Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14481 – Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg – Terminierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten (vgl. www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER- Aktuelles/akteure_aktuell/2019/07/flughafen-ber-technik-test-sieben-jahrennach -geplanter-eroeffnung.html.) rückt die Eröffnung des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) näher, und der Eröffnungstermin im Oktober 2020 scheint sich zu manifestieren (www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen -ber-termin-fuer-eroeffnung-wird-im-november-festgelegt/ 25032316.html). Im Vorlauf zur Eröffnung müssen neben dem Programm ORAT (Operational Readiness and Airport Transfer) aber auch Gewerbetreibende , Fluggesellschaften und Behörden informiert werden.  1. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung, Stand Oktober 2019 über den Eröffnungstermin des BER im Oktober 2020? Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) hat in den Aufsichtsratssitzungen am 27. September 2019 und 18. Oktober 2019 den Inbetriebnahmetermin des BER im Oktober 2020 bekräftigt. Über den aktuellen Stand zur Inbetriebnahme im Oktober 2020 soll in der Aufsichtsratssitzung der FBB am 29. November 2019 informiert werden.  2. Ist der Winterflugplan 2020 unveränderlich, sobald er fertiggestellt ist, oder kann er auch im Nachhinein abgeändert werden, wenn ja, bis wann können Änderungen vorgenommen werden, bis er in Kraft tritt, und können auch Änderungen vorgenommen werden, wenn er bereits in Kraft getreten ist? Im Rahmen der Flughafenkoordination können Flugpläne ab der Erstzuteilung je nach Slotverfügbarkeit jederzeit geändert werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14997 19. Wahlperiode 11.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Gibt es eine konkrete Vorlaufzeit, die die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gegenüber den Fluggesellschaften einhalten muss, um sie über den Eröffnungstermin des BER zu informieren, und wenn ja, wie lange ist diese Vorlaufzeit?  4. Wann wäre der späteste Termin, zu dem die FBB die Fluggesellschaften über den Eröffnungstermin des BER informieren kann, um den BER fristgerecht im Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine vorgeschriebene Frist gibt es im Rahmen der Flughafenkoordination nicht. Damit der BER im normalen Verfahren der Erstkoordination koordiniert werden kann, müssten die Anmeldungen der Luftfahrtunternehmen bis zur sog. „Submission Deadline“ am 14. Mai 2020 beim Flughafenkoordinator vorliegen .  5. Wurden die Fluggesellschaften bereits von der FBB über den Eröffnungstermin informiert, und wenn dies nicht der Fall ist, wann plant die FBB, dies konkret zu tun? Die FBB informiert, dass sie im Koordinierungsausschuss am 11. September 2019 für die Sommersaison 2020 mitgeteilt hat, die Eröffnung des BER wird in der Winterflugplanperiode 2020/2021 vollzogen. Die Bekanntgabe eines genauen Datums wird für den Zeitraum nach der Aufsichtsratssitzung der FBB am 29. November 2019 anvisiert.  6. Hat die Bundesregierung bereits die Eckwerte (Kapazitätsgrenzen) für die koordinierten Flughäfen in Deutschland für das Jahr 2020 bei der International Air Transport Association (IATA) eingereicht, und wenn nicht, wann wird die Bundesregierung dies tun?  7. Wird die Bundesregierung für das Jahr 2020 bereits Eckwerte (Kapazitätsgrenzen ) für den Flughafen BER bei der IATA einreichen, und wenn ja, wie sind diese konkret ausgestaltet? