Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1508 19. Wahlperiode 03.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Fabio De Masi, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1050 – Beteiligung der DEG-Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft an Unternehmen, Zweckgesellschaften und Fonds in Offshore-Finanzplätzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Panama-Papers- und Paradise-Papers-Enthüllungen geriet die Geschäftspraktik der DEG-Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft in die Kritik, sich an Unternehmen, Fonds oder Zweckgesellschaften zu beteiligen, die ihren Sitz in Offshore-Finanzplätzen (Offshore Financial Centres – OFCs) nach der Definition des Internationalen Währungsfonds IWF (www.imf.org/external/np/mae/ oshore/2000/eng/back.htm) haben (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/millionen-imparadies -kfw-tochter-deg-investiert-in-steueroasen/13686554.html und www. tagesschau.de/ausland/paradisepapers/paradisepapers-195.html). Laut eigenen Angaben ist die DEG in den meisten Fällen sogar Gründungsmitglied dieser Fonds (www.welt-sichten.org/artikel/32312/deg-ohne-offshore-geht-es-nicht). Die DEG und ihre alleinige Gesellschafterin, die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), haben dieses Vorgehen u. a. damit verteidigt, dass in manchen Fällen nur so für private Investoren Rechtssicherheit sowie Vermeidung von Doppelbesteuerung gewährleistet werden könne (www.welt-sichten. org/artikel/32312/deg-ohne-offshore-geht-es-nicht und www.kfw.de/KfW-Konzern/ Newsroom/Aktuelles/News/News-Details_440768.html). Die Bundesregierung argumentiert, dass „Motivation [der DEG] für eine Finanzierung über eine Gesellschaft mit Sitz in einer OFC […] ausschließlich die rechtssichere, effizientere und durch weniger Korruption beeinflusste Investition in ein DEG-Partnerland [sei]“ (Bundestagsdrucksache 18/8586). Die Fraktion DIE LINKE. hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt (Bundestagsdrucksache 18/8373). Allerdings blieb die Bundesregierung viele Antworten mit dem pauschalen Hinweis auf das Bankgeheimnis schuldig (Bundestagsdrucksache 18/8586, hier insbesondere die Antworten zu den Fragen 20, 22 und 25 bis 30). Dies ist in den Augen der Fragesteller nicht hinnehmbar. Aufgrund der fehlenden substantiierten Begründung ist weder erkennbar, auf welchen verfassungsrechtlich anerkannten Antwortverweigerungsgrund die Bundesregierung sich damit beruft noch kann die erforderliche Abwägung zwischen dem Antwortverweigerungsgrund und dem parlamentarischen Fragerecht nachvollzogen werden. Zugleich ist die Zahl der DEG-Beteiligungen an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs mittlerweile Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auf 132 von 220 Beteiligungen gestiegen (siehe DEG-Jahresabschluss für 2016, S. 58 bis 65). Demnach sind 60 Prozent aller DEG-Beteiligungen an solchen Finanzplätzen angesiedelt. Nach Zahlen des Geschäftsberichts von 2016 werden rund 70 Prozent des Beteiligungsvolumens der DEG über OFCs investiert. Die OFC-Definition des IWF ist hierbei nicht deckungsgleich mit der Gruppe an Staaten und Territorien, die in der Öffentlichkeit als Steueroasen bzw. Schattenfinanzplätze bezeichnet werden, es bestehen aber signifikante Überlappungen. 2014 hat das Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen eurodad Beteiligungen der DEG und anderer öffentlicher Entwicklungsfinanzierer an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in Schattenfinanzplätzen kritisiert, da diese dadurch finanziell gestärkt und ihre Legitimität erhöht würden (www.eurodad. org/files/pdf/5457b8e273cfa.pdf, S. 4). Zudem stehe diese Geschäftspraxis einer transparenten Entwicklungsfinanzierung entgegen und führe zu Steuermindereinnahmen in Entwicklungsländern. Laut Internationalem Währungsfonds leiden Entwicklungsländer allgemein überproportional unter den negativen Auswirkungen internationaler Steuervermeidung (www.imf.org/external/np/pp/ eng/2014/050914.pdf). Zwar wendet die DEG nach eigenen Angaben die KfW-Richtlinien für den Umgang mit Finanztransaktionen in intransparenten Ländern und Territorien an, diese Richtlinien sind aber nicht öffentlich zugänglich (eurodad-Bericht S. 13). Zudem beziehen sich diese Leitlinien laut Bundesregierung nur auf eine sehr eingeschränkte Zahl von Staaten, die Standards der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hinsichtlich des bilateralen Austauschs von Steuerdaten sowie der Financial Action Task Force (FATF) hinsichtlich bestimmter Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäscherisiken nicht erfüllen (Bundestagsdrucksache 18/8596, S. 3). Deutlich umfassendere Definitionen sog. Steueroasen bzw. Schattenfinanzplätze von Europäischer Union (https://ec.europa.eu/taxation_customs/tax-common-eu-list_en) bzw. Nichtregierungsorganisationen wie dem Tax Justice Network (www.financialsecrecyindex. com/ und http://datafortaxjustice.net/paradiselost/) oder Oxfam (www.oxfam. org/en/research/blacklist-or-whitewash-what-real-eu-blacklist-tax-havens-shouldlook und www.oxfam.org/en/research/tax-battles-dangerous-global-race-bottomcorporate -tax) werden in den von der DEG angewandten Richtlinien der KfW nicht berücksichtigt. Über viele der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen, die in OFCs ansässig sind, und an denen die DEG beteiligt ist, sind öffentlich kaum Informationen verfügbar; weder über die Investitionsstrategie noch über die tatsächlich finanzierten Unternehmen oder Projekte. Auf der Homepage der DEG, auf der investitionsbezogene Informationen zu Neuzusagen seit 2015 veröffentlicht werden sollen (www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/%C3%9 Cber-uns/Verantwortung/Investitionsbezogene-Informationen/), sind die meisten dieser Beteiligungen nicht oder nur mit rudimentären Informationen aufzufinden . Dies widerspricht in den Augen der Fragesteller den Aussagen der DEG, dass „[d]ie jeweiligen Zahlungsströme in und aus diesen Regionen [gemeint sind OFCs] [...] gerade nicht verschleiert, sondern nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert werden [sollen]. […] Im Gegenteil stellt die DEG bei Unternehmen mit OFC-Konstruktionen erhöhte Anforderungen an die Transparenz und die zweckgerichtete Mittelverwendung im DEG-Partnerland.“ (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8586). Eine Beteiligung der DEG ist das in Luxemburg ansässige Unternehmen Payco. Ursprünglich war der internationale Finanzinvestor Rioforte Investments S.A. neben der DEG der einzige Anteilseigner des Unternehmens (www.deginvest. de/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_19521.html). Auf der Homepage von Payco wird aktuell Euro American Finance, eine hundertprozentige Tochterfirma von Payco als Anteilseigner neben der DEG angeführt (www.payco.com.py/en/la-empresa/). Allerdings wurde dieses Unternehmen am 2. Februar 2018 wieder aufgelöst (www.espiritosantoinsolvencies.lu/rfi/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1508 information/announcements/communique_24.pdf). Über den entwicklungspolitischen Mehrwert von Payco, dessen Produktion zu 85 Prozent aus Soja besteht (www.payco.com.py/en/granos/), ist nicht viel bekannt. Vielmehr gab es in der Vergangenheit Hinweise auf Landkonflikte sowie gesundheitliche Probleme in Zusammenhang mit den Aktivitäten von Payco (www.fian.de/fileadmin/ user_upload/news_bilder/14_11_AWZ_FIAN_Stellungnahme_DEG_final.pdf). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bereitstellung und Mobilisierung von Beteiligungskapital für Unternehmen, die in Schwellen- und Entwicklungsländern ihre Ideen umsetzen möchten, ist ein zentrales Element des Förderauftrags der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft . Beteiligungskapital ist insbesondere eine notwendige Finanzierungsform für wachstumsstarke KMU – dem Segment der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mit der Vergabe von Beteiligungskapital werden diese Unternehmen zum einen Investitionen überhaupt ermöglicht, zum anderen werden sie durch die Unterstützung mit Eigenkapital in die Lage versetzt, weiteres Fremdkapital am Markt aufzunehmen. Damit gelingt der erste Schritt, sich langfristig eigenständig am Kapitalmarkt mit weiterem Fremdkapital auszustatten . Die DEG erfüllt ihren entwicklungspolitischen Auftrag einerseits durch Direktbeteiligungen in Partnerunternehmen und andererseits, indem sie sich an Fonds beteiligt und diese in die Lage versetzt, ihrerseits vorwiegend Beteiligungskapital bereitzustellen. Durch Investitionen in Fonds kann die DEG (vor allem indem sie sich am so genannten „First Closing“ (der ersten Finanzierungsrunde) beteiligt) als Signalinvestor ein deutlich größeres Beteiligungsvolumen bereitstellen , private Investoren mobilisieren und mehr Unternehmen vor Ort erreichen. Hauptzielgruppe von Fonds sind vor diesem Hintergrund mittelständische Unternehmen auf der Suche nach einem Kapitalpartner, der sie auch unternehmerisch in ihrer weiteren Entwicklung begleiten kann. Unabhängig von dem Sitz der Gesellschaft und der Manager stellt die DEG bei Unternehmen mit Fonds-Konstruktionen erhöhte Anforderungen an die Transparenz und die zweckgerichtete Mittelverwendung im DEG-Partnerland. Die von der DEG geleisteten Investitionen gelangen immer vollständig in ein DEG-Partnerland , unabhängig vom Sitz des Fonds, d.h. die DEG investiert über OFC (offshore financial centre) in die Zielländer. Die jeweiligen Zahlungsströme in und aus diesen Regionen werden nicht verschleiert, sondern nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert. Darüber hinaus stellt die DEG im Zuge der Prüfung aller Vorhaben neben der Überprüfung des Geschäftszwecks auch sicher, dass die wirtschaftlich Berechtigten identifiziert und im Rahmen der Know-your-Customer-Prüfung (KYC) intensiv überprüft werden. Insofern ist gewährleistet, dass keine von der DEG finanzierten Fonds zur Verschleierung dienen können. Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen der Anbahnung und Durchführung jeder Transaktion die Prüfung des Kreditnehmers und sonstiger für die Transaktion relevanter Partner (bspw. Abnehmer, Lieferanten) mit Blick auf mögliche Anhaltspunkte für Geldwäsche und sonstige Compliance-relevante Handlungen erfolgt. Jede Geschäftsbeziehung – und damit auch die Beziehung zu Offshore-Gesellschaften – wird durch die Compliance bewertet. Im Übrigen überprüft die Bundesregierung derzeit, wie sie gemäß den Ratsschlussfolgerungen (RSF) vom 5. Dezember 2017 über die Einführung einer „EU-Liste nicht kooperativer Staaten und Gebiete für Steuerzwecke“ (Drucksache 15429/2017) mit Vorhaben des KfW-Konzerns in gelisteten Ländern künftig umgeht. Hierzu sind die Entscheidungsprozesse aber noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Ziffer 19 der RSF sollen die Mitgliedstaaten die Liste unter anderem in der Außenpolitik, bei den wirtschaftlichen Beziehungen und bei der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit den relevanten Drittstaaten berücksichtigen. 1. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von eurodad (www. eurodad.org/files/pdf/5457b8e273cfa.pdf, S. 4, 5), dass die DEG durch ihre Geschäftspraxis, in Fonds, Zweckgesellschaften oder Unternehmen in OFCs (hier und in den folgenden Fragen bitte immer die OFC-Definition des IWF zugrunde legen) zu investieren, diese Standorte finanziell stärkt und zusätzlich legitimiert sowie, dass Entwicklungsländer überdurchschnittlich unter internationaler Steuervermeidung, die oftmals mittels OFC-Konstruktionen stattfindet, leiden (bitte begründen)? Um in einem erforderlichen Maße private Mittel zu mobilisieren, sind die Volkswirtschaften auf verantwortliche, am Gewinn orientierte Investoren angewiesen. Diese wählen Strukturen, die effizient und einfach handhabbar sind und sich in einem kompetitiven Marktumfeld behaupten können. Fondsadministratoren und Investoren konzentrieren sich weltweit auf Fonds-Jurisdiktionen, die eine adäquate rechtliche Infrastruktur aufweisen, insbesondere eine effiziente Administration , eine transparente Gesetzgebung, ein international akzeptiertes materielles Recht in Anlehnung an das „English Law“ als Standard sowie Rechtssicherheit und Gewährleistung für die Durchsetzung von Rechten, sogenannte OFC. Nach Kenntnis der Bundesregierung würden die Investitionen in die entsprechenden Fonds, Unternehmen und Zweckgesellschaften in den einzelnen Partnerländern nicht oder in nur sehr geringem Maße stattfinden können, weil insbesondere private Investoren in den Märkten keinen ausreichenden Rechts- und Investitionsschutz erkennen und daher von diesen Direktinvestitionen grundsätzlich Abstand nehmen. Um privates Kapital mobilisieren zu können, ist eine Konstruktion der hier dargestellten Fonds-Strukturen wichtig. Die entsprechenden Investitionen ermöglichen die Entwicklung der Länder und generieren dabei auch das entsprechende Steueraufkommen im Partnerland. Aus diesen Gründen schätzt die Bundesregierung das Steueraufkommen für Partnerländer mit Finanzierung über OFCs deutlich höher als ohne Fonds, Zweckgesellschaften oder Unternehmen in OFCs. Zudem werden über die Fondsinvestitionen zahlreiche Arbeitsplätze in den Partnerländern geschaffen, die andernfalls nicht oder nur zu einem kleinen Teil zustande kämen. Dabei verkennt die Bundesregierung nicht, dass Entwicklungsländer besonders unter internationaler Steuervermeidung leiden, da sie in größerem Maße als Industrieländer abhängig von Unternehmenssteuern sind. Wie dargestellt erfolgt durch die Beteiligung der DEG an Fonds, Zweckgesellschaften oder Unternehmen in OFCs keine Steuervermeidung, sondern diese sorgt durch die damit verbundene erhöhte Investitionsbereitschaft anderer Investoren für ein erhöhtes Steueraufkommen bei den Partnerländern. Die Investition in Fonds, Zweckgesellschaften oder Unternehmen in OFCs erfolgt nicht zur Stärkung oder Legitimation dieser Standorte, sondern zur Erhöhung der Investitionen in entwicklungspolitisch relevante Sektoren durch den dargestellten Mehrwert dieses Finanzierungsmodells. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1508 2. Wie hat sich die Anzahl der DEG-Beteiligungen an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs in den letzten zehn Jahren (2008 bis 2017) entwickelt (bitte Anzahl und Beteiligungsvolumen in Euro nach Jahren und jeweiligen Finanzplätzen aufgeschlüsselt ausweisen)? Die Entwicklung der DEG-Beteiligungen an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs in den letzten zehn Jahren (2008 bis 2017) ist in Anlage I aufgeführt. 