Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14229 – Fortschritte bei der beschleunigten Visavergabe an indische Fachkräfte und Studenten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2018 rund 802.000 IT-Fachleute in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von diesen IT- Kräften besaßen etwa 78.000 Fachkräfte eine ausländische Staatsangehörigkeit . Rund 40 Prozent der ausländischen IT-Kräfte stammten aus Ländern der Europäischen Union, jedoch stieg die Anzahl der Fachleute aus Indien im vergangenen Jahr auf 8.500. Indische Fachkräfte bilden damit die größte außereuropäische Beschäftigungsgruppe im IT-Bereich in Deutschland (https://bit.ly /2GJQMlh). Die Bertelsmann Studie „Zuwanderung und Digitalisierung“ von Februar 2019 gibt an, dass Deutschland bis zum Jahr 2060 pro Jahr 260.000 zusätzliche Fachkräfte aus dem Ausland benötigt, um den demographisch bedingten Rückgang des Arbeitskräfteangebots in einem verkraftbaren Rahmen zu halten (https://bit.ly/324roSU). Mit der Kleinen Anfrage „Visa-Vergabe an indische Fachkräfte und Studenten“ (Bundestagsdrucksache 19/4223) und der Kleinen Anfrage „Maßnahmen zur Beschleunigung der Visavergabe an indische Fachkräfte und Studenten“ (Bundestagsdrucksache 19/8387) erfragte die Fraktion der Freien Demokraten die Bemühungen der Bundesregierung um eine beschleunigte Visavergabe an Fachkräfte aus Indien. Mit dieser Kleinen Anfrage soll nun Kenntnis über die erzielten Fortschritte gewonnen werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14985 19. Wahlperiode 11.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele indische Visaanträge wurden im laufenden Jahr 2019 bislang gestellt ? a) Wie viele von diesen Anträgen wurden bearbeitet? b) Wie viele wurden bewilligt? Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet. In den ersten drei Quartalen 2019 wurden an den fünf deutschen Auslandsvertretungen in Indien (Bangalore, Chennai, Kalkutta, Mumbai, Neu Delhi) insgesamt 166.718 Visumanträge (davon 29.716 D-Visumanträge) gestellt und bearbeitet . Davon wurden 150.870 Visa (davon 27.091 D-Visa) erteilt. 2. Woran bemisst die Bundesregierung besondere Qualifikationen von indischen Studierenden und Fachkräften, wenn sie, wie auf Bundestagsdrucksache 19/9439 angegeben, Anträge in ein Priorisierungsverfahren schickt, und wie sieht dieses Priorisierungsverfahren im Einzelnen aus? Studierende mit folgenden Qualifikationen können in Bangalore, Chennai, Mumbai und New Delhi ihren Antrag über einen externen Dienstleistungserbringer abgeben: Doktorandinnen und Doktoranden, Stipendiatinnen und Stipendiaten, Studierende mit unbedingter Zulassung zu einem Master- Studiengang, Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit zwölfjährigem Sekundarabschluss und Schulabschluss mit mindestens 90 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl oder mit einem TestAS-Zertifikat (Test für ausländische Studierende) mit einem Standardwert von 100 oder höher. Ferner können an diesen Dienstorten auch Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung nach § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung erhalten haben, ihre Visumanträge für Erwerbstätigkeit über den externen Dienstleister einreichen. 3. Weshalb verzichtet die Bundesregierung auf die statistische Erfassung des jeweiligen Ausbildungsstands und der Qualifikationen der Antragssteller? Die statistische Erfassung des jeweiligen Ausbildungsstands und der Qualifikationen der Antragssteller ist im IT-System des Auswärtigen Amts zur Bearbeitung von Visumanträgen nicht vorgesehen. 