Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14506 – Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß dem Rentenatlas 2019 der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Bruttorente im Bundesgebiet im Jahr 2018 1360 Euro (vgl. https://bit.ly/2mlSIvr, S. 12). Laut dem Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung bezogen Beamte 2015 im Durchschnitt 2940 Euro Pension (vgl. https://bit.ly/2lYnVEy, S. 38). Gesetzliche Grundlage für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes und ihrer Hinterbliebenen ist das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Der deutliche Unterschied in der Altersversorgung von Arbeitnehmern und Beamten ist regelmäßig Gegenstand der öffentlichen Debatte und ruft nach Ansicht der Fragesteller Gerechtigkeitsfragen hervor (vgl. https://bit.ly/2lYrv1A). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beamtenversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung (gemessen am Gesamtleistungsvolumen) das zweite große Alterssicherungssystem Deutschlands. Beide Systeme sind historisch gewachsen, wobei die Beamtenversorgung eng verbunden ist mit der Entwicklung des professionellen Berufsbeamtentums . Eine Darstellung der Unterschiede zwischen beiden Alterssicherungssystemen findet sich im Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 6 ff.). Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat zu der Frage des Vergleichs der Alterssicherungsleistungen Univ.-Prof‘in. Dr. Färber (Speyer) mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt: https:/ /www.uni-spey er.de/de/lehrstuehle/faerber/gutachten.php. Untersucht wurde, ob eine ausreichende Datenbasis für einen Vergleich zwischen Leistungen der Beamtenversorgung mit Alterssicherungen von Beschäftigten privater Unternehmen vorhanden ist und auf welche Weise diese verglichen werden können. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass ein fundierter Vergleich über das gesamte Lebenseinkommen vorgenommen werden müsse, einschließlich der aktiven Einkommen, die zur Altersvorsorge beitragen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15036 19. Wahlperiode 12.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Beim Vergleich von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente (1. Säule der Alterssicherung) ist neben der Bifunktionalität der Beamtenversorgung (1. und 2. Säule der Alterssicherung) zu berücksichtigen, dass „Durchschnittsrenten“ alle rentenversicherten Berufsgruppen und sämtliche, auch kurze, Erwerbsbiographien umfassen. In durchschnittlichen Renten sind somit auch „kleine Renten “ enthalten. Hintergrund dafür sind entweder sehr kurze Erwerbsbiografien, wie sie in den alten Ländern besonders bei Frauen erkennbar sind, oder Wechsel des Versichertenstatus von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversorgung oder andere Alterssicherungssysteme. Eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sagt dementsprechend wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus (Rentenversicherungsbericht 2018, Bundestagsdrucksache 19/6240, S. 18; Sechster Versorgungsbericht, Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 9 ff.). Das Berufsbeamtentum ist vom Lebenszeitprinzip gekennzeichnet (ununterbrochene Beschäftigungszeit). Beamtinnen und Beamte im gehobenen und höheren Dienst verfügen in der Mehrheit über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine qualifizierte Ausbildung (und zusätzliche Berufsausbildung). In der Rentenversicherung sind dagegen Höherqualifizierte entweder gar nicht oder nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze versicherungspflichtig, was zusammen mit sogenannten Kleinstrenten für wenige Versicherungsjahre einen Vergleich der Durchschnittsrente und der Durchschnittspension nicht zulässt. Hinzu kommt, dass Einkommenshöhe und -verläufe im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft zunehmend unterschiedlich sind, was einen Vergleich der jeweils erworbenen Alterseinkünfte erheblich erschwert (Alterssicherungsbericht 2016, Bundestagsdrucksache 18/10571, S. 25). Zudem sind Beamtenpensionen anders als Renten seit jeher vollständig zu versteuern und es ist daraus ein gegenüber pflichtversicherten Rentnern vergleichsweise hoher Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Die Bundesregierung erstattet seit der 13. Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einmal in jeder Wahlperiode Bericht über die Entwicklung der Versorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 beschränken sich die Ausführungen auf den Bundesbereich. Zuletzt wurde der Sechste Versorgungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/11040) veröffentlicht. Gegenwärtig wird der Siebte Versorgungsbericht (Basisjahr 2018) erarbeitet. Daten für 2019 liegen nicht vor.  1. Wie haben sich für den Bund die durchschnittlichen Pensionsleistungen bzw. Ruhegehälter in den letzten zwanzig Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)? Es wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen. Drucksache 19/15036 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15036 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie hat sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger für den Bund in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)? Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Drucksache 19/15036 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wie hat sich für den Bund die Zahl der Ruhegehaltsempfänger mit Mindestversorgung in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)? Die Zahlen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:  4. Wie viele Versicherungsjahre müsste ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit dem Durchschnittseinkommen des Jahres 2018 nachweisen, um Rentenansprüche in Höhe der Mindestpension beim Bund (Mindestversorgung des Jahres 2018) erworben zu haben (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 angeben )? Die erbetenen Werte (Stand 1. Juli des jeweiligen Jahres) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Sie beziehen sich auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Berücksichtigung einer betrieblichen Altersvorsorge . Die Berechnung wurde auf Basis der Mindestversorgung ohne Berücksichtigung von Familienzuschlägen vorgenommen. Die Zahlen für 2010 konnten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden, da die hierfür benötigten Akten bereits dem Zwischenarchiv übergeben wurden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Rentenbetrag in Höhe der amtsunabhängigen Mindestversorgung bei Durchschnittsverdienst , rechnerische Anzahl der Jahre  5. Wie hat sich das Durchschnittsalter bei Ruhestandseintritt in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)? Die Darstellung erfolgt wegen der Datenlage gesondert nach Bundesbeamten, einschließlich Bundesrichtern des unmittelbaren Bundesbereiches, Berufssoldaten , Bundeseisenbahnvermögen („BEV“) und dem Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost („Post“) und kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Drucksache 19/15036 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie haben sich die durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 differenziert nach Laufbahngruppen angeben)? Er wird auf nachstehende Übersicht verwiesen. Relative Werte können mangels Angabe des Wertes, zu dem die Versorgungsbezüge in Relation zu setzen sind, nicht angegeben werden. Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfängern des Bundes nach Laufbahngruppen für die Jahre 2000 - 2018 * (in EUR) Jahr (Stichtag 1.1.) Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen Berufssoldaten/-innen höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer / einfacher Dienst höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer / einfacher Dienst 20001 7 303 4 834 3 323 6 572 4 542 3 498 20011 1,0 % 7 373 0,8 % 4 873 0,8 % 3 350 0,3 % 6 591 0,0 % 4 541 0,1 % 3 502 2002 3 840 2 540 1 744 3 419 2 366 1 825 2003 0,1 % 3 844 0,3 % 2 547 -0,2 % 1 741 2,0 % 3 487 2,2 % 2 417 2,5 % 1 870 2004 1,3 % 3 894 1,6 % 2 587 1,3 % 1 764 1,7 % 3 545 1,8 % 2 461 2,0 % 1 908 2005 0,2 % 3 902 0,6 % 2 603 0,3 % 1 769 0,6 % 3 568 1,0 % 2 485 1,2 % 1 931 2006 -0,5 % 3 884 -0,2 % 2 598 -0,5 % 1 761 -0,3 % 3 558 0,1 % 2 487 0,3 % 1 937 2007 -0,5 % 3 865 -0,4 % 2 587 -0,6 % 1 750 -0,5 % 3 539 -0,2 % 2 482 0,0 % 1 937 2008 -0,6 % 3 843 -0,4 % 2 577 -0,3 % 1 745 -0,4 % 3 526 -0,1 % 2 480 0,1 % 1 939 2009 4,1 % 4 002 4,5 % 2 692 5,4 % 1 839 2,5 % 3 614 3,1 % 2 557 4,0 % 2 017 2010 1,1 % 4 048 1,8 % 2 740 1,2 % 1 861 2,0 % 3 688 2,7 % 2 626 2,4 % 2 066 2011 0,7 % 4 