Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14196 – Mögliche Förderung von linksradikalen und linksextremen Projekten in Thüringen durch Bundesprogramme (Aktueller Stand) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) förderte im Zuge des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (vorher „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“ www.demokratie-leben.de/bundespro gramm/ueber-demokratie-leben.html) diverse Veranstaltungen des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ in Zusammenarbeit mit der sog. Antifa Arnstadt-Ilmenau. Dies geht aus Beiträgen auf der Homepage des Vereines hervor (http://kulturundpolitik.blogsport.de/). Zuletzt fand am 30. August 2019 eine solche Veranstaltung in Arnstadt zum Thema „Sozialreform oder Revolution?“ statt (http://kulturundpolitik.blogsport.de/ images/tresen59back.jpg).  1. Welche Veranstaltungen in Thüringen wurden seit 2013 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert, welche „Rechtspopulismus “ zum Thema hatten (bitte einzeln nach Jahren, Förderhöhe und Veranstaltungstitel sowie durchführender Institution unter Angabe aller Kooperationspartner und des Haushaltstitels auflisten)? An dieser Stelle werden Veranstaltungen aufgeführt, die sich schwerpunktmäßig und in erster Linie mit dem Thema Rechtspopulismus auseinandersetzen . Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem extremistische und menschenfeindliche Phänomene auch in ihrer Wechselwirkung in den Blick genommen werden. Daher ist es nicht auszuschließen , dass im Rahmen von weiteren Veranstaltungen, die einen anderen thematischen Schwerpunkt als Rechtspopulismus aufweisen, auch das Thema (Rechts)Populismus mitbearbeitet worden ist, allerdings keinen vorrangigen Schwerpunkt darstellte. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14802 19. Wahlperiode 05.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Pa rtn ers ch aft fü r De mo kr ati e Pr oje ktt rä ge r Ve ra ns tal tun g Ge sam tfö rd erz eit ra um Fö rd ers um me La nd rat sam t S ch ma lka lde n- Me ini ng en Ein e-W elt -V ere in Me ini ng en e. V. „D as wi rd ma n j a d oc h n oc h s ag en dü rfe n … “ – Vo m Um ga ng m it d em Re ch tsp op uli sm us un d d ere n Sy mp ath isa nt* inn en 01 .04 .20 17 –3 1.1 2.2 01 7 80 0,0 0 € (H au sha lts tite l 6 84 04 ) La nd esh au pts tad t E rfu rt SJ D – D ie Fa lke n Kr eis ve rba nd Er fur t Zu r A ktu ali tät de s A uto ritä ren Ch ara kte rs (di e w ied er ers tar ke nd e At tra kti vit ät rec hte r u nd re ch tsp op ulis tis ch er Str öm un ge n) 15 .09 .20 17 –3 1.1 2.2 01 7 2.6 16 ,00 € (H au sha lts tite l 6 84 04 ) Sta dtv erw alt un g O hrd ruf Bü rge rra dio LO TT E in We im ar e. V. De nn di e Z uk un ft, die w ir w oll en , kö nn en w ir s elb er bil de n? N eu e Bi ldu ng san ge bo te für M ita rbe ite r d er V e rw alt un g, Pä da go ge n, … (pr äv en tiv e M aß na hm en un ter an de - rem ge ge n R ech tsp op uli sm us) 02 .10 .20 17 –3 1.1 2.2 01 7 4.8 60 ,00 € (H au sha lts tite l 6 84 04 ) La nd rat sam t Hi ldb urg ha use n Ev . L uth . K irc he nge me ind e T he ma r Re ch tsp op uli sm us in De uts ch lan d – Jus tus B en de r im G esp räc h m it M ob it 10 .04 .20 18 –1 0.0 4.2 01 8 1.0 23 ,82 € (H au sha lts tite l 6 84 04 ) Ilm -K rei s An tifa sch ist isc he Ku ltu r u nd Po liti k Sü dth üri ng en e. V. Ac ht Mi kro pro jek te* 20 15 -20 19 Ge sam tfö rde rsu mm e für di e 8 M ikr op roj ek te: 9.2 05 ,09 € (H au sha lts tite l 6 84 04 ) * B ei Mi kro pro jek ten ha nd elt es si ch um kl ein ere Pr oje kte , d ie im Ve ran tw ort un gsb ere ich de r K oo rdi nie run gs- un d F ach ste lle bz w. ei ne St eu eru ng sgr up pe vo r O rt l ieg en . Drucksache 19/14802 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  2. Welche Projekte in Thüringen wurden seit 2013 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert, welche „Rechtspopulismus“ zum Thema hatten (bitte einzeln nach Jahren, Förderhöhe, Projekttitel und Träger sowie Kooperationspartner und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Zur Auswahl dieser Projekte wird auf die Ausführungen in Frage 1 verwiesen. Partnerschaft