Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Katja Hessel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13422 – Bürokratieabbau durch Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obwohl für die Feuerschutzsteuer und die Versicherungsteuer einheitliche Steuersätze gelten und beide Steuerarten somit eng miteinander verbunden sind, werden die Besteuerungsverfahren separat durchgeführt. Jede einzelne Police einer Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung unterliegt teilweise der Feuerschutzsteuer und teilweise der Versicherungsteuer. Dies führt aus Sicht der Fragesteller dazu, dass oftmals für ein und dieselbe Versicherungsleistung doppelte bürokratische Belastungen anfallen. Aus diesem Grund hatte der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2008 gefordert , die Feuerschutzsteuer als eigene Steuer abzulösen und in die Versicherungsteuer zu integrieren (Mitteilung über die Prüfung – Reform der Versicherung- und Feuerschutzsteuer vom 22. Juli 2008, Gz.: VIII 2-2009-0568). Hiervon würde nach Ansicht der Fragestellenden sowohl die Finanzverwaltung als auch die Versicherungswirtschaft profitieren, da ein Steuergesetz weniger zu beachten und umzusetzen wäre. Dem stünden zudem auch keine (gesamtstaatlichen) Steuerausfälle gegenüber. Denn der Entgeltanteil , der bislang der Feuerschutzsteuer unterliegt, könnte nach Auffassung der Fragesteller problemlos in die Bemessungsgrundlage der Versicherungsteuer übertragen werden. Damit müssten keine gesonderten IT-Verfahren mehr bereitgehalten und Besteuerungsverfahren nicht mehr doppelt durchlaufen werden . Seit der zweiten Föderalismuskommission im Jahr 2010 verwaltet der Bund die Feuerschutzsteuer, wenngleich den Ländern das daraus resultierende Steueraufkommen zusteht. Im Gegensatz hierzu fällt die Versicherungsteuer dem Bund zu. Die Länder finanzieren aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer insbesondere den Brand- und Katastrophenschutz. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der Fragestellenden entscheidend, dass sich Bund und Länder auf einen angebrachten finanziellen Ausgleich verständigen. Im Kassenjahr 2018 lag das gesamte Aufkommen aller Bundesländer aus der Feuerschutzsteuer bei rund 467 Mio. Euro (vgl. Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften für das Kalenderjahr 2018, abrufbar auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen – BMF). Aus Sicht der Frage- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14903 19. Wahlperiode 07.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. stellenden rechtfertigt das vergleichsweise geringe Steueraufkommen nicht den bürokratischen Aufwand, der mit der Feuerschutzsteuer verbunden ist. Im Sommer 2018 hat der Bundesrechnungshof in einem bisher nicht veröffentlichten Bericht seine Empfehlung erneuert, die Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zu integrieren (Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) – Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer, Gz.: VIII 2-2017-0909). Obwohl die angesprochene Problematik der Bundesregierung bekannt ist und sie nach Kenntnis der Fragestellenden die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer befürwortet, hat die Bundesregierung noch immer keinen Gesetzentwurf vorgelegt.  1. Wann und wie oft ist die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode an die Bundesländer herangetreten (Gespräche, Schriftverkehr o. Ä.), denen das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer zusteht, um die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer und/oder die Kompensationsleistungen zu thematisieren, die im Falle der Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind (bitte tabellarisch darstellen und nach Datum sortieren, bitte ausdrücklich auch auf Gespräche im Rahmen der Bund- Länder-Arbeitsgruppen Bezug nehmen)? In der laufenden Legislaturperiode ist die Bundesregierung nicht an die Bundesländer herangetreten, um den Ansatz einer Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zu thematisieren.  2. Was hat die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode konkret unternommen, um offene Fragen in Bezug auf die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zu klären, die vor einer Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens aus ihrer Sicht entschieden werden müssen (bitte auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Katja Hessel auf Bundestagsdrucksache 19/2610 aktualisieren, die damals noch nicht abschließend beantwortet werden konnte, weil noch kein Austausch zwischen der Bundesregierung und den Ländern stattgefunden hatte)? Die die Bundesseite betreffenden offenen Fragen der Thematik wurden BMFintern erörtert.  