Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14352 – Planungs- und Realisierungsstände Bundesautobahnen und Bundestraßen im Bundesland Sachsen-Anhalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Es wird Bezug genommen auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3117 und die Antwort darauf auf Bundestagsdrucksache 19/3378 vom 12. Juli 2018. Inzwischen ist mehr als ein Jahr vergangen. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ schreibt ausführlich über die Schwierigkeiten beim Bau der A 14, so dass nach Ansicht der Fragesteller auf weitere Fragen verzichtet werden kann (www.mz-web.de/sachsen-anhalt/das-jahrhundertprojekt-an-der-a14-nordverla engerung-geht-es-endlich-spuerbar-voran-33138650). Dennoch möchten sich die Fragesteller nach den Planungs- und Realisierungsständen der anderen Baustellen bzw. Bauvorhaben erkundigen. 1. Wie weit fortgeschritten ist der Planungs- und Realisierungsstand der Ortsumfahrung (OU) im Vordringlichen Bedarf (VB) Roßlau/Tornau (Projektnummer B184-G10-ST-TI)? 2. Wurde mittlerweile die von der zuständigen Straßenbauverwaltung vorgeschlagene Vorzugsvariante mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Projektnummer B184-G10-ST-TI abgestimmt ? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Januar 2019 erfolgte die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Vorzugsvariante. Damit wurde der planerisch zuständigen sachsenanhaltinischen Straßenbauverwaltung die technische Entwurfsplanung ermöglicht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14835 19. Wahlperiode 06.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wann kann mit einem Baubeginn des Projektes B184-G10-ST-TI gerechnet werden? Angesichts des frühen Planungsstadiums und der noch durchzuführenden Planungs- und Verfahrensschritte sind Aussagen zum Baubeginn nicht möglich. 4. Wie weit fortgeschritten ist der Planungs- und Realisierungsstand der OU (VB) Coswig-Griebo (Projektnummer B187-G21-ST-TI)? 5. Ist zu dem Projekt mit der Projektnummer B187-G21-ST-TI das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen, und wenn ja, mit welchen Auflagen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das zuständige Land beabsichtigt, die für die Ortsumgehungen Coswig und Griebo laufenden (getrennten) Planfeststellungsverfahren zu einem Verfahren für die zusammenhängend zu bauende Strecke zusammenzuführen. Die Verzögerungen bei der Baurechtschaffung sind auf rechtliche Gründe zurückzuführen . 6. Ist der technische Entwurf auf der Basis bisher erfolgter Projektabstimmungen der Nord-OU (VB) Wittenberg fertiggestellt (Projektnummer B187-G21-ST-T2)? Der technische Entwurf wurde dem BMVI noch nicht vorgelegt. Drucksache 19/14835 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333