Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13414 – „Transitmechanismus“ für Geflüchtete aus Gefangenenlagern in Libyen nach Ruanda V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Evakuierungsprogramm für Geflüchtete aus Gefangenenlagern in Libyen ist um eine Vereinbarung mit Ruanda ergänzt worden („Joint Statement: Government of Rwanda, UNHCR and African Union agree to evacuate refugees out of Libya“ vom 10 September 2019). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNnHCR) hat hierzu einen „Emergency Transit Mechanism “ (ETM) mit der Regierung in Ruanda sowie der Afrikanischen Union unterzeichnet. Zunächst sollen 500 Menschen nach Ruanda gebracht werden, ihr Transfer erfolgt nach deren Zustimmung. Anschließend werden die Betroffenen in ihr Heimatland zurückgebracht. Möglich sind auch Umsiedlungsprogramme in andere afrikanische Länder oder in jene Staaten, in denen die Geflüchteten zuerst einen Asylantrag gestellt haben. Einige der nach Ruanda gebrachten Personen können Medienberichten zufolge auch dort einen Aufenthaltsstatus beantragen. Ein ähnliches Programm hatte die Europäische Union (EU) im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) zuerst mit der Regierung in Niger vereinbart (Ratsdokument 7296/19). Geflüchtete, die in ein „Sammel- und Transitzentrum “ („Gathering and Departure Facility“, GDF) in Tripolis gebracht wurden, werden nach Niger zurückgeführt. Anschließend können die Insassen die Aufnahme im Resettlement-Programm der EU beantragen. Im Mai hatte das Auswärtige Amt erklärt, dass insgesamt 2.619 Personen aus der GDF in Tripolis nach Niger evakuiert worden sind. Im August seien 1.496 Personen durch Resettlement-Aufnahmen in der EU sowie in Kanada, den USA, der Schweiz und Norwegen angekommen (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 15). Die GDF wird vom UNHCR geführt, das die Einrichtung als „Drehscheibe für die rasche Evakuierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden “ bezeichnet. Die Einrichtung ist weiterhin katastrophal überbelegt (www.gleft.de/3ao). Die Europäische Union hatte nach Ansicht der Fragesteller in Schlussfolgerungen auf die Einrichtung von „regionalen Ausschiffungszentren“ bzw. „regionalen Ausschiffungsplattformen“ („Regional Disembarkation Platforms“) in Nordafrika gedrängt (Bundestagsdrucksache 19/5307). Das UNHCR sowie die Internationale Organisation für Migration (IOM) hatten hierfür ein Kon- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14910 19. Wahlperiode 07.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 5. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zept vorgelegt, wonach dort auch Geflüchtete untergebracht werden könnten, die im Mittelmeer gerettet wurden. Keine afrikanische Regierung hat diesem Konzept jedoch zugestimmt (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 6). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten zu den Fragen 13, 14, 15, 16 und 17 können nicht offen mitgeteilt werden, da das zugrunde liegende EU-Bezugsdokument als „LIMITE“ eingestuft wurde und die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner des Geheimschutz-Übereinkommens mit der EU verpflichtet ist, bei der Verwendung der Daten einen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad festzulegen. Daher sind diese Informationen als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt.*  1. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand 1. Oktober 2019 im Rahmen des „Emergency Transit Mechanism“ aus Libyen zurückgeführt? a) Wohin erfolgten jeweils die Transfers? b) Wie viele der aktuell Zurückgeführten wurden für eine Neuansiedlung in der EU ausgewählt? c) Wie viele Zurückgeführte wurden tatsächlich in die EU gebracht? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 8. Oktober 2019 wurden seit November 2017 über den „Evacuation Transit Mechanism“ (ETM) 2.913 Personen aus Libyen nach Niger evakuiert. Davon wurden bisher 1.856 Personen in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich , Kanada, den Niederlanden, Schweden und den Vereinigten Staaten angesiedelt . Weitere 217 Personen haben ihre Ausreisebestätigung für diese Zielländer erhalten. d) Wie viele Neuansiedlungen hat die Bundesregierung im Resettlement- Programm zugesagt, und inwiefern wurde dieses Ziel eingehalten? Die Bundesregierung hat 2018 bis zu 300 Plätze für Neuansiedlungen aus Libyen über den ETM in Niger zugesagt. Alle 288 für eine Neuansiedlung nach Deutschland anerkannten Personen sind zwischenzeitlich eingereist. Im Mai 2019 hat die Bundeskanzlerin bis zu 300 weitere Plätze für Neuansiedlungen über den ETM in Niger zugesagt. Die Vorbereitungen für dieses Aufnahmeverfahren laufen; es soll nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen ab Anfang 2020 umgesetzt werden.  