Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13407 – Überstunden in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine repräsentative Erhebung des DGB zeigt, dass die Digitalisierung die Arbeit der meisten Beschäftigten beeinflusst und dabei zu einer höheren Arbeitsbelastung und wachsenden Arbeitsmenge führt (DGB-Index Gute Arbeit 2016). Ist die Arbeitsmenge in der vereinbarten Arbeitszeit nicht zu schaffen, sehen Beschäftigte oft nur Überstunden als Ausweg. Im Jahr 2017 machten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 2,13 Milliarden Überstunden – ein neuer Höchststand seit 2007. 33 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten weisen zudem überlange Arbeitszeiten von 45 und mehr Wochenstunden auf. Die Hälfte aller Überstunden wurde nicht vergütet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6187, Antwort zu Frage 1). Unternehmen sparen damit jährlich Milliarden an Lohnkosten. Diese hohe Anzahl an Überstunden sind aus Sicht der Antragssteller problematisch, da sie Arbeitsplätze verdrängen, das Entstehen neuer Arbeitsplätze bzw. die existenzsichernde Aufstockung von Teilzeitstellen verhindern. Das Arbeitsvolumen von bezahlten und unbezahlten Überstunden würde rechnerisch nach Berechnung der Fragesteller ausreichen, um 1,29 Millionen Vollzeit-Arbeitsplätze zu schaffen. 80 Prozent der Überstunden werden aus betrieblichen Zwängen heraus geleistet . Eine Hauptursache für Überstunden von Beschäftigten ist, dass die Arbeit in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht zu schaffen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6187, Antwort zu Frage 15). Die Folge der Arbeitsverdichtung sind häufig Stress und Erschöpfung. Auch Privat- und Familienleben leiden darunter (DGB Index Gute Arbeit 2017). Im Jahr 2016 gaben 17 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten an, sogar mehr als 48 Wochenstunden zu arbeiten (DGB-Index Gute Arbeit Kompakt 01/2016). Arbeitswissenschaftler warnen: Überlange Arbeitszeiten gehen mit einem Anstieg an gesundheitlichen Beeinträchtigungen einher (vgl. Prof. Nachreiner und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf Ausschussdrucksache 19(11)83). Bereits ab der achten Stunde Arbeit steigt das Unfallrisiko zudem exponentiell an. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15098 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei der Interpretation der im Folgenden zur Verfügung gestellten Auswertungen sind die nachstehenden methodischen Hinweise zu beachten. Die Auswertungen basieren auf unterschiedlichen Datensätzen, deren Ergebnisse aufgrund methodischer Unterschiede zum Teil voneinander abweichen. Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes erhebt Haushaltsdaten. Die Auswertung wurde auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorgenommen . Die Angaben im Mikrozensus beziehen sich auf die jeweilige Woche vor der Erhebung. Die geleisteten Arbeitsstunden pro Woche werden auf das Jahr hochgerechnet. Als Teil der europäischen Arbeitskräfteerhebung war die Beantwortung der Frage nach bezahlten und unbezahlten Überstunden bis zum Berichtsjahr 2016 freiwillig. Durch die freiwillige Beantwortung ist von einer Untererfassung der Überstunden bis zum Jahr 2016 auszugehen. Mit der Erhebung zum Berichtsjahr 2017 wurde die Angabe zum Erhebungsmerkmal „Anzahl bezahlter und unbezahlter Überstunden“ verpflichtend. Ebenfalls verpflichtend ist seit dem Berichtsjahr 2017 die Beantwortung der Frage zur Arbeitnehmerüberlassung . Zudem bezieht sich die Bevölkerungsabgrenzung ab diesem Erhebungsjahr nur noch auf Privathaushalte, anders als in den davorliegenden Jahren werden keine Gemeinschaftsunterkünfte berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Daten vor dem Jahr 2017 ist aufgrund dieser methodischen Änderungen eingeschränkt. Die folgenden Auswertungen wurden ab dem Jahr 2012 vorgenommen, da die Klassifizierung der Berufe (KldB 2010) erst ab dem Erhebungsjahr 2012 im Mikrozensus Anwendung fand. Für das laufende Jahr 2019 liegen noch keine Ergebnisse vor. Für Ergebnisse des Mikrozensus der Jahre 2008 bis 2017 verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Überstunden und Mehrarbeit in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/6187. Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 und zu den Fragen 9 bis 12 auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 9 sowie 13 verwiesen. Die Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-AZR) weist die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden sowie das Überstundenvolumen für die Gesamtwirtschaft und die Quartale / Jahre ab 1991 aus. Im August 2019 gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt und datenbedingte bzw. methodische Änderungen vorgenommen. Dies führt dazu, dass aktuelle Zeitreihen von früheren Veröffentlichungen abweichen. Deshalb ist jeweils der aktuelle Veröffentlichungsstand (hier: August 2019) maßgeblich und ersetzt früher veröffentlichte Zeitreihen. Die Daten werden regelmäßig auf der Internetseite des IAB veröffentlicht und stehen unter dem Link www.iab.de/de/ daten/iab-arbeitszeitrechnung.aspx (Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten) zur Verfügung. Das Linked Personnel Panel (LPP) des IAB ist eine kombinierte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung, die repräsentative Aussagen für die Gruppe der Beschäftigten aus Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten erlaubt. Die LPP-Beschäftigtenbefragung wurde in den Jahren 2013, 2015 und 2017 durchgeführt. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ist aufgrund fehlender Hochrechnungsgewichte nicht möglich. Relative Werte, die repräsentativ für die befragte Beschäftigtengruppe sind, werden nachfolgend dargestellt. Im Rahmen der LPP-Beschäftigtenbefragung werden die Personen gefragt, wie viele Stunden sie pro Woche „normalerweise“ arbeiten, womit sich nicht direkt die „Regelmäßigkeit“ dieser Arbeit darstellen lässt. Drucksache 19/15098 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine umfassende Beantwortung der Fragen auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) wäre mit einem außerordentlich hohen Aufwand verbunden, da eine sehr aufwändige Sonderauswertung nötig gewesen wäre. In den folgenden Antworten wird jedoch auf veröffentlichte Fachartikel auf Basis des SOEP verwiesen , soweit diese der Bundesregierung bekannt sind.  1. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 geleistet (bitte getrennt angeben), und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte differenzieren nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern ; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB –, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus wurden im Jahr 2018 von den abhängig Beschäftigten ab 15 Jahren rund 58,9 Milliarden Arbeitsstunden geleistet . Darunter wurden insgesamt 1 Milliarden (1,8 Prozent) Überstunden erbracht . Von den geleisteten Arbeitsstunden waren 1 Prozent unbezahlte und 0,8 Prozent bezahlte Überstunden. Differenzierte Ergebnisse nach Geschlecht und Region sind für das Jahr 2018 den Tabellen 1 und 2* im Anhang zu entnehmen . Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht erhoben wird. Im Jahr 2018 wurden nach Angaben der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) von den beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insgesamt 2,02 Milliarden Überstunden geleistet, das entspricht einem Anteil von 3,8 Prozent an allen geleisteten Arbeitsstunden der Voll- und Teilzeitbeschäftigten (ohne Berücksichtigung von Nebenjobs). Im ersten Halbjahr 2019 waren es 0,96 Milliarden Überstunden, das entspricht einem Anteil von 3,7 Prozent an allen geleisteten Arbeitsstunden. Im Jahr 2018 wurden von den beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1,04 Milliarden bezahlte und 0,98 Milliarden unbezahlte Überstunden geleistet, das entspricht jeweils einem Anteil von 2 bzw. 1,8 Prozent an allen geleisteten Arbeitsstunden. Im ersten Halbjahr 2019 entsprachen die 0,47 Milliarden bezahlten und 0,49 Milliarden unbezahlten Überstunden jeweils einem Anteil von 1,8 bzw. 1,9 Prozent. Weitere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-Arbeitszeitrechnung können der Tabelle 3* im Anhang entnommen werden. Eine Differenzierung nach tarifgebunden und nicht tarifgebunden, Geschlecht, Ost/West und Ländern ist nicht möglich , da hierzu keine Daten vorliegen. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben) in atypischen und in Normalarbeitsverhältnissen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, und differenzieren nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Die Gruppe der Personen im Normalarbeitsverhältnis umfasst nach der Definition des Statistischen Bundesamtes Kernerwerbstätige, d. h. Personen im Alter von 15 bis zu 64 Jahren, soweit sie nicht in Bildung, Ausbildung und Freiwilligendiensten sind, und die abhängig in Vollzeit oder Teilzeit ab 21 Stunden/ Woche unbefristet und außerhalb der Leiharbeit beschäftigt sind. In solchen Normalarbeitsverhältnissen wurden im Jahr 2018 nach Auswertung des Mikrozensus 45,9 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Von den 45,9 Milliarden Arbeitsstunden wurden 1 Prozent unbezahlt und 0,8 Prozent bezahlt als Überstunden geleistet. Die Gruppe der atypisch Beschäftigten umfasst Kernerwerbstätige, die abhängig entweder weniger als 21 Stunden/Woche, befristet oder in der Leiharbeit beschäftigt sind oder mehrere dieser Kriterien erfüllen. Atypisch Beschäftigte leisteten im Jahr 2018 rund 8,0 Milliarden Arbeitsstunden, darunter 0,9 Prozent unbezahlte und 1 Prozent bezahlte Überstunden. Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und Region sind für das Jahr 2018 den Tabellen 4 bis 7* im Anhang zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht erhoben wird. Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist nach Informationen des IAB eine Auswertung nach der erfragten Differenzierung nicht möglich.  3. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben) in Leiharbeit bzw. Befristungen mit und ohne Sachgrund geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, und differenzieren nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer leisteten im Jahr 2018 nach Auswertung des Mikrozensus rund 1,6 Milliarden Arbeitsstunden. Von den 1,6 Milliarden Arbeitsstunden wurden 0,6 Prozent unbezahlt und 0,9 Prozent bezahlt als Überstunden geleistet. Befristet Beschäftigte leisteten im Jahr 2018 rund 3,9 Milliarden Arbeitsstunden, darunter 1,1 Prozent unbezahlte und 1 Prozent bezahlte Überstunden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15098 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Differenzierte Ergebnisse nach Geschlecht und Region sind für das Jahr 2018 den Tabellen 8 bis 11* im Anhang zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Differenzierte Daten zur Befristung mit und ohne Sachgrund liegen im Mikrozensus nicht vor. Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht erhoben wird. Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist nach Informationen des IAB eine Auswertung nach der erfragten Differenzierung nicht möglich.  4. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben) in Vollzeit und Teilzeit sowie in Minijobs geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, und differenzieren nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen , Ost/West, Bundesländern; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben )? In Vollzeit (ohne substantielle Teilzeit) Beschäftigte leisteten im Jahr 2018 nach Auswertung des Mikrozensus rund 41,1 Milliarden Arbeitsstunden. Von den 41,1 Milliarden Arbeitsstunden wurden 1,1 Prozent unbezahlt und 0,8 Prozent bezahlt als Überstunden geleistet. Beschäftigte in Teilzeit (bis zu 20 Stunden/ Woche) erbrachten im Jahr 2018 rund 3,0 Milliarden Arbeitsstunden, darunter 0,8 Prozent unbezahlte und 1,0 Prozent bezahlte Überstunden. Geringfügig Beschäftigte leisteten rund 1,2 Milliarden Arbeitsstunden. Von diesen Arbeitsstunden wurden 0,4 Prozent unbezahlt und 0,8 Prozent bezahlt als Überstunden erbracht . Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und Region sind für das Jahr 2018 den Tabellen 12 bis 17* im Anhang zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht erhoben wird. Im Jahr 2018 leisteten nach der IAB-Arbeitszeitrechnung Vollzeitbeschäftigte insgesamt rund 1,52 Milliarden Überstunden, darunter 0,79 Milliarden bezahlte und 0,73 Milliarden unbezahlte Überstunden. Das entsprach jeweils einem Anteil von 1,9 bzw. 1,8 Prozent am Arbeitsvolumen der Vollzeitbeschäftigten. Auch im ersten Halbjahr 2019 entsprachen die 0,36 Milliarden bezahlten und 0,37 Milliarden unbezahlten Überstunden jeweils einem Anteil von 1,8 Prozent . Beschäftigte in Teilzeit (inkl. Mini-Jobs) leisteten nach der IAB- Arbeitszeitrechnung im Jahr 2018 ein Überstundenvolumen von rund 0,50 Milliarden Überstunden, darunter 0,25 Milliarden bezahlte und knapp 0,25 Milliarden unbezahlte Überstunden. Das entsprach jeweils einem Anteil von 2,1 Prozent am Arbeitsvolumen der Teilzeitbeschäftigten. Im ersten Halbjahr 2019 entsprachen die rund 0,12 Milliarden bezahlten und 0,12 Milliarden unbezahlten Überstunden einem Anteil von 1,9 bzw. 2,1 Prozent am geleisteten Arbeitsvolumen der Teilzeitbeschäftigten. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Weitere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-Arbeitszeitrechnung können den Tabellen 18 und 19* im Anhang entnommen werden. Eine Differenzierung nach Minijobs, tarifgebunden und nicht tarifgebunden, Geschlecht, Ost/West und Bundesländern ist nicht möglich, da der IAB-Arbeitszeitrechnung hierzu keine Daten vorliegen.  5. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben) von Niedriglohnbeziehenden geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, und differenzieren nach Geschlecht , tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/ West, Bundesländern; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Im Mikrozensus werden keine Angaben zum Niedriglohn erhoben, daher stehen keine Daten aus dem Mikrozensus zur Beantwortung dieser Frage zur Verfügung . Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist eine Auswertung zum Niedriglohn nicht möglich, da eine Differenzierung hier nicht vorgenommen werden kann. Auch aus der Arbeitszeitberichterstattung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse hierzu vor.  6. Wie viele Überstunden wurden 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung a) von Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarungen und b) von Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarungen geleistet (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)? Auf Grundlage von Daten des Linked Personnel Panel (LPP) des IAB ist es möglich, zwischen Beschäftigen mit Homeoffice-Nutzung und solchen ohne Homeoffice-Nutzung zu differenzieren. Im Jahr 2017 leisteten Beschäftigte mit Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt 5,6 Überstunden pro Woche, während Beschäftigte ohne Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt 2,9 Überstunden pro Woche leisteten. Weitere Ergebnisse können den Tabellen 20 bis 26* im Anhang entnommen werden. Zur Differenzierung nach Einkommen wurden die Bruttogehälter der Beschäftigten aufsteigend sortiert und die Beschäftigten daraufhin in vier gleich große Gruppen eingeteilt. Somit können die wöchentlichen Überstunden separat für Beschäftigte innerhalb der niedrigsten, zweitniedrigsten, zweithöchsten, und innerhalb der höchsten Einkommensgruppe angegeben werden. Im LPP ist eine Differenzierung nach Wirtschaftszweigen nicht möglich. Die Betriebe, die an der Betriebsbefragung teilgenommen haben, können einem von fünf verschiedenen Wirtschaftsbereichen zugeordnet werden. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15098 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Angaben auf Ebene der Bundesländer sind anhand der LPP-Daten nicht möglich . Eine Differenzierung ist nach den Regionen Nord-, Ost-, Süd-, und Westdeutschland vorgenommen worden. Bei der BAuA liegen für das Jahr 2018 keine Daten vor. Die Zahl der Überstunden in Abhängigkeit einer Homeoffice-Vereinbarung auf Basis der Arbeitszeitbefragung 2017 sind in der Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Homeoffice: Stand, Chancen und Risiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, Bundestagsdrucksache 19/9032 auf die Frage 9 dargestellt.  7. Wie viele Überstunden wurden 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung a) von Beschäftigten mit Vertrauensarbeitszeit und b) von Beschäftigten ohne Vertrauensarbeitszeit geleistet (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)? Der Bundesregierung liegen zur Beantwortung der Frage keine ausreichend differenzierten Daten vor. Zwar enthält das LPP des IAB im Rahmen der Beschäftigtenbefragung Angaben zu Überstundenvolumina sowie dazu, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeben, eine feste Arbeitszeit zu haben. Die Angabe , keine festen Arbeitszeiten zu haben, ist aber nicht deckungsgleich mit dem Vorhandensein von Vertrauensarbeitszeiten. Auch aus der Arbeitszeitberichterstattung der BAuA liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse hierzu vor.  8. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben) in tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Betrieben sowie von Beschäftigten, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, und differenzieren nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Im Mikrozensus werden keine Angaben zur Tarifbindung erhoben, daher stehen keine Daten aus dem Mikrozensus zur Beantwortung dieser Frage zur Verfügung . Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist eine Auswertung nach Tarifbindung nicht möglich, da eine Differenzierung hier nicht vorgenommen werden kann. Auch aus der Arbeitszeitberichterstattung der BAuA liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse hierzu vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben) differenziert nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, und differenzieren nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Auswertungen des Mikrozensus nach Berufsbereichen und Wirtschaftsabschnitten sind für das Jahr 2018 den Tabellen 27 bis 30* im Anhang zu entnehmen . Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Aufgrund zu geringer Fallzahlen wurde die wirtschaftsfachliche Gliederung nach zusammengefassten Wirtschaftsabschnitten durchgeführt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008). Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht erhoben wird. Die Tabellen 31 bis 33* im Anhang zeigen Auswertungen der IAB- Arbeitszeitrechnung nach elf Wirtschaftszweigen. Eine weitere Differenzierung nach Berufsgruppen, tarifgebunden und nicht tarifgebunden, Geschlecht, Ost/ West und Ländern ist in der IAB-Arbeitszeitrechnung nicht möglich, da hierzu keine Daten vorliegen. 10. Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben) differenziert nach dem Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe (KldB 2010, 1-Steller und 2-Steller) geleistet , und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, und differenzieren nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Abhängig Beschäftigte, die eine hoch komplexe Tätigkeit ausüben, leisteten nach Auswertung des Mikrozensus im Jahr 2018 anteilig die meisten Überstunden . Von den rund 11,4 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden leisteten sie 2,5 Prozent unbezahlte und 0,9 Prozent bezahlte Überstunden. Am wenigsten Überstunden leisteten abhängig Beschäftigte in Helfer- oder Anlerntätigkeiten. Von den insgesamt erbrachten Arbeitsstunden wurden in dieser Gruppe 0,2 Prozent unbezahlte und 0,7 Prozent bezahlte Überstunden geleistet. Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und Region sind für das Jahr 2018 den Tabellen 34 und 35* im Anhang zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht erhoben wird. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15098 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist eine Auswertung zum Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe nicht möglich, da eine Differenzierung hier nicht vorgenommen werden kann. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil beziehungsweise die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden von Beschäftigten in Deutschland nach Stellung im Beruf (Beamte, Angestellte, Arbeiter) im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 (bitte getrennt angeben ) und den zehn Jahren zuvor (falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP, des IAB und der BAuA, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Beamte leisteten nach Auswertung des Mikrozensus im Jahr 2018 anteilig die meisten Überstunden. Von den 3,4 Milliarden geleisteten Arbeitsstunden leisteten sie 1,9 Prozent unbezahlte und 0,5 Prozent bezahlte Überstunden. Angestellte leisteten 42 Milliarden Arbeitsstunden, darunter 1,1 Prozent unbezahlte und 0,8 Prozent bezahlte Überstunden. Arbeiterinnen und Arbeiter erbrachten rund 10,9 Milliarden Arbeitsstunden, darunter wurden 0,4 Prozent unbezahlte und 0,9 Prozent bezahlte Überstunden geleistet. Differenzierte Ergebnisse auf Basis des Mikrozensus nach Geschlecht und Region sind für das Jahr 2018 den Tabellen 36 und 37* im Anhang zu entnehmen. Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Auswertungen nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen konnten nicht vorgenommen werden, da diese Information im Mikrozensus nicht erhoben wird. Auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung ist eine Auswertung nach Stellung im Beruf nicht sinnvoll, da eine Differenzierung hier nicht vorgenommen werden kann. Für Ergebnisse auf Basis der Daten des SOEP verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Überstunden und Mehrarbeit in Deutschland“ auf die Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/6187. Aus der Arbeitszeitberichterstattung der BAuA liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse zur Beantwortung der Frage vor. 12. Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden hat ein einzelner abhängig Beschäftigter durchschnittlich seit 2008 geleistet (bitte Angaben pro Jahr und Woche für die einzelnen Jahre; falls mehrere verschieden Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem SOEP oder des IAB, dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben)? Nach Auswertung des Mikrozensus leisteten abhängig Beschäftigte im Jahr 2018 durchschnittlich 14,9 unbezahlte und 12,6 bezahlte Überstunden. Pro Woche entspricht dies 0,3 unbezahlten und 0,2 bezahlten Überstunden, die ein abhängig Beschäftigter durchschnittlich leistete (s. Tabelle 38* im Anhang). Für Ergebnisse der Jahre 2008 bis 2017 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nach Auswertung der IAB-Arbeitszeitrechnung leistete ein abhängig Beschäftigter im Jahr 2018 durchschnittlich rund 26 bezahlte und 24 unbezahlte Überstunden . Zeitreihenergebnisse sind der Tabelle 39* im Anhang zu entnehmen. 