Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Michel Brandt, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13865 – Menschenrechtsverletzungen im indischen Teil von Kaschmir V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. August 2019 verabschiedete das indische Parlament in einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung einen präsidentiellen Erlass, durch den Artikel 370 der indischen Verfassung aufgehoben und die einzige mehrheitlich von Musliminnen und Muslimen bevölkerte Region, Kaschmir, in zwei Unionsterritorien – Kaschmir und Jammu – aufgeteilt wurde. Artikel 370 verankerte den Autonomiestatus des indischen Teils Kaschmirs und garantierte der Bevölkerung neben eigener Verfassung und Flagge die Möglichkeit eines Referendums über den Fortbestand der Region (www.economist.com/leaders/ 2019/08/10/modis-revocation-of-kashmirs-autonomy). In Vorbereitung auf den präsidentiellen Erlass schnitt Indien den von ihm verwalteten Teil Kaschmirs von der Außenwelt ab. Indien verlegte über 38.000 Soldaten nach Kaschmir (www.indiatoday.in/news-analysis/story/-if-situationhas -improved-then-why-send-38-000-troops-to-j-k-1576436-2019-08-02), um die mehr als eine halbe Million bereits dort stationierter Soldaten weiter aufzustocken . Hinduistische Pilgerinnen und Pilger sowie ausländische Reisende wurden aufgefordert, das Gebiet schnellstmöglich zu verlassen. Alle Kommunikationskanäle wurden unterbrochen und mehrere Regionalpolitikerinnen und Regionalpolitiker unter Hausarrest gestellt (www.welt.de/politik/ausland/articl e197984805/Indien-erkennt-Sonderstatus-von-Kaschmir-ab-Neue-Eskalationbefuerchtet .html). Zudem wurden Ausgangssperren in der regionalen Hauptstadt Srinagar und im Umland verhängt. Während die meisten indischen Medien bisher versuchten, die Situation in Kaschmir als „normal“ darzustellen, konnten kaschmirische Journalistinnen und Journalisten trotz erheblicher Einschüchterungs- und Einschränkungsversuche seitens des Militärs (www.nytimes.com/2019/08/12/world/asia/kashmircrackdown -newspapers.html) Materialien aus Kaschmir hinausschleusen, die eine andere Perspektive auf die aktuelle Situation im indischen Teil Kaschmirs zeigen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14982 19. Wahlperiode 11.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Diese Artikel und Videos veranschaulichen die durch Indien verursachten Verletzungen der Menschenrechte im indischen Teil Kaschmirs. Es handelt sich dabei um Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, um fehlende Nahrungsmittel- und Medikamentenlieferungen sowie um Massenverhaftungen , Foltervorfälle in Gefängnissen und Verletzungen durch sogenannte Pellet-Gewehre (www.sueddeutsche.de/politik/indien-und-pakistan-zwei-versi onen-von-kaschmir-1.4581897). Kommentare von Journalistinnen und Journalisten und Intellektuellen aus Kaschmir zeigen auch, wie die jüngsten Ereignisse tiefe und jahrzehntealte Ängste vor der (post-)kolonialen Zeit der Teilung Britisch-Indiens wiederbeleben . Sie fürchten ethnische Säuberungen und einen hinduistischen Siedlungskolonialismus mit fatalen Folgen für die Kaschmir-Muslime (www.was hingtonpost.com/gdpr-consent/?destination=%2fworld%2f2019%2f08%2f05 %2findia-revoked-kashmirs-special-status-heres-what-you-need-know-about-c ontested-province%2f%3f). Indiens Bürgerinnen und Bürgern ist es bald möglich, Land in Kaschmir zu kaufen und sich dort niederzulassen. Indiens reichster Industrieller, Mukesh Ambani von Reliance Industries, hat bereits mehrere „Angebote“ angekündigt (www.indiatoday.in/india/story/mukesh-ambani-promises-investment-jammukashmir -reliance-set-up-special-team-1579993-2019-08-12). Mit dem Versuch , die Bevölkerungsstruktur von Jammu und Kaschmir zu ändern, will Indien auch die Möglichkeit einer Volksabstimmung im Einklang mit Resolution 47 des UN-Sicherheitsrates auf dem umstrittenen Territorium beenden. Ein Referendum, das nach Initiierung eines demografischen Wandels durchgeführt wird, stünde jedoch gegen internationales Recht (https://dailytimes.com. pk/473064/unsc-resolutions-lasting-binding-effect-part-1/). Obwohl Pakistan aktuell um einen friedenssichernden Dialog bemüht ist (www.nytimes.com/2019/08/30/opinion/imran-khan-kashmir-pakistan.html), zeigen