4. Welcher externe Dienstleister ist für das neue Annahmezentrum in Neu Delhi zuständig? Um wie viel Prozent konnten bislang durch das Zentrum die Annahmekapazitäten am Standort Neu Delhi erhöht werden? In Neu Delhi, wie in ganz Indien, ist VF Worldwide Holdings Ltd. (VFS) der externe Dienstleistungserbringer, mit dem das Auswärtige Amt zusammenarbeitet . Der Umzug von VFS in ein neues Annahmezentrum in Neu Delhi erlaubt VFS, seine Annahmekapazitäten an die Bearbeitungskapazitäten der Visastelle anzupassen. Die Steigerung wird statistisch nicht erfasst. Drucksache 19/14985 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mehrmonatige Wartezeiten bei der Terminvergabe bzw. Terminengpässe in den deutschen Auslandsvertretungen in Indien im Jahr 2019? a) Wenn ja, welche Gründe sieht die Bundesregierung hierfür? b) Welche Auslandsvertretungen in Indien sind davon in welchem Umfang betroffen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Die aktuellen Wartezeiten sind allgemein bekannt und werden auf den Webseiten der Auslandsvertretungen publiziert, so dass Antragstellerinnen und Antragsteller diese bei ihren Planungen berücksichtigen können. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagesdrucksache 19/9439 verwiesen. 6. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Personalbestand in den Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen in Indien machen? Insgesamt beträgt der Personalbestand in den Visastellen an den fünf Auslandsvertretungen in Indien derzeit 72 Mitarbeiter, davon 28 Entsandte und 44 Lokalbeschäftigte . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7. An welchen Auslandsvertretungen in Indien hat es personelle Verstärkungen zur Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten gegeben (bitte für das Jahr 2019 nach Auslandsvertretungen aufschlüsseln)? Die Angaben zum Personalbestand in den Visastellen in den einzelnen Auslandsvertretungen werden aus Personalfürsorgegründen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als schützenswerte Information „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat als Anlage übermittelt.* 8. In welchen Ländern hat die Bundesregierung die Antragsannahme von Schengen-Visumanträgen ausgelagert und weshalb (bitte nach einzelnen Ländern und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)? In folgenden Ländern betreiben aktuell externe Dienstleistungserbringer Antragsannahmezentren für Schengen-Visa: Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Bhutan, China, Fidschi, Großbritannien, Indien, Indonesien, (Nord-)Irak, Iran, Israel, Jordanien, Kambodscha, Kasachstan, Katar, Kirgisistan , Kuwait, Laos, Libanon, Malaysia, Malediven, Marokko, Mongolei, Myanmar , Oman, Papua-Neuguinea, Philippinen, Russland, Saudi-Arabien, Singapur , Sri Lanka, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Türkei, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam. Es wird ferner auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/13707 verwiesen . * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14985 9. Sind der Bundesregierung für das laufende Jahr 2019 Beschwerden von Unternehmen oder anderen Institutionen darüber bekannt, dass es aufgrund langer Visa-Erteilungszeiten zu Problemen bei der Stellenbesetzung mit Fachpersonal und in Folge zu Produktionsengpässen oder sonstigen Problemen gekommen ist? Falls ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Beschwerden konkret? 10. Sind der Bundesregierung für das laufende Jahr 2019 Beschwerden von Unternehmen oder anderen Institutionen darüber bekannt, dass es aufgrund langer Visa-Erteilungszeiten zu Problemen bei der Stellenbesetzung mit Fachpersonal und in Folge zu Produktionsengpässen oder sonstigen Problemen gekommen ist? Falls ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Beschwerden konkret? Die wortgleichen Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen vereinzelt Beschwerden über Wartezeiten bis zum Termin für die Visumantragstellung und damit einhergehende Probleme bei Stellenbesetzungen mit Fachpersonal vor. Eine Entlastung der Auslandsvertretungen und eine Erweiterung sowohl der Termin- als auch der Bearbeitungskapazitäten im Visumverfahren soll neben geplanten Personalverstärkungen der Auslandsvertretungen auch dadurch erreicht werden, dass über einzelne priorisierte Personengruppen hinaus die Antragsannahme von nationalen Visa für Studienaufenthalte und Erwerbstätigkeit teilweise an externe Dienstleistungserbringer ausgelagert werden soll, wie dies derzeit bereits bei Schengen-Visa praktiziert wird. Außerdem wird die Bearbeitung von Visumanträgen im Bereich Erwerbsmigration zum Teil zentral in