3. Wie hoch war jeweils zum 31. Dezember 2017 der DEG-Anteil am Eigenkapital der in der Vorbemerkung genannten 132 Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs in Euro sowie in Prozent am gesamten Eigenkapital der entsprechenden Struktur (bitte einzeln auflisten und jeweils auch Veränderung zum Vorjahreswert angeben)? Die DEG informiert regelmäßig in ihren Jahresabschlussberichten über ihre Beteiligungen . Der Bericht zum jeweiligen Geschäftsjahr wird turnusgemäß Anfang April des Folgejahres veröffentlicht. 4. Welche anderen Entwicklungsfinanzierer (Development Finance Institutions ) sind jeweils noch an den in der Vorbemerkung genannten 132 Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs beteiligt, welche Anteile halten sie jeweils, und wie hoch liegt der Anteil aller Entwicklungsfinanzierer zusammengerechnet (bitte einzelne Beteiligungen und Gesamtbeteiligung in Prozentzahlen angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich neben der DEG regelmäßig europäische und internationale Entwicklungsfinanzierer an entsprechenden Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen, unter anderem die niederländische FMO, die französische Proparco oder die Weltbanktochter IFC (International Finance Corporation). Eine Einzelaufschlüsselung der Beteiligung der anderen Entwicklungsfinanzierer an einzelnen Engagements kann nicht erfolgen, weil diese Beteiligungen nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen . 5. Welche der in OFCs ansässigen Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen , an denen die DEG aktuell Anteile hält, hat die DEG (mit-)begründet? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die DEG keine der in OFCs ansässigen Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen, an denen die DEG aktuell Anteile hält, (mit)-begründet. Dass die DEG mit anderen Development Finance Institutions (DFIs) einen Fonds auflegt, wie im Weltsichten-Interview geäußert, bedeutet, dass sie sich am so genannten „First Closing“ (der ersten Finanzierungsrunde) beteiligt, was jedoch nichts mit der Gründung des Finanzierungsvehikels zu tun hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche der Beteiligungen an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs ist die DEG seit dem 1. Januar 2015 eingegangen, und zu wie vielen und welchen dieser Beteiligungen hat sie Informationen auf ihrer Homepage unter der Rubrik „investitionsbezogene Informationen“ veröffentlicht bzw. nicht veröffentlicht? Nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht die DEG zu allen neu zugesagten Engagements investitionsbezogene Informationen, vorausgesetzt der jeweilige Kunde stimmt der Veröffentlichung zu. Im Zeitraum 2015 bis 2017 sind bis auf drei zu allen per Beteiligung mitfinanzierten Unternehmen auf der DEG- Website entsprechende Informationen veröffentlicht worden. 7. Falls die DEG zu einzelnen in Frage 6 genannten Beteiligungen auf ihrer Homepage keine Informationen veröffentlicht hat, warum hat sie dies nicht getan (bitte jeweils einzeln begründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterblieb die Veröffentlichung der Informationen zu den drei in Antwort auf Frage 6 genannten Beteiligungen, da der jeweilige Kunde der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat und eine Veröffentlichung ohne die Zustimmung aus datenschutzrechtlichen Gründen zum Schutze der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Kunden nicht zulässig ist. 8. Gibt es spezielle Richtlinien für die Beteiligung an Fonds, Zweckgesellschaften oder Unternehmen in OFCs? Sind diese Richtlinien öffentlich zugänglich? Wenn nein, warum nicht? In der öffentlichen Diskussion werden sogenannte OFCs in transparenten Ländern in undifferenzierter Weise mit den OFCs in von der OECD als intransparent eingestuften Ländern gleichgesetzt. In enger Rücksprache mit der Bundesregierung hat die KfW seit dem 1. Januar 2010 Leitlinien zum Umgang mit Finanzierungen in intransparenten Ländern implementiert, die Beschränkungen für Finanzierungen in diesen Ländern vorsehen. Als intransparente Länder werden dabei Länder definiert, die den OECD-Standard in Steuerfragen noch nicht ausreichend implementiert oder die Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nicht umgesetzt haben und auf Listen der Financial Action Task Force (FATF) erscheinen. Die Leitlinien sind auch für die DEG bindend . Gemäß dieser Leitlinien können Finanzierungen, bei denen das Land der Investition und der Sitz des Kreditnehmers übereinstimmen, prinzipiell getätigt werden, da sie dem Förderauftrag der DEG entsprechen und die betreffenden Länder hier nicht in deren Eigenschaft als Finanzstandort im Vordergrund stehen. Zudem hat die DEG Kriterien zum Fondsengagement entwickelt, die zwingend einzuhalten sind. Gemäß diesen Fondskriterien kommt ein Fondsengagement der DEG nur in Betracht, wenn es ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck der Förderung der EZ dient und auf die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke der DEG ausgerichtet ist. Die Kriterien schließen aus, dass durch ein Fondsengagement der DEG im Partnerland eine Besteuerung vermieden wird bzw. es zu Gewinnverkürzungen im oder Gewinnverlagerung aus dem Partnerland der DEG kommt. Die DEG muss im Rahmen ihres Fondsengagements über Rechte verfügen, die ihre gemeinnützige Zweckverfolgung sicherstellen. Geht die DEG die Beteiligung an einer Zweck- oder Holdinggesellschaft ein, müssen strenge Kriterien eingehalten werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind diese Richtlinien nicht öffentlich, da es sich dabei um interne Richtlinien handelt, die dem Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses der DEG unterfallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1508 9. Wie vereinbart die Bundesregierung die weitgehende Nichtexistenz von öffentlich zugänglichen Information zu DEG-Beteiligungen in OFCs mit dem von der Bundesregierung selbst formulierten Anspruch, dass hier „erhöhte Anforderungen an die Transparenz“ gestellt werden und „die jeweiligen Zahlungsströme in und aus diesen Regionen [gemeint sind OFCs] gerade nicht verschleiert, sondern nachvollziehbar gestaltet und dokumentiert werden [sollen]“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8586)? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller hinsichtlich der weitgehenden Nicht-Existenz von öffentlich zugänglichen Informationen zu DEG- Beteiligungen in OFCs nicht. Insoweit wird Bezug auf die Beantwortung der Frage 7 genommen, die die von der DEG vorgenommenen Veröffentlichungen darstellt. Im Übrigen hat die Bundesregierung aus Gründen des Datenschutzes keinen Einfluss auf die Entscheidung der Kunden der DEG über die Veröffentlichung sensibler Geschäftsinformationen und kann diese aus Gründen des Datenschutzes zum Schutze der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Kunden nicht herausverlangen. 10. Worin bestehen die „erhöhte[n] Anforderungen an die Transparenz und die zweckgerichtete Mittelverwendung im DEG-Partnerland“, die die DEG bei Unternehmen mit OFC-Konstruktionen stellt (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/8586)? Wie sind diese erhöhten Anforderungen für die Öffentlichkeit überprüfbar? Nach Kenntnis der Bundesregierung überwacht die DEG die vertraglich vereinbarte Mittelverwendung mit größter Sorgfalt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 Bezug genommen. 