Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Kai Gehring, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13724 – Zur politischen und humanitären Situation auf Haiti V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das letzte Jahrzehnt war nach Auffassung der Fragesteller grausam für Haiti: Eines der schwersten Erdbeben verursachte im Jahr 2010 schätzungsweise 300 000 Todesopfer, mindestens genauso vielen Verletzte und einen Schaden von 14 Mrd. US Dollar; Cholera, die versehentlich von UN-Friedenstruppen verursacht wurde, dann das Land jahrelang verwüstete und mindestens 10 000 weitere Menschenleben forderte; im Oktober 2016 vernichtete Wirbelsturm Matthew 90 Prozent der Gebäude an der Südküste mit einem geschätzten Schaden von 2,7 Mrd. US Dollar, was einem Drittel des nationalen Bruttoinlandproduktes entspricht (www.spiegel.de/panorama/haiti-tote-und-verletzte-nacherdbeben -a-1231976.html). Haiti galt bereits vorher als das ärmste Land der westlichen Hemisphäre und hat sich von den Folgen des schweren Erdbebens 2010 kaum erholt. Der Wiederaufbau verlief nur schleppend. 2015 war über die Hälfte der Bevölkerung unterernährt. Vor allem die Landbevölkerung leidet unter Hunger und Armut, die Ernteerträge reichen nicht zum Leben aus. Trinkwasser ist knapp, und die Menschen haben keine Rücklagen, um Notsituationen zu bewältigen (www.spiegel.de/panorama/haiti-fuenf-jahre-nach-erdbeben-aufbau-stockthilfsgelder -fehlen-a-1012474.html). In den letzten Jahrzehnten haben Zahl und Heftigkeit von Wirbelstürmen, Überschwemmungen und Erdrutschen zugenommen. Gleichzeitig gilt Haiti auch als das meist unterfinanzierte Land hinsichtlich dringend benötigter humanitärer Hilfe (www.interactive.unocha.org/publication/globalhumanitariano verview/). Im Dezember erklärte das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen: „Zwischen März und Juni 2019 werden voraussichtlich 2,6 Mio. Menschen akut lebensmittelunsicher sein, darunter 571 000 in einer Nahrungsmittelkrise“ (www.docs.wfp.org/api/documents/WFP-0000102551/ d o w n l o a d / ? _ g a = 2 . 8 8 0 1 5 6 4 0 . 1 0 6 4 0 8 4 4 1 3 . 1 5 5 0 2 4 8 2 4 4 - 1 410096699.1550248244). Haiti liegt direkt am Weg der saisonalen Wirbelstürme, ist extremen Wetterbedingungen ausgesetzt und insofern besonders anfällig für Naturkatastrophen. Entwaldung, Flussentwässerung und Bodenerosion befeuern zudem das Risi- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14913 19. Wahlperiode 07.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 5. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ko für Erdrutsche und Schlammlawinen. Die Gefährdung der Menschen ist aufgrund informeller Siedlungen und zahlreicher Armenviertel in den Städten mit provisorischer Bausubstanz sowie mangelnder Sanitärversorgung besonders hoch (www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-desmenschen -ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutscheumweltstudie -zur-gesundheit-von). Abseits der medialen Aufmerksamkeit befindet Haiti sich in einer schweren soziopolitischen und wirtschaftlichen Krise. Das karibische Land ist seit Monaten von Protesten gegen Korruption und den lähmenden Auswirkungen einer hartnäckig hohen Inflation ergriffen – Proteste, die den Sturz von Präsident Jovenel Moïse nach sich ziehen könnten und das Land mit 11 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern bereits in erneute Unsicherheit gestürzt haben . Die Menschen werfen der Regierung vor, Geld aus einem Hilfsfonds veruntreut zu haben, das für den Wiederaufbau nach dem verheerenden Erdbeben 2010 verwendet werden sollte (www.bbc.com/news/av/world-latin-ameri ca-48665945/haiti-protests-why-are-so-many-people-on-the-streets). Laut Korruptionsperzeptionsindex von Transparency International liegt Haiti auf Rang 161 von 180 und gehört seit Jahrzehnten zu den korruptesten Ländern der Welt. Ehemalige Präsidenten sind angeklagt, Millionenbeträge veruntreut haben. Eingefrorene Gelder auf ausländischen