Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14482 – Doppelbelastung durch Eichung und Kalibrierung von Kfz-Prüfmitteln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die verpflichtende Doppelprüfung von Kfz-Prüfmitteln durch Eichung und Kalibrierung bedeutet nach Ansicht der Fragesteller zusätzliche Bürokratie und Kosten für das Kfz-Gewerbe und seine Kunden, da es sich um zwei unterschiedliche rechtliche Vorgaben handelt. Die Eichung soll gewährleisten, dass das betroffene Gerät ab der Prüfung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb festgelegten Fehlergrenzen arbeitet. Die Kalibrierung dagegen gibt an, inwieweit das betroffene Gerät vom konventionell richtigen Messwert abweicht. Technisch betrachtet sind sowohl Eichung als auch Kalibrierung Momentaufnahmen und keine perspektivische Untersuchung. Durch die Notwendigkeit, beide Vorgaben zu überprüfen entstehen nach Ansicht der Fragesteller allerdings keine qualitativen Zugewinne, da durch die Überprüfungen weder eine bessere Leistung der Kfz-Prüfmittel erreicht wird noch eine signifikant höhere Fehlererkennung bekannt ist (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/kfzgewerbe -warum-hauptuntersuchungen-bald-teurer-werden-koennten/ 23830256.html). 1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der bestehenden Rechtsgrundlage , die Eichbehörden die Akkreditierung als Kalibrierlabor im Bereich Kfz-Prüftechnik, insbesondere unter dem Aspekt des dadurch entstehenden Wettbewerbs mit privatwirtschaftlichen Stellen, insbesondere auf dem Gebiet der Abgasmesstechnik? Die Bundesregierung hat die Länder gebeten, ihre Eichbehörden akkreditieren zu lassen, um sicherzustellen, dass ausreichend Kapazitäten für die Kalibrierung von Abgasmessgeräten zur Verfügung stehen. Die Länder sind dieser Bitte überwiegend nicht nachgekommen. Nach aktuellem Stand ist von acht Stellen, die für die Kalibrierung von Abgasmessgeräten akkreditiert sind, nur eine Eichbehörde akkreditiert. Die übrigen Stellen sind private Stellen. Insofern ist aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Wettbewerb gegeben. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15027 19. Wahlperiode 11.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, privatwirtschaftlichen Stellen (z. B. akkreditierten Kalibrierlaboren) die Tätigkeit als Anbieter von Eichungen, insbesondere im Bereich Kfz-Prüftechnik und Abgasmesstechnik zu gestatten, und falls nicht, wie bewertet die Bundesregierung dies im Kontext der Erfüllung des Gleichbehandlungsgrundsatzes? Im Rahmen der Neuordnung des gesetzlichen Messwesen wurde entschieden, die Eichung als hoheitliche Leistung beizubehalten. Mit der Beibehaltung der staatlichen Eichung wird ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des bislang hohen Schutzniveaus im gesetzlichen Messwesen geleistet. Die Entscheidung wurde unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen getroffen, die insbesondere auch die mit der Verknüpfung von Eichung und Verwendungsüberwachung verbundenen Synergieeffekte und die Möglichkeiten einer – europäisch geforderten – verbesserten Marktüberwachung berücksichtigt. 3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen den Ersatz von Eichscheinen durch Kalibrierscheine akkreditierter Kalibrierlabore gemäß AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie, sofern diese alle Merkmale eines Eichscheines enthalten und dauerhaft durch die DAkkS (BMWi) überwacht werden? Eine Kalibrierung liefert die Abweichung der Anzeige eines Messgerätes vom richtigen Wert der Messgröße zum Zeitpunkt der Prüfung. Die Eichung bestätigt, dass zu diesem Zeitpunkt das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und bis zum Ende der Eichgültigkeitsdauer die Verkehrsfehlergrenzen einhalten wird. Die Pflicht zur Eichung der Abgasmessgeräte stellt die hoheitliche Prüfung sowie die Markt- und Verwendungsüberwachung durch die Eichbehörden sicher. Insofern geht die Prämisse, ein Kalibrierschein enthielte alle Merkmale der Eichung, aus Sicht der Bundesregierung ins Leere. Die Bundesregierung sieht in der Eichung, der Markt- und Verwendungsüberwachung , eine wesentliche Aufgabe der Eichbehörden, um zu einer soliden Qualitätsinfrastruktur in Deutschland beizutragen. 