11. Inwiefern plant die DEG, auch im Hinblick auf kürzlich angenommene oder aktuell in der Planung befindliche sog. tax good governance standards bei anderen Entwicklungsfinanzierern wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) (www.eib.org/about/compliance/tax-good-governance/index.htm), über die KfW-Leitlinien zum Umgang mit Finanzierungen in intransparenten Ländern hinausgehende Standards einzuführen (bitte begründen)? Inwiefern plant die DEG in diesem Zusammenhang, für Fonds, Unternehmen und Zweckgesellschaften, die in OFCs ansässig sind, und an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, die Erfordernisse einzuführen, a) länderspezifische Kennzahlen zu veröffentlichen (country by country reporting ); b) Informationen über letztlich wirtschaftlich Berechtigte (ultimate beneficial owners) zu veröffentlichen; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) in Unternehmensregistern nur letztlich wirtschaftlich Berechtigte und keine Vertreter, sog. Strohmänner (nominee directors), einzutragen; d) keine steuerlichen Gestaltungen zu nutzen bzw. zu erschaffen, die zu einer effektiven Besteuerung von weniger als 75 Prozent des jeweils gültigen Nominalsteuersatzes führen (oder vergleichbare Kriterien, die eine hinreichende effektive Mindestbesteuerung sicherstellen sollen); und welche konkreten Zeitpläne gibt es gegebenenfalls für die Einführung dieser Erfordernisse? Für die Geschäftstätigkeit der DEG sind derzeit die KfW-Leitlinien zum Umgang mit Finanzierungen in intransparenten Ländern maßgeblich. Allerdings überprüft die Bundesregierung derzeit, wie sie gemäß den Ratsschlussfolgerungen (RSF) vom 5. Dezember 2017 über die Einführung einer „EU-Liste nicht kooperativer Staaten und Gebiete für Steuerzwecke“ (Drucksache 15429/2017) mit Vorhaben des KfW-Konzerns in gelisteten Ländern künftig umgeht. Hierzu sind die Entscheidungsprozesse aber noch nicht abgeschlossen. Nach Ziffer 19 der RSF sollen die Mitgliedstaaten die Liste unter anderem in der Außenpolitik, bei den wirtschaftlichen Beziehungen und bei der EZ mit den relevanten Drittstaaten berücksichtigen . Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung der in der Frage dargestellten Prozesse intensiv beobachten und gegebenenfalls in den jeweiligen Gremien der KfW/DEG die erforderliche Diskussion führen. 12. Wie und durch wen wird die Prüfung der jeweiligen ökologischen, sozialen und Corporate-Governance-Standards (IFC Performance Standards, Kernarbeitsnormen der ILO, KYC-Prüfung, Due-Dilligence-Prüfung etc.) im Rahmen von Beteiligungen an Fonds und Zweckgesellschaften, die in OFC ansässig sind, vorgenommen, was beinhaltet sie im Einzelnen, welche sind die einzelnen Prüfschritte und wie werden sie dokumentiert (bitte für alle Standards bzw. Prüfverfahren gesondert auflisten)? a) Werden die Prüfungen separat durchgeführt oder im Rahmen des Development Effectiveness Rating (DERa)? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden alle genannten Prüfungen separat durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Fachabteilung der DEG direkt und dort wo notwendig auch durch Hinzuziehen externen Sachverstands durchgeführt. Zur Durchführung der erforderlichen Prüfungen, die nach den entsprechenden Bankstandards erfolgen, werden von der DEG entsprechende Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Dabei generierte Informationen und Daten fließen in das Development Effectiveness Rating (DERa) der DEG ein. Die Information zu dem Vorgehen bei Prüfung und Monitoring sind öffentlich verfügbar auf den Internet-Seiten der DEG und der KfW www.kfw.de/nachhaltigkeit/ PDF/Nachhaltigkeit/USVP_KfW-Entwicklungsbank_KfW-IPEX-Bank_DEG.pdf. Im Jahr 2017 hat die DEG zudem eine ausführliche externe Studie zum Umweltund Sozialmanagement ihrer Finanzinstitutionen und Fonds veröffentlicht. Ausführlichere Informationen hierzu sind im Internet frei zugänglich und öffentlich verfügbar unter: www.deginvest.de/DEG-Dokumente/%C3%9Cber-uns/Waswir -bewirken/Citrus-Evaluation-Report-ESMS-Exec-Summary_DE.pdf. Im Internet befindet sich zudem ein Interview mit Martin Geiger (Abteilungsleiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance) – speziell zu der Frage Wie sieht eine Umwelt- und Sozialprüfung in der Praxis aus? www.deginvest.de/Internationale- Finanzierung/DEG/Presse/News/News-Details_182912.html. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1508 b) Welche Indikatoren beinhalten die fünf Wirkungskategorien der DERa zur Bewertung der Entwicklungsbeiträge der DEG-Kunden, und welche sind die zusätzlichen Indikatoren zur Berichterstattung (bitte abschließend auflisten)? Sind nach Auffassung der Bundesregierung damit sämtliche Indikatoren, die eurodad in seiner Studie „Going offshore“ einfordert, erfasst? Die fünf Wirkungskategorien der DERa zur Bewertung der Entwicklungsbeiträge der DEG-Kunden sind (1) gute, faire Beschäftigung (Indikatoren: menschenwürdige Arbeitsplätze; Beschäftigungswachstum; indirektes Beschäftigungspotenzial ), (2) lokales Einkommen (Indikatoren: Summe des lokalen Einkommens; jährliches Wachstum), (3) Entwicklung von Märkten und Sektoren (Indikatoren: Länder- und Sektorschwerpunkt; Unterstützung von Innovation), (4) umweltverträgliches Wirtschaften (Indikatoren: Umweltverträgliches Handeln durch Einhaltung von Standards; Vermeidung und Reduzierung von Umweltbelastungen) und (5) Nutzen für lokale Gemeinden (Indikatoren: Anwohner-Risikomanagement ; aktive Beiträge zum Gemeinwesen). Weiterführende Informationen über die fünf Wirkungskategorien und die dazugehörenden Indikatoren sind im Internet frei zugänglich und öffentlich verfügbar unter: www.deginvest.de/DEG- Dokumente/Über-uns/Was-wir-bewirken/Policy-brief_DE_final.pdf. Auf Basis der Indikatoren in den fünf Wirkungskategorien wird zudem bewertet, ob ein Kunde einen Beitrag zu den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals – SDGs) leistet. Die DEG veröffentlicht jährlich im Juni ihren Entwicklungsbericht. Das DERa verwendet international harmonisierte Indikatoren. Nach Kenntnis der Bundesregierung war in diesem Zusammenhang eine mehrjährige Arbeitsgruppe Internationaler Finanzierungsinstitute (unter anderem in Zusammenarbeit mit der Global Reporting Initiative – GRI) eingerichtet worden. Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich beim neuen DERa-Modell zur Wirkungserfassung um ein Modell, das in hervorragender Weise erfasst, welche Investitionswirkungen erwartet werden – wichtige Informationen zur Beurteilung einer geplanten Investition – und welche Wirkungen durch die Investition tatsächlich erreicht werden können. Dieses Modell eignet sich auch für OFC-Finanzierungen. Das DERa Modell sowie die zusätzlichen Fondskriterien der DEG, siehe auch Antwort zu Frage 8, stellen nach Auffassung der Bundesregierung sicher, dass die DEG über ausreichende Kriterien im Sinne der eurodad-Studie verfügt. Zusätzliche Indikatoren zur Berichterstattung bewerten, ob ein Kunde einen Beitrag zu den SDGs leistet und ob das finanzierte Vorhaben aus finanzieller Sicht und /oder aus Sicht der Wertschöpfung subsidiär ist. Zudem gibt es in den Wirkungskategorien über die Bewertungsindikatoren hinaus einige Berichtsindikatoren , die für die detaillierte entwicklungspolitische Berichterstattung notwendig sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. In wie vielen Fällen hat sich die DEG seit 2008 nach interner Prüfung jeweils für bzw. gegen eine spezifische Beteiligung an einem Fonds, einem Unternehmen oder einer Zweckgesellschaft in einem OFC entschlossen a) im Hinblick auf IFC Performance Standards b) im Hinblick auf Kernarbeitsnormen der ILO c) im Hinblick auf weitere Umwelt- und Sozialstandards (ggf. spezifizieren) d) im Hinblick auf „Know-your-Customer“ Prüfungen e) im Hinblick auf OECD-Standards in Steuerfragen f) im Hinblick auf FATF-Standards bzgl. Geldwäsche g) im Hinblick auf die ausschließliche Verwendung von Geldern in DEG- Partnerländern h) im Hinblick auf sonstige von der DEG angewandte Kriterien (ggf. spezifizieren ) (Die Antwort bitte nach Jahr, OFC und Kriterium (a bis h) aufschlüsseln)? Ein Überblick über die laufenden Beteiligungen findet sich in Anlage 1. Eine Aufschlüsselung nach den jeweiligen Kriterien ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht möglich, da einer Finanzierungsentscheidung der DEG immer eine Komplettbetrachtung der angegebenen Kriterien zugrunde liegt. Eine Liste von abgesagten Engagements wird nach Kenntnis der Bundesregierung von der DEG nicht geführt und kann daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Grund hierfür ist auch die Tatsache, dass der Zeitpunkt der Entscheidung über eine Nicht-Weiterverfolgung eines Vorhabens vollkommen unterschiedlich sein kann, z. B. bereits schon in einer sehr frühen Prüfphase, und daher auch nicht zu dokumentieren ist. 14. In wie vielen Fällen hat die DEG seit 2008 eine bestehende Beteiligung an einem Fonds, einem Unternehmen oder einer Zweckgesellschaft in einem OFC beendet a) im Hinblick auf IFC Performance Standards b) im Hinblick auf Kernarbeitsnormen der ILO c) im Hinblick auf weitere Umwelt- und Sozialstandards (ggf. spezifizieren) d) im Hinblick auf „Know-your-Customer“ Prüfungen e) im Hinblick auf OECD-Standards in Steuerfragen f) im Hinblick auf FATF-Standards bzgl. Geldwäsche g) im Hinblick auf die ausschließliche Verwendung von Geldern in DEG- Partnerländern h) im Hinblick auf sonstige von der DEG angewandte Kriterien (ggf. spezifizieren ) (Die Antwort bitte nach Jahr, OFC und Kriterium (a bis h) aufschlüsseln)? Wie zuvor beschrieben, siehe auch Antwort zu Frage 8, sind die aufgeführten Standards Bestandteil der Prüfung bei allen DEG-Finanzierungen. Eine nachhaltige Verletzung dieser Standards kann zu einer Kündigung eines bestehenden Engagements führen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es wenige Fälle, in denen vereinbarte Standards nicht eingehalten wurden. Diese Fälle werden – unter anderem durch die vereinbarten umfangreichen Berichtspflichten der DEG- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1508 Kunden – rasch identifiziert und einem engen Monitoring unterzogen. Kam es zu Verstößen, so lassen sich diese nicht notwendigerweise trennscharf einem der genannten Standards zuordnen. Üblicherweise werden den betroffenen Unternehmen Fristen zur Korrektur der erfolgten Verstöße eingeräumt. Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es erforderlichenfalls in einigen Fällen zu einem Ausstieg aus einer Beteiligung durch die DEG. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Mechanismus so genannter „Cross Defaults“ (automatische Fälligkeitsstellung anderer Finanzierungen eines Unternehmens im Falle von Problemen mit einer DEG-Finanzierung) hingewiesen, der in sich bereits einen hohen Druck für das Unternehmen darstellt, den oben genannten Standards zu entsprechen. 15. Welche der in OFCs ansässigen Fonds mit DEG-Beteiligungen sind aktuell sog. strukturierte Fonds, bzw. bei wie vielen DEG-Beteiligungen sind die Anteile der DEG hinsichtlich Verlustrisiken und Gewinnausschüttungen anders gestellt als die Anteile anderer Anteilseigner (bitte einzeln aufführen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine der in OFCs ansässigen Fonds mit DEG-Beteiligungen aktuell sogenannte strukturierte Fonds. Nach Kenntnis der Bundesregierung beruht das Prinzip der Fondsbeteiligungen der DEG auf der Rechtsform sogenannter „Limited Partnerships“ (oder je nach Jurisdiktion vergleichbarer Rechtsformen), bei denen das Risiko der Investoren auf die Höhe ihrer Investition beschränkt ist. Damit sind alle Investoren in der Haftung gleichgestellt und ihre jeweiligen Interessen auch gleichgerichtet. Eine unterschiedliche Behandlung der Investoren kann lediglich durch ihre jeweilige Investitionshöhe zustande kommen. Dadurch entstehen nicht nur höhere absolute Verlustrisiken oder Gewinnpartizipation, sondern je nach prozentualer Beteiligung auch andere Mitbestimmungsrechte, die ggfs. den Einfluss eines Investors auf Managemententscheidungen und im Gesellschafterkreis verbessern können. 16. Wie gestaltet sich konkret die nach Angaben der Bundesregierung bessere Kundenorientierung und Sprachkompetenz von Fonds in OFCs im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen in Partnerländern (Bundestagsdrucksache 18/8586, S. 3)? Die Performance und das Wachstum von Private-Equity-finanzierten Unternehmen in Emerging Markets gelten grundsätzlich als stabiler als jene von kreditfinanzierten . Dies liegt an verschiedenen Faktoren, wie z. B. der direkten Management -Unterstützung, die Fonds gegenüber KMU in Partnerländern leisten, dem ausgeprägten spezialisierten Märkte- und Sektor-Know-how von Fonds sowie insbesondere substantiellen Verbesserungen im Bereich Corporate Governance insbesondere bei familiengeführten Unternehmen. Diese Effekte zur Verbesserung der Kundenorientierung und Sprachkompetenz zeigen sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch im DEG-Portfolio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Bei welchen aktuellen DEG-Beteiligungen an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs war bei der Standortauswahl jeweils das Thema Rechtssicherheit zentral, bei welchen die Vermeidung von Doppelbesteuerung , bei welchen waren andere Gründe ausschlaggebend (bitte für einzelne Beteiligungen gesondert angeben, inklusive Angaben zu möglichen anderen Gründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung spielen vor allem folgende Erwägungen eine Rolle im Zusammenhang mit der Standortauswahl: (1) Bündelung von Investoreninteressen , (2) Umgang mit dem Länderrisiko im Investitionsland, (3) Rechtsform und Haftung, (4) Regulatorik, (5) Effizienz und Devisentransfer. Zumeist sind es mehrere Gründe, die bei einer Standortwahl eine Rolle spielen, so dass eine Differenzierung nicht möglich ist. Das Thema Rechtssicherheit bzw. das Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens ist dabei nur ein Kriterium. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen die Standortvorteile von OFC auch in der hohen Spezialisierung von Finanzdienstleistungen und des damit verbundenen Know-hows und der Kosteneffizienz. 18. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein OFC nach Auffassung der Bundesregierung für DEG-Investitionen angemessen ist? Inwiefern sind insbesondere die Kaimaninseln und Mauritius (mit 35 bzw. 31 von 220 DEG-Beteiligungen mit Abstand die meistgenutzten Staaten, vgl. Geschäftsbericht der DEG 2016) als Standorte für DEG-Beteiligungen geeignet (bitte begründen)? Zur Beantwortung der Frage nach den Kriterien verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen zu den Fragen 8 und 17. Für die Kaimaninseln und Mauritius gelten die gleichen Leitlinien und Kriterien wie für alle anderen Standorte. Zusätzlich ist zu sagen, dass der Standort Mauritius , der immer wieder als eines der kritischen OFC in der öffentlichen Debatte aufgeführt wird, mit Deutschland im OECD-Rating hinsichtlich Transparenz und Informationsaustausch auf einem Niveau steht. 