Bankkonten wurden zum Teil an neu gewählte Regierungen in Haiti rückerstattet, die sich nun wiederum dem Vorwurf der Korruption stellen mussten. Auch die Rolle von Hilfsorganisationen und der UN Mission MINUSTAH werden hinsichtlich Korruption, sexualisierter Gewalt, Cholera sowie der Friedensdividende kritisch diskutiert. Seit Monaten sinkt der Wert der nationalen Währung und damit die Kaufkraft der Bevölkerung, während gleichzeitig die Benzinpreise ansteigen. Die politischen und sozioökonomischen Probleme haben zu einem massiven Anstieg von Gewalt und vielen Verletzten geführt. Die gegenwärtige Krise wird die humanitäre Prognose für das ärmste Land der westlichen Hemisphäre weiter verschärfen (www.news.un.org/en/story/2019/02/1032441).  1. Wie beurteilt die Bundesregierung die politische Lage in Haiti? Die Bundesregierung schätzt die von gewalttätigen Auseinandersetzungen gekennzeichnete Lage als instabil ein. Inner- und außerparlamentarische Kräfte fordern den Rücktritt des im Herbst 2016 gewählten Präsidenten Jovenel Moïse . Ihm werden Korruption und Misswirtschaft wie auch eine Mitverantwortung für Todesopfer im Zuge gewalttätiger Ausschreitungen und Auseinandersetzungen rivalisierender Banden vorgeworfen.  2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl ziviler Opfer bei den gewalttätigen Protesten seit Februar 2019? Eine belastbare Übersicht über die Zahl ziviler Opfer seit Februar 2019 liegt der Bundesregierung nicht vor. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation „Réseau National de Defense des Droits Humains“ (RNDDH, siehe auch https://rnddh.org/) forderten die Auseinandersetzungen vom 7. bis 17. Februar 2019 40 Todesopfer und 82 Verletzte, unter ihnen 20 Polizeibeamtinnen und -beamte. Für den Zeitraum vom 16. bis 30. September 2019 gibt RNDDH 17 Todesopfer an, darunter drei Minderjährige sowie 189 Verletzte. RNDDH berichtet auch von sechs Vorfällen, bei denen Journalisten aggressivem Verhalten der Polizei ausgesetzt waren. Die Unruhen hielten auch im Oktober 2019 weiter an. Drucksache 19/14913 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die vermeintliche Regierungskorruption Haitis vor, und wie bewertet sie diese? Nach Einschätzung der Bundesregierung besteht Korruption in den staatlichen Institutionen, einschließlich des Parlaments und der Justiz sowie im Privatsektor . Die regelmäßig mit Straflosigkeit einhergehende Korruption schadet dem Land und erschwert Entwicklungsfortschritte.  4. Inwiefern hält die die Bundesregierung Bemühungen für eine unabhängige Aufklärungsmission bezüglich der Vorwürfe für erstrebenswert? Die Bundesregierung setzt sich in Gesprächen nachdrücklich für eine unabhängige Aufklärung aller mutmaßlichen Korruptionsvergehen ein.  5. Inwieweit wirkten sich die Proteste auf diplomatische Auslandsvertretungen in Port-au-Prince aus? Die Arbeit der Auslandsvertretungen in Haiti wird durch die Proteste erschwert . Die Bewegungsfreiheit der Bediensteten der deutschen Botschaft Portau -Prince ist erheblich eingeschränkt. Die EU-Delegation hat im Oktober zum zweiten Mal im laufenden Jahr das Personal verkleinert und 21 Bedienstete und Familienangehörige nach Santo Domingo ausgeflogen. Der Europäische Auswärtige Dienst plant die Krisenstufe anzuheben, mit der Folge, dass Familienangehörige nicht mehr nach Port au Prince versetzt werden. Kanada hat einen entsprechenden Schritt bereits 2018 vollzogen. Die französische Entwicklungsorganisation „Agence de Coopération“ hat im Oktober 2019 ihr gesamtes Personal nach Guadeloupe verlegt. Das Auswärtige Amt hat vor kurzem die Krisenstufe angehoben, so dass Familienangehörige nicht mehr nach Port au Prince versetzt werden. Es beobachtet die Lage sehr genau und wird entsprechend der Entwicklung Anpassungen zum bestmöglichen Schutz des Botschaftspersonals vornehmen. Ende Oktober 2019 mehrten sich in Demonstrationsaufrufen auch kritische Stimmen gegen die internationale Gemeinschaft. Es kam gelegentlich zu Steinwürfen und Sachbeschädigungen an den Außeneinfriedungen diplomatischer und konsularischer Vertretungen.  