Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14298 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Unterstützung junger und innovativer Unternehmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( h t t p s : / / e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und, nach Auffassung der Fragesteller, mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15024 19. Wahlperiode 11.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Unterstützung junger und innovativer Unternehmen“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten “ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 60): Auflage eines „Tech Growth Fund“ (in der Umsetzungsphase), der sogenannte Venture-Debt-Finanzierungen (Kredite mit eigenkapitalnahen Elementen ) für schnell wachsende Start-ups zur Verfügung stellen soll; 2019: Neue Förderrunde zur Stärkung der Gründungskultur und der Gründungsstrukturen an Hochschulen („EXIST-Potential“). Volumen rund 100 Mio. Euro über fünf Jahre; mehr als 50 Hochschulen sollen erreicht werden; Ausbau der „Digital Hub Initiative“, Fortführung der Start-up-Austauschprogramme ; Ausbau Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Start-up- Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten; Onlinegründungen: Gründungsprozesse und Verfahren können künftig digital erledigt werden; die Prozesse und Verfahren werden optimiert und von unnötiger Bürokratie befreit. 1. Wurde der bereits seit Jahren angekündigte „Tech Growth Fund“ nun im Rahmen der Umsetzungsstrategie aufgelegt (vgl. https://venturedaily.com/ bundesregierung-plant-tech-growth-fund/; www.spiegel.de/wirtschaft/ unternehmen/start-ups-regierung-plant-neue-milliardenschwere-foerde rung-a-1131371.html)? • • • • • Ja, der Tech Growth Fund wurde bereits aufgelegt; teilweise bereits in der letzten Legislaturperiode. Mit dem gemeinsam durch das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiierten Tech Growth Fund sollen für innovative Unternehmen in der Wachstumsphase sog. Venture Debt (VD)-Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden . 2. Wurde bereits eine neue Förderrunde zur Stärkung der Gründungskultur und der Gründungsstrukturen an Hochschulen („EXIST-Potential“) begonnen ? Die Richtlinie zur „Förderung einer Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen – EXIST-Potentiale“ wurde am 28. November 2018 im Drucksache 19/15024 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesanzeiger veröffentlicht (www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Gruendungskultur/EXIST-Potentiale-Richtlinie.pdf?__blob=publicationFile). Mit EXIST-Potentiale will das BMWi zum einen die durch EXIST-Gründungskultur in den vergangenen Jahren entstandenen Gründungsnetzwerke an Hochschulen weiter entwickeln, und zum anderen kleine und mittlere Hochschulen unterstützen, die bislang noch keine EXIST-Förderung in Anspruch genommen haben. 3. Erfolgte bereits ein Ausbau der „Digital Hub Initiative“? Die Digital Hub Initiative und deren Netzwerk wird künftig qualitativ ausgebaut . Dazu ist im September 2019 ein Förderprogramm gestartet, das – neben Startup-Programmen der Hubs – insbesondere die überregionale Vernetzung der Hub-Standorte untereinander unterstützt. 4. Wurden die Start-up-Austauschprogramme fortgeführt? Die Förderung des German Indian Startup Exchange Programme des Bundesverbands deutsche Startups e.V. wurde im September diesen Jahres nach Ablauf der ersten Projektphase fortgesetzt. Die Förderung des German Israeli Startup Exchange Programme ist zum 31. Dezember 2018 ohne Folgeantrag des Bundesverbands deutsche Startups e.V. ausgelaufen. 5. Fand bereits ein Ausbau des Kompetenzzentrums „Kultur- und Kreativwirtschaft “ sowie des Start-up-Wettbewerbs „Kultur- und Kreativpiloten“ statt? Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes soll in seiner neuen Form ab 2020 ausgebaut, etablierte Wettbewerbe und dauerhafte Maßnahmen zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft fortgesetzt werden . 6. Besteht bereits die Möglichkeit, Gründungsprozesse und Verfahren digital zu erledigen? Das BMWi informiert online unter www.existenzgruender.de umfassend über das Gründungsverfahren und die einzelnen Schritte. Die jeweiligen Verfahren, u.a. Gewerbeanmeldung, Beantragung der Steuernummer, liegen in der Verantwortung der zuständigen Stellen, in deren Bereich die Gründung erfolgt. 7. Wurden die Prozesse und Verfahren für Onlinegründungen bereits optimiert und von unnötiger Bürokratie befreit? Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes von Bund und Ländern wurde bereits ein Digitalisierungslabor „Unternehmensgründung“ etabliert, das einfach nutzbare digitale Lösungen für Verwaltungsverfahren auch unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern sowie Expertinnen und Experten entwickeln soll. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15024 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333