2015 wurde die sogenannte „Mauritius-Konvention“ geschlossen, deren Unterzeichner-Staaten Deutschland, Kanada, Finnland, Frankreich, Mauritius, Schweden, Großbritannien und USA sich auf Transparenzregeln in Investor-Staats-Schiedsgerichtverfahren einigten und so das lokale Investitionsschutzrecht stärkten. Des Weiteren hat Mauritius im Sommer 2017 ein multilaterales Abkommen zur Bekämpfung von Steuervermeidung unterzeichnet. Das Abkommen schließt Deutschland ein. 19. Welche Staaten, die in OFCs ansässige Fonds, Zweckgesellschaften oder Unternehmen mit DEG-Beteiligung investieren, sind nach Auffassung von DEG und Bundesregierung als „rechtsunsicher“ einzustufen? Woran machen DEG und Bundesregierung die sog. Rechtsunsicherheit bzw. die instabilen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder jeweils konkret fest (bitte für einzelne Länder begründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung führt die DEG keine Liste von Staaten, die als „rechtsunsicher“ eingestuft werden. Eine Beurteilung der Rechtssicherheit der Investition erfolgt im Einzelfall und ist insbesondere auch vom konkreten Investitionsvorhaben und des spezifischen Sektors abhängig. Die Länderrisiken und die operativen Projektrisiken werden jeweils gesondert erfasst und bewertet. Es erfolgt damit keine pauschale Einstufung eines Landes als „rechtsunsicher“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1508 Aufgrund der dargestellten Einzelfallentscheidung liegt auch keine Auflistung der jeweiligen Indikatoren vor. Generell kann gesagt werden, dass in vielen Entwicklungs - und Schwellenländern, in denen die DEG investiert, die lokalen Rechtsstandards in vielen Aspekten, wie beispielsweise das Gerichtswesen, die Rechtsstaatlichkeit oder die Vollstreckungsmöglichkeiten nicht zwangsläufig denen in weiter entwickelten Ländern entsprechen. Häufig kommen in diesen Ländern instabile politische Rahmenbedingungen dazu, wie beispielsweise durch innerstaatliche Konflikte einschließlich Landkonflikte oder die de facto Abwesenheit einer staatlichen Ordnung und Infrastruktur einschließlich geregelter Landtitel . 20. In welchen Fällen sind seit dem Jahr 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen in DEG-Partnerländern, die von der DEG finanziert werden /wurden bzw. an denen die DEG mittel- oder unmittelbar beteiligt ist/war, wirtschaftliche Schäden durch Korruption, Enteignung oder andere Folgen von Rechtsunsicherheit entstanden (bitte Fälle nach Jahr, Partnerland , Grund des Schadens und geschätztem Schadensvolumen aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben wirtschaftliche Schäden, die von der DEG finanzierte Unternehmen in Partnerländern der deutschen EZ erleiden, vielfältige Ursachen. Eine Beantwortung im Detail ist aus Gründen des Bankgeheimnisses zum Schutze der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der von der DEG finanzierten Unternehmen nicht möglich, da die DEG wiederum Regressionsansprüchen ausgesetzt ist. Ein potenzieller Schaden ist nicht quantifizierbar. 21. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung dazu, a) in welche Länder die 132 Unternehmen, Fonds und Zweckgesellschaften in OFCs, an denen die DEG beteiligt ist, investieren (bitte für jede DEG- Beteiligung prozentuale Verteilung der Geschäftstätigkeit nach Investitionsland aufschlüsseln), Eine Auflistung der Länder, in die die 132 Unternehmen, Fonds und Zweckgesellschaften in OFCs, an denen die DEG beteiligt ist, investieren findet sich in Anlage II. Weitere Daten zur prozentualen Verteilung der Geschäftstätigkeit nach Investitionsland sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die Veröffentlichungen der DEG öffentlich bekannt. b) in welche konkreten Unternehmen und Projekte die Gelder jeweils fließen ? Die Bundesregierung befasst sich im Rahmen der Gremientätigkeit bei der DEG im Einzelnen mit den jeweiligen Kreditvorlagen. Dies gilt auch für Investitionen in Fonds. Die Bundesregierung prüft dabei, ob die Ziele, die Investitionsrichtlinien des Fonds, das definierte Unternehmens- und Sektorsegment, in das der Fonds investieren will, einer entwicklungspolitischen Ausrichtung im Sinne des Mandats der DEG entsprechen. Die Bundesregierung achtet darauf, dass durch die komparativen Vorteile von Fondstrukturen insbesondere das kleinere und mittlere Unternehmenssegment (KMU) adressiert wird, das nicht in ausreichendem Maße Zugang zu Finanzmärken hat. Zum Zeitpunkt dieser Befassung liegen in der Regel noch keine Informationen über konkrete Unternehmen und Projekte vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie stellt sich die steuerliche Behandlung von Erträgen der Fonds, Unternehmen und Zweckgesellschaften mit DEG-Beteiligung in OFCs im Vergleich zu den jeweiligen Partnerländern dar, in den die Fonds, Unternehmen und Zweckgesellschaften wirtschaftlich aktiv sind a) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Schuldzinsen b) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen c) hinsichtlich der Erhebung von Quellensteuern bei der Überführung bzw. Ausschüttung von Gewinnen an dritte Staaten (Sitzstaaten von dritten Investoren )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bei der steuerlichen Behandlung von Investitionen der DEG über sogenannte OFCs drei Ebenen zu unterscheiden: 1) Die Besteuerung der Investoren/Kapitalgeber, die über eine Holding-Gesellschaft , Special Purpose Vehicle (SPV) oder eine Pooling-Gesellschaft mit Sitz in einem OFC investieren, erfolgt nach dem Steuerrecht des Investoren-Sitzlandes, z. B. nach deutschem Steuerrecht: Veräußerungsgewinne (aus Beteiligungsverkäufen ) oder Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) werden im Investoren-Sitzland versteuert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kapitalerträge der DEG aus Beteiligungen sowie aus beteiligungsähnlichen Darlehen aufgrund der Gemeinnützigkeit der DEG in Deutschland steuerfrei sind. 2) Auf der Ebene der Holding-Gesellschaft oder SPV mit Sitz im OFC erfolgt die Besteuerung nach örtlichem Steuerrecht des Offshore-Standortes auf Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem operativen Sitzland der Investition für die Steuerarten Veräußerungsgewinne (aus Beteiligungsverkäufen) und Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen). In der Regel fallen an sogenannten „Offshore“-Standorten keine bzw. geringe Steuern auf die o. g. Ertragsarten an, da der Offshore-Standort ein steuerneutraler Durchleitungsposten ist. 3) Die Besteuerung der operativen Gesellschaft im Partnerland erfolgt nach lokalem Steuerrecht: Besteuerung des „operativen “ Geschäfts (Kapitalertragssteuer, Lohnsteuern, Mehrwertsteuer etc.) unterliegt dem lokalen Steuerrecht und fällt in der Regel im Sitzland der Gesellschaft an. Für Steuern auf Kapitalerträge und Beteiligungsgewinne sind die Regelungen der DBAs mit dem jeweiligen Offshore-Standort maßgeblich. Auch hierbei gilt der Grundsatz, dass die Steuern nur einmal