6. Welche Auswirkung hat der Korruptionsskandal nach Kenntnis der Bundesregierung auf das öffentliche Leben und die allgemeine politische und gesellschaftliche Lage in Haiti?  7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Haiti? Auf welche Informationsgrundlagen stützt die Bundesregierung ihre Beurteilung ? Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst beantwortet. Nach Einschätzung der Bundesregierung befindet sich Haiti in einer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Krise, die sich negativ auf das öffentliche Leben und die Sicherheit der Bevölkerung auswirkt. Zwar gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Haiti keine staatliche politische Verfolgung, die Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit sind in der Verfassung verankert und weitgehend gewährleistet. Gleichwohl ist die Sicherheitslage in Haiti nach wie vor fragil. Die Bevölkerung ist physischen Bedrohungen durch kriminelle und gewalttätige Banden und rechtswidrigen Hand- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lungen staatlicher Stellen ausgesetzt. Nach der Ankündigung von Benzinpreiserhöhungen kam es vom 6. bis 8. Juli 2018 zu teilweise gewalttätigen Protesten mit Todesfällen, Straßensperren und Plünderungen. Den Ausschreitungen konnte die haitianische Nationalpolizei wegen des im Rahmen von MINU- JUSTH („UN Mission for Justice Support in Haiti“, seit Oktober 2017) und zuvor MINUSTAH („UN Stabilization Mission in Haiti“) geleisteten Kapazitätsaufbaus begegnen, somit eskalierte die Lage im Land nicht. Die Grundversorgung an Nahrungsmitteln, Zugang zu Bildung und medizinische Versorgung sind nicht gewährleistet. Diskriminierungen und Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Minderheiten werden nur unzureichend verhindert. Kinderarbeit bleibt ein großes Problem. Der überwiegende Teil der Bevölkerung lebt weiterhin in großer wirtschaftlicher Not. Präsident Moïse, seit Ende 2016 im Amt, ist grundsätzlich um eine Verbesserung der Situation bemüht, konnte aber noch keine greifbaren Erfolge erzielen. Der Justizbereich leidet unter Ineffizienz, schlechter Ausstattung und Ausbildung sowie Korruption. Die Haftbedingungen sind schlecht, das Problem einer unbegrenzten Untersuchungshaft besteht fort. Straflosigkeit ist weit verbreitet und das Vertrauen in Ordnungskräfte und Justiz ist gering. Bemühungen von staatlicher Seite, diese Probleme anzugehen, waren bislang wenig erfolgreich. In der Bevölkerung besteht ein Vertrauensverlust in die politische Klasse und die mit ihr verbundenen Teile des Privatsektors.  8. Inwiefern nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit, in bilateralen Gesprächen mit der haitianischen Regierung, auf die Menschrechtsverletzungen hinzuweisen? Die Bundesregierung spricht Menschenrechtsverletzungen im Rahmen bilateraler Begegnungen an. Auch im Rahmen des politischen Dialogs der Europäischen Union mit Haiti nach Art. 8 des Cotonou-Abkommens hat die Bundesregierung auf die Einhaltung der Menschenrechte gedrungen.  9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Frauen und Mädchen vor (sexualisierter) Gewalt, sexueller Ausbeutung und Armutsprostitution zu schützen? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hierzu? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Vorwürfe wegen sexueller Belästigung, Nötigung oder anderem groben Fehlverhaltens gegen Mitarbeitende von Organisationen, die durch die Bundesregierung geförderte Hilfsmaßnahmen in Haiti durchführten, und welche Konsequenzen wurden ggf. daraus gezogen? Die Bundesregierung prüft die Einhaltung hoher sozialer Standards vor Mittelvergabe mit großer Sorgfalt. Bei Verdacht auf sexuelle Belästigung, Nötigung oder anderes grobes Fehlverhalten seitens der Mitarbeitenden der Organisationen wird eine Förderung ausgeschlossen. Derartige Vorwürfe sind der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 19/14913 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für den Schutz und eine Stärkung der Rechte von LGBTQI* in bilateralen Gesprächen mit der haitianischen Regierung ein? