Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14569 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Automatisiertes und vernetztes Fahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digi-tale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( h t t p s : / / e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agend 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht Deutscher Bundestag Drucksache 19/15038 19. Wahlperiode 12.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www. bundesregierung.de / resource /b lob/975226/1552758/40d8b01b0 dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf? download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd. S. 113): Entwicklung eines Rechtsrahmens, um das autonome Fahren in spezifischen Anwendungsfällen zu ermöglichen; Konkretisierung der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes aus der 18. Legislaturperiode mit einer Verordnung zur Datenspeicherung und -sicherung ; Weiterführung des Ausbaus der Verkehrstechnik durch Einsatz intelligenter Verkehrssysteme; Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte insbesondere zur Verbesserung der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger; Förderung von Forschungsvorhaben und Erprobung auf digitalen Testfeldern . 1. Wurde bereits ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung des autonomen Fahrens in spezifischen Anwendungsfällen geschaffen? • • • • • Die laufenden Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. 2. Wurde bereits eine Verordnung zur Datenspeicherung und -sicherung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet? Zur Vorbereitung werden derzeit Regelungen auf internationaler und EU-Ebene abgewartet, die sich derzeit in Erarbeitung befinden. 3. Wurde der Ausbau der Verkehrstechnik bereits durch den Einsatz intelligenter Verkehrssysteme weitergeführt? Zum Ausbau intelligenter Verkehrssysteme (IVS) wird im Rahmen des sog. C-ITS (Cooperative Intelligent Transport Systems) Korridorprojekts die Einführung von Kooperativen IVS im Korridor Rotterdam-Frankfurt-Wien vorangetrieben . Erste Dienste zur Vernetzung der Straßeninfrastruktur mit Fahrzeugen werden mit jährlich über 40 Mio. Euro finanziert. Drucksache 19/15038 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Webseite des Bundesministierums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verwiesen (www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/ Intelligente-Verkehrssysteme/intelligente-verkehrssysteme.html). 4. Wurden bereits neue Mobilitätskonzepte insbesondere zur Verbesserung der Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger entwickelt? Die Arbeitsgruppe (AG 3) „Digitalisierung für den Mobilitätssektor“ der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ bereitet die Durchführung eines „Reallabors “ der digitalen Mobilität vor. Im Rahmen des Förderprogramms mFUND wird die Entwicklung datenbezogener Mobilitätskonzepte durch das BMVI gefördert . Durch die Novelle des Personenbeförderungsrechts sollen plattformbasierte und digital vermittelte Mobilitätsangebote gestärkt werden und eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung erhalten, um das Mobilitätsangebot für den Verbraucher in Stadt und Land zu verbessern. 5. Erfolgte bereits eine Förderung von Forschungsvorhaben und deren Erprobung auf digitalen Testfeldern? Es wird auf die Webseite des BMVI verwiesen (www.bmvi.de/DE/Themen/ Digitales/Automatisiertes-und-vernetztes-Fahren/automatisiertes-und-vernetz tes-fahren.html und www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/AVF-Forschungspro gramm/Ueberblick/avfueberblick.html). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15038 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333