Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13796 – Ausweitung der polizeilichen Abfrage biometrischer Daten im EU-Projekt TELEFI V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union will den Abgleich von Gesichtsbildern in allen Mitgliedstaaten erleichtern. Hierzu wird der Vertrag von Prüm ausgebaut, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und als illegal eingestufter Migration regelt (Ratsdokument 10550/18). Im Bereich der Biometrie sind die Prüm-Beschlüsse derzeit auf DNA-Daten und Fingerabdrücke beschränkt. Die EU-Kommission hat bei dem Dienstleister Deloitte eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Prüm-Systems in Auftrag gegeben, das als Zwischenergebnis die Erweiterung auf „neue Datenkategorien“ empfiehlt. Der Rat richtete zudem eine Expertengruppe zum europaweiten „Gesichtsbilddatenaustausch“ ein. Zusammen mit weiteren „Fokusgruppen“ zu DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten wird die Erweiterung der Prüm-Beschlüsse auf neue Datenkategorien, die Vereinheitlichung von Datenformaten und die Erleichterung des Folgeschriftverkehrs untersucht. Im Rat firmiert das Vorhaben als „Next Generation Prüm“. Das Bundeskriminalamt (BKA) ist an den Initiativen der Kommission und des Rates beteiligt. Über die Einführung neuer Funktionen in „Next Generation Prüm“ ist noch nicht entschieden. Trotzdem finanziert die EU-Kommission mit 0,5 Mio. Euro Forschungen für ein europäisches Gesichtserkennungssystem (http://gleft.de/ 32U). Unter Leitung des estnischen Justizministeriums prüfen polizeiliche Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den Niederlanden im Projekt TELEFI („Towards the European Level Exchange of Facial Images“) mögliche technische Verfahren (www.telefi-project.eu). Hierzu führen die Beteiligten Interviews mit den zuständigen Behörden der EU- Mitgliedstaaten. Nach Ende der Laufzeit am 30. Juni 2020 werden die Ergebnisse in einem Abschlussbericht veröffentlicht. Das Projekt verfolgt ebenfalls eine Erweiterung der Prüm-Beschlüsse auf neue biometrische Datenkategorien . Möglich wäre auch der europaweite Abgleich von Sprachdateien. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14952 19. Wahlperiode 08.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Höhe das EU- Projekt TELEFI aus welchen EU-Fonds gefördert wird, und welche Kosten von den Beteiligten selbst getragen werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das Projekt TELEFI aus dem EU- Fonds Innere Sicherheit – Polizei („European Union’s Internal Security Fund – Police“) gefördert. Genaue Informationen über die Höhe der Förderung des Projekts sowie über mögliche Kostenbeteiligungen liegen der Bundesregierung nicht vor.  2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche neuen biometrischen Datenkategorien für einen Austausch im Rahmen der Prüm- Beschlüsse in TELEFI untersucht bzw. für eine Erweiterung erwogen werden? Das Projekt TELEFI untersucht nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Datenkategorie „Lichtbild“ im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der Rahmenbeschlüsse zur Umsetzung des Vertrages von Prüm.  3. Nimmt die Bundesregierung an der Umfrage des EU-Projekts TELEFI zu einem EU-weiten Austausch von Gesichtsbildern teil? Sowohl Bundespolizei (BPOL) als auch Bundeskriminalamt (BKA) haben an der Online-Umfrage „Study of the Current Situation of Forensic Facial Recognition in EU Member States“ des TELEFI-Projektes teilgenommen. Thematisiert wurde die gegenwärtige Verwendung von Gesichtserkennung im polizeilichen Bereich in den EU-Mitgliedstaaten. a) Gehört Deutschland zu jenen Ländern, die im Rahmen der Forschungen besucht werden? Ja. b) Falls ja, welche Einrichtungen werden von TELEFI besucht? Besuche im Sinne der Fragestellung sind bei den vorgenannten Behörden geplant .  