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen 12. Welche Lehren lassen sich aus Sicht der Bundesregierung aus der durchwachsenden Stabilisierungsmission MINUSTAH ziehen? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hat im Jahr 2017 eine Anpassung der VN-Präsenz an die Lage im Land beschlossen, MINUSTAH beendet und MINUJUSTH (Mission zur Unterstützung der Justiz in Haiti) als Folgemission eingerichtet. Die seinerzeitige Verbesserung der Sicherheitslage, der auch weiterhin von den VN unterstützte Aufbau der haitianischen Nationalpolizei, die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung und der friedliche Abschluss des Wahlprozesses im Februar 2017 wurden auch durch die militärische Komponente von MI- NUSTAH ermöglicht. MINUSTAH hatte zudem nach den Naturkatastrophen 2010 und 2016 Nothilfe- und Aufbauarbeiten geleistet sowie Wahlen logistisch unterstützt. Angesichts der größeren Verantwortungsübernahme für Stabilität und Sicherheit durch die haitianischen Behörden konnte der Schwerpunkt der neuen Mission (MINUJUSTH) auf polizeiliche und rechtsstaatliche Strukturen gelegt werden. Die Regierung Haitis hat dies begrüßt. Auch die andauernde Transition der VN-Präsenz in Haiti richtet sich an den aktuellen Bedürfnissen des Landes aus: Nach dem Übergang von der großen, militärische Anteile umfassenden Friedensmission MINUSTAH zur kleineren Friedensmission MINUJUSTH ohne militärische Komponente unterstützt die VN die politische Stabilisierung Haitis seit Oktober 2019 durch die politische Mission BINUH (Integriertes Büro der VN in Haiti), die der Sicherheitsrat mit Beschluss vom 25. Juni 2019 auf Bitte der haitianischen Regierung eingerichtet hat. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 verwiesen. 13. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Aufklärung der Straftaten (wie beispielsweise sexuelle Übergriffe) zu unterstützen , die Angehörigen der im Herbst 2017 beendeten Mission des Nations Unies pour la Stabilisation en Haïti (MINUSTAH) zur Last gelegt werden, und was unternimmt die Bundesregierung, um derlei massive Übergriffe durch Angehörige internationale Organisationen in der Zukunft auszuschließen? Die Bundesregierung unterstützt die Vereinten Nationen in ihrem Kampf gegen sexuelle Ausbeutung und Missbrauch durch VN-Mitarbeiter und Peacekeeper („sexual exploitation and abuse“, SEA) und fördert die Umsetzung der vom VN-Generalsekretär vorangetriebenen Null-Toleranz-Politik der Vereinten Nationen . Im Rahmen einer VN-weiten Strategie wurden auch klare Berichtswege geschaffen und die Einführung transparenter Disziplinarmaßnahmen sichergestellt . Außerdem erfolgt regelmäßige Berichterstattung (darunter ein jährlicher Bericht des Generalsekretärs). In MINUSTAH und später in MINUJUSTH setzte die VN einen „Field victims’ rights advocate“ und eine spezifische Einheit („Conduct and Discipline Teams”) zum Schutz vor und zur Verfolgung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch durch VN-Angehörige ein. Deutschland ist Mitglied einer von Großbritannien initiierten Arbeitsgruppe zu SEA im Hilfssektor („Technical Working Group on Safeguarding“) und wirkt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. darauf hin, dass alle von Deutschland finanziell geförderten Partner der humanitären Hilfe angemessene Standards und Mechanismen zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch umsetzen. Im September 2017 hat die Bundesregierung zudem einen von den VN erarbeiteten Pakt („compact“) zur Bekämpfung von SEA im Peacekeeping unterzeichnet. Deutschland verpflichtet sich darin, Fällen mit nationalem Bezug nachzugehen. Den VN wurden Informationen über den nationalen Rechtsrahmen zur Ahndung von Fehlverhalten in Peacekeeping-Missionen zur Verfügung gestellt. 