Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14445 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM: 2010:0245:FIN:DE:PDF) und, nach Auffassung der Fragesteller, mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/14964 19. Wahlperiode 08.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten “ (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01 b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierungdata .pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 16): „2019: Folgeprojekt läuft. Der Projektträger Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) plant dazu Maßnahmen in folgenden Bereichen : Informationen zu Belästigung, Nötigung, Stalking im digitalen sozialen Nahraum; Informationen zu Belästigung, Nötigung, Diskriminierung im öffentlichen digitalen Raum; Qualifizierung des Unterstützungssystems; Stärkung der Rechtssicherheit; Stärkung von Vernetzung, Qualifikation der Fachöffentlichkeit, verstärkte Kommunikation über digitale Gewalt.“ • • • • • V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der erfragte Umsetzungsstand des Projektes „Digitalisierung gestalten – Schutz von Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt“ aus der öffentlich zugänglichen Webseite der Umsetzungsstrategie Digitalisierung ersichtlich ist (www.bundesregie rung.de/breg-de/themen/digital-made-in-de/schutz-von-frauen-und-maedchenvor -digitaler-gewalt-1546684) und demnach durch die fragenstellende Fraktion selbst hätte in Erfahrung gebracht werden können. Nach Sinn und Zweck des parlamentarischen Fragerechts besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Keine Antwortpflicht der Bundesregierung besteht insbesondere dann, wenn sich die erbetene Information aus öffentlich zugänglichen Quellen, z. B. einer öffentlich zugänglichen Internetseite beschaffen lässt. Drucksache 19/14964 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wurden bereits Maßnahmen im Bereich Informationen zu Belästigung, Nötigung, Stalking im digitalen sozialen Nahraum umgesetzt? 2. Wurden bereits Maßnahmen im Bereich Informationen zu Belästigung, Nötigung, Diskriminierung im öffentlichen digitalen Raum umgesetzt? 3. Wurden bereits Maßnahmen im Bereich Qualifizierung des Unterstützungssystems umgesetzt? 4. Wurden bereits Maßnahmen im Bereich Stärkung der Rechtssicherheit umgesetzt ? 5. Wurden bereits Maßnahmen im Bereich Stärkung von Vernetzung, Qualifikation der Fachöffentlichkeit, verstärkte Kommunikation über digitale Gewalt umgesetzt? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14964 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333