Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14473 – Bündnis für moderne Mobilität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer hat in seiner Rede zur Einbringung des Verkehrsetats für das Jahr 2020 die Gründung eines Bündnisses für moderne Mobilität angekündigt (www.han delsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-scheuer-willbuendnis -fuer-mobilitaet-wegen-pkw-maut-in-kritik/25009442.html). Dieses Bündnis soll Ende November 2019 das erste Mal tagen und aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Länder und der kommunalen Spitzenverbände bestehen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 27, Plenarprotokoll 19/114). Nach Auffassung der Fragestellenden haben schon die bestehenden Arbeitsgruppen und Arbeitskreise des BMVI nicht wesentlich dazu beigetragen, konkrete Gesetzesvorhaben für mehr Umwelt- und Klimaschutz im Verkehrssektor insgesamt zu initiieren und damit verbunden die Stärkung des Umweltverbundes im Speziellen zu fördern. Bis dato verwies das Bundesverkehrsministerium stets darauf , dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bei den Ländern und den Kommunen liege (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11205).  1. Wer wird am Bündnis für moderne Mobilität des BMVI konkret teilnehmen (bitte namentliche Angabe der Personen), und handelt es sich hierbei um einen geschlossenen und unveränderlichen Teilnehmerkreis? Die folgenden Institutionen und Verbände nehmen als „Bündnispartner“ am Bündnis für moderne Mobilität teil: • die Verkehrsministerkonferenz der Länder vertreten durch den amtierenden Vorsitz, • der Deutsche Städtetag, • der Deutsche Landkreistag, • der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14912 19. Wahlperiode 07.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wer wird auf Seiten des BMVI die Leitung des Bündnisses für moderne Mobilität übernehmen (bitte namentliche Angabe der Personen sowie des Referats), und werden darüber hinaus weitere Bundesministerien eingebunden , und wenn ja, welche (bitte namentliche Angabe der Bundesministerien , der Personen sowie des Referats)?  3. Bei welchem Bundesministerium bzw. welchen Bundesministerien wird die Federführung des Bündnisses für moderne Mobilität liegen, und soll dafür eine Geschäftsstelle oder Ähnliches eingerichtet werden? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bündnis befindet sich im Aufbau. Die Koordinierung erfolgt innerhalb des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind beteiligt. Eine Geschäftsstelle ist nicht geplant.  4. Wie hoch wird der Personaleinsatz für das Bündnis für moderne Mobilität sein? Der Personalaufwand soll durch bestehendes Personal abgedeckt werden.  5. Welches konkrete Ziel verfolgt das BMVI mit diesem Bündnis, und welche konkreten Inhalte sollen dort besprochen werden, unter der Berücksichtigung , dass die gesetzgeberische Verantwortung für den öffentlichen Personenverkehr in der Verantwortung der Länder liegt?  6. An welchem Tag wird das Bündnis zum ersten Mal tagen?  8. Soll dieses Bündnis konkrete Gesetzesinitiativen erarbeiten, und wenn ja, in welchen Bereichen sind welche konkreten Gesetzesinitiativen geplant? 10. Welche Inhalte, Ziele und Maßnahmen sollen in diesem Bündnis hinsichtlich der Stärkung des Radverkehrs besprochen werden, die über die bereits beschlossenen Mittel und Programme hinausgehen, und welche Handlungskompetenz hat dabei das BMVI, bzw. werden die Handlungskompetenzen des BMVI ausgeweitet (vgl. Aussage aus der Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs, www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/ wirtschaft-handel-und-finanzen-scheuer-will-buendnis-fuer-mobilitaetwegen -pkw-maut-in-kritik/25009442.html)? 11. Welche Inhalte, Ziele und Maßnahmen sollen in diesem Bündnis hinsichtlich der Stärkung des ÖPNV besprochen werden, die über die beschlossene Grundgesetzänderung sowie Förderprogramme wie das Sofortprogramm Saubere Luft hinausgehen, und welche Handlungskompetenz hat dabei das BMVI, bzw. werden die Handlungskompetenzen des BMVI ausgeweitet (vgl. Aussage aus der Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfs , www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-undfinanzen -scheuer-will-buendnis-fuer-mobilitaet-wegen-pkw-maut-inkritik /25009442.html)? 