Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14440 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Berufsbildung 4.0 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/D igitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0 245:FIN:DE:PDF) und, nach Auffassung der Fragesteller, mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft , der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland . In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15020 19. Wahlperiode 08.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzle rin-und-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Berufsbildung 4.0“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/re source/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umse tzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 12): • 6. Februar 2019: Veröffentlichung einer zweiten Förderbekanntmachung „Wirtschaft 4.0“ im Rahmen des Programms „JOBSTARTER plus“. Der Laufzeitbeginn von Projekten ist ab dem 1. Dezember 2019 vorgesehen; • Sommer 2019: Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung zur Ausweitung des Sonderprogramms „ÜBS-Digitalisierung“. Zudem werden Pilotprojekte unterstützt, die innovative Ausbildungskonzepte entwickeln, erproben und verbreiten; • Anfang 2019: Vorphase der Qualifizierungsinitiative digitaler Wandel „Q4.0“: Konzeption und erste Umsetzung von Qualifizierungsangeboten für Ausbildungs- und Prüfungspersonal (Pilotvorhaben zusammen mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung); • Anfang 2020: Beginn der Qualifizierungsinitiative digitaler Wandel „Q4.0“. Ziel ist es, Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte in Berufsschulen sowie Prüferinnen und Prüfer durch innovative Ausbildung und/ oder Weiterbildung bei den mit der Digitalisierung einhergehenden Veränderungen zu unterstützen und sie dafür zu qualifizieren. 1. Wurden bereits die erforderlichen Zuwendungsbescheide für den Laufzeitbeginn von Projekten zum 1. Dezember 2019 im Rahmen der zweiten Förderbekanntmachung „Wirtschaft 4.0“ des Programms „JOBSTARTER plus“ versendet? Aktuell befinden sich alle als förderungswürdig bewerteten Anträge in der Antragsprüfung des Bundesinstituts für Berufsbildung als zuständiger Bewilligungsbehörde . Der Versand der ersten Zuwendungsbescheide ist ab November 2019 geplant. Eine Vielzahl der Projekte wird gemäß ihrer Beantragung in der ersten Jahreshälfte 2020 starten. 2. Wurde bereits die Förderbekanntmachung zur Ausweitung des Sonderprogramms „ÜBS-Digitalisierung“ veröffentlicht? Ja, das Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung wurde mit der Zweiten Richtlinie zur Förderung von Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung, Phase II) vom 13. Juni 2019 ausgeweitet. Drucksache 19/15020 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wurden im Rahmen des Sonderprogramms „ÜBS-Digitalisierung“ bereits Pilotprojekte unterstützt, die innovative Ausbildungskonzepte entwickeln, erproben und verbreiten? Ja, im Zeitraum 2016 bis 2019 wurden acht Pilotprojekte unterstützt, in denen innovative Ausbildungskonzepte entwickelt, erprobt und verbreitet wurden. Mit der o. g. Förderbekanntmachung stehen neue Antragszeiträume offen. 4. Wurde bereits mit der Konzeption und der ersten Umsetzung von Qualifizierungsangeboten für Ausbildungs- und Prüfungspersonal im Rahmen der Qualifizierungsinitiative digitaler Wandel „Q4.0“ begonnen? 5. Ist die Vorphase der Qualifizierungsinitiative digitaler Wandel „Q4.0“ so weit fortgeschritten, dass mit der Qualifizierungsinitiative digitaler Wandel „Q4.0“ wie geplant Anfang 2020 begonnen werden kann? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Qualifizierungsinitiative Digitaler Wandel „Q 4.0“ ist am 1. Oktober 2019 gestartet und wird Ende 2022 abgeschlossen. Ziel ist die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für das Berufsbildungspersonal, um auf die mit der Digitalisierung einhergehenden Anforderungen in der dualen Ausbildung vorzubereiten . Die Umsetzung solcher Weiterbildungskonzepte erfolgt ab 2020. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15020 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333