3. Wie viele Personen auf wie vielen Personalstellen beschäftigen sich im Kompetenzbereich der Bundesregierung mit der Feuerschutzsteuer und der Versicherungsteuer (bitte tabellarisch darstellen, nach Behörden aufschlüsseln , nach gehobenem, mittlerem und höherem Dienst sortieren und zwischen Versicherung- und Feuerschutzsteuer unterscheiden)? Angesichts des unmittelbareren sachlichen Zusammenhangs zwischen der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer wird hinsichtlich der in Rede stehenden Dienstposten nicht differenziert zwischen der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Versicherungsteuer einerseits und im Bereich der Feuerschutzsteuer andererseits. Das Herausrechnen von Stellenanteilen, die auf die eine bzw. andere Steuer entfallen, ist nicht möglich. Im Übrigen beziehen sich die folgenden Angaben nur auf die Fachebene im engeren Sinne. Drucksache 19/14903 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Danach stellt sich die Personalsituation wie folgt dar: BMF (Stand 30.09.2019) h. D. g. D. m. D. Im Bereich VersSt und FeuerschSt tätige Personen 2 2 ./. BZSt – Innendienstreferat (Stand 30.09.2019) h. D. g. D. m. D. Im Bereich VersSt und FeuerschSt tätige Personen 3 12 5 BZSt – Außendienstreferat (Stand 30.09.2019) h. D. g. D. m. D. Im Bereich VersSt und FeuerschSt tätige Personen 2 16 1  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den zu erwartenden eingesparten Verwaltungsaufwand, der durch eine Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer entstehen würde (bitte ausdrücklich Informationen nennen, die der Bundesregierung durch vergangene Prüfungen des Bundesrechnungshofes bekannt sind)?  5. Inwiefern würde nach Einschätzung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) das BZSt bei einer Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer Verwaltungsaufwand einsparen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet . Eine dezidierte Berechnung der Erfüllungsaufwandsminderung im Falle der Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer ist nicht möglich.  6. Wurden der Bundesregierung Positionen, Äußerungen oder Einschätzungen des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zur Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zugeleitet, und falls ja, wie lauteten diese im Einzelnen (bitte angeben, wann und wie oft der NKR diesbezüglich mit welcher Stelle der Bundesregierung in Kontakt stand)? Nein.  7. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Bundesregierung, die durch die Verwaltung der Feuerschutzsteuer anfallen (bitte auch angeben, wie das IT-Programm zur Verwaltung der Feuerschutzsteuer funktioniert, wie hoch die laufenden jährlichen Kosten in den vergangenen drei Jahren waren sowie wie hoch die Anschaffungskosten für die IT-Verfahren waren)? 1. Kosten der Verwaltung Eine Ermittlung der Kosten des Bundes, die ausschließlich im Hinblick auf die Verwaltung der Feuerschutzsteuer anfallen, ist nicht möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14903 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Personalkosten Die jährlichen Personalkosten für die mit der Versicherung- und der Feuerschutzsteuer befassten Personen (Hinweis auf die Antwort zu Frage 3) stellen sich wie folgt dar: h. D. g. D. m. D. BMF 2 2 0 BZSt – Innendienstreferat 3 12 5 BZSt – Außendienstreferat 2 16 1 Summe Personal 7 30 6 Personalkostensätze = PKS 168.185,32 125.787,85 104.850,08 Summe Personalkosten 1.177.297,2 4 3.773.635,5 0 629.100,48 Aktuell belaufen sich die jährlichen Personalkosten für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer unter Berücksichtigung der Personalkostensätze lt. BMF-Rd.-Schreiben vom 12. April 2019 (II A 3 – H 1012-10/07/0001 :015) auf 5.580.033,22 Euro. b) IT-Kosten Aufstellung der gesamten IT-Kosten für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer beim BZSt der letzten drei Jahre: Jahr HH-Mittel 2016 2.808.931,01 2017 4.167.526,07 2018 2.540.864,64 2019 (Stand 30.09.2019) 1.583.409,07 Summe 11.100.730,79 Aufstellung der gesamten laufenden IT-Kosten für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer der letzten drei Jahre für Pflege und Wartung : Jahr HH-Mittel 2016 197.000,00 2017 197.000,00 2018 106.680,06 2019 (Stand 30.09.2019) 146.292,16 Summe 646.972,22 Aufstellung der gesamten IT-Entwicklungskosten für das für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer entwickelte Programm VERSBund: Jahr HH-Mittel 2016 2.611.931,01 2017 3.970.526,07 2018 2.434.184,58 2019 (Stand 30.09.2019) 1.437.116,91 Summe 10.453.758,57 Drucksache 19/14903 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig neben den Kosten für Pflege und Wartung Entwicklungskosten für notwendige Erweiterungen, Anpassungen und technische Updates anfallen werden. 