einer neu gegründeten Arbeitseinheit im Auswärtigen Amt erfolgen. Zur Gewinnung von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten verfolgt die Bundesregierung einen kohärenten Gesamtansatz ineinandergreifender und aufeinander abgestimmter Maßnahmen und arbeitet dabei insgesamt daran, Verwaltungsverfahren effizienter, transparenter und zukunftsorientierter auszugestalten. Darüber hinaus wird mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab dem 1. März 2020 ein neues beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (in der durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019, BGBl. I S. 1307, geänderten Fassung) eingeführt, in dem die Ausländerbehörden auf Veranlassung des Arbeitgebers eine koordinierende und beratende Funktion vor Beantragung des Einreisevisums übernehmen und nach Prüfung der Inlandssachverhalte und bei Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen eine Vorabzustimmung erteilen. Die Auslandsvertretungen vergeben dann einen Termin zur Visumbeantragung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung durch die Fachkraft und entscheiden in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragsstellung. Drucksache 19/14985 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Einrichtung einer akademischen Prüfstelle in Indien machen, die durch Vorprüfung und Bestätigung des Vorliegens der akademischen Voraussetzung für ein Studium das Visaverfahren vereinfachen soll? a) Wo soll die Einrichtung der Prüfstelle erfolgen? b) Bis wann soll die Einrichtung der Prüfstelle erfolgen? c) Welche Fortschritte gibt es hinsichtlich der Pläne für eine Prüfstelle in den in Bundestagsdrucksache 19/9439 avisierten Verhandlungen mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)? Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet. Die Gespräche mit Deutschem Akademischem Austauschdienst (DAAD), der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu Organisationsform und Prozessen einer Akademischen Prüfstelle (APS) in Indien dauern an. Die Entscheidung zu Ort und Zeitplan der Einrichtung einer APS in Indien ist noch nicht getroffen. 12. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Ausweitung des in Bundestagsdrucksache 19/9439 angesprochenen Pilotprojekts machen, welches vorsieht, dass Visumanträge für Erwerbstätige ebenfalls beim externen Dienstleistungserbringer eingereicht werden können? a) Auf welche Auslandsvertretungen in Indien soll das Projekt innerhalb welches Zeitraums ausgeweitet werden? b) Welche weiteren Kategorien der Erwerbstätigkeit sollen eingeführt werden? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Das Projekt hat sich bewährt und wurde auf die Auslandsvertretungen in Bangalore und Chennai ausgeweitet. Kalkutta soll im Jahr 2020 eingebunden werden . Es ist geplant, das Verfahren noch in diesem Jahr um die Kategorie Blaue Karte EU auszuweiten. Die Annahme für nationale Visa beim externen Dienstleistungserbringer für weitere Antragskategorien für Studienaufenthalte und Erwerbstätigkeiten ist in Prüfung. 13. Wie gestaltet sich der Stand zur Inbetriebnahme des Schengen-Visa- Entscheidungszentrums in Mumbai? Wann ist mit einer Eröffnung zu rechnen? Die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme des Schengenvisa-Entscheidungszentrums in Mumbai gehen planmäßig voran. Die notwendige bauliche Herrichtung zusätzlicher Räumlichkeiten des Generalkonsulats Mumbai soll voraussichtlich bis August 2020 abgeschlossen sein und das Schengenvisa- Entscheidungszentrum in der zweiten Jahreshälfte 2020 den Betrieb aufnehmen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14985 14. Welche Fortschritte kann die Bundesregierung zur Ausweitung des Pilotprojekt von Juni 2018 berichten, bei dem bestimmten qualifizierten Studierenden (Doktorandinnen und Doktoranden, Promovierenden, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Studentinnen und Studenten mit unbedingter Zulassung zu einem Masterstudiengang) ermöglicht wird, ihren Visumantrag über einen externen Dienstleister mit kurzen Wartezeiten abzugeben ? Das Pilotprojekt hat sich bewährt; die Ausweitung auf die Standorte Bangalore und Chennai ist erfolgt. Ferner wurden die Kategorien um Schulabgänger mit zwölfjährigem Sekundarabschluss und Schulabschluss mit mindestens 90 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl oder mit einem TestAS-Zertifikat mit einem Standardwert von 100 oder höher erweitert. 