13. Wie vielen Vollzeitäquivalenten (bei einer 38,5 Stundenwoche) entsprechen die im gesamten Jahr 2018 geleisteten Überstunden, und wie hoch war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl für die Überstunden insgesamt ausweisen als auch nach bezahlten und unbezahlten Überstunden differenzieren; um die Datenreihen der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einerseits und Mikrozensus andererseits wird gebeten)? In der IAB-Arbeitszeitrechnung werden die Vollzeitäquivalente ermittelt, indem das bezahlte bzw. unbezahlte Überstundenvolumen durch die durchschnittlich geleistete tatsächliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten dividiert wird. Im Jahr 2018 entsprach das bezahlte Überstundenvolumen bei einer tatsächlichen Arbeitszeit von rund 1 650 Stunden je Vollzeitbeschäftigten rund 630 000 Vollzeitäquivalente bzw. Vollzeitstellen. Das unbezahlte Überstundenvolumen entsprach rechnerisch rund 590 000 Vollzeitstellen im Jahr 2018. Weitere Ergebnisse auf Grundlage der IAB-Arbeitszeitrechnung können Tabellen 40 im Anhang entnommen werden. Eine Auswertung nach Vollzeitäquivalenten ist für den Mikrozensus nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht sinnvoll möglich. 14. Welche Gründe für das Anfallen von Überstunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verteilen sich die geleisteten Überstunden auf diese Gründe? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Überstunden und Mehrarbeit in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/6187 verwiesen. Neuere oder zusätzliche Erkenntnisse als die dort in der Antwort auf die Frage 15 der dargestellten liegen nicht vor. 15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Annahmen zum Einfluss der Digitalisierung auf die Entwicklung der Überstunden? Welche Studien sind der Bundesregierung hierzu bekannt, und zu welchem Ergebnis kommen sie? Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, wie plant die Bundesregierung, dies zu ändern? Gesicherte Erkenntnisse über einen direkten Zusammenhang von Digitalisierung und Überstunden liegen nicht vor. Einzelne Untersuchungen betrachten aber die Auswirkung orts- und zeitflexibler Arbeit, die insbesondere durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zugenommen hat. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legt in ihrem Arbeits- und Forschungsprogramm 2018 bis 2021 einen Schwerpunkt auf die Veränderungen in der digitalen Arbeitswelt. In diesem Schwerpunkt koordiniert und bündelt die BAuA ihre Untersuchungen zu den Auswirkungen der Digitalisierung sowie zu den aktuellen und zukunftsbezogenen Anforderungen einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit in der digitalen Arbeitswelt. Die for- * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15098 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schungsleitende Fragestellung des zu etablierenden Schwerpunkts ist die Frage nach den Chancen und Risiken der Digitalisierung in Bezug auf die menschenund gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeit. In diesem Zusammenhang widmet die BAuA sich auch in zwei Befragungsprojekten dem Thema der Digitalisierung, auch in Verbindung mit der Arbeitszeitgestaltung : • Im Rahmen der Erwerbstätigenbefragung „Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung“ (DiWaBe), die in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt wird. Im Fokus stehen dabei soziale, arbeitsorganisatorische und gesundheitliche Folgen des Einsatzes digitaler Technologien. Auch Fragen zur tatsächlichen bzw. vereinbarten Arbeitszeit sind enthalten. • In der dritten Welle der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019, die sich am Ende der Feldphase befindet, wurde ein Sondermodul zu Aspekten der Digitalisierung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln integriert. Erste Auswertungen zu diesen Befragungen sind für das Jahr 2020 geplant. 16. Wie viele Stunden Arbeitszeit über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus wurde von Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte differenzieren nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern )? 17. Wie viel Stunden Arbeitszeit über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus wurde von Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte differenzieren nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen, Ost/West, Bundesländern )? