Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 19/13420 – Investitionsprogramme für den Erhalt und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zur Erfüllung des Gewährleistungsauftrags nach Artikel 87e des Grundgesetzes leistet der Bund jährliche Infrastrukturbeiträge an die DB Netz AG zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Über die rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft getretene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II investiert der Bund über die Laufzeit von fünf Jahren durchschnittlich 3,3 Mrd. Euro pro Jahr in das Bestandsnetz, die durch Eigenmittel der Deutschen Bahn ergänzt werden. Die zweite wichtige Säule der Infrastrukturfinanzierung bildet das Bundesschienenwegeausbaugesetz mit dem Bedarfsplan Schiene, über den der Neuund Ausbau im Schienennetz gesteuert wird. Im Haushaltsjahr 2019 stehen dafür 1,64 Mrd. Euro zur Verfügung (s. Bundestagsdrucksache 19/3400). Daneben fließen über den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, das Eisenbahnkreuzungsgesetz und Sonderprogramme wie beispielsweise das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) Mittel in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes. Insbesondere über die Sonderprogramme kursieren nach Eindruck der Fragesteller in den Medien unterschiedliche, teils irritierende Angaben über die Höhe der tatsächlich ausgereichten öffentlichen Mittel. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14979 19. Wahlperiode 11.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie hat sich seit 2009 die Investitionslinie beim Bedarfsplan Schiene entwickelt (bitte für jedes Haushaltsjahr die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel den tatsächlich verausgabten Mitteln im Haushaltsvollzug gegenüberstellen )?  2. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen in den Bedarfsplan Schiene in den Haushaltsjahren seit 2009 aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Mio. Euro): Jahr Haushaltssoll für den Bedarfsplan verfügbar Abruf durch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht abgerufen 2009 1.158 1.142 1.142 100 % 0 2010 1.111 1.102 1.102 100 % 0 2011 1.111 1.024 1.024 100 % 0 2012 1.202 1.275 1.237 97 % 38 2013 1.429 1.139 1.019 89 % 120 2014 1.236 986 934 95 % 52 2015 1.040 1.040 963 93 % 77 2016 1.255 1.255 1.139 91 % 116 2017 1.350 1.350 1.350 100 % 0 2018 1.591 1.591 1.530 96 % 61 Die Ausgabereste stehen weiterhin für die Bedarfsplaninvestitionen der Schiene zur Verfügung und werden in den nächsten Jahren sukzessive abgebaut.  3. Wie haben sich seit 2009 die investiven Eigenmittel der DB AG bei der Umsetzung der Bedarfsplanvorhaben entwickelt (bitte Gesamtsumme der Eigenmittel bei Vorhaben des Bedarfsplans Schiene für das jeweilige Jahr angeben)? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Eigenmittel in Mio. Euro 119 118 153 204 265 308 303 249 222 73 132  4. In welcher Höhe sind seit Beginn der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I (also einschließlich der LuFV II) Investitionsmittel für den Erhalt des Bestandsnetzes an die DB Netz AG geflossen (bitte für jedes Jahr seit Inkrafttreten der LuFV I einschließlich Soll-Ist-Vergleich angeben )? Es wird auf die Anlage 1* verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/14979 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14979 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. In welcher Höhe sind seit Beginn der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I (also einschließlich der LuFV II) Eigenmittel der DB AG für den Erhalt des Bestandsnetzes eingesetzt worden (bitte für jedes Jahr seit Inkrafttreten der LuFV I angeben)? HH-Jahr Vereinbarter Eigenbeitrag[in Mio. Euro] Testat Jahresabschlussprüfer (JAP) [in Mio. Euro] Testat Infrastruktur- Wirtschaftsprüfer (IWP) [in Mio. Euro] 2009 500 566 2010 500 545 2011 500 548 2012 500 579 2013 500 547 2014 500 560 2015 100 257 2016 100 1601) 2017 100 1771) 1) Die in 2016 erstmals ausgereichte Dividende wird hierbei nicht als Eigenmittel gewertet.  6. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I und II in den Haushaltsjahren seit 2009 aufgelaufen , und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Keine.  7. In welcher Höhe standen seit 2010 Mittel aus dem Europäischen Strukturund Investitionsfonds für den Neu- und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur des Bundes zur Verfügung (bitte für jedes Jahr einschließlich Soll-Ist- Vergleich gesondert angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Antwort enthalten sind, bitte gesondert angeben)?  