anfallen und eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Entscheidend für die Besteuerung ist dann die Regelung im DBA zwischen dem Sitzland des Investors (im Falle der DEG Deutschland) und dem Partnerland (in der Regel Besteuerung von Kapitalerträgen und Beteiligungsgewinne nur im Sitzland des Investors; Besteuerung des operativen Geschäfts im Sitzland der Gesellschaft). Die Bundesregierung möchte unter Bezug auf die von den Fragestellern eingangs erwähnte eurodad-Studie unterstreichen, dass die Motivation für eine Finanzierung über eine Fondsgesellschaft keinesfalls in der steueroptimierten Vermögenserschaffung und -bewahrung liegt, sondern ausschließlich in der einer rechtssicheren und effizienteren Investition in ein DEG-Partnerland. Die Bundesregierung versichert, dass die DEG zu keinem Zeitpunkt bei ihren Investitionen Briefkastenfirmen einsetzt noch sie sich Strukturen bedient, die auf Steuervermeidung bzw. Entzug einer Besteuerung im Kontext ihrer Zielländer angelegt sind. Vielmehr vermeidet die DEG ausdrücklich Strukturen, die der Steuervermeidung dienen bzw. intransparent sind. Zur zukünftigen Ausrichtung der Investitionsstrukturen wird zudem auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1508 23. Wie schätzt die DEG den Unterschied im Steueraufkommen für Partnerländer seit 2008 zwischen dem Modell einer Finanzierung via Drittstaaten (darunter OFCs) und einer Gründung der entsprechenden Fonds, Unternehmen und Zweckgesellschaften im Partnerland selber (bitte für Partnerländer einzeln aufschlüsseln)? Die Frage ist fiktiver Natur und lässt sich mangels konkreter Vergleichsdaten nicht beantworten. Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei direkten oder indirekten Investitionen über Fonds nicht um eine Entweder-Oder- Frage, sondern darum, dass bestimmte Investitionen, wie gerade auch im KMU- Sektor, ohne Fonds nicht oder nur in einem sehr geringen Maße getätigt würden. Dies hat mit den bereits genannten Gründen zu tun (nicht hinreichender Rechtsund Investitionsschutz oder besserer Möglichkeiten zur Risikodiversifizierung im Rahmen eines Fondsportfolios). Die Bundesregierung legt bei der Beteiligung an indirekten Finanzierungen Wert darauf, dass diese auch in den Partnerländern – den politischen Zielländern – entsprechende Steueraufkommen generieren. Die Bundesregierung schätzt insgesamt das Steueraufkommen für Partnerländern mit Finanzierung über OFC deutlich höher ein als ohne. 24. Wie stellt sich die steuerliche Behandlung von Erträgen der Fonds, Unternehmen und Zweckgesellschaften mit DEG-Beteiligung in OFCs im Vergleich zu Deutschland dar a) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Schuldzinsen b) hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen c) hinsichtlich der Erhebung von Quellensteuern bei der Überführung bzw. Ausschüttung von Gewinnen an dritte Staaten (Sitzstaaten von dritten Investoren )? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt die DEG über wenig Erfahrung bei der steuerlichen Behandlung in Deutschland, da sie aufgrund ihres Mandats nicht in Deutschland investiert. Darüber hinaus gelten die steuerlichen Regelungen wie in der Antwort zu Frage 22 dargestellt. 25. Wie hoch war jeweils jährlich seit 2008 der effektive Ertragsteuersatz der Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs mit DEG-Beteiligung im Durchschnitt? Nach Kenntnis der Bundesregierung kann die DEG den durchschnittlichen effektiven Ertragssteuersatz seit 2008 nicht ermitteln. Der effektive Ertragssteuersatz bestimmt sich nach dem Steuerrecht des jeweiligen Investoren-Sitzlands (siehe auch Antwort zu Frage 22) und ist daher für den jeweiligen Investor individuell zu bestimmen. Entsprechende Kenntnisse liegen der DEG nicht vor. Da die DEG aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit steuerbefreit ist, kann der effektive Ertragssteuersatz der DEG in Bezug auf die DEG-Beteiligung an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs nicht bestimmt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Mit welcher Begründung liegt nach Kenntnis der Bundesregierung für eine nennenswerte Reihe an Beteiligungen der DEG laut DEG-Geschäftsbericht 2016 kein Jahresabschluss der Unternehmen vor (vgl. Fußnote 7, S. 65), darunter große und seit vielen Jahren operierende Firmen wie die Union Agriculture Group, nach eigenen Angaben das führende Agrarunternehmen Uruguays (www.unionagrogroup.com/)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist ein häufiger Grund für das formelle Nicht-Vorliegen von Jahresabschlüssen (sowie die entsprechende Angabe im DEG-Geschäftsbericht), dass der Drucktermin des DEG-Geschäftsberichts vor dem Zusendungstermin der entsprechenden Jahresabschlüsse liegt. Bei Engagements in Afrika ist der Bilanzstichtag der Unternehmen häufig auf den 30. Juni eines Jahres terminiert, was zur Verzögerung der Zusendung des Jahresabschlusses führt. Bei Holdings kann es zudem sein, dass noch Abschlüsse aus dem Konsolidierungskreis fehlen, was ebenfalls zur verspäteten Zusendung des Jahresabschlusses führt. 27. Aus welchen konkreten Gründen ist die DEG laut Geschäftsbericht 2016 an den auf Guernsey beheimateten Turkish Private Equity Funds I und II beteiligt, obwohl auch Beteiligungen direkt in der Türkei (beispielsweise Penguen Gida Sanayi A.S.) rechtlich und ökonomisch unproblematisch zu sein scheinen? Die DEG ist sowohl in direkten als auch in indirekten Finanzierungen türkischer Unternehmen engagiert. Die von der DEG vorgenommene Bewertung, dass in bestimmten Einzelfällen eine Investition über eine Beteiligung an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele erforderlich ist, schließt eine direkte Investition nicht aus. Dies folgt aus der in der Antwort zu Frage 19 dargestellten Einzelfallbewertung. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist insbesondere bei der Investition in KMU eine Investition über eine Beteiligung an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs oftmals effizienter, wohingegen bei großen Infrastrukturprojekten, wie einem Krankenhausbau, eine direkte Investition vorteilhafter sein kann. Zur zukünftigen Ausrichtung der Investitionsstrukturen wird zudem auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 28. Mit welcher Begründung wurde für die Paraguay Agricultural Corporation S.A. (Payco), an deren Gründung die DEG beteiligt war, Luxemburg als Sitzland gewählt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hatte zur Zeit der Gründung der Co-Investor und Mehrheitsgesellschafter eine Präferenz für Luxemburg während gleichzeitig nach Prüfung der DEG nichts gegen Luxemburg als Sitzland sprach, da die Beteiligung der DEG an diesem Fonds den dargestellten Anforderungen der Beteiligung an Fonds, Zweckgesellschaften und Unternehmen in OFCs entsprach. 