075 0,0 % 2 739 0,9 % 1 877 1,5 % 3 742 1,0 % 2 652 1,6 % 2 100 2012 0,1 % 4 079 0,0 % 2 739 0,3 % 1 883 0,0 % 3 743 0,2 % 2 657 0,3 % 2 106 2013 6,4 % 4 340 6,2 % 2 908 5,8 % 1 993 4,6 % 3 917 6,7 % 2 834 6,6 % 2 246 2014 0,7 % 4 372 0,8 % 2 930 1,0 % 2 012 0,9 % 3 953 1,1 % 2 864 1,0 % 2 269 2015 2,5 % 4 481 2,4 % 2 999 2,7 % 2 066 2,4 % 4 049 2,5 % 2 936 2,6 % 2 328 2016 1,5 % 4 550 1,6 % 3 047 1,6 % 2 100 2,2 % 4 140 2,6 % 3 013 2,7 % 2 392 2017 1,5 % 4 620 1,7 % 3 098 1,7 % 2 135 2,0 % 4 223 2,0 % 3 074 2,1 % 2 443 2018 1,8 % 4 701 1,9 % 3 157 2,0 % 2 177 2,0 % 4 307 2,1 % 3 139 2,2 % 2 496 * Einschl. der 2012 wiedergewährten Sonderzahlung (zweiter Einbauschritt). 1 Angaben in DM  7. Wie haben sich die Versorgungsausgaben des Bundes in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 differenziert nach Versorgungsarten angeben)? Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Für die relativen Werte wurden die die Steuereinnahmen sowie das Bruttoinlandsprodukt zugrunde gelegt. Die sog. Versorgungs-Steuer-Quote als auch die Versorgungsquote spiegeln den Anteil der Versorgungsausgaben an den Steuereinnahmen bzw. am Bruttoinlandsprodukt wider. Die reine Betrachtung der Entwicklung der Versorgungsausgaben lässt keine Aussage über die Finanzierbarkeit der Versorgungsausgaben und somit der Tragfähigkeit des Versorgungssystems zu. Um dies bewerten zu können, sind die Versorgungsausgaben ins Verhältnis zu anderen bedeutenden Bezugsgrößen, dem Bruttoinlandsprodukt und den Steuereinnahmen des Bundes, zu setzen. Hierzu wird auf den Sechsten Versorgungsbericht verwiesen (Bundestagsdrucksache 14/11040, S. 62 ff.). Drucksache 19/15036 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15036 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Versorgungsausgaben des Bundes in den kommenden zwanzig Jahren entwickeln (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2020 bis 2039 prognostisch angeben)? Eine umfangreiche Berechnung und Darstellung hierzu findet sich im Sechsten Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 70 ff.).  9. Wie haben sich die Versorgungsrücklagen des Bundes (Pensionsrückstellungen ) zur Finanzierung der Versorgungsausgaben in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben)? Sowohl die Zuführungen an die Versorgungsrücklage (seit 1999) als auch die Zuweisungen an den Versorgungsfonds (seit 2007) sind detailliert aufgelistet im Sechsten Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache 18/11040, S. 84 ff.). Die Versorgungsrücklage des Bundes hatte Ende September 2019 einen Marktwert von rund 15,9 Mrd. Euro. Der Marktwert des Versorgungsfonds des Bundes betrug Ende September 2019 rund 5,8 Mrd. Euro. 10. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Versorgungsrücklagen des Bundes (Pensionsrückstellungen) zur Finanzierung der Versorgungsausgaben in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2020 bis 2039 angeben)? Der Versorgungsfonds des Bundes und die Versorgungsrücklage des Bundes werden aus jährlichen Zuführungen aus den Einzelplänen des Bundeshaushalts gebildet (Versorgungsrücklage, Titel 434 57 und 424 01; Versorgungsfonds, Titel 634 03). Deren Höhe ist von unterschiedlichen Faktoren, wie der künftigen Bezügeentwicklung und der Anzahl der zuweisungspflichtigen Beschäftigten abhängig. Für 2018 betrug die Zuführung rund 1,4 Mrd. Euro. Die Mittel der Versorgungsrücklage des Bundes und des Versorgungsfonds des Bundes sind unter Wahrung der gesetzlichen Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite in festverzinslichen Wertpapieren und in bis 20 % in Aktien angelegt. Eine Prognose der Wertentwicklung der Sondervermögen ist der Bundesregierung nicht möglich. 11. Wie hat sich das Verhältnis von Versorgungsausgaben (Pensionsleistungen ) und Versorgungsrücklagen (Pensionsrückstellungen) in den letzten zwanzig Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 prognostisch angeben)? Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Relative Werte können mangels Angabe des Wertes, zu dem die Versorgungsbezüge in Relation zu setzen sind, nicht angegeben werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung das Verhältnis von Versorgungsausgaben (Pensionsleistungen) und Versorgungsrücklagen (Pensionsrückstellungen) in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2020 bis 2039 prognostisch angeben)? Da eine Prognose der Wertentwicklung der Sondervermögen nicht möglich ist (siehe Antwort zu Frage 10), sind entsprechende Angaben zu dieser Frage nicht möglich. 