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Einvernehmen mit der zuständigen obersten Luftfahrtbehörde nach § 27a Absatz 2 Satz 2 LuftVG die Anzahl der im Voraus planbaren Zeitnischen (Koordinierungseckwert ) für den Sommerflugplan 2020 im September 2019 fristgerecht bestimmt. Diese Eckwerte wurden durch die Flughafenkoordination Deutschland GmbH (Fluko) fristgerecht veröffentlicht (https://fluko.org/wpcontent /uploads/2019/09/Airport-Capacity-Parameters_S20_L3.pdf). Für die Winterflugplanperiode 2020/2021 wird dieses Verfahren, dann mit Einbeziehung von Eckwerten für den Flughafen BER, im Frühjahr 2020 abgeschlossen. Drucksache 19/14997 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Gibt es für die Gewerbetreibenden einen vertraglich festgelegten Vorlaufzeitraum , in dem sie über die Eröffnung des BER informiert werden müssen , um genügend Zeit für die Vorbereitung der Aufnahme ihres Geschäfts am BER zu haben, und wenn ja, wie viele Monate vorher müssen sie informiert werden?  9. Wurden die Gewerbetreibenden, die ein Geschäft am BER betreiben werden , bereits über den konkreten Eröffnungstermin informiert, und wenn nicht, wann sollen sie informiert werden? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der FBB gibt es keinen vertraglich vereinbarten Vorlaufzeitraum . Die Gewerbetreibenden sind über den geplanten Inbetriebnahmetermin des BER Oktober 2020 informiert. Mit der offiziellen Bekanntgabe des taggenauen Inbetriebnahmetermins durch die FBB werden die Gewerbetreibenden ebenfalls informiert. Die FBB wird mit allen Mietvertragspartnern die erforderlichen Schritte zur Geschäftsaufnahme am BER einleiten. 10. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Miet- und Pachtverträge mit den am BER vertretenen Gewerbetreibenden und Unternehmen unter Vorbehalt geschlossen, bzw. welche sonstige vertragliche Absicherung wurden zwischen der FBB und den Gewerbetreibenden getroffen im Fall einer Nicht-Eröffnung des BER im Jahr 2020? Nach Auskunft der FBB sind die Mietverträge nicht unter einem Vorbehalt geschlossen wurden. Die Mietverträge würden mit Inbetriebnahme des Flughafens BER wirksam. 11. Welche Schadensersatzvereinbarungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der FBB und den am BER vertretenen Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit der Eröffnung und regulärer Inbetriebnahme des BER geschlossen? Nach Auskunft der FBB gibt es keine Schadenersatzvereinbarungen. 12. Gibt es eine konkret festgelegte Vorlaufzeit und damit ein Datum, zu der bzw. dem die FBB die Deutsche Flugsicherung und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung über den Eröffnungstermin am BER informieren muss, und wenn ja, wie lang ist diese Vorlaufzeit? 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Mindestvorlaufzeit von 13 Monaten, die die Deutsche Flugsicherung benötigt, bevor der BER in Betrieb genommen werden kann (www.bild.de/geld/wirtschaft/ flughafen-berlin-brandenburg/start-wieder-verschoben-49896946. bild.html), und wie wirkt sich diese Mindestvorlaufzeit auf den Eröffnungstermin im Oktober 2020 aus? Die Fragen 12 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) benötigt für eine Inbetriebnahme des BER in der Winterflugplansaison 2020/2021 eine Mindestvorlaufzeit von 13 Monaten. Die Mindestvorlaufzeit von 13 Monaten ergibt sich aus der erforderlichen Vorlaufzeit für die im Zusammenhang mit der Festlegung der erforderlichen Luftraumstruktur sowie den erforderlichen Schulungen für das Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14997 operative Personal. Die Vorbereitungen der DFS wurden bereits begonnen und werden rechtzeitig abgeschlossen sein. 13. Wurden die Deutsche Flugsicherheit und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit bereits über den Eröffnungstermin informiert, und wenn nicht, wann plant die FBB, dies zu tun? Die DFS wird von der FBB regelmäßig über den aktuellen Planungsstand für die Inbetriebnahme des BER informiert. Das letzte Treffen fand Anfang Oktober 2019 statt, in welchem der Planungsstand für die Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 bestätigt wurde. 