14. Wie bewertet die Bundesregierung das anstehende Ende der Friedensmission MINUJUSTH und wie sind die Erwartungen an BINUH hinsichtlich der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und der Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten? Die Friedensmission MINUJUSTH beschäftigte sich im Schwerpunkt mit der Förderung von Rechtsstaatlichkeit, dem Aufbau nationaler Sicherheitskräfte sowie der Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten und umfasste auch den Schutz von Zivilisten. Ihr Mandat lief am 15. Oktober 2019 aus. Um die haitianische Regierung bei der Bewältigung der großen fortbestehenden Herausforderungen – insbesondere bei der Stärkung politischer Stabilität und guter Regierungsführung – zu beraten und zu unterstützen, hat der Sicherheitsrat im Juni 2019 die Nachfolgemission BINUH („Bureau Intégré des Nations Unies en Haïti“) zunächst für zwölf Monate mandatiert. Diese neue politische Mission stellt den nächsten Schritt in einer Transition der VN-Präsenz in Haiti von „Peacekeeping“ hin zu anderen, auf die aktuellen Herausforderungen zugeschnittenen VN-Instrumenten dar. Ziel bleibt der Übergang der Aufgaben an die haitianische Regierung. Zentrale Komponenten des Mandats von BINUH betreffen Unterstützung bei der Durchführung freier und fairer Wahlen, Beratung bei Bekämpfung der Bandenkriminalität , Stärkung des Justizsektors und guter Regierungsführung einschließlich Korruptionsbekämpfung sowie Einhaltung von Menschenrechtsstandards . Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zusammen mit Partnern für ein starkes Mandat von BINUH in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, nationalen Dialog, Resilienz gegen Naturkatastrophen, Menschenrechte und die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit eingesetzt. BINUH, nach Kap. VI der Charta der Vereinten Nationen mandatiert, wird die haitianische Nationalpolizei zum Kapazitätsaufbau beraten und auch damit zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit beitragen. Da sie nicht mehr über operative Polizeikräfte verfügt, sind ihre Möglichkeiten, zu einer Stabilisierung maßgeblich beizutragen begrenzter als noch unter MINUJUSTH. Die Bunderegierung begleitet die Bemühungen der Vereinten Nationen, einen nahtlosen Übergang von MINUJUSTH zur BINUH zu gewährleisten eng und setzt sich für eine solide finanzielle und personelle Ausstattung von BINUH ein. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Lage in Haiti? Haiti ist das ärmste Land der westlichen Hemisphäre. Der humanitäre Bedarf für das Jahr 2019 wird vom Büro für die Koordinierung humanitärer Hilfe der Vereinten Nationen (UN-OCHA) auf 126,2 Mio. US-Dollar beziffert und betrifft vor allem die Bereiche Nahrungsmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, Schutz, Bereitstellung von Notunterkünften sowie Wasser, Sanitär und Hygiene Drucksache 19/14913 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. für etwa 1,3 Millionen hilfsbedürftige Personen. Die humanitäre Situation wird durch regelmäßig auftretende Naturkatastrophen weiter verschärft. 16. In welcher Höhe hat Haiti seit dem Erdbeben 2010 Unterstützung durch deutsche Haushaltsmittel bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung durch Haushaltsmittel der EU erhalten (bitte nach Jahr, Höhe, Zweck, Haushaltstitel , Projektziel, Durchführungsorganisation und ggf. Kooperationspartner auflisten)? Auf die als Anlage beigefügten Übersichten zu humanitären Hilfsprojekten des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Projekten wird verwiesen. Zu Hilfeleistungen anderer Geber wie der EU kann die Bundesregierung keine verbindlichen Angaben machen. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung der Haitianerinnen und Haitianer insbesondere in Hinblick auf Zugang zu Wasser, Nahrungsmitteln , menschenwürdiger Unterkunft und medizinischer Versorgung? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 18. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer Verbesserung der Lage in Haiti beizutragen? Die Bundesregierung unterstützt die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte durch Projekte der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit . Durch seine Beiträge bei den Vereinten Nationen unterstützte und unterstützt Deutschland zudem die VN-Missionen MINUJUSTH, MINUSTAH und nun BINUH. Darüber hinaus setzen sich Deutschland und die EU im steten Dialog mit der haitianischen Regierung für Reformen im Justizbereich und eine Verbesserung der Menschenrechtslage ein. 19. Wie schätzt die Bundesregierung die tiefgreifende soziale Ungleichheit, die weitreichende Gewalt und die politischen Konflikte in Haiti als Fluchtursache ein? Nach Einschätzung der Bundesregierung sind soziale Ungleichheit, Gewalt und die politischen Konflikte in Haiti das Hauptmotiv für Abwanderung. Eine weitere Rolle spielt die starke Umweltbelastung. 20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der geflüchteten Haitianerinnen und Haitianer, und wo halten sich diese auf (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegt keine belastbare Übersicht geflüchteter Haitianerinnen und Haitianer vor. Nach Informationen der Bundesregierung hält sich unter anderem eine große Anzahl von haitianischen Migranten und Migrantinnen in den USA, der Dominikanischen Republik (ca. 1 Mio. Menschen), Kanada und karibischen Staaten wie den Bahamas auf. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Lage der in der Dominikanischen Republik befindlichen geflüchteten Haitianerinnen und Haitianer vor, und wie bewertet sie diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Beziehungen der Dominikanischen Republik zum Nachbarn Haiti, dem ärmsten Land des Kontinents, historisch schwierig und durch Armutsmigration belastet. Daher sieht die Dominikanische Republik die jüngsten Unruhen in Haiti mit Sorge. Aufgrund des großen Wohlstandsgefälles zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik halten sich inzwischen etwa eine Millionen haitianische Migranten (zehn Prozent der dominikanischen Gesamtbevölkerung) in der Dominikanischen Republik auf. Ihre zumeist fehlende Aufenthaltsberechtigung wird von Arbeitgebern häufig missbraucht, um Löhne zu drücken. Für Kinder ist der Schulbesuch häufig erschwert (laut UNICEF gehen nur 24 Prozent der Kinder irregulärer haitianischer Migranten zur Schule). Im Jahr 2013 entschied das dominikanische Verfassungsgericht , dass Kindern irregulärer Migranten rückwirkend die dominikanische Staatsangehörigkeit zu entziehen sei. Auch aufgrund der starken internationalen Kritik erließ die Regierung ein Einbürgerungsgesetz und einen „Regularisierungsplan “, um die Folgen des Urteils abzufedern. Dieser Prozess verläuft trotz administrativer Probleme, etwa durch fehlende haitianische Dokumente , nach Auskunft der VN im Wesentlichen wie vorgesehen. Im August 2018 wurde der Registrierungsplan abgeschlossen. 22. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer Verbesserung der Lage der Menschen aus Haiti auf der Flucht beizutragen? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 23. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aufhebung des Schutzstatus (TPS) für die in den USA befindlichen Haitianerinnen und Haitianer? Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Regierung der Vereinigten Staaten den Schutzstatus für die in den USA befindlichen Haitianerinnen und Haitianer zum 22. Juli 2019 aufgehoben hat. Aufgrund einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung gilt der Schutzstatus aktuell jedoch weiter. Vor dem Hintergrund mehrerer anhängiger Klagen wurde er zudem durch die US- Regierung bis zum 2. Januar 2020 verlängert. Die Bundesregierung nimmt die laufende innenpolitische Diskussion in den USA zu diesem Thema zur Kenntnis . 24. Welche humanitären Hilfsprojekte zur Versorgung geflüchteter Haitianerinnen und Haitianer unterstützt die Bundesregierung in der Region? Die Bundesregierung fördert derzeit keine humanitären Hilfsprojekte zur Versorgung geflüchteter Haitianer und Haitianerinnen. 