4. Welche deutschen Rechtsinstrumente oder Vorschriften existieren aus Sicht der Bundesregierung für die Gesichtsbildverarbeitung, und was wird die Bundesregierung gegenüber TELEFI hierzu mitteilen? Auf der Grundlage von § 81b der Strafprozessordnung (StPO) dürfen Lichtbilder sowohl für die Zwecke der Durchführung eines Strafverfahrens als auch für die Zwecke des Erkennungsdienstes erhoben werden. Das BKA betreibt ein Informationssystem zur Erfüllung seiner Aufgaben (vgl. § 13 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes [BKAG]), zu denen auch die Unterhaltung zentraler erkennungsdienstlicher und kriminaltechnischer Einrichtungen und Sammlungen gehört (vgl. § 2 Absatz 4 BKAG). Zu den Grundfunktionen dieses Informationssystems des BKA gehört auch die Durchführung von Abgleichen von personenbezogenen Daten (vgl. § 13 Absatz 2 Nummer 4 BKAG). Ferner ist die Errichtungsanordnung „Erkennungsdienst“ für den Betrieb des Gesichtserkennungssystems im BKA einschlägig. Im Rahmen der Mitnutzung des Gesichtserkennungssystems des BKA gilt ferner § 98c StPO (Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten). Für die Bundespolizei ist darüber hinaus die Norm Drucksache 19/14952 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. § 34 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) (Abgleich personenbezogener Daten) einschlägig. Fragen zu diesen rechtlichen Aspekten waren nicht Bestandteil des vom BKA beantworteten TELEFI-Fragebogens.  5. Welche Qualitätsstandards werden beim Bundeskriminalamt (BKA) für die Erfassung und Verwendung von Gesichtsbildern angewendet? Zur digitalen Fertigung, Speicherung und Anzeige der erkennungsdienstlichen Lichtbilder im Informationssystem der Polizei (INPOL) sowie zur Gewährleistung des internationalen Austauschs von Lichtbildern wurden Qualitätsstandards für erkennungsdienstliche Lichtbilder in den polizeilichen Bund-Länder- Gremien abgestimmt. Diese finden bei den Polizeien des Bundes und der Länder Anwendung. Die nationalen Qualitätsstandards sind an internationale Standards angelehnt.  6. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einem erleichterten EUweiten Austausch von Gesichtsbildern? Die Bundesregierung hat sich zu dieser Frage noch keine Position gebildet.  7. Welche Schritte können aus Sicht der Bundesregierung zur weiteren Harmonisierung des EU-weiten Austausches von Gesichtsbildern unternommen werden? Die Bundesregierung hat sich zu dieser Frage noch keine Position gebildet.  8. Hat die Bundesregierung der Firma Deloitte eigene Hinweise oder Anmerkungen zur Aufnahme in die Studie bzw. den Bericht geliefert, und falls ja, worin bestanden diese? Das BKA war bei der Untersuchung der Firma Deloitte („Study on the Feasibility of Improving Information Exchange under the Prüm Decisions“) durch die Beantwortung eines Fragebogens, Teilnahme an einem Experten-Interview sowie Teilnahme an drei Experten-Workshops beteiligt. Äußerungen in diesem Zusammenhang erfolgten im Rahmen eines Austauschs auf Fachebene und stellten nicht die Auffassung der Bundesregierung dar, die (vgl. Antwort zu den Fragen 6 und 7) hierzu noch keine Position entwickelt hat.  9. Welche Details kann die Bundesregierung zu der im Rahmen der Deloitte-Studie diskutierten Möglichkeit der Einführung eines „2nd Step“ zur Erleichterung des Folgeschriftverkehrs im Rahmen der Prüm- Beschlüsse erläutern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13034, Antwort zu Frage 4)? Das Ergebnis der Studie liegt noch nicht vor, sodass der Bundesregierung keine Details hieraus bekannt sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14952 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Was versteht die Bundesregierung unter „Kerndaten“ (Bundestagsdrucksache 19/12531, Antwort zu Frage 4), und wie könnte deren Austausch automatisiert werden? Eine allgemeingültige Definition des Begriffs Kerndaten im Kontext des Prümer Verfahrens existiert nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht. Nach hiesigem Verständnis bezieht sich die derzeit im Rahmen der Deloitte- Studie diskutierte Möglichkeit der Einführung eines „2nd step“, der einen teilweise automatisierten Kerndatenaustausch vorsehen würde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/13034), auf einzelne personen- oder fallbezogene Datenelemente, die dazu geeignet wären, Personen zu identifizieren oder Straftat-Straftat- bzw. Straftat-Personen-Verknüpfungen nach technischen Fundstellentreffern herzustellen. Dies könnten etwa Personalien, Informationen zu genutzten Identitätsdokumenten Informationen über sachleitende Behörden sowie Akten- oder Vorgangsbearbeitungsnummern sein, die die weitere Korrespondenz zwischen den ermittelnden Behörden ermöglichen. Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/13034 dargestellt, existiert in der Bundesregierung noch keine abschließende Meinung über eine mögliche Automatisierung des Austauschs ebensolcher Daten im Kontext des Prümer Verfahrens. 11. Welche Lichtbilder welcher von Bundesbehörden geführten Dateien können derzeit von europäischen Polizeien oder Geheimdiensten im Rahmen der Prüm-Beschlüsse abgefragt werden? a) Welche technischen Verfahren werden dort nach Kenntnis der Bundesregierung für die Gesichtsbildverarbeitung eingesetzt? b) Wie viele Lichtbilder sind derzeit in diesen Dateien gespeichert? c) Wie viele Abfragen haben diese Dateien in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Prüm-Beschlüsse verzeichnet (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)? d) Wie viele dieser Abfragen erfolgten durch europäische Polizeibehörden , und wie viele durch Geheimdienste? Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet. Derzeit können keine Lichtbilder im Rahmen der Prüm-Beschlüsse abgefragt werden. 12. Welcher Mehrwert ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Schaffung eines „justiziellen Terrorismusregisters“ (Judicial Counter- Terrorism Register) bei der EU-Agentur Eurojust für die justizielle Zusammenarbeit in Strafverfahren („Launch of Judicial Counter-Terrorism Register at Eurojust“, Eurojust vom 5. September 2019), und welche Funktionen werden von dem neuen Informationssystem übernommen, die im Rahmen des 2012 geschaffenen Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) nicht abgedeckt werden? Bei dem sogenannten Verfahrensregister für Terrorismusverfahren bei Eurojust handelt es sich nicht um ein neues Register, sondern um die Verbesserung der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch Eurojust auf Basis der bereits bestehenden Rechtsgrundlagen und des bestehenden Fallbearbeitungssystems bei der Terrorismusbekämpfung. Der Mehrwert der Initiative besteht darin, dass Eurojust verstärkt in die Lage versetzt werden soll, Informationen zu laufenden Strafverfahren, denen terroris- Drucksache 19/14952 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tische Straftaten zu Grunde liegen, zu erhalten und auf Querverbindungen zu prüfen. Die Mitgliedstaaten sollen an das bereits bestehende Verfahrensregister bei Eurojust (das sog. Case Management System) mehr Informationen übermitteln, damit das Register besser für Terrorismusfälle nutzbar gemacht werden kann. Die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zur Information von Eurojust über Terrorismusfälle ergibt sich bereits aus Artikel 2 des Beschlusses 2005/671/JI. Die Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung beinhaltet zudem den Katalog von Taten, die dem Terrorismusbegriff unterfallen. Damit das bestehende Fallbearbeitungssystem von Eurojust die Informationen optimal abgleichen kann, wurde eine Vorlage entwickelt, um für eine einheitliche Übertragung der Informationen zu Terrorismusverfahren aus den Mitgliedstaaten zu sorgen. Erfasst werden dabei die Daten zum Beschuldigten (Name, Alias, Geburtsdatum etc.), eine Zusammenfassung des Sachverhalts, der Name der Verfolgungsbehörde sowie das Aktenzeichen der Verfolgungsbehörde. Die Information, ob es sich um links, rechts, separatistisch oder islamistisch motivierte Taten handelt, wird von den übermittelnden Behörden der Mitgliedstaaten ebenfalls an Eurojust mitgeteilt. Für Deutschland übermittelt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof entsprechende Informationen. Die übermittelten Fälle werden bei Eurojust im Fallbearbeitungssystem nach dem Treffer-/Kein Treffer-Prinzip anhand der Namen der Beschuldigten überprüft und eventuelle Treffer an die betroffenen nationalen Mitglieder von Eurojust mitgeteilt. Ein Bezug zum Strafregisterinformationssystem (ECRIS) besteht nicht. 13. Enthält der Aufruf für das EU-Projekt TELEFI nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Möglichkeit zur Untersuchung des Abgleichs von Sprachdateien? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 14. Untersucht oder erwägt die von der Europäischen Kommission bei dem Beratungsunternehmen Deloitte beauftragte Machbarkeitsstudie nach Kenntnis der Bundesregierung den Abgleich von Sprachdateien (Bundestagsdrucksache 19/12531, Antwort zu Frage 9)? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung umfasst die Machbarkeitsstudie nicht den Abgleich von Sprachdateien. 15. Welche Möglichkeiten existieren bei Bundesbehörden für den automatischen forensischen Stimmenvergleich in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, und welche Technik wird hierzu genutzt? Die Frage wird seitens der Bundesregierung so verstanden, dass unter den Begriff „forensischer Stimmenvergleich“ Stimmvergleiche im Rahmen kriminaltechnischer Untersuchungen gemeint sind (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14832). Im BKA werden keine Datenbankabfragen auf Stimmgleichheit durchgeführt, sondern einzelne Sprachproben miteinander verglichen. Dies trifft auch für den Stimmenvergleich in Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14952 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine Auswertung von Audiodateien im Sinne der Fragestellung findet bei der Bundespolizei nicht statt. 16. Wie bewertet die Bundesregierung den Bedarf ihrer Strafverfolgungsbehörden , auch Sprachdateien europaweit abgleichen zu können, anstatt hierfür bestimmte EU-Mitgliedstaaten jeweils einzeln anzufragen? a) Welche Dateien mit Audioaufzeichnungen kämen aus Sicht der Bundesregierung für einen solchen Abgleich in welchen Fällen infrage ? b) Inwiefern sollte ein solcher Abgleich aus Sicht der Bundesregierung auch für Geheimdienste möglich sein? Die Fragen 16 bis 16b werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Zur Frage des Bedarfs für einen europaweiten Abgleich von Sprachdateien im Sinne der Fragestellung hat sich die Bundesregierung noch keine Position gebildet. 17. Welche Sprachdateien bzw. Dateien mit Audioaufzeichnungen werden bei welchen Bundesbehörden zu welchem Zweck geführt, und welche dieser Dateien können mit Vergleichsproben abgefragt werden? Die Frage wird seitens der Bundesregierung so verstanden, dass im Kontext dieser Kleinen Anfrage nach Sprachdateien bzw. Dateien mit Audioaufzeichnungen bei den Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes, einschließlich der Nachrichtendienste des Bundes, gefragt ist. Die Bundespolizei und die Zollverwaltung erheben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bei der Durchführung von verdeckten Maßnahmen nach § 101 StPO Daten mit Sprach-/Audioaufzeichnungen. Die Erhebung dieser Audiodateien ist zweckgebunden und dient ausschließlich der Beweisführung im Ermittlungsverfahren . Derzeit existieren keine Möglichkeiten Dateien automatisiert mit Vergleichsproben abzufragen. Beim BKA existiert derzeit keine Datenbank mit Stimmproben. Vergleiche werden zwischen einzelnen Sprachproben durchgeführt (keine Datenbankabfrage ). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. In Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes kann die Bundesregierung zum Schutze des Staatswohles keine Informationen offenlegen, da diese sensiblen Informationen Aufschlüsse über Arbeitsweisen und Methoden der Nachrichtendienste erlauben würden. Dies würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland darstellen. Die angefragten Inhalte erfordern zudem eine derart detaillierte Darstellung der technischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine VS-Einstufung und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste und den zuvor benannten Gründen nicht in Betracht kommt, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Drucksache 19/14952 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Wo sind die „Sammlungen anonymer akustischer Sprachproben“ angesiedelt , auf die das BKA „für Forschungs-, Entwicklungs- und Vergleichszwecke “ zugreift (Bundestagsdrucksache 17/14832, Antwort zu Frage 13)? Die Sammlung anonymer akustischer Sprachproben ist bei der Abteilung KT des Bundeskriminalamtes angesiedelt. 19. In welchem Umfang wird die vom BKA entwickelte „Spezialsoftware“ SPES (Sprechererkennungssystem) für Zwecke des automatischen forensischen Stimmenvergleichs in Ermittlungs- und Strafverfahren genutzt (Bundestagsdrucksache 17/14832, Antwort zu Frage 2)? Das System SPES wird nicht mehr benutzt. Das System wurde durch kommerzielle Software-Produkte ersetzt. 20. Welche „im BKA eigens dafür entwickelte Software“ wird zur Erkennung von verschiedenen Sprachen in Textdokumenten eingesetzt, und wer half bei der Programmierung (Bundestagsdrucksache 17/14832, Antwort zu Frage 4)? Das BKA setzt keine „im BKA eigens dafür entwickelte Software“ im Sinne der Fragestellung ein (siehe auch Antwort zu Frage 19). 