Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Sebastian Münzenmaier, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD. – Drucksache 19/13968 – Unterstützung von Wiederaufbaumaßnahmen in Syrien durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Große Teile Syriens, darunter nicht zuletzt die Hauptstadt Damaskus sowie andere bevölkerungsreiche Gegenden, befinden sich nunmehr unter der Kontrolle der syrischen Regierung um Präsident Baschar al-Assad (vgl. etwa https://de.reuters.com/article/syrien-gebiete-idDEKCN1LM159). Im Zuge mehrerer internationaler Geberkonferenzen zur Syrienkrise beteiligte sich auch die Bundesrepublik Deutschland an Hilfsleistungen und sagte diesbezüglich eine Unterstützung in Milliardenhöhe zu (vgl. www.tagesschau.de/aus land/geberkonferenz-syrien-101.html). Hauptziel dieses Engagements sei es, „über humanitäre Hilfe hinaus den Menschen eine Lebensperspektive zu geben und es ihnen zu ermöglichen, sich langfristig selber zu versorgen“ (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nordafrika/syrien/index.html). Der Wiederaufbau des Landes sei laut der mitorganisierenden EU jedoch davon ausgenommen (www.tagesschau.de/ausland/geberkonferenz-syri en-101.html). Ausweislich der Bundestagsdrucksache 19/11964 erkennt die Bundesregierung noch immer nicht die syrische Regierung, sondern die sogenannte Nationale Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) als legitime Vertretung des syrischen Volkes an. 1. In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung im Sinne des Wiederaufbaus an monetären oder materiellen Hilfsleistungen auf dem Gebiet der Syrischen Arabischen Republik insgesamt (bitte nach Jahresscheiben ab dem Jahr 2011 sowie nach Art der Hilfsleistung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung finanziert keine Maßnahmen, die dem Wiederaufbau Syriens dienen. Gemäß der von den 28 EU-Mitgliedsstaaten konsentierten Linie wird die Bundesregierung erst dann zu einer Beteiligung am Wiederaufbau Syriens bereit sein, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, Deutscher Bundestag Drucksache 19/14984 19. Wahlperiode 11.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist. Diese Bedingungen sind gegenwärtig nicht erfüllt. 2. Welche Projekte und Vorhaben unterstützte bzw. förderte die Bundesregierung diesbezüglich konkret und im Einzelnen (bitte nach beteiligten Ressorts , Summe bzw. Umfang der Förderung, Förderempfänger, etwaig beteiligten Organisationen, Durchführungsort aufgeschlüsselt sowie mit einer Bewertung des Projekterfolges darstellen)? 3. In welcher Form und in welchem Umfang leistet die Bundesregierung Unterstützung im Sinne von Wiederaufbaumaßnahmen in den Gebieten, die unter Kontrolle der syrischen Regierung stehen bzw. Unterstützungsleistungen an die syrische Regierung und deren Behörden selbst (bitte nach Systematik der Frage 1 aufschlüsseln)? Wenn die Bundesregierung keine Unterstützung im Sinne der Frage 3 leistet , warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche Maßnahmen oder Reformen müssten seitens der syrischen Regierung vorgenommen werden, damit diese nach Ansicht der Bundesregierung Teil einer dauerhaften politischen Friedenslösung sowie Empfänger von Hilfsleistungen im Sinne des Wiederaufbaus Syriens werden könnte? Besteht diesbezüglich derzeit ein diplomatischer Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der syrischen Regierung (bitte ausführen und begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Beziehungen zur syrischen Botschaft in Berlin beschränken sich auf zwingend erforderliche Kontakte hinsichtlich konsularischer Fragen. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die von den Vereinten Nationen geleiteten Verhandlungen im Rahmen des Genfer Prozesses. 5. Welche von der Bundesregierung im Sinne der Fragen 1 bis 3 geförderten Projekte werden oder wurden von der Bundesregierung im Nachhinein als unzweckmäßig bzw. als gescheitert erachtet oder grundsätzlich negativ beurteilt ? Welche Bewertungsfaktoren werden seitens der Bundesregierung diesbezüglich angewendet, und welche Faktoren führten jeweils zu einer etwaigen Negativbewertung? 6. Welche von der Bundesregierung im Sinne der Fragen 1 bis 3 geförderten Projekte werden oder wurden von der Bundesregierung im Nachhinein als besonders zweckmäßig und erfolgreich beurteilt? Welche Bewertungsfaktoren werden seitens der Bundesregierung diesbezüglich angewendet und welche Faktoren führten jeweils zu einer etwaigen Positivbewertung? 7. Welche Kriterien müssen potenzielle Empfänger von Unterstützungsleistungen im Sinne der Fragestellung erfüllen, um von der Bundesregierung als förderwürdig anerkannt zu werden, und welche Faktoren führen grundsätzlich sowie regelmäßig zum Verlust der Förderwürdigkeit? Drucksache 19/14984 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Kam es aufgrund der Rückeroberung von Teilen des syrischen Staatsgebiets durch der Zentralregierung unterstehende Kräfte (nicht zuletzt die Streitkräfte Syriens) zu Fällen im Sinne der Anfrage, in denen bereits angelaufene Projekte und von der Bundesregierung geförderte Projekte eingestellt wurden, weil das betreffende Gebiet von Regierungskräften zurückerobert wurde? Wenn ja, welche konkreten Gründe führten zu einem Abbruch? Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit grundsätzlich die Situation sowie die politische und militärische Situation der von ihr unterstützten Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) in dem Sinne ein, dass diese in der Lage wären, einen tatsächlichen Regierungswechsel in ganz Syrien durchzusetzen (bitte ausführen und begründen )? Zu hypothetischen Fragestellungen bezieht die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 10. Umfasst die Unterstützung und Anerkennung der ETILAF durch die Bundesregierung grundsätzlich auch weiterhin das Bestreben, einen Regierungswechsel in Syrien durch den Einsatz bewaffneter bzw. militärischer Gewalt herbeizuführen, respektive ist ein solches Bemühen seitens der ETILAF und deren Partnern geeignet, das Unterstützungsbemühen sowie die politische Solidarität der Bundesregierung unter Vorbehalt zu stellen, einzuschränken oder zu verlieren (bitte ausführen und begründen )? 11. Hegt die Bundesregierung grundsätzlich Bedenken dahin gehend, dass die anhaltende Unterstützung und Förderung bewaffneter und militanter Oppositionskräfte negativen Einfluss auf den Friedensprozess sowie den Wiederaufbau Syriens entfalten könnte (bitte ausführen und begründen)? Die Fragen 10 und 11 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich für eine nachhaltige politische Lösung des Syrienkonflikts ein, die die Belange und Rechte aller Syrerinnen und Syrer achtet. Sie unterstützt daher den politischen Prozess unter der Ägide der Vereinten Nationen und in diesem Zusammenhang eine Beteiligung der syrischen Opposition an den Verhandlungen in Genf. 12. Zieht die Bundesregierung es derzeit in Erwägung, ihre Position hinsichtlich der Anerkennung der syrischen Regierung um Präsident Baschar al- Assad sowie der Reintegration Syriens in die Staatengemeinschaft dahin gehend zu überdenken, dass dies einen Wiederaufbau Syriens und damit die Schaffung einer Lebensperspektive für die Menschen vor Ort begünstigen könnte? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14984 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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