25. Welche internationalen Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Haiti aktiv, und wie bewertet sie deren Wirkung? Der Bundesregierung ist die Gesamtheit der auf Haiti tätigen Hilfsorganisationen nicht bekannt. Nach Angaben von UN-OCHA sind 53 dort bekannte internationale Hilfsorganisationen allein im humanitären Bereich derzeit in Haiti (Stand Juli 2019) tätig. Hierzu zählen nach Angaben von UN-OCHA neben Drucksache 19/14913 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. UN-Organisationen eine Vielzahl von internationalen Nichtregierungsorganisationen wie Action Aid, Caritas, Care, Concern, Diakonie, Mercy Corps, Malteser , Ärzte ohne Grenzen, Plan International, Oxfam, Save the Children, World Vision. Die Akteure, mit denen die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit kooperiert, sind in der Antwort zu Frage 29 aufgeführt. Nach Einschätzung der Bundesregierung leisten die in Haiti tätigen Hilfsorganisationen grundsätzlich gute Arbeit. Die UN-Organisationen evaluieren ihre Projekte und Programme regelmäßig. Dabei folgen sie einheitlichen Standards, die von der VN-Evaluierungsgruppe (UNEG) für alle Evaluierungen im VN- System verbindlich vorgeschrieben sind (www.unevaluation.org/docu ment/ detail/1914). 26. Welches sind derzeit die Prioritäten der Bundesregierung bei der humanitären Hilfe in Lateinamerika und in der Karibik? Die regionale Bewältigung der durch die aktuelle politische und wirtschaftliche Situation in Venezuela ausgelösten Flucht- und Migrationskrise und die humanitäre Krise innerhalb Venezuelas sind die derzeitigen Schwerpunkte der humanitären Hilfe der Bundesregierung in der Region. 27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Engagement der Vereinten Nationen in Haiti? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist in Haiti eine Vielzahl von Organisationen der Vereinten Nationen vertreten, darunter UNAIDS, IOM, IMF, UNHCR, UNICEF, UNESCO, WFP, UNDP, Weltbank sowie ILO. Diese sind bislang vor allem in den Bereichen Erziehung, Ausbildung, Gesundheit , Gleichberechti-gung der Geschlechter, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung , Krisenvorsorge im Zu-sammenhang mit Klimaerwärmung und Zivilgesellschaft vor Ort tätig. 28. Welche Projekte von UN Organisationen wie z. B. UNHCR, UNICEF WFP und UNDP werden in Haiti mit deutschen Mitteln in unterstützt? Aktuell fördert die Bundesregierung keine Projekte der genannten VN- Organisationen in Haiti. Zu den über das Welternährungsprogramm WFP abgewickelten Projekten im Nachgang zum Erdbeben von 2010 wird auf Anlage 1 verwiesen. 29. Welche konkreten Projekte im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden in Haiti durchgeführt? Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden derzeit die folgenden Projekte in Haiti durchgeführt: Finanzielle Zusammenarbeit (Kreditanstalt für Wiederaufbau): • „Rehabilitierung des Wasserkraftwerkes Péligre“ (28 Mio. Euro, Laufzeit 2010 bis 2020). Krisenbewältigung, entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe “ (ESÜH), Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • Nachhaltige Resilienz der ländlichen Bevölkerung (Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., 4,15 Mio. Euro, Laufzeit 2016 bis 2019) • Ernährungssicherung, Resilienzstärkung und Katastrophenrisikoreduzierung in ländlichen Gebieten des Departements Nippes (Caritas International e.V., 1,34 Mio. Euro, Laufzeit 2017 bis 2020) • Gemeindebasierte Stärkung der Resilienz in Ouanaminthe (Deutsches Rotes Kreuz e.V., 1,8 Mio. Euro, Laufzeit 2017 bis 2020) • Stärkung der Resilienz der ländlichen Bevölkerung im Nordwesten Haitis mit dem Ziel der Ernährungs- und Nahrungsmittelsicherheit (Deutsche Welthungerhilfe e.V., 1,8 Mio. Euro, Laufzeit 2017 bis 2020) • Stärkung der Resilienz von Institutionen und Gemeinden, die besonders anfällig für Katastrophenrisiken sind (Handicap