4. Mit welchem Bedarf an Messgeräten für Partikelanzahl (AU-Messgeräte zur Partikelzählung) in Werkstätten und Prüfstützpunkten rechnet die Bundesregierung zur Einführung der Partikelzählung im Rahmen der Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems im Rahmen von Hauptuntersuchungen ab dem 1. Januar 2021? Die Anzahl der Werkstätten und Prüfstützpunkte, die die Abgasuntersuchung (AU) durchführen, wird bundesweit nicht zentral erfasst. Der genaue Bedarf an Messgeräten für die zukünftige Partikelanzahlmessung kann daher nicht angegeben werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und den Rückmeldungen der Marktteilnehmer, kann geschätzt von einem Bedarf von rund 50.000 Messgeräten ausgegangen werden. Drucksache 19/15027 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Von welchen Entwicklungs-, Zulassungs- und Produktionszeiten sowie Lieferzeiten ab Zeitpunkt der Festlegung der messtechnischen Spezifikation für AU-Messgeräte zur Partikelzählung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, geht die Bundesregierung seitens der Hersteller für AU-Messgeräte aus, um alle Werkstätten mit entsprechenden Geräten versorgen zu können? Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der Rückmeldungen der Messgerätehersteller ist von einem Umsetzungs- und Einführungszeitraum von mindestens neun Monaten auszugehen. 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Doppelbelastung der Werkstätten durch Eichung und Kalibrierung für diese Geräte (Partikelzähler ) im Vorfeld auszuschließen? Da in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Akkreditierung der Überwachungsorganisationen vorgeschrieben ist, ist aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Qualität von Eichung (hoheitlich) und Kalibrierung (privatwirtschaftlich ) eine Doppelprüfung nicht auszuschließen. Derzeit wird von den Beteiligten geprüft, inwiefern Synergieeffekte von Eichung und Kalibrierung generiert und genutzt werden können. 7. Welche messtechnischen Einrichtungen und Kapazitäten wird die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für die Kalibrierung von Partikelanzahl (AU-Messgeräte zur Partikelzählung) aufbauen und vorhalten, um dem Bedarf akkreditierter Kalibrierungen an Messgeräten für Partikelanzahl in Werkstätten und Prüfstützpunkten gerecht zu werden? Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wird für Werkstätten und Prüfstützpunkte keine direkten Dienstleistungen anbieten. Die Weitergabe von Einheiten in Deutschland erfolgt üblicherweise nicht unmittelbar durch die PTB an die Endnutzer (hier Werkstätten und Prüfstützpunkte). Stattdessen wirkt die PTB mit akkreditieren Kalibrierlaboren zusammen, die Kalibrierungen von industriellen Messgeräten durchführen. Die Rückführung der in den Kalibrierlaboren eingesetzten Bezugsnormale erfolgt durch eine Kalibrierung der Bezugsnormale bei der PTB, die das nationale Normal vorhält. Die PTB bereitet zurzeit die entsprechende Dienstleistung für akkreditierte Kalibrierlaboratorien im Bereich der Partikelanzahlmessung vor. Die Dienstleistung wird damit den Kalibrierlaboren vor der Einführung der verpflichtenden Partikelanzahlmessung zur Verfügung stehen, die gemäß der aktuellen AU- Richtlinie zum 1. Januar 2021 geplant ist. Des Weiteren stellt die PTB, wenn von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gewünscht, Fachbegutachter für den Akkreditierungsprozess zur Verfügung . Wann und wieviele Labore eine Akkreditierung für AU-Partikelanzahlmessgeräte anstreben ist der PTB nicht bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15027 8. Wie lange dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung ein durchschnittlicher , obligatorischer Akkreditierungsprozess beim DAkkS im Jahr 2018? Die DAkkS ist in allen wesentlichen Industriesektoren und in allen sensiblen Sicherheitsbereichen gemäß § 1 Absatz 2 des Akkreditierungsstellengesetzes tätig. Die Spezifika der Produktzulassung und Konformitätsbewertung sind stark unterschiedlich , was sich auch auf die Durchführung der Akkreditierungsverfahren auswirkt. Ferner hängt der Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens u.a. von den Eigenschaften und dem Verhalten der Konformitätsbewertungsstellen sowie der sachlichen Reichweite der Akkreditierung ab. Daher können keine allgemeinen Angaben zur Dauer eines Akkreditierungsverfahrens getroffen werden . 9. Wie bewertet die Bundesregierung die personelle und materielle Ausstattung des DAkkS bezüglich der Akkreditierungsprozesse? Die DAkkS ist die größte Akkreditierungsstelle in Europa und verfügt zugleich über die breiteste technische Aufstellung. Insofern ist die personelle und materielle Ausstattung nicht zu beanstanden. Drucksache 19/15027 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. 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