15. Hat bereits der Termin zwischen der Deutschen Flugsicherung und der Bundesregierung stattgefunden, indem über die Eröffnung des Flughafen BER gesprochen werden soll, stattgefunden, und wenn ja, was war der konkrete Inhalt dieses Gesprächs? Wenn nicht, wann wird dieser Termin stattfinden und was soll dort konkret mit welchem Ergebnis besprochen werden (www.airliners.de/system partner-unsicherheit-ber-eroeffnungstermin/51986)? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorbereitungen für den Umzug und die reguläre Arbeitsaufnahme bei der Feuerwehr, den medizinischen Diensten, der Bundespolizei und allen anderen Sicherheits - und Versorgungsrelevanten Akteuren (z. B. Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 und § 9 des Luftsicherheitsgesetzes, Passagierkontrollen nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes) die für die Eröffnung und reguläre Inbetriebnahme des BER notwendig sind? a) Wurden bereits alle dafür notwendigen Ausschreibungen in den dafür zuständigen Ministerien vorgenommen, und wenn nicht, für wann sind diese Ausschreibungen geplant (www.airliners.de/systempartner-unsi cherheit-ber-eroeffnungstermin/51986)? b) Wie lang ist die Dauer zwischen Ausschreibung für die Sicherheitsrelevanten Akteure nach § 5, § 8 und § 9 des Luftsicherheitsgesetzes und dem tatsächlichen Dienstantritt? Die Bundespolizei bereitet sich auf die Inbetriebnahme des BER vor. Hierfür wurde in der Bundespolizeidirektion Berlin eine Stabsstelle eingerichtet, die eine sichere und termingerechte Inbetriebnahme der im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei liegenden Bereiche gewährleistet. Der Umzug des Personals ist Bestandteil der Planungen. Nach Auskunft der FBB wurde eine Rettungswache auf dem Gelände des Flughafen BER in Dienst gestellt, die mehreren bodengebundenen Rettungsmitteln besetzt ist. Die Vergaben für die Sicherheitsdienstleistungen im Bereich § 8 des Luftsicherheitsgesetzes sind nach Auskunft der FBB für die Eröffnung des BER nicht relevant, da die Verträge mit den Dienstleistern bereits 2017 geschlossen wurden und eine Laufzeit über die BER Eröffnung hinaus haben. Die Ausschreibung für den Sicherheitsdienstleister nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Zuschlagserteilung für den Auftrag erfolgte durch das Beschaffungsamt des BMI in der 43. Kalenderwoche 2019, Beginn der Leistungserbringung ist am 1. April 2020. Drucksache 19/14997 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei der Flughafenfeuerwehr sind nach Auskunft der FBB seit August 2019 die Fahrzeug- und Funktionsverteilungen fertiggestellt und abgeschlossen. Alle für die Feuerwehr notwendigen Beschaffungsmaßnahmen sind entweder bereits abgeschlossen oder werden in 2020 abgeschlossen. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die ausreichende Anzahl an Personal, die die Deutsche Flugsicherung für die Eröffnung und reguläre Inbetriebnahme des BER vorschreibt? Die DFS hat zusätzliche Personalkapazitäten aufgebaut und führt die erforderlichen Schulungen des Personals an den Tower-Standorten Tegel und Schönefeld sowie in der Kontrollzentrale Bremen durch. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt der Mängelbehebung beim sogenannten Medienkanal im Zentralterminal am Flughafen BER, und wie viele dieser Mängel fallen unter Priorität 1, sind also relevant für die Wirk-Prinzip-Prüfung, und wie viele dieser Mängel sind sicherheitsrelevant und wirken sich somit auf das Eröffnungsdatum aus? Nach Auskunft der hierfür zuständigen FBB sind die Mängel, die die kabelführenden Gewerke im Medienkanal des Fluggastterminals aufweisen, weitestgehend beseitigt. Alle für die Wirkprinzipprüfung relevanten Mängel (einschließlich sicherheitsrelevanter Mängel) in der Anlagengruppe Sicherheitsstromversorgung/Sicherheitsbeleuchtung (sog. Priorität 1 – Mängel) seien vor dem Start der Wirkprinzipprüfung Ende Juli 2019 beseitigt gewesen. 