2. Wie viele Personen aus welchen libyschen Lagern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für eine Evakuierung aus Libyen in Betracht ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Flüchtlinge und Asylsuchende, die durch den UNHCR als besonders schutzbedürftig identifiziert und für eine Evakuierung bzw. Resettlement in Drittländer vorgesehen sind, werden temporär im von UNHCR und anderen Hilfsorganisationen betrie- * Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14910 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. benen Sammel- und Transitzentrum „Gathering and Departure Facility“ (GDF) in Tripolis untergebracht. Mit Stand vom 7. Oktober befinden sich lt. UNHCR 907 Personen in der GDF.  3. Welche der Geflüchteten werden nach derzeitigem Stand nach Niger, und welche nach Ruanda verbracht? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen gibt es hierzu keine feste Regelung. Nach Angaben des UNHCR hängt die Entscheidung über den Unterbringungsort von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Aufnahmezentren in Niger oder Ruanda sowie von der Schutzbedürftigkeit der zu evakuierenden Personen und damit der Dringlichkeit des Falles ab.  4. Wo befindet sich die Aufnahmekapazität in Ruanda, und welche Behörden sind für deren Leitung, Betrieb und Sicherung verantwortlich? Nach Angaben von UNHCR liegt das Aufnahmezentrum „Gashora Transit Centre“ im Distrikt Bugesera. Leitung, Betrieb und Sicherung werden durch die Regierung Ruandas sichergestellt. Zusammen mit dem Ministerium für Notfallmanagement („Ministry for Emergency Management“/MINEMA) verantwortet UNHCR hier unter anderem die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge einschließlich ihrer Registrierung, der Ausstellung von Dokumenten und der Festlegung des Flüchtlingsstatuses.  5. Was ist der Bundesregierung über die Kapazität des UNHCR- Flüchtlingslagers in der Nähe der nigrischen Hauptstadt Niamey bekannt, das im Rahmen des ETM genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/12116, Antwort zu Frage 6), und wie ist dieses derzeit ausgelastet? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt die Kapazität der UNHCR- Unterkünfte in und um Niamey bei 1.500 Personen. Sie sind derzeit mit ca. 1.000 aus Lagern in Libyen evakuierten Personen belegt.  6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die derzeitige Mittelausstattung des UNHCR für den ETM ausreichend ist (bitte für die Programme in Niger und Ruanda differenzieren)? Humanitäre Evakuierungen aus Libyen nach Niger werden mit 30 Mio. Euro über das Sahelfenster des EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) für Afrika unterstützt . Das Gesamtbudget für den ETM Niger umfasst 45,8 Mio. Euro. Laut UNHCR ist die Mittelausstattung für das Jahr 2019 ausreichend. Über die Finanzierung des ETM Ruanda finden derzeit Gespräche zwischen UNHCR und der EU statt. Für den ETM Ruanda veranschlagt UNHCR 23,5 Mio. Euro an laufenden Kosten in den ersten 16 Monaten des jüngst aufgenommen Betriebs. Die Bundesregierung unterstützt UNHCR in Libyen mit Mitteln der humanitären Hilfe in Höhe von fünf Mio. Euro, die flexibel eingesetzt werden können. Euro etwa für die Registrierung von Schutzbedürftigen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14910 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie viele Gelder stehen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für den ETM nach Ruanda zur Verfügung, und wie werden diese übernommen? Die Kosten für Inbetriebnahme und laufenden Betrieb des ETM Ruanda werden aktuell über flexible Budgetmittel des UNHCR finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren afrikanischen Staaten eine Beteiligung am ETM des UNHCR erwägen oder welche hierzu angesprochen werden? Auf Grundlage des Abkommens zwischen Ruanda, UNHCR und der Afrikanischen Union (AU) über den ETM vom 10. September 2019 hat die AU zugesagt , für weitere Unterstützung ihrer Mitgliedstaaten zu werben.  