29. Welche effektive Steuerquote hatte die Paraguay Agricultural Corporation S.A. in den vergangenen fünf Jahren von 2013 bis 2017 jeweils in Paraguay und Luxemburg (bitte nach Jahren und Land aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Paraguay Agricultural Corporation SA („PAC LUX“) als luxemburgische Firma in Luxemburg steuerpflichtig. Die gleichnamige 100-%-Tochter in Paraguay (Paraguay Agricultural Coproration SA, „PAC PAR“) ist in Paraguay steuerpflichtig. Sie wurde gegründet, um zwei operative Gesellschaften in Paraguay („PAR 1“ und „PAR 2“) zu vereinen (daher Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1508 Werte ab 2014 für PAC PAR). Der Bundesregierung liegen keine Informationen hinsichtlich der effektiven Steuerquote der Paraguay Agricultural Corporation S.A vor. 30. Warum wurde die Euro American Finance S.A., die bis vor kurzem Mehrheitseigentümer von Payco war, nach Kenntnis der Bundesregierung Anfang Februar dieses Jahres aufgelöst? Die Bundesregierung hat über die öffentlich verfügbaren Informationen zu diesem Vorgang hinaus keine weiterführenden Informationen zu der Sachlage. 31. Wie viele Arbeitsplätze gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Payco im Geschäftsjahr 2017 (wenn nicht vorhanden, bitte Zahlen für 2016 angeben sowie bitte nach Art der Beschäftigung und Art des Arbeitsvertrags – temporär oder fest – aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es bei Payco im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 262 Arbeitsplätze (230 Vollzeit und unbefristet; 32 Vollzeit und befristet ). Für das Geschäftsjahr 2017 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 32. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Instrumente der DEG anzupassen, wie es der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 162) vorsieht ? Die DEG ist für die Bundesregierung die Institution, die mit ihren Finanzierungsangeboten und -instrumenten wesentlich zum Auf- und Ausbau des Privatsektors als wichtigem Motor für Arbeit und Einkommen in Entwicklungsländern beiträgt und damit einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der SDGs leistet. Dabei ist es aus Sicht der Bundesregierung wichtig, dass die DEG – auch im Zusammenwirken mit der Bundesregierung – ihr Angebot dort weiterentwickelt, wo es zusätzlichen Finanzierungsbedarf privater Unternehmen gibt. Politisches Ziel der Bundesregierung ist, den Privatsektor insbesondere in den wirtschaftlich schwachen und fragilen Ländern, unter anderem in Afrika und dem Nahen Osten, noch stärker zu fördern als bisher möglich. Aufgrund der erhöhten politischen und wirtschaftlichen Risiken in diesen Ländern ergeben sich für die DEG und die Bundesregierung Herausforderungen instrumenteller Art. So sind Finanzierungen aufgrund von regulatorischen Anforderungen zu Marktkonditionen derzeit nicht in dem politisch gewünschten Umfang möglich. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Bundesministerium der Finanzen prüfen ferner gemeinsam mit KfW/DEG die erweiterte Bereitstellung von Garantieinstrumenten des Bundes für die DEG. Damit könnten für die DEG als privatwirtschaftlichem Finanzierer mittelbar die Spielräume für die Ausweitung des Neugeschäfts auch in Afrika ermöglicht werden. Schließlich möchte die Bundesregierung die DEG dabei unterstützen, ihre erfolgreiche Förderung von innovativen Unternehmensansätzen auszuweiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage I Frage 2 Kalenderjahr Anzahl der Beteiligungen Gesamtbeteiligung in Tausend EUR sowie aufgeschlüsselt nach Sitzland und Anzahl 2008 8 61.090 davon in TEUR Sitzland Anzahl 26.645 Mauritius 3 22.928 Kaimaninseln 2 6.493 Hongkong 1 24 Jersey 1 5.000 Br. Jungferninseln 1 2009 8 89.120 davon in TEUR Sitzland Anzahl 23.482 Mauritius 3 23.445 Kanada 1 9.766 Kaiman 1 10.000 Großbritannien 1 12.500 Niederlande 1 9.927 USA 1 2010 7 71.407 davon in TEUR Sitzland Anzahl 49.458 Mauritius 5 10.467 Kaiman 1 11.482 Großbritannien 1 2011 17 143.724 davon in TEUR Sitzland Anzahl 32.150 Mauritius 3 9.887 Malta 1 63.340 Kaimaninseln 7 10.132 Br. Jungferninseln 1 20.000 Guernsey 2 465 Kanada 1 750 Libanon 1 7.000 St. Kitts u. Nevis 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1508 Kalenderjahr Anzahl der Beteiligungen Gesamtbeteiligung in Tausend EUR sowie aufgeschlüsselt nach Sitzland und Anzahl 2012 21 237.715 davon in TEUR Sitzland Anzahl 16.423 Mauritius 1 75.463 Kaimaninseln 7 25.239 Großbritannien 2 10.000 Bahrein 1 9.986 Singapur 1 3.775 Zypern 1 44.718 Br. Jungferninseln 4 18.014 USA 2 34.097 Uruguay 2 2013 19 242.564 davon in TEUR Sitzland Anzahl 37.191 Mauritius 3 52.766 Kaimaninseln 6 29.565 Kanada 2 12.400 Malta 1 31.167 Guernsey 2 37.200 Luxemburg 2 9.955 Singapur 1 9.431 Großbritannien 1 22.889 Panama 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kalenderjahr Anzahl der Beteiligungen Gesamtbeteiligung in Tausend EUR sowie aufgeschlüsselt nach Sitzland und Anzahl 2014 25 281.554 davon in TEUR Sitzland Anzahl 64.743 Mauritius 7 100.986 Kaimaninseln 6 22.251 Großbritannien 2 7.838 Niederlande 2 10.000 USA 1 12.455 Malta 1 6.763 Br. Jungferninseln 1 5.000 Luxemburg 1 18.036 Guernsey 1 12.499 Hongkong 1 20.983 Singapur 2 2015 15 174.063 davon in TEUR Sitzland Anzahl 30.619 Mauritius 3 91.539 Kaimaninseln 7 10.000 Jersey 1 10.804 Niederlande 1 21.969 Panama 2 9.132 Singapur 1 2016 23 340.251 davon in TEUR Sitzland Anzahl 87.877 Mauritius 8 6.000 Malta 1 159.642 Kaimaninseln 7 18.172 Kanada 1 9.011 Bahrain 1 10.000 Guernsey 1 10.000 Philippinen 1 2.687 Panama 1 26.862 USA 1 10.000 Singapur 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/1508 Kalenderjahr Anzahl der Beteiligungen Gesamtbeteiligung in Tausend EUR sowie aufgeschlüsselt nach Sitzland und Anzahl 2017 23 371.706 davon in TEUR Sitzland Anzahl 88.842 Mauritius 6 173.752 Kaimaninseln 9 25.759 Großbritannien 1 10.000 Malta 1 19.101 Singapur 2 4.000 Irland 1 6.691 Kambodscha 1 34.592 Luxemburg 1 8.969 USA 1 8 8 7 17 21 19 25 15 23 23 0 5 10 15 20 25 30 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Engagements Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1508 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 61 89 71 144 238 243 282 174 340 372 0 50 100 150 200 250 300 350 400 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzvolumen in Millionen Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/1508 Anlage II Frage 21a Portfolio Company Overview per 31. Dezember 2017 Regionen + Länder Anzahl der Fonds Afrika (Ägypten, Algerien, Angola, Äthiopien, Botswana, Elfenbeinküste, Gabun, Ghana, Kap Verde, Kenia, Madagaskar, Mali, Marokko, Mauritius, Mosambik, Nigeria, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tunesien, Uganda und Afrika überregional) 20 MENA (Middle East and North Africa) – Naher Osten & Nordafrika (Ägypten, Algerien, Libanon, Marokko, Tunesien und Nigeria) 5 Asien (Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Taiwan, Thailand, Vietnam) 16 Karibik (Barbados, Jamaika, Panama, Bermuda und Kolumbien) 1 Lateinamerika (Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Jamaika, Kolumbien, Mexiko, Panama, Peru, Uruguay und Spanien) 14 Osteuropa/Russische Föderation (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weißrussland) 10 Weltweit (Brasilien, Bulgarien, China, Costa Rica, Deutschland, Ecuador, Ghana, Indien, Indonesien, Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Mexiko, Mosambik, Ungarn, Thailand, Türkei, USA) 5 In 1 Land investiert (Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Jordanien, Kenia, Kolumbien, Mexiko, Mongolei, Nigeria, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Ruanda, Rumänien, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Türkei, Ukraine, Vietnam, Zypern) 48 In 2 Ländern investiert (Türkei und Rumänien sowie Südafrika und Namibia) 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333