19. Wie ist der derzeitige Sachstand (Stand Oktober 2019) bei der Beantragung der Bauvorhabenbezogenen Zulassung der Befestigungsproblematik der Kabel? a) Welche Hindernisse bestehen noch hinsichtlich der Antragsstellung für die Zulassung der Dübel? b) Welche Ergebnisse hatten die antragsvorbereitenden Gutachten? c) Wann wird mit einer abschließenden Entscheidung des Landesamtes für Bauen und Verkehr in Cottbus konkret gerechnet? Nach Angaben der FBB sind drei vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen erforderlich . Das Antragspaket 1 wird derzeit finalisiert. Zwei weitere Verfahren sollen noch im November 2019 eingereicht werden. Ziel ist es, die Antragsverfahren bis Ende 2019 abzuschließen. 20. Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Kabeltragsysteme nachgedübelt werden, die für sicherheitstechnische Anlagen wie z. B. die Brandmeldeanlage eine Relevanz haben (www.tagesspiegel.de/berlin/berstart -im-oktober-2020-in-gefahr-gravierende-maengel-an-kabeln-dersicherheitssysteme /25064316.html), und wann werden diese Kabeltragsysteme vom TÜV im Rahmen der Wirk-Prinzip-Prüfung abgenommen? Ob und in welchem Umfang tatsächlich Kabeltragsysteme nachverdübelt werden müssen, wird nach Auskunft der FBB derzeit überprüft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14997 21. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückbauarbeiten bei der Sicherheitsstromversorgung und der Sicherheitsbeleuchtung vorangeschritten , und welchen Einfluss hat dies auf den Zeitplan der Wirk- Prinzip-Prüfung und des Eröffnungstermins im Oktober 2020 (www.tages spiegel.de/berlin/der-fluch-der-plastikduebel-wie-geht-es-jetzt-am-berweiter /24215872.html)? Gibt es weitere Rückbauarbeiten im Main Pier des Flughafen BER, und wenn ja, wo, wie umfangreich sind diese und bis wann werden sie abgeschlossen sein? Hierzu erklärt die FBB, dass Rückbauarbeiten nicht mehr erforderlich sind. Die Wirkprinzipprüfung sei abgeschlossen. Der bauordnungsrechtliche Prüfprozess durch den übergeordneten Sachverständigen wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 enden. 22. Welche Auswirkungen kann die sogenannte Zustandsfeststellungsprüfung , die für Anfang des Jahres nach Abschluss der Inbetriebnahmeprüfung geplant ist, auf das Eröffnungsdatum im Oktober 2020 haben, und werden im Rahmen der Zustandsfeststellungsprüfung auch noch sicherheitsrelevante Mängel geprüft? 23. Wann soll die Zustandsfeststellungsprüfung konkret abgeschlossen sein? Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zustandsfeststellungen sind Teil der VOB-Abnahmen und werden nach Auskunft der FBB überwiegend im Herbst und Winter 2019/2020 durchgeführt. Nach erfolgter VOB-Abnahme wird die jeweilige technische Anlage an die Betriebsabteilung der FBB übergehen. 24. Hat das Bauamt Dahme Spree nach Kenntnis der Bundesregierung bereits alle für den Abschluss der Bauarbeiten und bis zur Fertigstellung des BER benötigten Genehmigungen erteilt, und wenn nicht, welche Genehmigungen stehen noch aus, und wann werden diese erwartet? 25. Wann ist die Anzeige an das Bauordnungsamt Dahme Spree genau geplant ? Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Alle für die bauliche Fertigstellung des Flughafens BER erforderlichen bauordnungsrechtlichen Genehmigungen liegen nach Auskunft der FBB vor, die Baufertigstellungsanzeige wird voraussichtlich im Winter/Frühjahr 2020 eingereicht . 26. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung, die Betriebsgenehmigung für den Flughafen BER gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) erteilt werden, und welche Unterlagen müssen dazu konkret vorliegen? Nach Auskunft der zuständen Landesluftfahrtbehörde wurde die Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg, am 27. März 2012 erteilt. Drucksache 19/14997 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie lange dauert voraussichtlich die Prüfung des Bauordnungsamtes Dahme Spree ab Fertigstellungsanzeige bis zur Nutzungsfreigabe? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14997 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333