Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14479 – Biodiversität in Kommunen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Erhalt einer vielfältigen Natur ist für uns Menschen essentiell. Die Landwirtschaft ist einer der größten Akteure, der mit vielfältigen Maßnahmen dem Artensterben entgegenwirken kann. Jedoch gibt es genügend Flächen im öffentlichen und halböffentlichen Besitz, die sich nach Ansicht der Fragesteller für Biodiversitätsmaßnahmen eignen würden. Strukturelemente wie beispielsweise Blühstreifen steigern auch den Freizeit- und Erlebniswert in Städten und Parks ungemein. 1. Welche Projekte finanziert die Bundesregierung, die darauf abzielen, mehr Biodiversität auf kommunale Flächen oder in private Gärten und auf Balkone zu bringen (bitte Titel, Laufzeit und Förderhöhe angeben)? Folgende Projekte, die auf die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Kommunen abzielen, werden aktuell über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt bzw. über Chance.Natur gefördert: Titel Laufzeit Förderhöhe (Bundesmittel ) Treffpunkt Vielfalt – Naturnahe Gestaltung und Pflege von Freiflächen in Wohnquartieren 01.09.2017- 28.02.2021 1.098.552,26 € Städte wagen Wildnis – Vielfalt erleben 01.06.2016-31.05.2021 3.128.714,93 € Stadtgrün- Artenreich und Vielfältig 01.04.2016-30.09.2021 1.572.929,40 € Stadtnatur – Kommunen für Insekten 01.10.2019-31.07.2024 2.214243,65 € Deutscher Bundestag Drucksache 19/14970 19. Wahlperiode 08.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Titel Laufzeit Förderhöhe (Bundesmittel ) Urbanität & Vielfalt: Biodiversität durch bürgerschaftliches Engagement – Seltene heimische Wildpflanzen im Garten und auf dem Balkon 01.12.2016 – 31.10.2020 1.351.887,66 € Verbundvorhaben: Alte Sorten für junges Gemüse – Bundesweites Edutainment-Programm zur Bewusstseinsbildung und Erhaltung traditioneller Gemüsearten und – sorten im Kontext von Naturschutz 01.02.2019-31.12.2021 336.512,61 € Außenstelle Natur – Firmengelände naturnah gestalten 01.10.2019-31.07.2024 645.011,25 € Zur Bewilligung vorgesehen: TAUSENDE GÄRTEN – TAU- SENDE ARTEN. Grüne Oasen, einheimische Tiere und Pflanzen! Teilvorhaben: Wissenstransfer naturnahes Grün, Aufbau Gestaltungskompetenz 01.12.2019-21.12.2024 1.185.240,54 € Chance.Natur Landschaften der Industriekultur Nord – Phase II 01.01.2013 – 31.12.2024 12.800.000 € Natürlich Hamburg! – Phase I 01.01.2017 – 31.12.2021 2.800.000 € Detaillierte Informationen zu den Projekten sowie zu den beteiligten Kommunen sind unter www.biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/ laufende-projekte.html und www.bfn.de/foerderung/naturschutzgrossprojekt/ liste-laufender-vorhaben.html einsehbar. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert im Programm „Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt“ folgendes Vorhaben: Titel Laufzeit Förderhöhe Begrünung von Straßenmittelstreifen durch gebietsheimische Pflanzen mit großer Toleranz gegenüber urbanen Stressoren 01.03.2017-31.12.2020 556.367,47 € Drucksache 19/14970 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welche Projekte finanziert die Bundesregierung, die die Artenvielfalt erforschen und geeignete Erhaltungsmaßnahmen vorschlagen (bitte Titel, Laufzeit und Förderhöhe angeben)? Folgende Projekte, die die Artenvielfalt im Siedlungsbereich erforschen, werden aktuell finanziert: Titel Laufzeit Förderhöhe Fördertitel Naturschutzkonzepte zur Entwicklung urbaner und suburbaner Freiräume 01.08.2017 – 31.01.2020 270.178,37 € F+E Stadtnatur