21. Welche eigenen Forschungen hat die Bundesregierung seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4716 zur Sprachverarbeitung, Spracherkennung und Sprechererkennung beauftragt, und an welchen von der EU- Kommission finanzierten Forschungen waren Bundesbehörden beteiligt? Sowohl BKA und BPOL als auch der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) haben weder eigene Forschungen im Sinne der Fragestellung beauftragt noch waren sie seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/4716 an eigenen oder von der EU-Kommission finanzierten Forschungen beteiligt. Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung wurden im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ seit 2015 die in der Anlage 1 aufgeführten Forschungsprojekte gefördert, die einen Bezug zur Sprachverarbeitung und Spracherkennung haben. Im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung, der 7. Gesellschaftlichen Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ des Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“, wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4716 keine Forschungsvorhaben zur Sprachverarbeitung, Spracherkennung und Sprecherkennung bekannt. Im Bereich der Wehrtechnischen Forschung des Bundesministeriums der Verteidigung wurden im Themengebiet „Sprachverarbeitung, Spracherkennung und Sprecherkennung“ ab 2015 folgende Vorhaben beauftragt: • Künstliche Intelligenz im Einsatz I/ Spracherkennung für intelligente Führungsinformationssysteme , 01.06.2018 – 31.12.2018 • Künstliche Intelligenz im Einsatz II/ Spracherkennung für intelligente Führungsinformationssysteme , 10.07.2019 – 05.02.2021 • Digitale Simultanübersetzung, 20.08.2018 – 21.05.2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14952 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • Zero-Resource Schlagworterkennung bei Audio-Massendaten einschließlich Evaluierung und Funktionsnachweis, 30.11.2016 – 30.11.2018 • Schlagworterkennung bei Audio-Massendaten einschließlich Evaluierung und Funktionsnachweis, 15.11.2016 – 31.03.2017 • Theoretische Untersuchung zur Leistungsfähigkeit marktverfügbarer Produkte zur Schlüsselworterkennung, 14.10.2015 – 30.11.2018 • Theoretische Untersuchungen zur robusten Sprechersegmentierung und - Identifikation (ROSIE), 09.10.2015 – 30.11.2016 • Schlagworterkennung bei Audio-Massendaten einschließlich Evaluierung und Funktionsnachweis, 25.11.2015 – 31.01.2016 • Theoretische und technische Untersuchung von existierenden Mechanismen zur Schlagworterkennung zur Erfassungs-/Auswertungsunterstützung, 09.10.2017 – 30.11.2018. Im weiteren Kontext des Themengebiets „Sprachübertragung“ waren ferner folgende Vorhaben Gegenstand eines Studienvertrags bzw. einer Zuwendung: • Experimentelle Untersuchung von Sprachübertragung und Signalisierung in heterogenen Kommunikationsnetzen mit dem Ziel solche Netze zu analysieren , um Schwachstellen zu erkennen und die Netze zu optimieren, 13.05.2019 – 31.01.2020 • Untersuchung der Übertragung von Sprache und Daten über einen Funkkanal . Vergleich HDLC Funkprozedur mit harmonisierter Funkprozedur, 31.07.2014 – 28.02.2017. Im Ressort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales war die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) an keiner durch die EU finanzierten Forschung (7. und 8. FRP) in dem Themenfeld „Sprachverarbeitung, Spracherkennung und Sprecherkennung“ beteiligt. Im Rahmen des Projektes „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ wurde im Auftrag des BAuA ein Gutachten zum Themenfeld „Mensch-Rechner- Interaktion“ betreut, das an die Universität Dresden vergeben und wie alle Berichte veröffentlicht wurde. In dem Gutachten wird unter anderem Literatur zur Spracherkennung als Eingabesystem und die damit verbundenen Auswirkungen auf Parameter der psychischen Gesundheit ausgewertet. Hier der Link: www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2353-4e.pdf?