International, 1,8 Mio. Euro, Laufzeit 2017 bis 2020) • Sicherstellung Zugang zu Nutz- und Trinkwasser zur Ernährungssicherung (Malteser International, 2 Mio. Euro, Laufzeit 2016 bis 2019) • Bau einer Schule und landwirtschaftlicher Anbau zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung (nph Kinderhilfe Lateinamerika e.V., 0,66 Mio. Euro, Laufzeit 2016 bis 2019) • Stärkung Lebensgrundlagen vulnerabler Gemeinden (Fokus Wasser) (Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ), 5,5 Mio. Euro, Laufzeit 2016 bis 2019) 30. An welche besonderen Konditionalitäten ist der Einsatz von humanitären Hilfsgeldern und Mitteln für den Wiederaufbau aufgrund des hohen Korruptionsniveaus in Haiti geknüpft, damit die Mittel tatsächlich der notleidenden Bevölkerung und dem Wiederaufbau zugutekommen? Aktuell fördert die Bundesregierung keine Projekte der humanitären Hilfe in Haiti. Eine Förderung im Rahmen der Soforthilfe erfolgte letztmalig im Jahr 2016. Die Bundesregierung finanziert derzeit insbesondere Vorhaben deutscher Nichtregierungsorganisationen zu Wiederaufbau und Resilienzstärkung auf kommunaler Ebene, die in Kooperation mit lokalen Partnern umgesetzt werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird entsprechend den etablierten Regelungen für Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt geprüft. 31. Welchen Schuldenumwandlungen für Haiti hat die Bundesregierung in der Vergangenheit zugestimmt, und welche sind in Diskussion? In der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Haiti hat die Bundesregierung bislang keine Schuldenumwandlungen umgesetzt. Auch sind derzeit keine Schuldenumwandlungen in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Haiti geplant. Drucksache 19/14913 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Friedensprozesse und Maßnahmen der zivilen Krisenprävention in Haiti, und welche Planungen hat die Bundesregierung derzeit für einen Ausbau dieses Engagements (bitte mit Laufzeit, personeller Ausstattung und Höhe der Förderung auflisten)? Im Rahmen der sog. core group, der Brasilien, Deutschland, Frankreich, Kanada , Spanien, die Vereinigten Staaten sowie die EU, VN und OAS (Organisation Amerikanischer Staaten) angehören, tritt die Bundesregierung für einen Dialog der zerstrittenen Parteien im Land ein. Auch durch die Entsendung deutscher Polizeibeamter in die Mission MINUJUSTH hat die Bundesregierung in der Vergangenheit den Friedensprozess im Land unterstützt. Diese Unterstützung soll mit BINUH weitergeführt werden. 33. Welche Evaluationen der nach dem Erdbeben von 2010 geleisteten Hilfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (durch die Bundesregierung, private Akteure, Internationale Organisationen o. Ä.), und welche Lehren bzw. Konsequenzen zog die Bundesregierung daraus in Bezug auf Planung, Implementierung und Koordination weiterer Hilfsmaßnahmen ? Jedes aus Mitteln der humanitären Hilfe finanzierte Projekt wird nach Ende der Projektlaufzeit einer Erfolgskontrolle unterzogen. Mit detaillierten Kontrollen wird geprüft, ob die im Projektantrag definierten Projektziele und Indikatoren erreicht wurden. Auch werden Arbeit und Zusammenarbeit mit der jeweiligen Organisation bewertet. Diese Erkenntnisse fließen in spätere Projekte ein. Anhand der Kontrollen werden Indikatoren und Projektziele bei zukünftigen Anträgen angepasst. Auch kann bei festgestellten Defiziten die Zusammenarbeit mit einzelnen Organisationen in Umfang und Ausrichtung angepasst werden. Im Zeitraum von 2015 bis 2019 wurden weder durch das Auswärtige Amt noch durch Projektpartner externe Evaluationen in Haiti in Auftrag gegeben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14913 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14913 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14913 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14913 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14913 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.