13. Kommt es nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund perspektivisch wachsender Pensionslasten in den nächsten zwanzig Jahren zur Aufnahme zusätzlicher Schulden speziell zur Bedienung künftiger Pensionsverpflichtungen ? a) Wenn ja, mit der Aufnahme welcher Schuldensumme kalkuliert die Bundesregierung? b) Wenn ja, welche Finanzierungsalternativen sieht die Bundesregierung ? c) Wenn nein, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die erwartungsgemäß steigenden Pensionslasten mit den zur Verfügung stehenden Pensionsrückstellungen vollumfänglich bedient werden können? d) Wenn nein, wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die erwartungsgemäß steigenden Pensionskosten alternativ gegenfinanziert werden? Die Pensionslasten sind aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren. Ab dem Jahr 2030 (§ 17-neu VersRücklG, s. am 24. Oktober 2019 in 2./3. Lesung vom Bundestag beschlossene BesStMG) bzw. 2032 (§ 7 VersRücklG) steht die Möglichkeit einer Mittelentnahme aus dem Versorgungsfonds des Bundes bzw. aus der Versorgungsrücklage des Bundes zur schrittweisen Entlastung des Bundeshaushalts zur Verfügung. Ob und in welcher Höhe ggf. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Bundeshaushalt aufgenommen werden müssen, hängt Drucksache 19/15036 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nicht allein von den Pensionslasten, sondern von der Haushaltslage insgesamt ab. Der geltende Finanzplan sieht Haushalte vor, die ohne neue Schulden finanziert werden. 14. Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttoaltersrenten in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern angeben)? Die durchschnittlichen Rentenbeträge und die sich daraus ergebenden durchschnittlichen Rentenzahlbeträge für Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Bei einem Vergleich mit Pensionen ist zu beachten, dass ein Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits nach einer Wartezeit von 5 Jahren entsteht und deshalb gerade bei geringen Renten oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen bestehen können, über die jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15036 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Wie haben sich die durchschnittlichen Altersrentenzahlbeträge nach 45 Versicherungsjahren in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben)? Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Renten wegen Alters nach SGB VI - durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach 45 oder mehr Jahren an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten (Versicherungsjahre ) Rentenbestand am 31.12., Nichtvertragsrenten* mit Wohnort im Bundesgebiet Jahr 2010 Wohnort des Versicherten in Euro/ Monat in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr Bundesgebiet 1.206 1.209 0,3% 1.231 1,8% 1.236 0,4% 1.258 1,8% Schleswig-Holstein 1.286 1.290 0,3% 1.315 1,9% 1.309 -0,4% 1.327 1,4% Hamburg 1.351 1.354 0,2% 1.376 1,7% 1.368 -0,6% 1.387 1,4% Niedersachsen 1.247 1.252 0,4% 1.277 2,0% 1.271 -0,4% 1.292 1,6% Bremen 1.283 1.286 0,2% 1.308 1,8% 1.300 -0,7% 1.318 1,4% Nordrhein-Westfalen 1.326 1.328 0,2% 1.362 2,5% 1.356 -0,5% 1.376 1,5% Hessen 1.279 1.285 0,5% 1.311 2,0% 1.307 -0,3% 1.330 1,8% Rheinland-Pfalz 1.244 1.247 0,3% 1.272 2,0% 1.268 -0,3% 1.289 1,7% Baden-Württemberg 1.285 1.290 0,4% 1.317 2,1% 1.312 -0,3% 1.336 1,8% Bayern 1.204 1.208 0,4% 1.234 2,1% 1.231 -0,2% 1.256 2,0% Saarland 1.340 1.341 0,0% 1.360 1,4% 1.350 -0,7% 1.364 1,1% Berlin 1.200 1.200 0,0% 1.218 1,5% 1.227 0,8% 1.249 1,8% Brandenburg 1.073 1.072 -0,1% 1.087 1,4% 1.110 2,1% 1.136 2,3% Mecklenburg-Vorp. 1.062 1.058 -0,3% 1.072 1,3% 1.092 1,9% 1.116 2,2% Sachsen 1.042 1.040 -0,1% 1.054 1,3% 1.077 2,2% 1.103 2,4% Sachsen-Anhalt 1.048 1.047 -0,1% 1.060 1,3% 1.082 2,1% 1.106 2,2% Thüringen 1.028 1.026 -0,2% 1.041 1,4% 1.063 2,2% 1.091 2,5% Jahr Wohnort des Versicherten in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr in Euro/ Monat Veränderung ggü. Vorjahr Bundesgebiet 1.276 1,4% 1.319 3,4% 1.337 1,4% 1.375 2,8% Schleswig-Holstein 1.346 1,4% 1.387 