für Demokratie Projektträger Projekt Gesamtförder zeitraum Fördersumme Stadtverwaltung Ohrdruf Bürgerradio LOTTE in Weimar e.V. Fonds zur Öffentlichkeits-, Vernetzungsarbeit und Coaching 2016 in der Partnerschaft für Demokratie LK Gotha (unter anderem mit einem Werkstattgespräch zum Rechtspopulismus ) 15.01.2016 – 31.12.2016 7.405,00 € (Haushaltstitel 684 04) Landeshauptstadt Erfurt Bildungskollektiv Biko e.V. Öffentlichkeit für Partizipation und Demokratie, Zusammenarbeit von Akteur/Innen gegen Rechtsextremismus , Rechtspopulismus 01.04.2016 – 30.09.2016 5.000,00 € (Haushaltstitel 684 04)  3. Von welchen Fällen hat die Bundesregierung seit 2017 bundesweit, insbesondere in Thüringen, Kenntnis, in denen Projekte oder Veranstaltungen , an denen Personen aus dem linksradikalen und linksextremistischen Spektrum organisatorisch beteiligt waren, durch Bundesprogramme („Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“) gefördert wurden (bitte nach Bundesländern sowie den jeweiligen Projekten/Veranstaltungen mit Nennung des Titels, des Projektträgers und des Kooperationspartners sowie der gewährten Bundesmittel aufschlüsseln)? a) Wurden die Fördermittelbescheide jener Veranstaltungen und Projekte überprüft, und gab es im Zuge dessen Regressforderungen? b) Falls ja, in welcher Höhe und bei welchen Veranstaltungen und Projekten ? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Träger der geförderten Einzelmaßnahmen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ haben sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten . Des Weiteren sind die Träger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ angehalten zu prüfen, dass sich die Letztempfänger im Rahmen der Verfassung bewegen. Im Rahmen der Veranstaltungen vor Ort werden keine personenbezogenen Daten erfasst.  4. Welche Erkenntnisse über Mitgliederzahl, Struktur und Strategie linksradikaler und linksextremer Gruppen in Thüringen liegen der Bundesregierung vor? Die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden erstreckt sich ausschließlich auf linksextremistische Bestrebungen und nicht auf „linksradikale“ Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse. Auskünfte zu linksextremistischen Bestrebungen in Thüringen kann die Bundesregierung nur im Rahmen einer Bundeszuständigkeit geben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14802 Das bundesweite linksextremistische Personenpotenzial belief sich im Jahr 2018 auf 32.000, im Jahr 2017 auf 29.500 Linksextremisten. Nach Angaben der Thüringer Landesbehörde für Verfassungsschutz in deren aktuellem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 entfielen auf Thüringen 340 Linksextremisten, wobei 130 Linksextremisten dem autonomen und 60 dem Parteienspektrum zugeordnet wurden. Der Anteil für Thüringen am linksextremistischen Personenpotential betrug somit ca. 1,15 Prozent.  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierungsquellen linksradikaler und linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse , insbesondere des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ und der „Antifa Arnstadt-Ilmenau“, vor? Linksextremistische Personenzusammenschlüsse finanzieren sich vor allem über Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Einkünfte aus Konzertveranstaltungen und Szenepartys. Über die Finanzquellen der genannten Gruppierungen in Thüringen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  6. Liegen der Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang linksradikale und linksextremistische Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen über ihre Mitgliedschaft hinaus Anhänger bei bestimmten Anlässen (z. B. Demonstrationen) mobilisieren konnten? Bundesweit liegen die Teilnehmerzahlen bei Demonstrationen von Linksextremisten immer wieder über dem jeweiligen lokalen linksextremistischen Personenpotenzial. Dies kann sowohl auf die Teilnahme nicht-extremistischer Akteure und Einzelpersonen als auch eine überregionale Beteiligung zurückzuführen sein. Über das Mobilisierungspotenzial der linksextremistischen Szene in Thüringen liegen der Bundesregierung keine spezifischen Erkenntnisse vor.  