Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14307 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( w w w . e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und, nach Auffassung der Fragesteller, mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014 – 2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/14838 19. Wahlperiode 06.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Algorithmenbasierte Entscheidungen überprüfbar machen “ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd. S. 98): Identifizierung von Bereichen, in denen der Einsatz von algorithmenbasierten Systemen für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders sensibel ist, Überprüfung der gegenwärtigen Rechtslage, Herausarbeitung von Handlungsoptionen, gegebenenfalls Regulierungsmöglichkeiten für algorithmenbasierte Entscheidungen, die als überprüfungsbedürftig eingestuft sind. 1. Wurden Bereiche, in denen der Einsatz von algorithmenbasierten Systemen für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders sensibel ist, bereits identifiziert ? • • • Der Einsatz von algorithmischen Systemen birgt neben vielfältigen Chancen für Verbraucherin-nen und Verbraucher auch Risiken. Besonders zu prüfen sind beispielsweise Situationen, in de-nen algorithmische Systeme zur Bildung von Verbraucherprofilen oder der Erstellung von Ver-haltensprognosen eingesetzt werden. Als allgemeines Risiko gilt gegenwärtig, dass algorith-mische Systeme gesellschaftliche Ungleichheit festigen und ungerechtfertigte Diskriminierungen fortschreiben können, wenn beispielsweise in den (Trainings-)Daten bereits Benachteiligungen enthalten sind. Hierdurch können insbesondere die Handlungsfreiheit , die Chancengleichheit und die Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährdet werden. 2. Erfolgte bereits eine Überprüfung der gegenwärtigen Rechtslage? Die geltende Rechtslage wird von der Bundesregierung fortlaufend überprüft. Nachdem die Datenethikkommission am 23. Oktober 2019 ihre Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben hat, werden auch ihre Vorschläge im weiteren Prozess von der Bundesregierung geprüft. Drucksache 19/14838 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wurden bereits Handlungsoptionen für überprüfungsbedürftige algorithmenbasierte Entscheidungen herausgearbeitet? Die Datenethikkommission hat am 23. Oktober 2019 ihre Empfehlungen an die Bundesre-gierung übergeben. Darin wurden ethische Maßstäbe entwickelt sowie konkrete Regulie-rungsoptionen in den Bereichen Umgang mit Daten, Algorithmen-basierte Entscheidungen und Künstliche Intelligenz vorgeschlagen . Die Bundesregierung wird diese Empfehlungen nunmehr auswerten und prüfen, ob und welche konkreten Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene unter Einbeziehung internationaler Diskussionen unter anderem in Bezug auf die Regulierung von algorithmischen Systemen erforderlich sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14838 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.