Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jörg Schneider, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13645 – Struktur der aktiv Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die gesetzliche Rentenversicherung führt die Personen, für die sich im Berichtsjahr eine Änderung auf ihrem Rentenkonto ergibt, als sogenannte aktiv Versicherte. Zu den aktiv Versicherten werden neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten u.a. auch Minijobber ohne einen Eigenbeitrag sowie ALG-II-Empfänger (ALG = Arbeitslosengeld) gezählt. Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gab es am 31. Dezember 2017 38,2 Millionen aktiv Versicherte und weitere 16,9 Mio. passiv Versicherte, vgl. dazu auch die DRV-Publikation „Rentenatlas 2019“, Seite 8 f. (www.deut sche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und- Berichte/Rentenatlas/2019/rentenatlas_2019_download.pdf?__blob=publicati onFile&v=6) und DRV-Statistik „Versicherte 2017“, Band 214, Tabelle 3.00 G (https://statistik-rente.de/drv/extern/publikationen/aktuelle_statistikbaende/ documents/Versicherte_Band_214.pdf). Der Anteil der aktiv Versicherten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist per 31. Dezember 2017 auf knapp 6 Millionen bzw. 15,7 Prozent angewachsen, vgl. „Rentenatlas 2019“, Seite 11. Der Zuwachs ergibt sich zum einen aus der Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger seit Mai 2011, seit Januar 2014 auch für Bulgarien und Rumänien, und zum anderen aus dem Zuzug von „Asylbewerbern“. Es ergaben sich für die Statistik auch weitere relevante Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen: So werden seit Januar 2011 die Zeiten mit dem Bezug von ALG II nur noch als Anrechnungszeiten versichert und seit Januar 2013 sind die Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig ausgestaltet . Deutscher Bundestag Drucksache 19/14806 19. Wahlperiode 05.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den aktiv Versicherten der Anteil der Beschäftigten – differenziert nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den Minijobbern mit Eigenbeitrag – in der Zeit von 2010 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarische Übersicht in Anlehnung an die Darstellung in der DRV-Statistik „Versicherte 2017“, Band 214, Tabelle 3.00 G ff. jedoch mit Differenzierung der Beschäftigten)? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 1 erfragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Minijobbern mit Eigenbeitrag von 2010 bis 2018 die Anzahl der Versicherten in den nachfolgenden Untergruppen entwickelt a) deutsche Staatsangehörige, b) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft, c) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa, d) ausländische Staatsangehörige aus Afrika, e) ausländische Staatsangehörige aus Amerika, f) ausländische Staatsangehörige aus Asien, g) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien, h) staatenlos und ungeklärt (bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder darstellen )? 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Versicherungsentgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2010 bis 2018 insgesamt und bei den folgenden Versichertenuntergruppen entwickelt a) deutsche Staatsangehörige insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, b) Versicherte alte Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, c) Versicherte neue Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, d) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft, e) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa, f) ausländische Staatsangehörige aus Afrika, g) ausländische Staatsangehörige aus Amerika, h) ausländische Staatsangehörige aus Asien, i) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien, j) staatenlos und ungeklärt (bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder, des Entgelts in Euro und der Angabe in Prozent – Bezugsbasis 100 Prozent = Durchschnittsentgelt gesamt – darstellen)? Drucksache 19/14806 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2010 bis 2018 das durchschnittliche Versicherungsentgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus der Untergruppe der Versicherten aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern – Syrien, Afghanistan, Irak, Nigeria, Eritrea, Iran, Pakistan und Somalia – entwickelt (bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder, des durchschnittlichen Entgelts in Euro und der Angabe in Prozent – Bezugsbasis 100 Prozent = Durchschnittsentgelt gesamt – darstellen)? 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2010 bis 2018 die Anzahl der über sogenannte Minijobs Versicherten – dabei sowohl der Minijobs mit Eigenbeitrag als auch ohne Eigenbeitrag – entwickelt , und wie hat sich die Zusammensetzung der Versicherten zu folgenden Untergruppen a) deutsche Staatsangehörige insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, b) Versicherte alte Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, c) Versicherte neue Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, d) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft, e) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa, f) ausländische Staatsangehörige aus Afrika, g) ausländische Staatsangehörige aus Amerika, h) ausländische Staatsangehörige aus Asien, i) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien, j) staatenlos und ungeklärt entwickelt (bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder darstellen)? 6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2011 bis 2018 die Anzahl und Zusammensetzung der Versicherten aufgrund von Anrechnungszeiten insgesamt und für folgende Versichertenuntergruppen a) deutsche Staatsangehörige insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, b) Versicherte alte Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer und Frauen, c) Versicherte neue Bundesländer insgesamt und die Untergruppen Männer / Frauen, d) ausländische Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft, e) ausländische Staatsangehörige aus dem übrigen Europa, f) ausländische Staatsangehörige aus Afrika, g) ausländische Staatsangehörige aus Amerika, h) ausländische Staatsangehörige aus Asien, i) ausländische Staatsangehörige aus Australien und Ozeanien, j) staatenlos und ungeklärt entwickelt (bitte in tabellarischer Form unter Angabe der einzelnen Länder darstellen)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14806 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2010 bis 2018 die Zahl und Struktur der aktiv und passiv Versicherten aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern – Syrien, Afghanistan, Irak, Nigeria, Eritrea, Iran, Pakistan und Somalia – entwickelt (bitte tabellarische Übersicht in Anlehnung an die Darstellung in der DRV-Statistik „Versicherte 2017“, Band 214, Tabelle 3.00 G; aktiv Versicherte: Beschäftigte, Leistungsempfänger nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III, Sonstige Leistungsempfänger, Pflegepersonen, Selbstständige, Freiwillig Beschäftigte , Geringfügig Beschäftigte ohne Eigenbeitrag, Versicherte aufgrund Anrechnungszeiten; passiv Versicherte: Latent Versicherte, Übergangsfälle ; bei den Beschäftigten bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Minijobbern mit Eigenbeitrag differenzieren)? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die erfragten Werte können den Tabellen der Anlage* entnommen werden. Daten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Die Auswertung erfolgte auf Basis der Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Diese umfasst die rentenversicherungspflichtig Beschäftigten, die von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit abweichen können. Bei der Interpretation der Daten zur geringfügigen Beschäftigung ist zu berücksichtigen, dass ab dem Jahr 2013 beginnende geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen. Weiterhin ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2011 Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, sondern als Anrechnungszeiten erfasst werden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14806 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14806 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/14806 Drucksache 19/14806 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/14806 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333