Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14553 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Aufbau und Betrieb der Telematik-Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( h t t p s : / / e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014 – 2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15029 19. Wahlperiode 12.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungs-strategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/ blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungs strategie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Aufbau und Betrieb der Telematik-Infrastruktur“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 9 7 5 2 2 6 / 1 5 5 2 7 5 8 / 40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisie rung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd. S. 34): bis Ende 2019/2020: Anbindung aller Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und in Teilen Apotheken und Krankenhäuser, bis Ende 2019/2020: Klärung der Anbindungsmöglichkeiten der Krankenund Altenpflege. • • V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktualisierte Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 9 9 2 8 1 4 / 1 6 0 5 0 3 6 / 6 1 c 3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpadata .pdf?download=1. 1. Wurden bereits alle Ärzte und Zahnärzte und in Teilen Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur angebunden? Die überwiegende Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte ist bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die Anbindung der Krankenhäuser und Apotheken ist schwerpunktmäßig für das Jahr 2020 vorgesehen. 2. Erfolgte bereits eine Klärung der Anbindungsmöglichkeiten der Krankenund Altenpflege? Die Telematikinfrastruktur soll als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen und im Bereich der Pflege etabliert werden . Das Digitale-Versorgung-Gesetz sieht daher Regelungen vor, die die An- Drucksache 19/15029 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bindung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Juli 2020 an die Telematikinfrastruktur sicherstellen. Der Anschluss der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur soll auf freiwilliger Basis erfolgen. Kosten, die den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Anschluss und der weiteren Nutzung der Telematikinfrastruktur entstehen, sollen ab dem 1. Juli 2020 erstattet werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15029 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333