8. Für welche Vorhaben hat die DB Netz AG die Mittel aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds seit 2010 eingesetzt (bitte projektscharfen Einsatz der Mittel für jedes Jahr angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Antwort enthalten sind, bitte gesondert angeben)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlage 2* verwiesen.  9. In welcher Höhe und in welchen Haushaltsjahren seit 2010 hat die DB Netz AG Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) erhalten (bitte für jedes Jahr gesondert ausweisen; sofern Mittel bereits in einer anderen Antwort enthalten sind, bitte gesondert angeben)? Es wird auf die Anlage 3* verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14979 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Für welche Vorhaben hat die DB Netz AG die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) eingesetzt (bitte projektscharfen Einsatz der Mittel für jedes Jahr angeben)? Es wird auf die Anlagen 3 und 4* verwiesen. 11. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Jahr Aufgelaufene Ausgabereste in Mio. Euro Inanspruchnahme von Ausgaberesten in Mio. Euro Nachveranschlagung Verwendung von Ausgaberesten (in Mio. Euro) 2016 237,5 2017 174,7 2018 68,8 115,8 Barrierefreiheit kl. Bhf. 37,242 Planungsvorrat Bedarfsplan 35,137 Plv Lärm 5,68 BIM 5,163 SHHV II, 2. Tranche 6,441 Digit. Kapazitätssteigerung 20,119 Innovative Güterwagen 4,4 Lärmschutz 1,611 93,8 ERTMS 45 Lärmschutz 38,35 Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen 9 BIM 1,424 2019 171 4,3 Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen 4 Lärmschutz 0,3 12. In welcher Höhe sind seit Auflage des Seehafenhinterlandprogramms I Investitionsmittel in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes geflossen (bitte für jedes Haushaltsjahr seit Beginn des Programms angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Antwort enthalten sind, bitte gesondert angeben )? Seehafenhinterlandprogramm I von 2008 bis 2013 Jahr Mio. Euro 2008 25 2009 50 2010 30 2011 45 2012 31,6 2013 49,54 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14979 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14979 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. In welcher Höhe sind seit Auflage des Seehafenhinterlandprogramms II Investitionsmittel in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes geflossen (bitte für jedes Haushaltsjahr seit Beginn des Programms angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Antwort enthalten sind, bitte gesondert angeben )? Die Mittel für das Seehafenhinterlandprogramm II (2015 bis 2020) sind seit 2015 im Titel 1222 bzw.1202/891 01 und zusätzlich ab 2016 auch im ZIP-Titel enthalten. Es wird auf die Anlage 5* verwiesen. 14. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem Seehafenhinterlandprogramm I und II aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Im Seehafenhinterlandprogramm I sind 98,4 Mio. Euro Ausgabereste aufgelaufen (2010: 45 Mio. Euro, 2011: 45 Mio. Euro, 2012: 8,4 Mio. Euro). Diese wurden 2014 in den Titel 1222 bzw. 1202/891 01 verlagert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. In welcher Höhe sind seit 2009 Haushaltsmittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes geflossen (also in erster Linie S-Bahn-Vorhaben bzw. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung(EBO)-Strecken sowohl für zwischenzeitlich abgeschlossene wie laufende Vorhaben, bitte für jedes Haushaltsjahr ab 2009 projektbezogen angeben)? Es wird auf die Anlage 6* verwiesen. 16. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) insgesamt aufgelaufen , und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Bei den Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) sind in den Haushaltsjahren 2009 bis 2018 folgende Ausgabereste entstanden: HH-Jahr Ausgabereste in Mio. Euro 2009 190 2010 192 2011 181 2012 202 2013 239 2014 485 2015 313 2016 374 2017 420 2018 392 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14979 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bei den Haushaltstiteln 882 02 und 891 01 werden die Ausgabereste für GVFG-Vorhaben verwendet. Die Ausgabereste wurden gebildet, da insbesondere einige Großvorhaben nicht in dem ursprünglich erwarteten Zeitraum begonnen werden konnten. 