erfassen, schützen, bewerten 01.10.2019 – 31.03.2022 392.392,67 € F+E Klima- und Artenschutz am Gebäude zusammendenken und gemeinsam voranbringen – Energetische Gebäudesanierung, Photovoltaik und Schutz gebäudebewohnender Arten 01.10.2018 – 30.09.2021 174.715,00 F+E Waldgärten als langfristige, multifunktionale Flächennutzung im urbanen Raum (Voruntersuchung ) 01.07.2018 – 31.12.2019 202.647,96 E+E Fit für Stadtnatur 01.06.2019 – 31.05.2021 149.997,98 Verbände Stadt – Natur – Plan! Wegweiser und Stolpersteine im Stadtnaturschutz 01.06.2019 – 31.05.2021 110.995,00 Verbände Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Grün 01.10.2018 – 31.01.2020 61.649,62 Verbände F+E = Forschungs- und Entwicklungsvorhaben E+E = Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Verbände = Projekte von Umwelt- und Naturschutzverbänden 3. Welche pollen- und nektarspendenden Arten mit langer Blütezeit gibt es nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung? In Deutschland sind 3586 Arten der Gefäßpflanzen etabliert (ohne Neophyten und ausgestorbene oder verschollene Arten) (Bundesamt für Naturschutz 2018). Etwa zwei Drittel dieser in Deutschland heimischen Wildpflanzen werden ausschließlich oder auch durch Insekten bestäubt. Fast alle insektenbestäubten Arten bieten Pollen und/oder Nektar an (die Anzahl der insektenbestäubten Pflanzen mit Täuschblumen, also ohne Pollen- und/oder Nektarangebot ist nur gering, es sind v. a. einige Orchideenarten). Die biologisch-ökologischen Merkmale von 3659 Arten der Gefäßpflanzen wurden in der vom Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle (UFZ) und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeiteten Datenbank BIOLFLOR zusammengefasst (Klotz & al. 2002). Danach haben die meisten Arten eine kurze bis mittlere Blühphase (2 bis 4 Monate). 184 der untersuchten Taxa (Arten und Unterarten ) spenden Pollen und/oder Nektar und haben eine lange Blühphase (5 bis 12 Monate), davon haben 28 ein besonders reichliches Nektar und/oder Pollenangebot (diese sind in der folgenden Auflistung fett markiert): Achillea millefolium Alchemilla alpina Alchemilla crinita Achillea nobilis Alchemilla colorata Alchemilla cymatophylla Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14970 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Alcea rosea Alchemilla connivens Alchemilla decumbens Alchemilla alpigena Alchemilla coriacea Alchemilla effusa Alchemilla exigua Coincya monensis Malva alcea Alchemilla fallax Crepis capillaris Malva moschata Alchemilla filicaulis Crepis tectorum Malva neglecta Alchemilla fissa Descurainia sophia Malva sylvestris Alchemilla flabellata Draba aizoides Medicago lupulina Alchemilla glabra Erica carnea Melampyrum nemorosum Alchemilla glaucescens Erodium cicutarium Mentha arvensis Alchemilla glomerulans Erysimum cheiranthoides Moehringia muscosa Alchemilla hoppeana Erysimum cheiri Myosotis arvensis Alchemilla impexa Euphorbia exigua Myosotis scorpioides Alchemilla incisa Euphorbia falcata Nasturtium officinale Alchemilla lineata Euphrasia micrantha Petrorhagia prolifera Alchemilla lunaria Euphrasia nemorosa Plantago lanceolata Alchemilla micans Euphrasia officinalis Plantago major Alchemilla monticola Euphrasia stricta Plantago media Alchemilla obtusa Fumana procumbens Plantago uliginosa Alchemilla pallens Fumaria officinalis Polygala serpyllifolia Alchemilla plicata Fumaria vaillantii Ranunculus acris Alchemilla propinqua Galeopsis angustifolia Ranunculus aquatilis Alchemilla reniformis Galeopsis bifida Ranunculus flammula Alchemilla rubristipula