jüngere Ereignisse aus Sicht der Fragesteller, dass die indische Regierung unter Narendra Modi in ihren nationalistischen Bestrebungen nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckt (https://countercurrents.org/2019/07/lyn ching-the-new-normal-of-new-india). Diese Gewalt hat ihre Basis in einer der mächtigsten Organisationen Indiens, der rechtsextremen hindu-nationalistischen Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS). Sie hat mehr als 600.000 Mitglieder , darunter Narendra Modi und viele seiner Bundesminister. Der RSS richtet sich nicht nur gegen Minderheiten wie Musliminnen und Muslime und Christinnen und Christen, sondern auch allgemein gegen liberale und demokratische Stimmen im Land (www.boell.de/de/2019/01/25/der-aufstieg-des-re chtspopulismus-indien). Ram Madhav, ein Generalsekretär der BJP-Partei und ehemaliger Sprecher des RSS, schrieb beispielsweise erst vor einigen Wochen, dass die „Überreste“ der „pseudosäkularen / liberalen Kartelle, die das intellektuelle und politische Establishment des Landes unverhältnismäßig beherrschten und strangulierten, aus der akademischen, kulturellen und intellektuellen Landschaft des Landes entfernt werden müssen“ (www.nytimes.com/2 019/08/15/opinion/sunday/kashmir-siege-modi.html). Am 17. Juli 2019 fand eine kritisierte Unterredung zwischen dem Deutschen Botschafter in Indien und Führungspersonen der RSS statt (vgl. Schriftliche Frage 67 des Abgeordneten Tobias Pflüger auf Bundestagsdrucksache 19/12234 und https://scroll.in/ article/931763/when-german-envoy-met-rss-chief-he-had-an-obligation-to-wa rn-him-about-perils-of-majoritarianism). Die Fragestellerinnen und Fragesteller befürchten, dass aus Deutschland an Indien und Pakistan gelieferte Rüstungsgüter in der Region Kaschmir zum Einsatz kommen. Die Exportgenehmigungen für Rüstungslieferungen an Indien von Januar 2017 bis Juli 2019 beliefen sich auf 278 Mio. Euro. Auf der Liste der Empfängerländer für Rüstungsgüter nimmt Indien damit Platz zwei unter den Entwicklungsländern ein. Die Exportgenehmigungen für Pakistan summierten sich für denselben Zeitraum auf 247 Mio. Euro (Platz fünf) (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/befeuern-deutsche-waffenlieferungen-de n-konflikt-um-kaschmir-16320126.html). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die Bundesregierung aufgrund ihrer gegenwärtigen Funktion als Drucksache 19/14982 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat in der besonderen Verantwortung , Maßnahmen zur Einhaltung von UN-Resolution 47 zu ergreifen. 1. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung in Gesprächen mit indischen Vertretern den Stand der Rechtsstaatlichkeit im indischen Teil von Kaschmir , die sich u. a. in der Einschränkung der Pressefreiheit oder Bewegungsfreiheit äußert? Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung im neu geschaffenen Unionsterritorium Jammu und Kaschmir der Republik Indien sehr aufmerksam und fordert in Gesprächen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der indischen Regierung die Aufhebung der letzten noch bestehenden Restriktionen . Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sprach im Rahmen der Pressekonferenz während ihrer Reise nach Indien aus Anlass der 5. Deutsch- Indischen Regierungskonsultationen die Lage in Kaschmir an (www.bundes regierung.de/breg-de/aktuelles/pressestatements-von-bundeskanzlerin-merkel-a m-01-november-2019-1687790, www.deutschlandfunk.de/merkel-in-indien-kri tik-an-kaschmir-politik.1939.de.html?drn:news _id =1065477). 2. Wie schätzt die Bundesregierung das Einreiseverbot für ausländische Journalisten im indischen Teil von Kaschmir ein, und welche Schlüsse zieht sie in Bezug auf Gespräche mit indischen Vertretern aus diesem Verbot (www.dw.com/de/isoliertes-kaschmir/a-50152872)? Die Bundesregierung setzt sich weltweit für Pressefreiheit ein, so auch gegenüber der indischen Regierung. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den nach Presseberichten von der indischen Armee und von paramilitärischen Streitkräften begangenen Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerung im indischen Teil von Kaschmir (www.bazonline.ch/ausland/asien-un d-ozeanien/warum-der-kashmir-konflikt-so-gefaehrlich-ist/story/2661 2726) für die weitere Zusammenarbeit mit Indien? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der indischen Regierung dafür ein, Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachzugehen. 4. In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber ihren indischen Partnern Besorgnis über die Weigerung Indiens, UN-Ermittler zur Untersuchung der Lage im indischen Teil von Kaschmir zuzulassen, ausgedrückt (www.nytimes.com/2018/06/14/world/asia/kashmir-un-human-righ ts.html)? Die Bundesregierung hat gegenüber der indischen Regierung deutlich gemacht, dass sie die Arbeit des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen unterstützt und setzt sich gegenüber der indischen Regierung dafür ein, Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachzugehen und die Einhaltung von Menschenrechten sicherzustellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14982 5. Wie schätzt die Bundesregierung die Aussage Indiens ein, wonach trotz ausstehender Volksabstimmung, die 1948 durch die Resolution 47 des UN-Sicherheitsrats vereinbart wurde, die Situation in Jammu und Kaschmir eine intern-indische Angelegenheit sei (https://economictimes.indiati mes.com/news/defence/unsc-appreciates-india-steps-in-jammu-kashmir-af ter-curbs-eased/articleshow/70704334.cms?from=mdr)? Die administrative Neustrukturierung des von Indien verwalteten Teils von Jammu und Kaschmir auf der Basis der indischen Verfassung ist eine innere Angelegenheit Indiens. Vor dem Hintergrund des schwelenden Konflikts zwischen Pakistan und Indien hat die Entscheidung der indischen Regierung zur Änderung des Status des von Indien verwalteten Teils von Jammu und Kaschmir allerdings Auswirkungen auf die regionale Stabilität und Sicherheit. Die Befassung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am 16. August 2019 hat dies deutlich gemacht. 6. Inwiefern hat die Bundesregierung gegenüber ihren indischen Partnern Besorgnis über die durch die Ausgangssperre sowie die Einschränkungen der Kommunikationsnetze und Stromversorgung verursachten Engpässe in der Gesundheitsversorgung in der indischen Region von Kaschmir gezeigt (www.dw.com/en/kashmir-communication-blackout-distorts-public-disco urse-in-india/a-50208582)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. War der Bundesregierung bereits vor dem 5. August 2019 die geplante Aufhebung des Artikels 370 bekannt? Nein. 8. Wurde im Vorfeld des 5. August 2019 ein Sicherheitshinweis an die aus Deutschland entsandten Personen für die Region Kaschmir verschickt? Das Auswärtige Amt hat aufgrund des Sicherheitshinweises der Regierung des Bundesstaates Jammu und Kaschmir vom 2. August 2019 seine allgemeinen Reise- und Sicherheitshinweise umgehend angepasst. 9. Welche Schritte plant die Bundesregierung in ihrer Funktion als nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat 2019/2020 gegen die Menschenrechtsverletzungen in Kaschmir und Jammu einzuleiten? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat sich am 16. August 2019 in geschlossenen Konsultationen mit der Lage in Kaschmir befasst. Die Bundesregierung hat sich als gewähltes Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an der Aussprache beteiligt. 10. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle der hindu-nationalistischen Organisationen wie Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS) oder Vishwa Hindu Parishad in der Situation in Kaschmir ein? Die Aufhebung des Sonderstatus des ehemaligen Bundesstaates Jammu und Kaschmir war eine zentrale Forderung dieser Organisationen. Drucksache 19/14982 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Äußerte die Bundesregierung gegenüber indischen Vertretern Zweifel oder Befürchtungen bezüglich des Einsatzes von hindu-nationalistischen Streitkräften in dem mehrheitlich muslimisch bevölkerten Kaschmir (www.aa.com.tr/en/asia-pacific/pakistan-claims-india-to-deploy-rss-in-k ashmir/1564729)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von hindunationalistischen Streitkräften in Indien. 