Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14554 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Förderung von Investitionen in IT-Sicherheit für Krankenhäuser, die als kritische Infrastruktur identifiziert wurden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Dig itale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0245:FI N:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014 – 2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15030 19. Wahlperiode 12.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerin-u nd-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Förderung von Investitionen in IT-Sicherheit für Krankenhäuser , die als kritische Infrastruktur identifiziert wurden“ wurde in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www. bundesregierung.de/ resource /b lob/975226/1552758/40d8b01b0 dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?d ownload=1) folgender Umsetzungsschritt angekündigt (ebd. S. 35): Rechtssetzungsmaßnahme „Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Fällen im Jahr sind aufgrund des BSI-Gesetzes [BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ] verpflichtet, bis zum 30. Juni 2019 organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um ihre IT-Systeme auf den Stand der Technik zu bringen.“ V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Umsetzungsstrategie Digitalisierung ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktuellste Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich : www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digital-made-in-de. 1. Wurde die Rechtssetzungsmaßnahme bereits umgesetzt? Ja. 2. Wurden von den betroffenen Krankenhäusern die erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen getroffen, um ihre IT-Systeme auf den Stand der Technik zu bringen? Es liegt in der Verantwortung der für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zuständigen Länder sowie der entsprechenden Krankenhäuser selbst, die erforderlichen Investitionen etwa in Form von Software und Geräten entsprechend dem krankenhausindividuellen Bedarf zu tätigen bzw. zu fördern oder spezialisiertes IT-Personal einzustellen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen . Die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf Investitionen in Drucksache 19/15030 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die IT-Ausstattung und in baulicher Hinsicht können aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds gefördert werden. Gemäß § 8a Absatz 3 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die entsprechende Erfüllung der Anforderungen alle zwei Jahre nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Sicherheitsaudit, Prüfungen oder Zertifizierungen erfolgen. Die Ergebnisse der durchgeführten Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen einschließlich der dabei aufgedeckten Sicherheitsmängel sind dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu übermitteln. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15030 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333