__blob=pub licationFile&v=5. Darüber hinaus wurde bereits 2013 eine kleine Studie zu den Vor- und Nachteilen von Spracheingabe durchgeführt. Hier die Ergebnisse und der Link: www.arbeitsschutzdigital.de/ce/spracheingabe-als-alternative-zur-tastatur-beider -bueroarbeit/detail.html. 22. An welchen Vorhaben des Strangs „Secure societies – Protecting freedom and security of Europe and ist citizens“ im EU- Forschungsrahmenprogramm ,,Horizon 2020“ (www.ec.europa.eu/pro grammes/horizon2020/en/h2020-section/secure-societies-–-protectingfreedom -and-security-europe-and-its-citizens) sind derzeit welche deutschen Behörden beteiligt? Zurzeit ist im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm, der 7. Gesellschaftlichen Herausforderung „Sichere Gesellschaften“ des Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“, lediglich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Konsortialpartner ausgewiesen. Dieses ist derzeit an den Projekten MEDEA, CURSOR, DAREnet, SAYSO und FIRE-IN beteiligt. Drucksache 19/14952 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundespolizei ist an folgenden Vorhaben des Strangs „Sichere Gesellschaften “ im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ beteiligt : • ENTRAP – Enhanced Neutralisation of explosive Threats Reaching Across the Plot (Verbesserte Neutralisation von Bedrohungen durch Explosivstoffe entlang des gesamten Plots) • ENTRAP EXERTER – Security of Explosives pan-European Specialists Network Das BKA ist an folgenden Vorhaben des Strangs „Sichere Gesellschaften“ im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ beteiligt: • CHEQUERS (Compact High Performance Quantum cascade laseR Sensors) • EXERTER (Security of EXplosives pan-EuRopean SpecialisTs NEtwoRk) • VISAGE (Visible Attributes through Genetics) • microMole (Sewage Monitoring system for tracking synthetic drug laboratories ) • SYSTEM (SYnergy of integrated Sensors and Technologies for urban sEcured environments) Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist als assoziierter Partner an folgendem Projekt beteiligt: • European programme for the establishment of validated procedures for the detection and identification of biological toxins (EuroBioTox) Das Technische Hilfswerk ist an folgenden Vorhaben des Strangs „Sichere Gesellschaften “ im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ beteiligt: • CURSOR – „Coordinated Use of miniaturized Robotic equipment and advanced Sensors for search and rescue OpeRations” (Konsortialführer) • DareNet – „Danube river region resilience exchange network“ (Konsortialführer ) • FireIn – „Fire and rescue innovation network” (Vollpartner) • MEDEA – „Mediterranean practitioners network & capacity building for effective response to emerging security challenges” (Vollpartner) • REACHING Out – „demonstRation of EU effective lArge sCale tHreat and crIsis MaNaGement Outisde the EU” (assoziierter Partner) • TERRIFFIC – „Accelerated CBRNE Response” (assoziierter Partner) ZITiS ist an folgenden Vorhaben des Strangs „Sichere Gesellschaften“ im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“ beteiligt: • FORMOBILE – From Mobile Phones to Court Das BSI nimmt derzeit nicht an Vorhaben des Strangs „Secure societies – Protecting freedom and security of Europe and its citizens“ im EU- Forschungsrahmenprogramm ,,Horizon 2020“ teil. Bei einzelnen Projekten tritt das BSI in rein beratender Funktion auf. Die Universität der Bundeswehr München ist an folgenden zwei Horizon 2020- Projekten beteiligt, die im Rahmen der Säule III (Gesellschaftliche Herausforderungen – Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger) in der Untergruppe 7 bearbeitet werden: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14952 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • microMole (Sewage Monitoring System For Tracking Synthetic Drug Laboratories ) • SYSTEM (SYnergy of integrated Sensors and Technologies for urban sEcured environMent). 23. Auf welche Weise beteiligt sich das BKA an dem EU-Projekt ASGARD (Analysis System for Gathered Raw Data), und welche Details enthält der Konsortialvertrag hierzu (Bundestagsdrucksache 18/7966, Antwort zu Frage 7)? Seitens des Bundeskriminalamts besteht keine Beteiligung am Projekt AS- GARD. 24. Für welche wesentlichen Vorhaben der Neuordnung von Informationssystemen war der Leiter der Abteilung Zentrales Informationsmanagement im BKA, J. E., in den letzten Jahren verantwortlich, und mit welchen ähnlichen Projekten (etwa die Automatisierung des Informationsaustauschs , vgl. Bundestagsdrucksache 19/10725; die Zusammenlegung von Datensilos im Projekt „Interoperabilität“, vgl. Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 19/13890; die Einführung einheitlicher Datenformate, vgl. Bundestagsdrucksache 18/8323 sowie die Erweiterung biometrischer Datenbanken, vgl. Bundestagsdrucksache 19/7365, Antwort zu Frage 5) wird dieser nach seiner Wahl als Vizedirektor bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung vorrangig befasst sein (Pressemitteilung des Rates vom 18. Juli 2019)? Die grundsätzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Leitung der Abteilung Zentrales Informationsmanagement ergeben sich aus dem Portfolio der Abteilung . Dieses umfasst unter anderem die Konzeption der fachlichen Informationsarchitektur im BKA, die nationale zentrale Stelle für die Verarbeitung von Fluggastdaten und die Bündelung sämtlicher im BKA verorteten Zuständigkeiten und Kompetenzen im Bereich Biometrie und Fahndung. Darüber hinaus trägt die Abteilung ZI den Herausforderungen im Rahmen der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und an der Identitätsfeststellung im Asyl- und Migrationskontext durch die Amtshilfe bei der Auswertung von Lichtbildern und Fingerabdrücken Rechnung. Schließlich fungiert sie als Zentralstelle für die Fortentwicklung und den Betrieb der nationalen, europäischen und internationalen Informationsverbundarchitektur. Zukünftig wird Herr J. E. als Vizedirektor bei Europol für das Direktorat „Governance “ zuständig sein. In den Zuständigkeitsbereich fallen unter anderem die Stabsstelle der Direktorin, die Dienststellen für Rechtsfragen, Außenbeziehungen , Strategie und Beschaffung sowie die Haussicherheit. Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind dem Ausschreibungstext der Stellenbeschreibung zu entnehmen, der Ende Januar 2019 EU-weit veröffentlicht wurde (Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/C 28 A/01). Drucksache 19/14952 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Verfügt die Bundesregierung (etwa aus ihrer Mitarbeit bei Interpol, Europol oder aus der Beteiligung des Bundeskriminalamtes an entsprechenden Ermittlungen) über eigene Erkenntnisse zu dem mutmaßlichen Datendiebstahl bei der ÖVP-Parteizentrale in Wien, der Medienberichten zufolge aus Frankreich vorgenommen worden sein soll und bei dem 1.300 Gigabytes Daten unbemerkt übertragen worden sein sollen („Hacker-Affäre bei ÖVP: Spur führt nach Frankreich“, www.krone.at vom 15. September 2019), und sind der Bundesregierung vergleichbare Fälle bekannt, bei denen über 1 Terrabyte Daten von einer Partei oder einem Unternehmen wegen eines offenbar mangelhaft gesicherten Netzwerks unbemerkt über einen längeren Zeitraum aus der Ferne über das Internet kopiert werden konnten? Der Bundesregierung liegen zum Sachverhalt über die bereits öffentlich bekannten Informationen aus der Medienberichterstattung keine weiteren Erkenntnisse vor. 26. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur weiteren Automatisierung des Informationsaustauschs im Bereich der Strafverfolgung, und wie wird sie die im Ratsdokument 11434/19 aufgeworfenen Fragen beantworten? a) Sollen aus Sicht der Bundesregierung auch die Formate PIU.net, FIU.net und EPRIS-ADEP ausgebaut werden? b) Wird die Bundesregierung über die Beantwortung der Fragen hinaus weitere Berichte oder Stellungnahmen hierzu vorlegen? Die Fragen 26 bis 26b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Überlegungen des Ratsvorsitzes , den Einsatz von Automatisierung zur Steigerung der Effizienz im Rahmen des geltenden Rechts zu untersuchen. Sie hat sich zu damit zusammenhängenden Einzelheiten noch keine Position (einschließlich der von den Fragestellern in Bezug genommenen Formaten) gebildet und daher auf die Fragen im von den Fragestellern genannten Ratsdokument nicht im Einzelnen geantwortet, sondern sich auf eine Kommentierung der von der finnischen EU-Präsidentschaft vorgeschlagenen Definitionen beschränkt . Ob sie künftig Berichte vorlegen oder Stellungnahmen abgeben wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt der Befassung nicht absehbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14952 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14952 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.