12. Warum wurde der Besuch am 17. Juli 2019 bei der RSS so hochrangig durch den Botschafter Deutschlands in Indien getätigt, wenn ein „regelmäßige [r] Austausch mit einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen“ auch von rangniedrigeren Botschaftsangehörigen gewährleistet werden kann (Bundestagsdrucksache 19/12234, Antwort zu Frage 67)? Wie bewertet die Bundesregierung, aus der Frage 11 resultierend, den Besuch des deutschen Botschafters in Indien vom 17. Juli 2019 bei der RSS, der aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein Signal zur Legitimierung der Ziele der RSS darstellt? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 67 des Abgeordneten Tobias Pflüger auf Bundestagsdrucksache 19/12234. 13. Welche von der Bundesregierung finanzierten krisenpräventiven Maßnahmen wurden und werden seit 2014 im indischen Teil von Kaschmir durchgeführt? Die Bundesregierung fördert aktuell ein Projekt zur Schaffung einer öffentlichen Datenbank über Verletzungen des Waffenstillstands entlang der so genannten Line of Control (LoC), die das von Indien und Pakistan kontrollierte Kaschmir teilt, sowie an der Grenze von Indien und Pakistan. 14. Wie wurden die von der Bundesregierung im indischen Teil von Kaschmir durchgeführten entwicklungspolitischen Maßnahmen im Hinblick auf die sich verschärfende Krise inhaltlich angepasst? Zwei Vorhaben, die in mehreren Bundesstaaten umgesetzt werden, umfassen auch Maßnahmen im ehemaligen Bundesstaat Jammu und Kaschmir. Es handelt sich hier um Beratung zur Umsetzung nationaler Programme in den Bereichen Krankenversicherung und Energieversorgung. Im Bereich Energieversorgung hat die Bundesregierung die Maßnahmen vorläufig ausgesetzt. 15. Welche finanziellen Anpassungen ihrer entwicklungspolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Hinblick auf die sich verschärfende Krise im indischen Teil von Kaschmir? Im Rahmen des o. a. Vorhabens im Bereich der Energieversorgung ist die Umsetzung einiger Maßnahmen im ehemaligen Bundesstaat Jammu und Kaschmir vorläufig ausgesetzt. Entscheidungen über eine finanzielle Anpassung wird die Bundesregierung im Lichte der weiteren Entwicklungen treffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14982 16. Was ist die Position der Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer „Politischen Grundsätze für den Rüstungsexport“ zu Rüstungsexporten nach Indien oder Pakistan? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. 17. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Ausfuhrgenehmigung für 72 „Meteor“-Gefechtsköpfe und entsprechende Triebwerke nach Indien vor dem Hintergrund ihrer „Politischen Grundsätze für den Rüstungsexport“, insbesondere im Kontext des darin hergestellten Zusammenhangs zwischen dem Export von Kriegswaffen und dem Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse Deutschlands? Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 (2 BvW 5/11) ist die Bundesregierung verpflichtet, gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf entsprechende Anfrage zu Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern hin mitzuteilen, dass ein bestimmtes, hinsichtlich des Rüstungsgutes, des Auftragsvolumens und des Empfängerlandes konkretisiertes Kriegswaffenexportgeschäft genehmigt wurde oder dass eine Genehmigung für ein wie in der Anfrage beschriebenes Geschäft nicht erteilt wurde. Darüber hinausgehende Angaben sind verfassungsrechtlich nicht geboten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Welche Ausfuhren von Kriegswaffen genehmigte die Bundesregierung nach Indien und Pakistan von 2010 bis heute (bitte nach Produktbeschreibung , Genehmigungsdatum, Lieferumfang und Vertragssumme auflisten)? Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten tabellarischen Aufstellung zu entnehmen . Drucksache 19/14982 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von aus Deutschland gelieferten Kriegswaffen und militärischer Ausrüstung durch Pakistan oder Indien in den pakistanischen und indischen Gebieten Kaschmirs seit 2010 (bitte nach Produktart, Datum und Einsatzgebiet auflisten)? 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von der indischen Armee gegen die Zivilbevölkerung im indischen Teil von Kaschmir eingesetzten Schusswaffen? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14982 Drucksache 19/14982 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14982 Drucksache 19/14982 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333