9. Was ist der Bundesregierung über die Kapazität der „Gathering and Departure Facility“ in Tripolis bekannt, und wie ist diese derzeit ausgelastet (www.gleft.de/3ao)? Nach Angaben des UNHCR ist die GDF grundsätzlich für die temporäre Unterbringung von 700 Personen ausgelegt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 10. Weiß die Bundesregierung, ob Geflüchtete mittlerweile „auch direkt von den Anlandestellen der libyschen Küstenwache“ in die GDF verbracht werden (Bundestagsdrucksache 19/10021, Frage 4), und welche Zahlen sind ihr hierzu bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es bisher keine Überführung von Flüchtlingen und Asylsuchenden von den Anlandestellen der Libyschen Küstenwache in die GDF gegeben. 11. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Programm „Emergency voluntary return of 15.000 additional stranded migrants from Libya“ (Freiwillige Notfall-Rückkehr von 15.000 zusätzlichen gestrandeten Migranten aus Libyen) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Anspruch genommen (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 1)? Aus welchen Lagern stammten die Betroffenen, und wohin wurden diese gebracht? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben bislang circa 11.750 Personen aus dem von den Fragestellern genannten Programm Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr erhalten (Stand 10. Oktober 2019). Die Rückkehrenden stammten hauptsächlich aus Guinea, Mali, Niger, Nigeria und Sudan. Etwa zwei Drittel hielten sich zum Zeitpunkt der Unterstützung im Raum Tripolis auf. Über ihre genauen Aufenthaltsorte vor Rückkehr aus Libyen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Drucksache 19/14910 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Was ist der Bundesregierung über Bemühungen der IOM bekannt, libysche Behörden beim Aufbau von „Registrierungssystemen“ für aus dem Mittelmeer zurückgebrachte Geflüchtete zu unterstützen (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 12)? a) Welche Behörden aus Libyen oder Drittstaaten sollen in diesen Informationsaustausch eingebunden werden? Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet. Das mit Unterstützung der IOM aufgebaute Registrierungssystem wird von der Libyschen Küstenwache genutzt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob und an wen Daten weitergegeben werden. Der IOM liegen keine Informationen vor, wonach ein Austausch von Daten mit Drittstaaten stattfindet . b) Auf welchen biometrischen Daten basieren die „Registrierungssysteme“, und wie wird die für eine Abnahme von Fingerabdrücken oder Gesichtsbildern benötigte Technik beschafft? Im Rahmen des Registrierungssystems werden mit Ausnahme von Lichtbildern keine biometrischen Daten der betreffenden Personen aufgenommen. Zur Frage der Beschaffung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Welche Gefängnisse oder geschlossenen Lager für Geflüchtete hat die libysche Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung in Tripolis wie angekündigt geschlossen (Ratsdokument 11538/19), und inwiefern soll dies nur drei Anstalten in Tajoura, Misrata und al-Khums betreffen? 14. Auf welche Weise wird die libysche Regierung in Tripolis nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Verbindungs- und Planungszelle der EU (EULPC) in sicherheitspolitischen Fragen und bei „Herausforderungen“ unterstützt (Ratsdokument 11538/19)? 15. Wie wird die Bundesregierung die im Ratsdokument 11538/19 aufgeworfene Frage beantworten, mit welchen Maßnahmen der „Zustrom von Migranten nach Libyen“ eingedämmt werden soll? a) Welche weiteren Maßnahmen sollen ergriffen werden, damit sich Drittländer entlang der Migrationsroute zur Bekämpfung unerwünschter Migration verpflichten? b) Wie sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre „gemeinsame Lobbyarbeit“ gegenüber der Regierung in Libyen verstärken und die Interessen der Europäischen Union durchsetzen? c) Wie soll die willkürliche Inhaftierung von Geflüchteten beendet werden ? d) Was sind die Hauptschwierigkeiten bei deutschen Resettlements aus dem Niger, und wie können die EU-Mitgliedstaaten die Umsiedlungen ausbauen? e) Wie sollen die EU-Mitgliedstaaten den UNHCR dabei unterstützen, direkte Evakuierungen bzw. Neuansiedlungen aus Libyen zu verstärken ? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14910 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Was ist der Bundesregierung über die im Ratsdokument 11538/19 beschriebene Ausrüstung bekannt, mit der „Migrationsströme“ an der Grenze des Niger zu Libyen „gesteuert“ werden sollen? a) Welche Maßnahmen sind nach Unterzeichnung einer Partnerschaft durch den Missionsleiter von EU Capacity Building Mission (EU- CAP) Sahel Niger am 28. Juni 2019 zur „Stärkung des Vertrauens zwischen den Sicherheitskräften, dem Justizsystem und der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Migrantenschleusung“ geplant? b) Auf welche Weise werden die Einrichtung und der Einsatz mobiler Grenzeinheiten („Compagnes Mobile de Controle aux Frontières“) gefördert ? c) Auf welche Weise unterstützt die Euroäische Union in Bezug auf die „Schleusung von Migranten“ mithilfe französischer und spanischer Strafverfolgungsbehörden die nigrischen Behörden „bei der Festnahme und strafrechtlichen Verfolgung von Schleusern und Menschenhändlern (gemeinsame Ermittlungsteams, die aus dem EU- Treuhandfonds für Afrika finanziert werden)“? d) Wie viele Personen wurden dabei mit welchem Vorwurf verhaftet? 17. Was ist der Bundesregierung über eine neue „gemeinsame operative Partnerschaft zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten“ der Europäischen Kommission mit dem Senegal bekannt (Ratsdokument 11538/19), und mit welchen Mitteln bzw. welchen Medien sollen „potenzielle Migranten über die Gefahren von irregulären Reisen und die Risiken, denen sie durch Schleuser ausgesetzt werden“ aufgeklärt werden? Zu den Fragen 13 bis 17 einschließlich ihrer Unterfragen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die im EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2015 bis 2020) und in der Erklärung von Malta (2017) vereinbarten Maßnahmen gegen das „Geschäftsmodell der Schleuser“ wirksam waren? Mit welchen weiteren Mitteln werden libysche Behörden im Rahmen des Aktionsplans für die Bekämpfung des Schleuserwesens ausgerüstet? Auf die Antwort zu Frage 15a wird verwiesen. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die dort genannten Maßnahmen wirksam. Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass die libyschen Behörden im Rahmen des Aktionsplans für die Bekämpfung des Schleuserwesens mit Mitteln ausgerüstet werden, die über die im EU-Aktionsplan und der Erklärung von Malta aufgeführten Maßnahmen hinausgehen. 19. Haben sich inzwischen Regierungen zur Aufnahme von Gesprächen über die Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ („Ausschiffungsplattformen “) bzw. ähnlichen Einrichtungen bereit erklärt (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 6)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der in der Fragestellung zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7864 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse vor. Drucksache 19/14910 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Welche Zahlen welcher Quellen sind der Bundesregierung zu Toten bekannt , die im Jahr 2019 im zentralen Mittelmeer nicht aus Seenot gerettet werden konnten und ertranken oder als vermisst gelten? Es wird auf die Einschätzung von IOM und UNHCR verwiesen (www.missing migrants.iom.int/region/mediterranean/ www.data2.unhcr.org/en/situations/ mediterranean). Diese werden aus unterschiedlichen Quellen zusammengetragen und ausgewertet. Sie stammen laut IOM und UNHCR unter anderem von nationalen Behörden, der Küstenwache, Gesundheitsdiensten, Medienberichten , Interviews mit Überlebenden sowie Nichtregierungsorganisationen. 21. Teilt die Bundesregierung die im September 2019 erneuerte Einschätzung des UNHCR, wonach Libyen weiterhin nicht als sicherer Hafen für die Ausschiffung von aus Seenot Geretteten betrachtet werden kann (www.gleft.de/3ao)? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1146 und zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4092 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14910 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.