7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung linksradikaler und linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen mit entsprechenden Vereinigungen und Personenzusammenschlüssen in den übrigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus? Linksextremisten aus verschiedenen Spektren bemühen sich um eine überregionale Vernetzung. Es entstehen immer wieder sowohl anlassbezogene als auch dauerhafte Formen der Kooperation. Dabei spielen nicht nur inhaltliche Anknüpfungspunkte , sondern auch persönliche Beziehungen und Kennverhältnisse eine Rolle. Bundesweit agierende, gewaltorientierte Zusammenschlüsse wie die „Interventionistische Linke“ (IL) und das „…ums Ganze! – kommunistisches Bündnis“ verfügen in Thüringen über keine eigenen Strukturen. Drucksache 19/14802 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft linksradikaler und linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen zu militanter Gewaltanwendung bis hin zu terroristischen Aktivitäten vor? Für das Jahr 2018 weist die Statistik PMK-links des Bundeskriminalamtes (BKA) für das Bundesgebiet 4.622 linksextremistisch motivierte Straftaten (davon 1.010 Gewalttaten) aus. Im Jahr des G20-Gipfels in Hamburg 2017 waren es 9.752 Straftaten (darunter 1.967 Gewalttaten). Davon entfielen laut Angaben der Thüringer Landesbehörde für Verfassungsschutz in deren aktuellem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 auf Thüringen 434 linksextremistisch motivierte Straftaten (davon 25 Gewalttaten).  9. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren linksradikale und linksextremistische Ausschreitungen in Thüringen zugenommen ? Falls ja, in welchem Umfang? Die Anzahl linksextremistisch motivierter Gewalttaten in Thüringen hat sich von 16 Delikten im Jahr 2017 auf 28 Delikte im Jahr 2018 erhöht (siehe auch den Verfassungsschutzbericht des Bundes 2018). Hierzu wird auch auf die Statistik PMK-links des Thüringer Landeskriminalamts sowie die Darstellung der Thüringer Verfassungsschutzbehörde in deren jährlichen Verfassungsschutzberichten verwiesen. 10. Wie viele Personen wurden in Thüringen seit März 2018 durch politisch motivierte Kriminalität – links (PMK-links-) verletzt oder getötet (bitte nach Art und Anzahl der Straftatbestände sowie den involvierten Organisationen aufschlüsseln)? Im Jahr 2018 wurden im Bereich der PMK-links für Thüringen keine Tötungsdelikte gemeldet. Für das Jahr 2019 liegen noch keine abschließenden/übermittelbaren Fallzahlen vor. Im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2018 wurden im Bereich der PMK-links aus Thüringen 18 Personen als Opfer/Verletzte erfasst. Für das Jahr 2019 liegen noch keine abschließenden/übermittelbaren Fallzahlen vor. Straftatbestände PMK-links-, Thüringen, Zeitraum 1. März 2018 bis 31. Dezember 2018: § 223 (Strafgesetzbuch) StGB Körperverletzungen (3x) § 224 StGB Gefährliche Körperverletzungen (6 x) § 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (1 x) Zu den Delikten liegen keine Erkenntnisse bzgl. involvierter Organisationen vor. In vier Fällen wurden Polizeibeamte angegriffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14802 11. Wie viele politisch motivierte Anschläge und Angriffe des linken Spektrums (PMK-links-) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf staatliche (Bund, Land), sowie kommunale Behörden und Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Bundeswehr, Polizei und Justiz, in Thüringen seit März 2018 verübt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die angefragten „Anschläge und Angriffe“ wurden hier als Straftaten der Gewaltkriminalität interpretiert. Gemäß Kriminalpolizeilichem Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wurden für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2018 im Sinne der Fragestellung zu den genannten Themen/Unterthemen folgende Gewaltdelikte gemeldet: • gegen „Behörden, insbes. Sicherheitsbehörden“: 0 Delikte • gegen „Bundeswehr“: 0 Delikte • gegen „Polizei“: 13 Delikte • gegen „Justiz“: 0 Delikte. Für das Jahr 2019 liegen noch keine abschließenden/übermittelbaren Fallzahlen vor. Drucksache 19/14802 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333