17. In welcher Höhe sind seit 2009 Haushaltsmittel nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz in die Infrastruktur der DB Netz AG geflossen (bitte für jedes Haushaltsjahr ab 2009 projektbezogen angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Ziffer enthalten sind, bitte gesondert angeben)? 18. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz insgesamt aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Investitionen in die Infrastruktur der Deutschen Bahn AG (DB AG) nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) sind entsprechend § 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG Maßnahmen an einem Bahnübergang nach § 3 EKrG; hier tragen die Beteiligten je ein Drittel der Kosten. Projekte werden ab 5 Mio. Euro einzeln veranschlagt und können den Straßenbauplänen seit 2009 entnommen werden . Die folgende Tabelle zeigt die Ausgaben seit 2009 in Mio. Euro: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 EKrG Kostendrittel 71,2 70,1 79,7 80,4 82,3 73,1 74,2 62,1 59,5 82,5 Ausgabereste eines jeden Jahres und deren Verwendung können der Haushaltsund Vermögensrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres entnommen werden , die das Bundesministerium der Finanzen im Frühjahr eines jeden Jahres dem Deutschen Bundestag zuleitet. 19. In welcher Höhe sind Investitionsmittel aus dem Innovations- und Investitionsprogramm (KP I = Konjunkturpaket I) in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes geflossen (bitte für jedes Haushaltsjahr seit Beginn des Programms angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Ziffer enthalten sind, bitte gesondert angeben)? 20. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem Innovationsund Investitionsprogramm (KP I) aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den Jahren 2009 bis 2011 sind 618 Mio. Euro im Rahmen des Programms KP I in die Eisenbahninfrastruktur geflossen. Ausgabereste wurden nicht gebildet . KP I 2009 2010 2011 In Mio. Euro 110,586 369,800 137,253 Drucksache 19/14979 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. In welcher Höhe sind Investitionsmittel aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm I in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes geflossen (bitte für jedes Haushaltsjahr seit Beginn des Programms angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Antwort enthalten sind, bitte gesondert angeben )? 22. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm I aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Jahr 2012 2013 In Tausend Euro 31.500 66.678 Über die Laufzeit des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms I (2012 bis 2015) sind Ausgabereste für das Gesamtprogramm (auch Straße und Wasserstraße ) in Höhe von 111.183 Tausend Euro angefallen (Soll-Ist-Vergleich). Es wurden keine Ausgabereste im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm I in Anspruch genommen 23. In welcher Höhe sind Investitionsmittel aus dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes geflossen (bitte für jedes Haushaltsjahr seit Beginn des Programms angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Antwort enthalten sind, bitte gesondert angeben )? 24. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Jahr 2013 2014 In Tausend Euro 10.100 17.500 Über die Laufzeit des Infrastrukturbeschleunigungsprogramms II (2013 und 2014) sind Ausgabereste für das Gesamtprogramm (auch Straße und Wasserstraße ) in Höhe von 109.357 Tausend Euro angefallen (Soll-Ist-Vergleich). Es wurden keine Ausgabereste im Infrastrukturbeschleunigungsprogramm II in Anspruch genommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. In welcher Höhe sind Investitionsmittel aus dem „5-Milliarden-Euro- Programm“ in die Eisenbahninfrastruktur des Bundes geflossen (bitte für jedes Haushaltsjahr seit Beginn des Programms angeben; sofern Mittel bereits in einer anderen Ziffer enthalten sind, bitte gesondert angeben)? 26. Welche Ausgabereste sind bei den Investitionen nach dem „5-Milliarden- Euro-Programm“ aufgelaufen, und wie wurden diese schlussendlich verwendet (bitte für jedes Haushaltsjahr einschließlich Verwendung im Bundeshaushalt gesondert angeben)? Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Anteil für die Eisenbahninfrastruktur aus dem 5-Milliarden Euro- Programm (2015 bis 2017) ist mit nachfolgenden Jahresbeträgen vollständig in die Finanzierung der zweiten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geflossen (Titel 1202/891 11). Ausgabereste wurden nicht gebildet. Jahr 2015 2016 2017 In Mio. Euro 300 300 450 27. In welchem Umfang sind Mittel in mehreren Programmen enthalten und entsprechend in den Antworten zu den Fragen 1 bis 26 mehrfach enthalten ? Die Mittel für das Seehafenhinterlandprogramm (SHHV II) sind seit 2015 im Titel 1222 bzw. 1202/89101 und zusätzlich ab 2016 auch im ZIP-Titel enthalten (vgl. Anlage 3). 