12. Welche konkreten rechtlichen Veränderungen sind im Rahmen des Bündnisses für moderne Mobilität in Bezug auf das Thema Parkraumbewirtschaftung konkret geplant, und welche konkreten Inhalte wurden hier bereits im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen (vgl. zweiter Antwortteil auf die Mündliche Frage 27, Plenarprotokoll 19/114)? Drucksache 19/14912 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Was ist über das Themenfeld der Parkraumbewirtschaftung hinaus mit der Aussage aus der o. g. Mündlichen Frage 27 gemeint, „den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu gewähren, wo dies erforderlich ist, um die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für eine moderne Mobilität in Stadt und Land zu ermöglichen“ (vgl. zweiter Antwortteil auf die Mündliche Frage 27, Plenarprotokoll 19/114)? Die Fragen 5, 6, 8, 10 bis 12 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bündnispartner wollen gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen, die die Kommunen vor Ort brauchen, um den Wandel zu einer modernen Mobilität zu vollziehen. Dazu gehört, den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln den notwendigen Platz einzuräumen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken. Das Bündnis soll eruieren, ob und welche rechtlichen Anpassungen , konkreten Initiativen auf den unterschiedlichen Ebenen (Bund, Länder , Kommunen) notwendig sind, u.a ob es einer Änderung des aktuellen rechtlichen Rahmens für die Parkraumbewirtschaftung bedarf. Die Kompetenzen der jeweiligen Ebenen bleiben unangetastet. Das Bündnis wird am 21. November 2019 gegründet.  7. Auf welche Dauer ist das Bündnis angelegt, und in welchen Abständen soll das Bündnis tagen?  9. Auf welche Weise werden die Arbeitsergebnisse des Bündnisses und der einzelnen Sitzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, beispielsweise in Form von Publikationen oder Sitzungsprotokollen? Die Fragen 7 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bündnis wird zeitlich nicht begrenzt. Einzelheiten zur Arbeitsstruktur werden abgestimmt. 13. Wie hoch sind die Kosten für die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkplätzen im öffentlichen Raum in Deutschland jährlich insgesamt und für Zonen des Anwohnerparkens im Besonderen, und wie haben sich diese Kosten im von Zeitraum 2008 bis 2018 jeweils entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 14. Wie hoch sind die Einnahmen für die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkplätzen im öffentlichen Raum in Deutschland jährlich insgesamt und für Zonen des Anwohnerparkens im Besonderen, und wie haben sich die Einnahmen im Zeitraum von 2008 bis 2018 jeweils entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem BMVI liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkplätzen im öffentlichen Raum liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14912 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Welche Studien sind der Bundesregierung zum Thema Parkraumbewirtschaftung bekannt bzw. legt sie zugrunde, um sich im Rahmen des Bündnisses für moderne Mobilität damit zu beschäftigen, und welche hat sie dazu bereits selbst in Auftrag gegeben, und wenn sie dies nicht getan hat, welche Studien mit welchem Ziel plant die Bundesregierung dazu in Auftrag zu geben? Folgende und Forschungs- und Entwicklungs (FuE) -—Vorhaben bzw. - Projekte zum Thema Parkraummanagement wurden durch das BMVI finanziert und in Auftrag gegeben: • FuE-Vorhaben zum Thema „Parkraummanagement in Berlin“ (Laufzeit 2007 bis 2010). • FuE-Projekt der BASt im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr (FOPS) zum Thema „Parkleitsysteme“ (FuE-Projektnummer: 77.0322/1991, Laufzeit von 1991 bis 1994). Aktuell befindet sich ein Forschungsprojekt zum Thema „Integration von öffentlichem und privatem Parkraummanagement“ (FuE-Projektnummer: 77.0512/2019) in Vorbereitung. 17. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „moderne Mobilität in der Stadt“ (vgl. zweiter Antwortteil auf die Mündliche Frage 27, Plenarprotokoll 19/114)? 18. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „moderne Mobilität auf dem Land“ (vgl. zweiter Antwortteil auf die Mündliche Frage 27, Plenarprotokoll 19/114)? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Unter moderner Mobilität versteht die Bundesregierung eine Mobilität, die gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land bietet und gewährleistet, dass die Klimaschutzziele erreicht werden. 19. Aus welchem Grund möchte das BMVI mit dem Bündnis ein neues Gremium schaffen, anstatt es in die bestehende Plattform „Zukunft der Mobilität “ zu integrieren, und warum wurden entsprechende Themen nicht schon bei der Einsetzung der Plattform „Zukunft der Mobilität“ insofern berücksichtigt, dass ein neues Bündnis nicht gegründet werden müsste? Das Bündnis ermöglicht eine gemeinsame politische Priorisierung von Maßnahmen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Das Bündnis wird auf bestehenden Strukturen und Gremien aufbauen. Drucksache 19/14912 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.