Galeopsis ladanum Ranunculus montanus Alchemilla splendens Galeopsis speciosa Ranunculus peltatus Alchemilla straminea Galeopsis tetrahit subsp. baudotii Alchemilla strigosula Gentiana clusii Ranunculus peltatus Alchemilla subcrenata Gentiana verna subsp. peltatus Alchemilla subglobosa Gentianella aspera Ranunculus penicillatus Alchemilla tenuis Gentianella germanica Ranunculus sceleratus Alchemilla tirolensis Geranium molle Ranunculus trichophyllus Alchemilla undulata Geranium pusillum Ranunculus villarsii Alchemilla versipila Geum urbanum Raphanus raphanistrum Alchemilla xanthochlora Gladiolus imbricatus Reseda lutea Anagallis arvensis Gypsophila muralis Rhinanthus minor Armeria maritima Helianthemum Rhinanthus serotinus Anchusa arvensis nummularium Rorippa sylvestris Anthemis arvensis Helleborus niger Sagina procumbens Anthemis cotula Herniaria glabra Samolus valerandi Aphanes australis Helleborus niger Saponaria ocymoides Arabidopsis arenosa Hypericum humifusum Saxifraga oppositifolia Arabis alpina Herniaria glabra Scleranthus annuus Arctostaphylos uva-ursi Inula salicina Scleranthus perennis Arenaria serpyllifolia Lamium album Senecio viscosus Armeria maritima Lamium amplexicaule Senecio vulgaris Aster bellidiastrum Lamium confertum Sherardia arvensis Bellis perennis Lamium hybridum Silene dioica Brassica oleracea Lamium maculatum Silene vulgaris Capsella bursa-pastoris Lamium purpureum Sinapis arvensis Centaurea cyanus Leontodon hispidus Sisymbrium officinale Centaurea jacea agg. Lepidium ruderale Sonchus asper Centaurea montana Leucanthemum ircutianum Sonchus oleraceus Chaenorhinum minus Leucanthemum vulgare Spergula arvensis Chelidonium majus Linaria vulgaris Spergularia marina Drucksache 19/14970 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Sonchus oleraceus Spergula arvensis Spergularia marina Stachys annua Stachys recta Stellaria nemorum Taraxacum sect. Ruderalia Thlaspi arvense Thymus pulegioides Thymus vulgaris Trifolium dubium Trifolium repens Tripleurospermum maritimum Tripleurospermum perforatum Vaccinium myrtillus Veronica agrestis Veronica anagallis-aquatica Veronica anagalloides Veronica arvensis Veronica catenata Veronica opaca Veronica polita Veronica serpyllifolia Viola arvensis Viola tricolor Die Blühdauer für die Pflanzenarten bedeutet nicht, dass alle Individuen über den kompletten Zeitraum blühen, z. T. sind es auch Arten, deren Individuen nach Störungen (Wiesenschnitt u. a.) erneut austreiben und blühen können. Die vorgenannte Liste enthält nur einheimische Pflanzenarten. Auch nichteinheimische Pflanzenarten können ein reichhaltiges Nektar- und Pollenangebot für einheimische Insekten bieten. Darüber hinaus füllen diese Arten die Zeiträume , in denen es von einheimischen Pflanzenarten nur ein geringes Nektarund Pollenangebot gibt (z. B. im Spätsommer). Für die blütenbesuchenden Insekten ist nicht allein die Blühdauer einzelner Arten entscheidend, sondern die Summe des Pollen- und/oder Nektarangebots aller Pflanzenarten in den entsprechenden Lebensräumen. 