28. In welchem Umfang hat die DB AG seit 2009 aus dem Bundeshaushalt weitere Mittel erhalten, die in den vorangestellten Fragen nicht enthalten sind (bitte Angabe in Jahresscheiben nach Haushaltstitel)? Keine. 29. Wie viele Bahnhöfe sind bereits mit dem von der Bundesregierung am 16. Juni 2016 angekündigten Modernisierungsprogramm (www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/096-dobrindt-modernisierungs schub-bahnstationen.html) ausgebaut bzw. fertiggestellt worden? Rund 40 Prozent der im Programm „ZIP-Barrierefreiheit“ zu realisierenden Maßnahmen wurden in Betrieb genommen oder die Inbetriebnahme erfolgt innerhalb weniger Wochen. 30. Entspricht die im Internet verfügbare Liste der geplanten 108 Stationen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zip-uebersicht.pdf? __blob=publicationFile) noch dem aktuellen Stand, oder wurden weitere Bahnhöfe nachgemeldet bzw. andere Bahnhöfe von der Liste gestrichen? Wenn nein, welche Veränderungen sind zwischenzeitlich an der Liste vorgenommen worden? Das Portfolio des Programms umfasste zur Zeichnung der Finanzierungsvereinbarung 108 Maßnahmen. Vertragskonform wurde das Portfolio dreimalig in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bzw. den Ländern geändert. Nach der dritten Anpassung umfasste Drucksache 19/14979 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. das Portfolio Maßnahmen an 124 Stationen. Derzeit befindet sich eine vierte Anpassung in Abstimmung mit dem Bund. Eine Liste der Stationen mit geplanten Maßnahmen ist auf der Internetseite: „deutschebahn.com/zip“ nachzulesen (Datenstand vom 31. Dezember 2018). 31. Wie viele der 108 Bahnhöfe befinden sich in der Planungsphase (bitte die einzelnen Bahnhöfe und den erreichten Planungsstand konkret benennen )? Circa 20 Prozent der Maßnahmen befinden sich in Planung (Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI). 32. Wie viele der 108 Bahnhöfe befinden sich in der Bauphase (bitte die einzelnen Bahnhöfe konkret benennen)? Circa ein Drittel der Maßnahmen befinden sich in der Bauphase (Leistungsphasen 5ff gemäß HOAI). 33. Wie viele der 108 Bahnhöfe werden Ende des Jahres 2019 fertiggestellt sein (bitte die einzelnen Bahnhöfe konkret benennen)? Nach Auskunft der DB AG können 60 Prozent der Maßnahmen bis zum Jahresende in Betrieb genommen werden. 34. Welcher Betrag des am 16. Juni 2016 angekündigten Modernisierungsprogramms – Anteil des Bundes über 80 Mio. Euro – ist bereits verausgabt worden? In den Jahren 2016 bis 2018 sind 67,066 Mio. Euro in das Teilprogramm des Bundes „Kleine Bahnhöfe“ des ZIP verausgabt worden. 35. Bis wann erwartet die Bundesregierung einen Abschluss des Modernisierungsprogramms dahin gehend, dass an allen 108 Bahnhöfen die Baumaßnahmen abgeschlossen sind? Die Maßnahmen sollen bis 2020 abgeschlossen sein und die Inbetriebnahme der Anlagen soll bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. 36. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um eine Finanzierungsplanung des 1.000-Bahnhöfe-Programms zur Sanierung kleiner Bahnhöfe (Bundestagsdrucksache 19/9918) vorzulegen? 37. Wie wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag auf Bundestagsdrucksache 19/9918 geforderte finanzielle Beteiligung von Ländern und Kommunen beim 1.000-Bahnhöfe-Programm umsetzen? 38. Bis wann wird die Bundesregierung einen Finanzierungsplan vorlegen, und wie viele Bahnhöfe sollen in den Jahren 2019 und 2020 von dem Programm erfasst werden? Die Fragen 36 bis 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Das 1000-Bahnhöfe-Programm fördert die Steigerung der Attraktivität von Personenbahnhöfen , u. a. indem die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen hergestellt wird. Mit dem Bundeshaushalt 2019 ist die Finanzierung von 330 Mio. Euro bis zum Jahr 2026 zur baulichen Umsetzung des Planungsvorrats abgesichert , der im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 bis 2018 für 118 Verkehrsstationen zur Herstellung der Barrierefreiheit angelegt wurde. Die weiteren Programmteile des 1000-Bahnhöfe-Programms befinden sich in der Vorbereitung. Drucksache 19/14979 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14979 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14979 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.