Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14556 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit für Leistungserbringer, die nicht von der BSI-Kritisverordnung erfasst werden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digi-tale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikatio nen/Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU- Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri Serv.do?uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014 – 2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014 – 2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15031 19. Wahlperiode 12.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit für Leistungserbringer , die nicht von der BSI-Kritisverordnung [BSI = Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik] erfasst werden“ wurde in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundes reg i e rung .de / r e sou rce /b lob /975226 /1552758 /40d8b01b0dfdc f 854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf? download=1) folgender Umsetzungsschritt angekündigt (ebd. S. 36): Rechtssetzungsmaßnahme.• V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktualisierte Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/61c3db 982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpadata .pdf?download=1. Wurde die Rechtssetzungsmaßnahme bereits umgesetzt? Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation beschlossen, welches mit dem neuen § 75b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung ) die Rechtssetzungsmaßnahme umsetzt. Mit dem neuen § 75b SGB V erhalten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Aufgabe, die IT-Sicherheitsanforderungen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung in einer Richtlinie bis zum 30. Juni 2020 festzulegen. Diese Maßnahmen dienen zur Erhöhung der IT- Sicherheit für Leistungserbringer, die nicht von der BSI-Kritisverordnung erfasst werden. Drucksache 19/15031 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333