4. Welche stresstoleranten gebietsfremden Arten kennt die Bundesregierung, die einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität auf kommunalen Flächen wie Randstreifen, Verkehrsinseln oder Parks leisten könnten? Als Beitrag zur Biodiversität auf kommunalen Flächen kann eine Bepflanzung mit heimischen – nach Möglichkeit auch gebietseigenen – Pflanzenarten vorgenommen werden. Die Ergänzung durch geeignete nicht-einheimische Pflanzenarten erweitert das Angebot an Pollen und Nektar für Insekten und steigert die Attraktivität der Pflanzung. Die Auswahl der Pflanzenarten richtet sich nach dem jeweiligen Standort, daher können keine einzelnen Pflanzenarten genannt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14970 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Welche pflegereduzierten, standortgerechten Mischpflanzungen kennt die Bundesregierung, und wie lautet die Anwendungsempfehlung für die Kommunen? Kommunale Pflanzungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Der Bund unterstützt die Kommunen jedoch durch Wissenstransfer. So hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 11./12. November 2015 ein Symposium mit dem Titel „Pflanzenkonzepte für die Stadt der Zukunft “ veranstaltet. Die Inhalte sind unter www.julius-kuehn.de/gf/tagungsbeit raege/ einzusehen. Staudenmischpflanzungen können ein gutes Mittel zur Begrünung von schwierigen Standorten (z. B. Straßenmittelstreifen) sein. Vorteilhaft sind die geringen Pflegekosten. Mehrere Institutionen befassen sich mit der Zusammenstellung von geeigneten Staudenmischungen. Einen Überblick gibt www.bund-deut scher-staudengaertner.de/cms/staudenverwendung/mischpflanzungen/index.php Neben der Standortgerechtigkeit ist auch die Herkunft des Pflanzgutes für den Erhalt der biologischen Vielfalt von Bedeutung. Die Bundesregierung weist daher darauf hin, dass nach § 40 BNatSchG das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur außerhalb ihrer Vorkommensgebiete von der zuständigen Behörde zu genehmigen ist. Für Gehölze läuft eine diesbezügliche Ausnahmeregelung am 1. März 2020 aus. Soweit kommunale Flächen der „freien Natur“ zuzuordnen sind, kommen die oben genannten Regelungen zur Anwendung. Im innerörtlichen Raum kommen diese Regeln nicht zur Anwendung. 6. Welche Rolle tragen nach Ansicht der Bundesregierung Friedhöfe zum Erhalt der Artenvielfalt bei, und welche Gestaltungsprojekte fördert die Bundesregierung aktuell (bitte Titel, Laufzeit und Förderhöhe angeben)? Friedhöfe können einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt im Siedlungsraum leisten. Der Beitrag ist jedoch stark abhängig von der Größe, dem Alter und der Vielfalt des Gehölzbestandes sowie von der Pflegeintensität. Friedhöfe zählen zu den kommunalen Grünflächen, die eine hohe Kontinuität aufweisen, d. h. damit vergleichsweise für eine längere Zeit wenige Veränderungen erfahren und störungsarme Lebensräume für Pflanzen und Tiere bieten können. Auf vielen Friedhöfen gibt es immer mehr Flächen, die nicht mehr für Bestattungen genutzt werden oder bei denen dies noch nie der Fall war. Diese Flächen verfügen häufig über eine hohe biologische Vielfalt und kulturelle Bedeutung und könnten zur Planung und Entwicklung grüner Freiräume herangezogen werden. Dadurch können Friedhöfe auch zu Erholungsorten werden. Im Rahmen der wöchentlichen Auszeichnung von Projekten in der UN-Dekade Biologische Vielfalt 2011 bis 2020, wurden seit 2018 drei Projekte bzw. Initiativen gewürdigt, die sich mit der naturnahen Gestaltung von Friedhöfen befassen , siehe: www.undekade-biologischevielfalt.de/projekte/aktuelle-projektebeitraege /. Aktuell werden keine Projekte zur Gestaltung von Friedhöfen durch die Bundesregierung gefördert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 7./8. November 2017 ein Symposium mit dem Titel „Friedhöfe im Wandel – Mut zu neuen Perspektiven“ veranstaltet. Die Inhalte können unter www.julius-ku ehn.de/gf/tagungsbeitraege/ eingesehen werden. Drucksache 19/14970 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.