2. Beschreibung des IT-Verfahrens „VERSBund“ Mithilfe des Fachverfahrens „VERSBund“, das im Herbst 2017 in den Wirkbetrieb gegangen ist, erfolgt die Festsetzung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer nunmehr IT-gestützt. Insbesondere ermöglicht „VERSBund“ die zügige medienbruchfreie Weiterverarbeitung der von den Steuerpflichtigen übermittelten Anmeldedaten. Das Verfahren verfügt über eine IT-Schnittstelle zu dem IT- Erhebungsverfahren ZÜV (Zahlungsüberwachungsverfahren des Bundes), sodass die angemeldeten und zu entrichtenden Steuerbeträge zeitnah haushalterisch wirksam werden können. Im Rahmen des Risikomanagements werden die Daten der Steueranmeldungen automatisiert und teilweise auch manuell nach bestimmten Kriterien geprüft. Dabei werden Daten-sätze, bei denen Fehler festgestellt werden, mit Prüfhinweisen versehen und zur weiteren Bearbeitung ausgesteuert. Zusätzlich unterliegen 5 Prozent der Fälle einer systemseitig gesteuerten Verarbeitungsstichprobe . Außerdem bietet VERSBund diverse Funktionalitäten zur Unterstützung der Sachbearbeiter/innen im BZSt bei der Bearbeitung und Verwaltung der Versicherung- und der Feuerschutzsteuer. Neben der Pflege von Stammdaten seien hier insbesondere die Verwaltung von SEPA-Mandaten oder die Erstellung von Informationsschreiben – mit Anbindung an eine Druckstraße – genannt . Darüber hinaus können mithilfe des IT-Verfahrens Rechtsbehelfe, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung sowie Klagen und Revisionen erfasst und bei der Bearbeitung berücksichtigt werden.  8. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Feuerschutzaufkommen auf die Länder in den vergangenen drei Jahren (bitte tabellarisch darstellen, nach Bundesland und Steueraufkommen in Tausend Euro aufschlüsseln und vorliegende Informationen für das Steueraufkommen im laufenden Kalenderjahr ebenfalls in die Tabelle einfügen)? Aufkommen in Tausend Euro gem. endgültiger Verteilungsabrechnung der Finanzbehörde Hamburg Vorläufige Anteile gem. § 11 Abs. 2 FeuerschStG Bundesland 2016 2017 2018 bis 09/2019 Baden-Württemberg 61.080 62.074 64.930 58.161 Bayern 75.202 77.305 80.755 72.336 Berlin 14.900 15.215 16.018 14.349 Brandenburg 12.565 12.738 13.363 11.970 Bremen 3.796 3.854 3.954 3.543 Hamburg 10.925 11.289 11.606 10.396 Hessen 34.171 34.843 36.318 32.532 Mecklenburg- Vorpommern 8.065 8.126 8.424 7.546 Niedersachsen 44.671 46.616 47.559 42.602 Nordrhein-Westfalen 91.777 92.974 95.442 85.493 Rheinland-Pfalz 22.846 22.958 24.139 21.622 Saarland 5.399 5.434 5.577 4.995 Sachsen 19.148 19.505 20.033 17.945 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14903 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aufkommen in Tausend Euro gem. endgültiger Verteilungsabrechnung der Finanzbehörde Hamburg Vorläufige Anteile gem. § 11 Abs. 2 FeuerschStG Bundesland 2016 2017 2018 bis 09/2019 Sachsen-Anhalt 11.379 11.504 11.769 10.542 Schleswig-Holstein 15.232 15.662 16.157 14.472 Thüringen 10.656 10.766 11.100 9.943 441.812 450.863 467.144 418.447  9. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder für den Wegfall der Feuerschutzsteuer komplett refinanzieren ließen, wenn das Versicherungsentgelt vollständig der Versicherungsteuer unterläge, und falls ja, wie könnte diese Kompensationszahlung und deren Refinanzierung ausgestaltet sein? 10. Ließe sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Wegfall der Feuerschutzsteuer für die Länder durch eine Kompensationszahlung in Höhe der zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Versicherungsteuer für den Bund kompensieren? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 zusammen beantwortet . Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, die Überlegungen zur Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer weiterzuverfolgen , bis Mitte 2020 ein für Bund und Länder akzeptables Modell vorzuschlagen und dem Ausschuss über das Veranlasste im Herbst 2020 zu berichten . Diesem Bericht kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden. 11. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer integriert, und damit den im Jahr 2010 eingeleiteten Reformprozess der Steuerkompetenzen für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer schnellstmöglich abschließen (bitte einen Zeitplan beifügen)? Solange mit den Bundesländern keine politische Einigung über ein konkretes Modell zur Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer gegen eine entsprechende finanzielle Kompensation erzielt wurde, wird die Bundesregierung keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. 12. Plant die Bundesregierung, die Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer als Bestandteil des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes einzuführen, da damit eine Rechtsvereinfachung und ein Abbau von Bürokratie verbunden wäre (bitte einen Zeitplan für das geplante Dritte Bürokratieentlastungsgesetz beifügen)? Nein. Drucksache 19/14903 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.