeutung des gesamten Amazonaswaldes als eine der größten Waldflächen der Erde bewusst . Sie kommentiert aber nicht Einzelmeinungen. 48. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, zur Bewahrung des Amazonas-Regenwaldes beizutragen? Zu den umfassenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder weltweit wird auf den Waldbericht der Bundesregierung 2017 verwiesen sowie ergänzend und aktuell zu Brasilien auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Zukunft des Amazonienfonds für den Wald- und Klimaschutz“ auf Bundestagsdrucksache 19/13947. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14797 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333