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Zur vollständigen Beantwortung liegen der Bundesregierung keine ausreichend differenzierten Informationen vor. Weder im Mikrozensus noch in den IAB- Erhebungen liegen Informationen zu den täglich geleisteten Arbeitsstunden vor. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung enthält einige der erfragten Aspekte. Die Publikation „BAuA Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015-2017“ enthält Auswertungen der Überstunden (Anhang B, Tabelle 3) und überlangen Arbeitszeiten (Anhang B, Tabelle 2) nach Wirtschaftsabschnitten aus den Arbeitszeitbefragungen 2015 und 2017. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Wie viele Beschäftigte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen ; bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)? Nach Angaben des Mikrozensus hatten im Jahr 2018 von den 37,7 Millionen abhängig Beschäftigte rund 1,5 Millionen bzw. 4 Prozent regelmäßig überlange Arbeitszeiten (Arbeitszeiten mit mehr als 48 Stunden wöchentlich). Zeitreihenergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den Tabellen 41 bis 43* im Anhang entnommen werden. Eine Darstellung nach Gehaltsklassen ist nicht möglich, da im Mikrozensus keinen Daten zum Gehalt erfasst werden. Der Anteil der Beschäftigten in der LPP-Beschäftigtenbefragung des IAB mit überlangen Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden lag im Jahr 2013 bei 12,8 Prozent, im Jahr 2015 bei 10,8 Prozent, und im Jahr 2017 bei 9,5 Prozent. Weitere Ergebnisse auf Basis der der LPP-Beschäftigtenbefragung können den Tabellen 44 bis 49* im Anhang entnommen werden. Zur Differenzierung nach Einkommen wurden die Bruttogehälter der Beschäftigten aufsteigend sortiert und die Beschäftigten daraufhin in vier gleich große Gruppen eingeteilt. Somit können die wöchentlichen Überstunden separat für Beschäftigte innerhalb der niedrigsten, zweitniedrigsten, zweithöchsten, und innerhalb der höchsten Einkommensgruppe angegeben werden. Gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende lassen sich nicht ausweisen, da sich innerhalb der Daten kein objektiver Schwellenwert hierzu festlegen lässt. Im LPP ist eine Differenzierung nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen nicht möglich. Die Betriebe, die an der Betriebsbefragung teilgenommen haben , können einem von fünf verschiedenen Wirtschaftsbereichen zugeordnet werden. Informationen zu Berufsgruppen werden nicht erhoben. Angaben auf Ebene der Bundesländer sind anhand der LPP-Daten nicht möglich . Eine Differenzierung ist nach den Regionen Nord-, Ost-, Süd-, und Westdeutschland vorgenommen worden. In der BIBB-BAuA-Erwerbstätigenbefragung (ETB) werden Personen mit Wochenarbeitszeiten von mindestens 10 Stunden zu überlangen Arbeitszeiten (mehr als 48 Stunden pro Woche tatsächliche Wochenarbeitszeit) befragt. Da die BIBB-BAuA-ETB im 6-Jahres-Turnus erhoben wird, liegen Zahlen nur für 2006, 2012 und 2018 vor. Für die Analysen wurden nur abhängig Beschäftigte im Alter von 15 bis einschließlich 65 Jahren berücksichtigt. Eine Auswertung nach Voll- und Teilzeit ist nicht sinnvoll, da die Definition der BIBB-BAuA- ETB auf Basis der tatsächlichen Arbeitszeit erfolgt (≥ 35 Stunden Vollzeit, < 35 Stunden Teilzeit) und somit nur Vollzeitbeschäftigte für die Auszählung von 48 Stunden und mehr in Frage kommen. Die Aufschlüsselung der überlangen Arbeitszeiten nach Geschlecht, Leiharbeit (angestellt bei Zeitarbeitsfirma), Befristung, Bruttoverdienst (Gehaltsklassen), Bundesland, Wirtschaftszweigen (WZ 2008) und Berufen (Berufssegmente der Klassifikation der Berufe, KldB 2010) findet sich in Tabelle 50* im Anhang. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15098 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15098 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von Mehrarbeit (Arbeitszeiten über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus) auf Arbeitsproduktivität, Arbeitssicherheit sowie die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (bitte ausführen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Überstunden und Mehrarbeit in Deutschland“, Bundestagsdrucksache 19/6187 verwiesen. Neuere oder zusätzliche Erkenntnisse als die dort in der Antwort zu Frage 25 dargestellten liegen nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15098 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/15098 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.