3,1% 1.403 1,1% 1.440 2,6% Hamburg 1.408 1,5% 1.455 3,3% 1.474 1,3% 1.512 2,6% Niedersachsen 1.311 1,5% 1.351 3,0% 1.366 1,1% 1.405 2,8% Bremen 1.338 1,5% 1.380 3,1% 1.396 1,2% 1.434 2,7% Nordrhein-Westfalen 1.398 1,6% 1.441 3,1% 1.458 1,2% 1.498 2,7% Hessen 1.353 1,7% 1.395 3,1% 1.410 1,1% 1.451 2,9% Rheinland-Pfalz 1.311 1,7% 1.350 3,0% 1.363 1,0% 1.403 2,9% Baden-Württemberg 1.358 1,6% 1.400 3,1% 1.416 1,2% 1.457 2,9% Bayern 1.279 1,8% 1.318 3,1% 1.331 1,0% 1.373 3,1% Saarland 1.382 1,3% 1.425 3,2% 1.444 1,3% 1.483 2,7% Berlin 1.265 1,3% 1.317 4,1% 1.345 2,1% 1.381 2,6% Brandenburg 1.149 1,1% 1.197 4,2% 1.224 2,3% 1.256 2,6% Mecklenburg-Vorp. 1.126 0,9% 1.170 3,9% 1.192 1,9% 1.222 2,5% Sachsen 1.116 1,1% 1.164 4,3% 1.193 2,5% 1.224 2,7% Sachsen-Anhalt 1.117 1,0% 1.163 4,1% 1.192 2,5% 1.223 2,7% Thüringen 1.103 1,2% 1.150 4,2% 1.177 2,3% 1.207 2,6% 2011 2012 2013 2014 durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach 45 oder mehr Jahren an Beitrags- und beitragsfreien Zeiten 2015 2016 2017 2018 * Vertragsrenten, umgewertete Renten nach §§ 307, 307a und 307b SGB VI (ohne Rentenberechnung nach SGB VI) und statistisch nicht auswertbare Fälle sind in dieser Auswertung nicht enthalten . Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung Drucksache 19/15036 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Nach wie vielen Versicherungsjahren treten Arbeitnehmer im Durchschnitt in die Altersrente ein (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)? Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 17. Wie hat sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter (Altersrente) in den letzten zwanzig Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben)? Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15036 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Wie haben sich die durchschnittlichen Hinterbliebenenrenten in den letzten zwanzig Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)? Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 19. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Kluft zwischen Renten- und Pensionsleistungen des Bundes in den kommenden zwanzig Jahren entwickeln (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2020 bis 2039 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern prognostisch angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Berechnungen vor. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung von Pensionen und Pensionslasten statistisch erhoben, und was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung? a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben? b) Wann und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht? Das Statistische Bundesamt veröffentlich jährlich eine Versorgungsempfängerstatistik . Die Daten dafür werden jährlich zum Stichtag 1. Januar erhoben. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz). Die Daten werden auf der Interseite des Statistischen Bundesamts veröffentlicht (www.destatis.de). Zusätzlich hat die Bunderegierung dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen Versorgungsbericht für die Entwicklungen im Bundesbereich vorzulegen (zuletzt Sechster Versorgungsbericht, Bundestagsdrucksache 18/11040). Gemäß § 62a BeamtVG soll dieser Bericht die jeweils im Vorjahr erbrachten Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst, aber auch Vorausberechnungen der zumindest in den nächsten 30 Jahren zu erwartenden Versor- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15036 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gungsleistungen umfassen. Eine Veröffentlichung erfolgt als Bundestagsdrucksache und auf der Internetseite des BMI (www.bmi.bund.de/versorgung). 21. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung der in Punkt 20 benannten Daten? Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das? Zur Versorgungsempfängerstatistik wird auf das Finanz- und Personalstatistikgesetz verwiesen. Das BMI bittet das Statistische Bundesamt zur Erstellung des Versorgungsberichtes in der jeweiligen Wahlperiode im Erlasswege um Zusammenführung des Datenmaterials und ggf. um Sonderauswertungen, um den gesetzlichen Anforderungen der Vorausberechnungen entsprechen zu können (§ 62a Beamt VG). Drucksache 19/15036 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.