15. Welche konkreten Ergebnisse wurden der Staatssekretärs-Steuerungsgruppe „Kohärenter Ansatz zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten “ durch die drei Arbeitsgruppen vorgestellt (bitte nach jeweiligen Arbeitsgruppen aufschlüsseln)? Die Arbeitsgruppe Fachkräftegewinnung hat unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Sprachmittler , der Wirtschaftsverbände und der Länder eine Strategie der Bundesregierung zur gezielten Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten entwickelt . Diese umfasst fünf Handlungsfelder: (1) Analyse des Fachkräftebedarfs und der Fachkräftepotentiale aus Drittstaaten, (2) Ausbau des Informationsund Beratungsangebots für interessierte Fachkräfte und Unternehmen, (3) Ausbau des (Nach)Qualifizierungsangebots, einschl. der Sprachförderung, (4) Entwicklung und Erprobung von Aktivitäten zur gezielten Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten, (5) Kommunikation und Werbung unter der Dachmarke „Make it in Germany“. In einem Maßnahmenpapier hat die Arbeitsgruppe Anerkennung geplante Verbesserungen und Weiterentwicklungen zusammengefasst: (1) bei der Beratung aus dem Ausland (Einrichtung der „Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung “ (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit), (2) bei der Vereinheitlichung des Ländervollzugs, (3) bei der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie (4) bei Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Die Arbeitsgruppe Verwaltungsverfahren hat für alle relevanten Vorschriften des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und unter Berücksichtigung des neu eingeführten beschleunigten Fachkräfteverfahrens die Verfahrensschritte analysiert und Zuständigkeiten klar festgelegt. Die Arbeitsgruppe hat sich auf effiziente Verfahrensabläufe zwischen den beteiligten Akteuren geeinigt, die sich in den untergesetzlichen Vorschriften und Anwendungshinweisen für die Praxis zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz wiederfinden werden. Zudem wurden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren eine Mustervollmacht, eine Mustervereinbarung für Arbeitgeber und Ausländerbehörden sowie ein Muster für die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung zur bundesweiten Nutzung entwickelt. Ebenso hat die Arbeitsgruppe ein behördenübergreifendes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ als Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots erstellt. 16. Wie ist der Stand zur Unterzeichnung der Vereinbarung zum Fast-Track- Verfahren für indische Unternehmen in Deutschland? Die Vereinbarung wurde am 1. April 2019 in Berlin unterzeichnet. Drucksache 19/14985 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es im laufenden Jahr 2019 an weiteren deutschen Auslandsvertretungen zu mehrmonatigen Verzögerungen bei der Antragsstellung und Bearbeitung von Visaanträgen von ausländischen Fachkräften und Studenten kommt? Wenn ja, welche Länder und Auslandsvertretungen betrifft dies (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? An Auslandsvertretungen, bei denen die Nachfrage nach Terminen zur Beantragung eines Visums die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten deutlich übersteigt , sind dem Onlinebuchungssystem Terminlisten vorgeschaltet, auf denen Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Terminwunsch registrieren können. Termine zur Beantragung des Visums werden in chronologischer Reihenfolge durch die Visastelle vergeben. Daraus lassen sich ungefähre Wartezeiten für einen Termin kalkulieren, die auf den Webseiten der betroffenen Auslandsvertretung veröffentlicht oder per automatisierter Mail individuell mitgeteilt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14985 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333